Sexuelle und häusliche Gewalt Erkennen und Handeln Das Projekt der MHH von Philip Gemke
Gliederung 1. Einleitung / Wie ist diese Fortbildung entstanden? 2. Erkennen 2.1. Statistik Häusliche und Sexuelle Gewalt in Deutschland 2.2. Symptome / Warnzeichen 3. Handeln 3.1. "" ein Überblick 3.2. Algorithmus RD
2.1. Statistik Häusliche und Sexuelle Gewalt in Deutschland (Quelle: Familienministerium, Erhebung 2004 und 2014) 40 % aller Frauen über 16 Jahren in Deutschland geben an körperliche oder/ und sexuelle Gewalt erlebt zu haben. In 71 % der Vergewaltigungen war der Tatort die eigene Wohnung. Nur in 20 % fand die Tat an klassischen Angstorten (Parkhäuser, leere Straßen, Parks) statt. Bei sexueller Gewalt sind die Täter zu 99 % männlich. Bei häuslicher Gewalt zu 71 %. Bei Kindesmissbrauch liegt in den vergangenen Jahren die polizeiliche Statistik aller angezeigten Fälle in Deutschland zwischen 10.000 und 15.000 Fällen pro Jahr. Die Dunkelziffer ist sehr viel höher. Statistiken aus: http://www.bmfsfj.de/redaktionbmfsfj/abteilung4/pdf-anlagen/kurzfassung-gewalt-frauen,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de Entnommen 08.11.15 14:15
2.1. Statistik Häusliche und Sexuelle Gewalt in Deutschland Aus: http://www.bmfsfj.de/redaktionbmfsfj/abteilung4/pdf-anlagen/kurzfassung-gewalt-frauen,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Entnommen 08.11.15 14:25
2.2. Symptome / Warnzeichen Verletzungen, die nicht mit dem geschilderten Entstehungsmechanismus zu erklären sind ( Treppensturz ) Verletzungen in unterschiedlichem Abheilungsstadium ohne plausible Erklärung Verzögertes Aufsuchen medizinischer Hilfe Häufige Arztkonsultationen Physisch nicht nachvollziehbare chronische Beschwerden Suizidversuche/-gedanken Verletzungen in der Schwangerschaft oder späte/unzureichende Schwangerschaftsvorsorge, Fehlgeburten Kontrollierender Partner bzw. Eltern --> Auf das Bauchgefühl vertrauen
3.1. "" ein Überblick Wurde im Sommer 2011 von der Rechtsmedizin der MHH gegründet. Für Patienten/innen, die sich nicht sofort für eine Anzeige bei der Polizei entscheiden. Angeboten wird: Kostenlose Untersuchung unter Gewährleistung der Schweigepflicht Gerichtsverwertbare (Foto)Dokumentation von Verletzungen und Spurensicherung Aufbewahrung Asservate 3 Jahre/ Dokumente 30 Jahre (werden nur auf Anfrage des Patienten rausgegeben!) Kontakt zu Opferunterstützungseinrichtungen
Vorteile für eine spätere Strafverfolgung
Notfallmedizinische Versorgung steht an erster Stelle! Die betroffenen Patienten werden in der Regel nicht von sich aus über das Geschehene sprechen wollen. Empirische Untersuchungen haben aber ergeben, dass sie durchaus angesprechen werden wollen. Daher gilt es vorsichtig Gesprächbereitschaft zu signalisieren. Denkbar sind Sätze wie: "Das sieht nicht nach Verletzungen nach einem Treppensturz aus. Ich kann mich natürlich täuschen, aber ich kenne solche Verletzungen als Folge von Schlägen." Die Entscheidung liegt zu 100% beim Patienten. Eine Ablehnung muss respektiert werden. Partnerkliniken von "" sind Klinikum Salzdahlumer Straße und Klinikum Holwedestraße S I --> häusliche Gewalt S III --> sexueller Missbrauch 3.2. Algorithmus RD Außerdem kann natürlich in die MHH gefahren werden Telefonische Anmeldung erwünscht, aber nicht erforderlich! Aufklärung im RTW möglich, aber nicht nötig!
3.2. Behandlungsalgorithmus häusliche Gewalt / sexueller Missbrauch Verdacht * Notfallmedizinische Versorgung gewährleisten * Symptome: - Verletzungen passen nicht zum geschilderten Unfallmechanismus - Unterschiedliche Abheilstadien ohne plausible Erklärung - Verzögertes Aufsuchen medizinischer Hilfe - Suizidgedanken/ -Versuch - kontrollierende Angehörige Gesprächsbereitschaft signalisieren! Vorsichtig und offen ansprechen. Wenn Verdacht sich erhärtet, fortfahren. Polizei erwünscht? Ja Polizei benachrichtigen/ ggf. in geeignete Klinik/ Rechtsmedizin fahren Nein Anonyme Beweissicherung erwünscht? Nein Entscheidung respektieren Ja Beweissicherung durch in MHH, S I oder S III Telefonische Anmeldung erwünscht, Aufklärung erfolgt dort In BS: Häusliche Gewalt: S I Sexueller Missbrauch: S III
Abschließend Es gibt keine Patentlösungen für den Umgang mit häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch. Nicht für jeden Patienten, der häusliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch erleben musste, ist die Anzeige bei der Polizei der "richtige" Weg. (letztes Jahr führten 5,1% der angezeigten Vergewaltigungen (Frauen ab 16) in Niedersachsen zu einer Verurteilung) Es ist auch möglich Patienten, bei denen man einen solchen Verdacht hegt, den Besuch von Opferhilfeeinrichtungen (Beratungsstellen, Frauenhäuser, ect.) vorzuschlagen.
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!