Handreichung zur Abschlussprüfung für Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik



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Transkript:

Handreichung zur Abschlussprüfung für Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik IT-Systemelektroniker/-in Fachinformatiker/-in IT-Systemkaufmann/-frau Informatikkaufmann/-frau Industrie- und Handelskammer Potsdam Fachbereich Aus- und Weiterbildung Heiko Röhl Breite Straße 2 a c 14467 Potsdam Tel. 0331 2786-417 Fax 0331 2842917 Stand: August 2012 1

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Abkürzungsverzeichnis... 2 Abbildungsverzeichnis... 2 1. Vorbemerkung... 3 2. Zeitplan für die Abschlussprüfung... 3 3. Projektantrag und Genehmigungsverfahren... 5 4. Projektarbeit und deren Dokumentation... 9 5. Schriftliche Abschlussprüfung... 16 6. Präsentation und Fachgespräch... 18 7. Bestehen der Abschlussprüfung... 19 8. Hinweise für Wiederholer... 21 Abkürzungsverzeichnis Abb. = Abbildung bzw. = beziehungsweise ggf. = gegebenenfalls IT = Informations- und Telekommunikation max. = maximal PA = Prüfungsausschuss z. B. = zum Beispiel ZPA = Zentraler Prüfungserstellungsausschuss Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Abb. 2: Abb. 3: Abb. 4: Abb. 5: Abb. 5a: Abb. 5b: Abb. 6: Abb. 7: Abb. 8: Prüfungsstruktur IT-Berufe Hauptmenü Online Portal Projektantrag Inhalt und Genehmigungskriterien für den Projektantrag Deckblatt der Projektarbeit Bewertungskriterien zur Projektarbeit und dokumentation Bewertungsbogen der Projektarbeit Prüfungsbereiche und Prüfungszeiten im Teil B der Abschlussprüfung Bewertungskriterien für Präsentation und Fachgespräch Abschlussprüfung Gewichtung und Bestehen 2

1. Vorbemerkung Die Struktur der Ausbildungsverordnung, mit gemeinsamen Kernqualifikationen sowie fach- und profilprägenden Qualifikationen, bringt für die Prüfungen neue Bestandteile (Abb. 1). So sind eine betriebliche Projektarbeit und deren Dokumentation in das Prüfungsgeschehen eingebunden, und auch die mit Ganzheitlichen Aufgaben durchzuführende schriftliche Abschlussprüfung stellt hohe Anforderungen. Diese schriftliche Prüfung wird mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben durchgeführt. In dieser Handreichung wird der Ablauf der Abschlussprüfung erläutert und Hinweise für die Durchführung der Prüfung gegeben. Abb. 1: Prüfungsstruktur IT-Berufe Prüfungsteil A Prüfungsteil B Betriebliche Projektarbeit Präsentation und Fachgespräch Ganzheitliche Aufgabe I Ganzheitliche Aufgabe II Wirtschafts- und Sozialkunde 2. Zeitplan für die Abschlussprüfung Mit der Projektarbeit ist ein neues Prüfungselement eingeführt worden, das Abweichungen vom üblichen Zeitablauf der Abschlussprüfung mit sich bringt. Als ersten Schritt im Verfahren der Abschlussprüfung hat der Auszubildende einen so genannten Projektantrag bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) einzureichen. Da ein prüfungsgeeignetes betriebliches Projekt nicht täglich zur Verfügung steht, ist ein Zeitfenster eingeführt worden: Innerhalb eines Zeitraums von etwa 6 Wochen können die Auszubildenden den Projektantrag bei der IHK einreichen. Die Industrie- und Handelskammer wird den Prüfungsteilnehmern diese Termine rechtzeitig mitteilen. Liegt ein Projektantrag bis zum Ende dieser Frist nicht vor, so wird der Prüfungsteil A mit 0 Punkten bewertet. Der Prüfungsausschuss entscheidet nach Fristende über die Genehmigung des Projektes. Spätestens vier Wochen nach diesem Termin soll diese Entscheidung gefallen sein. Ein Projektantrag kann vom 3

Prüfungssausschuss nicht nur genehmigt, sondern auch mit Auflagen genehmigt oder gar zurückgewiesen werden. Dies wird dem Prüfungsteilnehmer übermittelt. Im Projektantrag hat der Teilnehmer anzugeben, wann das Projekt starten soll und wann es voraussichtlich beendet sein wird. Der Prüfungsausschuss wird die Entscheidung über den Antrag so rechtzeitig fällen, dass der Projektzeitraum eingehalten werden kann. Allerdings darf der Zeitraum zwischen Antragstellung und geplantem Beginn nicht zu kurz bemessen sein. Mit der Durchführung des Projektes kann erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden. Die Ausbildungsordnungen sehen für den/die IT-Systemelektroniker/-in, den/die Informatikkaufmann/-frau, den/die IT-Systemkaufmann/-frau sowie den/die Fachinformatiker/-in in der Fachrichtung Systemintegration jeweils eine Höchstdauer von 35 Stunden für das betriebliche Projekt und seine Dokumentation vor. Für den/die Fachinformatiker/-in in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung ist für das Projekt eine Höchstdauer von 70 Stunden vorgegeben. Betriebliche Projekte haben die Eigenschaft, dass nicht ununterbrochen daran gearbeitet werden kann. Vielfach sind auch zeitliche Abhängigkeiten und Verbindungen zu anderen Arbeitsschritten zu beachten. Es wäre daher unrealistisch, die Durchführung auf eine bzw. zwei Wochen zu beschränken. Auch für die Projektdurchführung und die Dokumentation ist daher ein Zeitfenster vorgesehen, und zwar in einem Umfang von ca. 8 10 Wochen. Die Erstellung der Dokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für das betriebliche Projekt. Sie ist nach Ende des Projektes der Industrie- und Handelskammer vorzulegen bzw. hochzuladen (siehe 4. Projektarbeit und deren Dokumentation). Der entsprechende Abgabetermin wird den Auszubildenden rechtzeitig durch die IHK mitgeteilt. Die Bewertung der Projektarbeit erfolgt anhand der Dokumentation und wird vom Prüfungsausschuss vorgenommen. Der Prüfungsteil B also die schriftliche Prüfung wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt. In der Regel findet die schriftliche Prüfung für die Sommerprüfung in der ersten vollen Maiwoche eines Jahres und für die Winterprüfung in der letzten vollen Novemberwoche statt. Der Prüfungssauschuss wird die Aufgaben unmittelbar nach Durchführung der Prüfung bewerten. Eine Übermittlung der Ergebnisse erfolgt erst nach der letzten Prüfungsleistung (nach dem Fachgespräch). Die Präsentation und das Fachgespräch sollen möglichst am Ende der Ausbildung 4

liegen. Im Rahmen der Sommerprüfung finden sie daher in den letzten 4 6 Wochen vor den Sommerferien statt und im Rahmen der Winterprüfung in der Regel im Januar. 3. Projektantrag und Genehmigungsverfahren Die Ausbildungsverordnungen sehen vor, dass der Prüfungsteilnehmer in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden (70 Stunden beim Fachinformatiker/Anwendungsentwicklung) eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren soll. Diese präsentiert er/sie dann innerhalb von 15 Minuten und im Anschluss folgt ein 15-minütiges Fachgespräch. Hier sind für jeden Beruf zwei spezielle Themenbereiche in der Verordnung zum Beruf vorgegeben. Die Ausrichtung des Themas hat an den für den IT-Bereich spezifischen und aktuellen Themen auf Grundlage der folgenden Rahmen zu erfolgen. IT-Systemelektroniker ( 9): 1. Erstellen; Ändern oder Erweitern eines Systems der IT-Technik einschließlich Arbeitsplanung, Materialdisposition, Montage der Leitung und Komponenten, Dokumentation, Qualitätskontrolle sowie Funktionskontrolle. 2. Erstellen; Ändern oder Erweitern eines Kommunikationsnetzes einschließlich Arbeitsplanung, Materialdisposition, Montage der Leitung und Komponenten, Dokumentation, Qualitätskontrolle sowie Funktionskontrolle. Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung ( 15): 1. Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisierung und Testen. 2. Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung. Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration ( 15): 1. Realisieren und Anpassen eines komplexen Systems der Informationstechnik einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe. 2. Erweitern eines komplexen Systems der IT-Technik sowie Einbinden von Komponenten in das Gesamtsystem unter Berücksichtigung organisatorischer und logistischer Aspekte einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe. 5

IT-Systemkaufmann ( 21): 1. Erstellen eines Angebotes für ein System der IT-Technik aufgrund vorgegebener fachlicher und technischer Spezifikationen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die erforderlichen Eigen- und Fremdleistungen ermitteln, Termine planen sowie Kosten und Preise kalkulieren kann. 2. Planen eines it-technischen Systems nach vorgegebenen Anforderungen eines Kunden. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Lösungskonzepte entsprechend den Kundenanforderungen entwickeln kann. Informatikkaufmann ( 27): 1. Erstellen eines Pflichtenheftes für ein System der IT-Technik einschließlich der Analyse der damit verbundenen Geschäftsprozesse. 2. Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Einführung eines Systems der IT-Technik. Diese betriebliche Projektarbeit stellt keine künstliche, also ausschließlich für die Prüfung entwickelte Aufgabenstellung dar, sondern ist echt und basiert in der Thematik auf dem betrieblichen Einsatzgebiet. Dabei kann die Projektarbeit ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein. Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen und dies ist mit dem Projektantragsverfahren zu bestätigen, dass von der Projektarbeit keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind. Die Industrie- und Handelskammer Potsdam bietet die Möglichkeit den Projektantrag in elektronischer Form zu erstellen. Der Zugang wird über ein Online Portal gesteuert. Auf der Internetseite der IHK Potsdam ist hierzu der entsprechende Link zu finden (www.potsdam.ihk24.de Aus- und Weiterbildung IHK Die Ausbildung Service für Schulabgänger und Auszubildende Infos zu Prüfungen Online Portal elektronische Anträge). Damit in diesem Portal gearbeitet werden kann benötigt jeder Prüfungsteilnehmer entsprechende personengebundene Zugangsdaten (Login, Passwort). Diese Daten werden durch die IHK Potsdam mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung zu geschickt. Bei Wiederholungsprüflingen oder externen Prüfungsteilnehmern werden die Daten gegebenenfalls separat verschickt. Bei erstmaligen einloggen in das Online Portal wird der Prüfungsteilnehmer aufgefordert seine Kontaktdaten sowie den Ausbildungsbetrieb und die Daten des Projektbetreuers/Ausbilders in die 6

entsprechenden Felder einzutragen. Diese Daten sind notwendig und werden für den Projektantrag verwendet. Aus diesem Grund müssen sie vollständig ausgefüllt werden. Der Online Zugang enthält zunächst Angaben zum Ausbildungsberuf mit eventueller Fachrichtung sowie zum Prüfungsbezirk/Prüfungsausschuss. Weiterhin sind alle personengebundenen Daten des Prüfungsteilnehmers, die Angaben zum Ausbildungsbetrieb und des Projektbetreuers/Ausbilders sowie eine Terminübersicht in den entsprechenden Menüpunkten hinterlegt. Das Passwort mit dem der Online Zugang geschützt wird kann durch den Prüfungsteilnehmer eigenständig verwaltet werden. Die IHK Potsdam verschickt an den Prüfungsteilnehmer ein standardgeneriertes aus einer Buchstaben-Zahlenkombination bestehendes Passwort. Die Menüführung des Online Portals ist einfach und übersichtlich angelegt. Hinzu kommt, dass sich in jeder Maske eine Hilfe-Funktion befindet (siehe Abb. 2). In dieser Hilfe wird zu jedem einzelnen Menüpunkt eine entsprechende Erläuterung angezeigt. Auch in der Projektantragsmaske sind in der Hilfe zu den einzelnen Einteilungen des Antrages (Abb. 3) Erklärungen in Bezug auf die geforderten Anforderungen hinterlegt. Abb. 2 Hauptmenü Online Portal 7

Abb. 3 Projektantrag Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass auch die voraussichtlichen Hilfsmittel für die Präsentation (Präsentationsmittel) genannt werden. Dazu sind ggf. erforderliche Rüstzeiten anzugeben. Der Projektantrag muss bis zum Ende der Abgabefrist hochgeladen werden. Sollte dem Prüfungsteilnehmer auffallen, dass etwas im Antrag fehlt oder verändert werden muss und es wurde bereits ein Projektantrag hochgeladen so kann er über einen neu ausgefüllten Antrag die entsprechenden Korrekturen vornehmen. Dieser neue Antrag wird hochgeladen und ersetzt automatisch den bereits vorhandenen. Der Antrag der zuletzt vor Ablauf der Frist in das Online Portal gestellt wurde, ist der verbindliche Projektantrag des Prüfungsteilnehmers. Der Prüfungsausschuss entscheidet kurzfristig nach Fristende über die Genehmigung des Projektantrages. Die Genehmigung orientiert sich an folgenden Kriterien: 1) Die Projektbeschreibung muss vollständig sein und sich an den Vorgaben der Verordnung (siehe oben) ausrichten. Außerdem wird das Projekt auf seine Durchführbarkeit in der vorgegebenen Zeit und seine Dokumentierbarkeit vom Prüfungsausschuss geprüft. 2) Der Prüfungsausschuss wird die Darstellung der Projektphasen und des Zeitplanes dahingehend beurteilen, ob das Projekt in dieser Phaseneinteilung durchführbar ist und die Struktur- und 8

Zeitplanung einleuchtet. Ferner kann hier geprüft werden, ob die berufsrelevanten Phasen der Auftragsbearbeitung ausreichend identifiziert und zeitlich geplant sind. Die Höchstzeit für die betriebliche Projektarbeit und deren Dokumentation von maximal 35 bzw. 70 Stunden kann um bis zu einem Drittel unterschritten werden. Projekte mit zu kurzer Bearbeitungszeit oder über die maximal vorgesehene Zeit hinausgehenden Stundenumfängen können nicht genehmigt werden. Es kann vorkommen, dass ein beantragtes und genehmigtes Projekt nicht realisiert werden kann. In diesem Fall ist sofort Kontakt zur IHK aufzunehmen. Ergeben sich im Rahmen der Abwicklung eines Projektes Änderungen gegenüber dem Projektantrag, so kann das Konzept weiterverfolgt werden. In der Dokumentation sind diese Änderungen jedoch zu erläutern und zu begründen. Bitte achten Sie bei der Benennung des Projektthemas darauf, dass die Formulierung den Projektinhalt so konkret wie möglich darstellt. Die für die Genehmigung wichtigen Inhalte des Projektantrages sowie die Kriterien sind in Abb. 4 zusammengefasst. 4. Projektarbeit und deren Dokumentation Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Die Auflösung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Der Prüfungsausschuss bewertet die Projektarbeit anhand der Dokumentation. Dabei wird nicht das Ergebnis, z. B. ein lauffähiges Programm, herangezogen, sondern der Arbeitsprozess. Die Dokumentation soll, eine handlungsorientierte Darstellung des Projektablaufs sein und keine wissenschaftliche Abhandlung. Sie soll einen Umfang von höchstens 15 DIN A 4-Seiten nicht überschreiten und soweit erforderlich in einem Anhang von max. 15 Seiten praxisbezogene Dokumente und Unterlagen beinhalten. Für die Erstellung der Dokumentation sind 8 Stunden vorgegeben. 9

AUSNAHME: Die Seitenanzahl des Anhangs für die Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung darf von der oben genannten abweichen. Die maximale Seitenanzahl ist jedoch auf 30 Seiten begrenzt. DAS GILT AUSSCHLIESSLICH FÜR DIE FACHINFORMATKER FACHRICHTUNG ANWENDUNGSENTWICKLUNG!!! Die Anzahl der Seiten und der Anhänge ist zwingend einzuhalten! Jegliche Überschreitung führt zur Abwertung bei der Benotung. In der Dokumentation muss eine genaue Erfassung der Tätigkeitszeiten dargestellt werden. Das Formblatt für die Zeitmitschreibung ist im Internet auf den Seiten der IHK Potsdam hinterlegt. Sie finden das Formblatt wie folgt: www.potsdam.ihk24.de > Startseite > Aus- und Weiterbildung > IHK - Die Ausbildung > Service für Schulabgänger und Auszubildende > Infos zu Prüfungen > IT- Prüfungen > Zeitmitschreibung der Projektarbeit. Verbindlich vorgegebene Form der Dokumentation: 1. max. 15 Seiten DIN A4 2. Schriftart: Times New Roman oder Arial 3. Schriftgröße: 10 12 4. Schriftausrichtung: linksbündig 5. Zeilenabstand: min. 1,0-zeilig max. 1,5-zeilig 6. Eventuelle Anhänge dürfen die Anzahl von 15 Seiten nicht überschreiten!!! (Ausnahme Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung die Anzahl der eventuellen Anhänge dürfen max. 30 Seiten nicht überschreiten!!!) Die Anzahl der Seiten und der Anhänge ist zwingend einzuhalten! Jegliche Überschreitung führt zur Abwertung bei der Benotung. Verbindlich vorgegebener Inhalt der Dokumentation: Blatt 1 - Deckblatt entsprechend der Vorgabe (siehe Abb. 5) Blatt 2ff komplette Projektbestätigung folgendes Blatt Zeitmitschreibung der realisierten Projektarbeit (Download siehe oben) Nach der Zeitmitschreibung gestalten Sie entsprechend Ihren Unternehmensvorgaben den Aufbau der Dokumentation. Ab hier beginnen die Seitenzahlen und gelten die vorgegebenen 15 Seiten!!! 10

Gliederungsvorschlag für die Dokumentation der Projektarbeit: Inhaltsverzeichnis Gliederung mit Seitenangaben Abbildungsverzeichnis Textteil Anlagen Ein verbindlicher Gliederungsaufbau ist nicht gegeben. Dennoch sollte beachtet werden, dass es Dritten möglich sein muss, den Inhalt schnell erfassen zu können. Die Dokumentation ist als PDF im Online Portal hochzuladen. Die Größe der Datei darf 4 MB nicht überschreiten ansonsten kann sie nicht durch das System hochgeladen werden. Die Industrie- und Handelskammer Potsdam behält sich vor, die Dokumentation auch in Papierform anzufordern. Eine entsprechende Benachrichtigung erhält der Prüfungsteilnehmer bei der Mitteilung über die Genehmigung des Projektantrages. Sollte die Dokumentation in Papierform eingefordert werden, ist hierbei zu beachten, dass sie ungebunden in einen Heftstreifen (Aktendulli) geheftet oder anderer geeigneter Form in dreifacher Ausführung eingereicht wird. Die Papierform dient als Arbeitsgrundlage für die Prüfer. 11

Abb. 4: Inhalt und Genehmigungskriterien für den Projektantrag Projektbeschreibung Projektumfeld Projektphasen Dokumentation Präsentationmittel Inhalt Problemdarstellung, Geschäftsprozess Einbindung und Schnittstellen des Auftrages/Teilauftrages Ist-Zustand Ziel des Auftrags Nutzen für den Kunden aussagekräftige Bezeichnungen der einzelnen Projektphasen (mind. 3 Phasen) Angabe des geschätzten Zeitbedarfs (in Stunden) der persönlichen Arbeit (z.b. Ist-Analyse 2 Stunden, Sollkonzept 4 Stunden etc.) Beachtung der technischen, wirtschaftlichen und zeitlichen Durchführbarkeit Identifikation der Kernaufgaben des Projektes Angabe der geplanten Art der Dokumentation (z. B. prozessorientierter Projektbericht) welche Anlagen sind vorgesehen ggf. praxisübliche Dokumentation für den Betrieb (Anlagen) Praxisübliche Dokumentation für den Kunden (Anlagen) Ggf. erforderliche Rüstzeiten Hilfsmittel Kriterien zur Genehmigung Passt das Projekt in das Berufsbild? (siehe Verordnung) Verständlichkeit Durchführbarkeit Dokumentierbarkeit Erkennbarkeit des Prüfungsumfanges Verständlichkeit der Struktur und der Zeitplanung Durchführbarkeit Wesentliche berufsrelevante Phasen der Auftragsbearbeitung Ausreichend identifiziert und zeitlich geplant Auswahl der Dokumentationsmittel Angemessenheit 12

Abb. 5: Deckblatt der Projektarbeit Prüfungsphase Name, Vorname: Ausbildungsberuf/Fachrichtung: Prüflingsnummer: Id.Nr.: Thema: Vorgaben für das Deckblatt 1. Schrift: Arial 12 bzw. 14 2. Oben Links: Prüfungsphase für die die Arbeit erstellt wurde (Sommer oder Winter 20 ) 3. Oben Rechts: Prüfungsteilnehmerdaten 4. Obere Mitte: Thema laut Projektantrag 5. Untere Mitte: Ausbildungsbetrieb / Praktikumsbetrieb (mit Ansprechpartner u. Tel.) 7. Unten: Eidesstattliche Erklärung Ausbildungsbetrieb: Eidesstattliche Erklärung: Hiermit erkläre ich die hier vorliegende Arbeit (Dokumentation) selbstständig und nur unter Zuhilfenahme der aufgeführten Quellen angefertigt zu haben. Der aufgeführte zeitliche Rahmen wurde eingehalten. Ort/Datum Unterschrift Die Bewertung der Projektarbeit anhand der Dokumentation erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Die vorgeschlagenen Bewertungskriterien und ihre Gewichtung sind aus der Abb. 5a und 5b zu entnehmen. Eine verbindliche Entscheidung über die Bewertung trifft der Prüfungsausschuss an Hand des eingereichten Projektes. 13

Abb. 5a: Bewertungskriterien zur Projektarbeit und dokumentation Bewertungsmatrix 1. Ausgangssituation Projektziele und Teilaufgaben (ggf. Abweichungen zum Projektantrag), Kundenwünsche Projektumfeld, Prozessschnittstellen (Ansprechpartner, Einstieg, Ausstieg) 2. Ressourcen- und Ablaufplanung Personal-, Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung Ablaufplan 3. Durchführung und Auftragsbearbeitung Prozess-Schritte, Vorgehensweise, Qualitätssicherung Abweichungen, Anpassungen, Entscheidungen 4. Projektergebnisse Abnahme (Soll- Ist- Vergleich, Qualitätskontrolle, Abweichungen, Anpassungen) Zielerreichung 5. Gestaltung der Dokumentation Form (Gestaltung Text, Tabellen, Grafiken etc.) Inhalt (Strukturierung, fachgerechte Darstellung, Orthographie, etc.) Verständlichkeit Nachvollziehbarkeit des Auftrags Angemessene Darstellung der relevanten Einflussfaktoren Zielorientierung und Nachvollziehbarkeit - der Vorgehensweise - der Entscheidungen - des Ergebnisses Plausibilität des Zeitaufwandes für die Prozessschritte Plausibilität der Begründung bei Abweichungen Formale Gestaltung Sprachliche Gestaltung Orthographie!!! Vollständigkeit: - Inhaltsübersicht mit Seitenangaben - Verzeichnis und Kennzeichnung der Anlagen Gewichtung 15 % 20 % 30 % 20 % 15 % 14

Abb. 5b: Bewertungsbogen der Projektarbeit Dokumentation betr. Projektarbeit Name, Vorname: Bewertung (10-0) Gewichtung Ergebnis 1. Ausgangssituation 2. Ressourcen- und Ablaufplanung 3. Durchführung und Auftragsbearbeitung 4. Projektergebnisse 5. Gestaltung der Dokumentation 15 % (Pkt. x 1,5 = Erg) 20 % (Pkt. x 2 = Erg) 30 % (Pkt. x 3 = Erg) 20 % (Pkt. x 2 = Erg) 15 % (Pkt. x 1,5 = Erg) Gesamtergebnis betr. Projektarbeit : 15

5. Schriftliche Abschlussprüfung Die Ausbildungsordnungen geben die Struktur des Prüfungsteils B vor (vgl. Abb. 6). Er besteht aus den drei Prüfungsbereichen Ganzheitliche Aufgabe I Ganzheitliche Aufgabe II sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Ganzheitlichen Aufgaben I und II sollen sich auf praxisrelevante Vorgänge beziehen und geschäftsprozessorientiert angelegt sein. Mit dem Begriff Ganzheitliche Aufgabe soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich nicht um reine Wissensfragen, sondern um komplexe Aufgabenstellungen zu betrieblichen Handlungssituationen handelt. Die Schwerpunkte werden in den Ganzheitlichen Aufgaben I auf den profilprägenden Qualifikationen liegen. Daher werden für jeden der vier Berufe und zusätzlich für die beiden Fachrichtungen des Fachinformatikers eigene Aufgaben erstellt. Im Vordergrund stehen Aufgaben zu handlungsbezogenen Geschäftsprozessen. Dabei geht es um Standardprozesse und situationen und nicht um betriebsspezifische Prozesse und Arbeitsabläufe. Diese sind Gegenstand der betrieblichen Projektarbeit. Es werden anhand eines Geschäftsprozesses mehrere Handlungsschritte bearbeitet, um mehr Inhalte abprüfen zu können. Durch die breitere Streuung werden allen Prüflingen gleiche Chancen eingeräumt. Die Ganzheitliche Aufgabe II ist auf die gemeinsamen Kernqualifikationen in allen Berufen ausgerichtet. Es werden etwa 50 % einheitliche Handlungsschritte und ca. 50 % berufs- bzw. fachrichtungsspezifische Handlungsschritte eingesetzt. Innerhalb dieser Aufgabenstellungen können verschiedenste Handlungsschritte aus dem Bereich der Hard- und Softwareentwicklung und Softwarebetreuung sowie Probleme aus dem BWL- und Rechtsbereich abgefragt werden. Wirtschafts- und Sozialkunde wird in 60 Minuten bearbeitet und enthält gebundene und ungebundene handlungsorientierte Aufgaben aus den Gebieten Recht und BWL. 16

Abb. 6: Prüfungsbereiche und Prüfungszeiten im Teil B der Abschlussprüfung Prüfungsbereiche Prüfungsform Zeit Ganzheitliche Aufgabe I berufsspezifische Qualifikationen für jeden Beruf / Fachrichtung unterschiedliche Aufgaben Ganzheitliche Aufgaben II Kernqualifikationen identische Aufgaben für die Berufe / Fachrichtungen Wirtschafts- und Sozialkunde identische Aufgaben für die Berufe / Fachrichtungen ungebundene Handlungsschritte Berufs-/fachrichtungsspezifisch handlungsorientiert geschäftsprozessorientiert ungebundene Handlungsschritte Berufsübergreifend handlungsorientiert geschäftsprozessorientiert gebundene und ungebundene Aufgaben handlungsorientiert 90 Minuten 90 Minuten 60 Minuten 17

Als Hilfsmittel zur Bearbeitung der Aufgaben sind bis auf weiteres das übliche Schreibzeug (Kugelschreiber) und ein netzunabhängiger, geräuscharmer, nicht programmierter Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten erforderlich. Abschließend regelt die Prüfungsaufgabensammlung die am Tag der Prüfung übergeben wird die zulässigen Hilfsmittel. 6. Präsentation und Fachgespräch Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. Dieses Zitat aus der Ausbildungsordnung belegt, dass die Präsentation zur Fachlichkeit in den IT-Berufen gehört. Die Einladung zur Präsentation und zum Fachgespräch erfolgt in der Regel schriftlich nach der schriftlichen Prüfung. Die Präsentation und das Fachgespräch werden zeitlich möglichst nah an das Ausbildungsende gelegt, damit die Ausbildungszeit vollständig ausgeschöpft werden kann. Der Prüfungsteilnehmer hat im Projektantrag die vorgesehene Hilfsmittel für die Präsentation genannt. Die IHK wird in den Prüfungsräumlichkeiten dafür Sorge tragen, dass die normalen Präsentationsmittel wie Overheadprojektor, Tafel oder Flipchart vorhanden sind. Darüber hinausgehende Präsentationstechnik ist vom Prüfungsteilnehmer zum Prüfungstermin mitzubringen und funktionsfähig vorzubereiten, wenn diese in der Einladung nicht aufgeführt sind. Präsentation und Fachgespräch werden als Einzelprüfung durchgeführt und sollen nach der Ausbildungsordnung die Dauer von maximal 30 Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation sollte nicht mehr als 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die restliche Zeit ist für das Fachgespräch vorgesehen. Der Prüfungsausschuss kann von den Teilnehmern erwarten, dass die Präsentation eine klar erkennbare, inhaltliche Struktur aufweist. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Technik situationsgerecht eingesetzt wird. Der Prüfling hat insbesondere seine kommunikative Kompetenz im Rahmen der Präsentation zu beweisen. Darüber hinaus kann auch die fachliche Kompetenz im Rahmen der Präsentation und insbesondere beim anschließenden Fachgespräch festgestellt werden. Diese Kriterien gehen auch in die Bewertung für Präsentation und Fachgespräch ein. Einen entsprechenden Bewertungsvorschlag enthält Abb. 7. Auch hier gilt, dass der Prüfungsausschuss vor Ort die Bewertungsmaßstäbe festlegen muss. 18

7. Bestehen der Abschlussprüfung Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A (betriebliche Projektarbeit und Dokumentation sowie Präsentation und Fachgespräch) und B (Ganzheitliche Aufgaben I und II sowie Wirtschafts- und Sozialkunde) mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschl. Dokumentation, in der Präsentation einschl. Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend (Note 6) bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Abb. 8 zeigt die Vorgaben. Sind die Prüfungsleistungen im Prüfungsteil B in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in dem verbleibenden Bereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich (Fachbereich) für die mündliche Ergänzungsprüfung wird vom Prüfling bestimmt. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu wichten. Nach der letzten Prüfungsleistung wird dem Prüfungsteilnehmer vom Prüfungsausschuss eine vorläufige Bescheinigung (in schriftlicher Form) übergeben. Diese Bescheinigung ist unverzüglich dem Arbeitgeber vorzulegen. Das Zeugnis und die Niederschrift werden nach der Überprüfung der Ergebnisse (ca. 4-6 Wochen) durch die IHK Potsdam gedruckt und dem Prüfungsteilnehmer direkt zugestellt. Zeitgleich geht dem Arbeitgeber eine Niederschrift der Prüfungsleistungen zu. 19

Abb. 7: Bewertungskriterien für Präsentationen und Fachgespräch Präsentation / Fachgespräch Präsentation Aufbau und inhaltliche Struktur Bewertung (10-9-7-5-3-0) Wichtung Ergebnis - sachliche Gliederung 40% - Logik - Zielorientierung Sprachliche Gestaltung ( /3 x 4 = Erg) - Ausdrucksweise 20% - Satzbau - Stil Situationsgerechte Darstellung ( /3 x 2= Erg) - Medieneinsatz 40% - Visualisierung - Verhalten und Auftreten Fachgespräch ( /3 x 4 = Erg) Summe Präsentation Beherrschung des für die Projektarbeit relevanten Fachhintergrundes Problemerfassung und Problemdarstellung und Problemlösung 40% (Pkt. x 4 = Erg) 30% (Pkt. x 3 = Erg) Argumentation und Begründung 30% (Pkt. x 3 = Erg) Summe Fachgespräch Gesamtergebnis Präsentation / Fachgespräch (P+F)/2 = 20

Bei Nichtbestehen der Prüfung bzw. Krankheit an einem der Prüfungstage (Krankenschein ist in Kopie dem Prüfungsausschuss bzw. der IHK Potsdam zu übergeben) ist eine Wiederholung frühestens in einem halben Jahr möglich. Die bestandenen Prüfungsleistungen müssen hierbei, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb der folgenden 2 Jahre absolviert wird, nicht wiederholt werden. Viel Erfolg wünscht die IHK Potsdam. Abb. 8: Abschlussprüfung Gewichtung und Bestehen Teil A Teil B Betriebliche Projektarbeit und Dokumentation max. 35 h; oder max. 70 h Präsentation und Fachgespräch max. 30 min Ganzheitliche Aufgabe Fachqualifikationen 90 min Ganzheitliche Aufgabe II Kernqualifikation 90 min Wirtschafts- und Sozialkunde 60 min Gewichtung: 50 % Gewichtung: 50 % Gewichtung: 40 % Gewichtung: 40 % Gewichtung: 20 % Sperrfunktion mind. 50 Punkte keine ungenügende Leistung Sperrfunktion mind. 50 Punkte keine ungenügende Leistung 8. Hinweise für Wiederholer Im Nachgang der Prüfung erhalten Sie die Niederschriften und eine Anmeldung zur nächsten Wiederholungsprüfung. Mit diesem Formular melden Sie sich bitte bis zum 20. Februar für die nächste Sommerprüfung oder bis zum 20. August für die nächste Winterprüfung bei der IHK an. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr für die Prüfungsphase berücksichtigt werden. Es sind maximal 2 Wiederholungsprüfungen möglich. Was muss wiederholt werden? Die Niederschrift gibt Aufschluss über die Fächer und Bereiche die bestanden wurden. Am rechten Blattrand hinter der Note sind die Kennziffern 1, 2 und 3 ersichtlich. 21

1 Fach bestanden (anrechenbar) 2 Fach nicht bestanden (muss wiederholt werden) 3 Fach in vorheriger Prüfung bestanden (angerechnet) Bestandene Prüfungsleistungen können maximal 2 Jahre angerechnet werden. Neues Thema notwendig? Teilnehmer, die den Teil A (Projektarbeit) nicht bestanden haben, können zur Wiederholungsprüfung ein neues Thema einreichen. Dieses bedarf dann wie in der Vorprüfung der Genehmigung des Prüfungsausschusses. Bitte melden Sie sich schnellstmöglich bei der IHK Potsdam um Ihre neuen Zugangsdaten für das Online Portal zu bekommen. Die Zugangsdaten gelten jeweils nur für eine Prüfungsphase. Wird kein neues Thema zum entsprechenden Fristende hochgeladen, wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer das bewilligte Thema der Vorprüfung mit den entsprechenden Rahmenbedingungen (mögliche Auflagen) ein zweites mal NEU realisiert und einreicht. 22