NICHTIGE KLAUSELN IN MIETVERTRÄGEN

Ähnliche Dokumente
Thermen-Entscheidung OGH zu den Erhaltungspflichten im Inneren des Mietobjekts bloß heiße Luft für Vermieter?

MIETVERTRAG. I. Mietgegenstand und Vermietung. Die ist zu Anteilen Eigentümerin für den Tiefgaragenabstellplatz auf der GP in,, EZ, GB.

M I E T V E R T R A G

B e g r ü n d u n g :

Erhaltungspflichten im Mietrecht eine aktuelle Bestandsaufnahme

Sonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax:

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. März 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Rechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht -

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte

M I E T V E R T R A G

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. Mai 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Mietrechtsgesetz Erhaltungspflichten von Heizthermen: Wer zahlt? Dr. Maria Schönberger 08. September 2015

HAFTUNGSFREIZEICHNUNG IM VERTRAGSRECHT IM DETAIL

MIETVERTRAG Kinder Fahrrad-Parcours

Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht. DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).

Modulabschlussklausur Z I (Wiederholungstermin) Sachverhalt. Fragestellungen und Bearbeitervermerk. Unruhiger Papagei

Ferienwohnung Pittermann Peter Simons Gravinsel Wesel Tel.: (Büro) Mobil:

Die Geschichte des Mietrechts Die Grundlagen des Mietrechts... 14

Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten

Welche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen?

Malte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

IM NAMEN DER REPUBLIK. 7 Ob 5/16k

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen JUTA 2015

b) Nach Abschluss eines zweiten Mietvertrags, aber vor Überlassung an den Zweitmieter c) Nach Überlassung der Wohnung an den Zweitmieter...

4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Januar 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Haftungsbegrenzungsklauseln in Versicherungsmakler-AGB

Immobilienrecht fh-doz. mag. kothbauer informiert

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.

7 Ob 154/16x. gefasst:

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz

Prüfungsschritte der Kündigung. I. Kündigungsgrund

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Im Namen der Republik

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen...

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Mieter. 1. streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte, es sei denn zum Zweck der Einholung einer vertraulichen Auskunft, weiterzugeben,

Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen)

Minol-Brunata. Fachtagung für die Wohnungswirtschaft. Freiburg/Rust

Die mietrechtlichen Erhaltungspflichten im Lichte der neuesten Rechtsprechung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug

Nutzungsvereinbarung

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007

über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg

Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt

Studenten und Mietrecht

Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11

ELEKTROHÄNDLER GESETZWIDRIGE VERTRAGSKLAUSELN

Mietrechtänderungsgesetz 2013

Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil

"Wiener Stadterneuerungsgesellschaft", Gemeinnützige. Wohnbau-, Planungs- und Betreuungsgesellschaft m.b.h.,

Sachverhalt Übungsfall 10

Versicherungsrechtliche Entscheidungen

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen

Seite 1 RIDA S T I C H W O R T L I S T E Korn & Gärtner OG

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

Kapitel 1: Einleitung. A. Systematik der Darstellung

!!! Neue Immobilienmakler-Verordnung: Kürzung der Mieterhöchstprovision bei Wohnungsund Einfamilienhausmieten!!!

II. Bielefelder Verwalterforum

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Dezember 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mietrechtstage Berchtesgaden Abwicklung von Geschäftsraummietverhältnissen

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!

MITGLIEDER- VEREINBARUNG

Mietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus

Mietrecht für Mieter

UNREGELMÄßIGKEITEN BEIM KAUFVERTRAG. Thomas Kutschera

ABLAUFPLAN: WANN BESTEHT EIN MINDERUNGSANSPRUCH? Mangel an der Mietsache. Kenntnis des Mangels durch den Mieter. Minderungsanspruch

DNotI Deutsches Notarinstitut

Regelung der Eigenverbrauchsgemeinschaft insbes. im Mietverhältnis

im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten:

Vertragsgestaltung: Der Mietvertrag. Dr. Naoki D. Takei

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

I N H A L T S Ü B E R S I C H T

Schuldrecht BT Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH

BRENNPUNKT ABGB-MIETVERHÄLTNISSE

Beispielbild. Mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen

16 regeln, die für alle gelten: das Mietrecht 20 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses

1.1.2 Pflichten des Mieters Folge bei Pflichtverstoß. Mangelbegriff

Weitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit

Musteranträge Mietrecht

im letzten Quartal d. J. möchten wir Sie gerne über folgende Entscheidungen informieren:

MIETVERTRAG. Fassung vom. abgeschlossen zwischen 1 : (im folgenden Vermieterin ) und. (im folgenden Mieter ).

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Transkript:

R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i L i k a r, P e s t a l o z z i s t r a ß e 1 / I I, A - 8 0 1 0 G r a z T e l. + 4 3 ( 0 ) 3 1 6 8 2 3 7 2 3 F a x + 4 3 ( 0 ) 3 1 6 8 2 3 7 2 3-1 3 o f f i c e @ a n w a l t s k a n z l e i - l i k a r. a t w w w. a n w a l t s k a n z l e i - l i k a r. a t NICHTIGE KLAUSELN IN MIETVERTRÄGEN Der OGH hat am 11.01.2006 entschieden, dass eine große Hausverwaltung es zukünftig zu unterlassen hat, 39 Klauseln (oder sinngleiche) in deren gängigen Mietverträgen weiter zu verwenden und/oder sich auf diese zu berufen. Auch wenn der private Vermieter (ein Vermieter, der weniger als fünf Wohnungen vermietet) von diesem Urteil nicht betroffen zu sein scheint, wird diesem in jedem Fall jedoch Indizwirkung zukommen. Grundlage der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs war eine so genannte Verbandsklage der Bundesarbeiterkammer, welche eigenen Spielregeln unterliegt. Die Ergebnisse können daher auf den konkreten Einzelfall nur sehr bedingt übertragen werden, da die Gerichte bei einer Verbandsklage Klauseln in Musterverträgen nach der für den Konsumenten ungünstigsten Auslegungsmöglichkeit zu prüfen haben. In Einzelfallentscheidungen ist jedoch vielmehr danach zu fragen, was die Vertragsteile denn wirklich vereinbaren wollten; in einer Gesamtbetrachtung sollen unfaire Klauseln auf ein verträgliches Maß reduziert werden. Eine Reihe der nunmehr für sittenwidrig erkannten 39 Klauseln würde somit im Einzelfall daher wohl zumindest teilweise rechtswirksam bleiben. In Folge werden nun diejenigen (sittenwidrigen) Klauseln kurz erläutert, die von besonderem Interesse sind: 1. Kein gänzlicher Ausschluss von Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüchen: Ein gänzlicher Ausschluss von wie auch immer gearteten Schadenersatz oder Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Vermieter von vornherein ist sittenwidrig, weil diese Klausel darauf abzielt, den Mietern die Berufung auf das Zinsminderungsrecht nach 1096 ABGB abzuschneiden. Durch die Tatsachenbestätigung, dass der Mieter den Mietgegenstand durch eigene Besichtigung kenne, soll die den Vermieter treffende Beweislast unzulässiger Weise dem Mieter aufgebürdet werden. 2. Zweckwidrige Verwendung ist nicht generell ein Auflösungsgrund: Sollte der Mieter den Mietgegenstand zu einem anderen Zweck nutzen als vereinbart, so bildet dies nur dann einen Auflösungsgrund, wenn der Bestandnehmer die Sache erheblich U I D - N u m m e r A T U 6 2 0 8 3 8 0 9, R A - C o d e R 6 0 7 2 8 7, D V R - N u m m e r 3 0 0 0 0 0 5 L a n d e s - H y p o t h e k e n b a n k S t e i e r m a r k A G, B L Z 5 6 0 0 0, K t o. N r. 2 0 1 0 1 0 0 0 0 6 1

- 2 - nachteilig gebraucht. Der erheblich nachteilige Gebrauch setzt einen erheblichen Nachteil für den Vermieter voraus, der in einer erheblichen Verletzung wichtiger ideeller und wirtschaftlicher Interessen oder in einer erheblichen Verletzung der Substanz des Mietgegenstands gelegen sein kann. 3. Mietzinsindexierung muss in beide Richtungen vorgesehen sein: Bei Vereinbarung einer Wertbeständigkeit des Mietzinses muss eine Veränderung des Verbraucherpreisindexes sowohl nach oben als auch nach unten wirken. Der (einseitige) Ausschluss der Verringerung des Hauptmietzinses aufgrund Anpassung an den Verbraucherpreisindex ist sittenwidrig. 4. Widmung von Zahlungen des Mieters kann nicht vorab vom Vermieter festgesetzt werden: Eine Klausel, aufgrund welcher (Mietzins)Zahlungen unabhängig von der Widmung auf den ältesten aushaftenden Hauptmietzins angerechnet werden, ist unwirksam, da sich ansonsten der Mieter durch entsprechende Widmung nicht mehr von der Gefahr einer Räumungsklage befreien könnte. 5. Beeinträchtigungen muss der Mieter nur noch in Ausnahmefällen dulden: Der Mieter muss sich Eingriffe in seine Bestandrechte durch den Hauseigentümer nur soweit gefallen lassen, als sie die Ausübung seiner Mietrechte nicht wesentlich erschweren oder gefährden. Die Pflicht des Mieters ist dahingehend eingeschränkt, dass es sich hiebei um wirklich notwendige Maßnahmen des Hauseigentümers handeln muss sowie dass dies die einzige Möglichkeit ist, das Haus und dessen Bewohner vor Nachteilen zu bewahren. Eine Ausdehnung der Duldungspflichten des Mieters ist sittenwidrig. 6. Das Risiko eines zeitweiligen Ausfalls von technischen Anlagen kann nicht zur Gänze auf Mieter überwälzt werden: Der generelle Ausschluss von Minderungs-, Schadenersatz-, Zurückbehaltungs- oder irgendwelchen sonstigen Ansprüchen gegenüber dem Vermieter bei zeitweiligem Ausfall von technischen Anlagen, zb von Strom- oder Wasserzufuhr bzw Leitungsgebrechen, ist nicht zulässig. Der Vermieter wird zu beweisen haben, dass ihn an diesem Ausfall kein Verschulden trifft.

- 3-7. Erhaltungspflichten des Vermieters nur noch eingeschränkt auf Mieter überwälzbar: Folgende Klausel ist sittenwidrig: Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und unter Ausschluss des 1096 ABGB sämtliche am Mietgegenstand notwendig werdenden Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen und überhaupt den Mietgegenstand zu erhalten; er ist unter anderem verpflichtet, die im Mietgegenstand befindlichen Heizungsvorrichtungen, ferner sämtliche Gas-, Elektro- und Wasserinstallationen samt Geräten stets in betriebsfähigem Zustand zu erhalten und im Falle von Störungen diese unverzüglich sach- und fachgemäß auf eigene Kosten instandsetzen zu lassen. Weiters fallen Eingangstüren und Fenster im Bereich des Mietobjektes in die Wartungs- und Instandhaltungspflicht des Mieters. Die Erhaltungspflicht des Vermieters ist Ausdruck seiner bestandrechtlichen Gewährleistungspflicht und damit einem Konsumenten gegenüber generell nicht ausschließbar. Bei vereinbarter, genereller Erhaltungspflicht des Mieters würde dieses Gewährleistungsrecht ausgeschlossen, indem der Mieter selbst zur Erhaltung des vereinbarten und ordnungsgemäßen Gebrauchs verpflichtet wird. Nach dieser Klausel könnte daher der Zustand, bei dem das Zinsminderungsrecht zum Tragen käme, niemals eintreten. Gewährleistungsansprüche können aber vor Kenntnis des Mangels einem Konsumenten gegenüber nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Dem Verbraucher kann daher die Erhaltungspflicht des bedungenen Zustandes nicht übertragen werden, auch wenn ein höherer Mietzins zulässiger Weise hätte verlangt werden können. Meines Erachtens kann jedoch auch nach dieser oberstgerichtlichen Argumentation keinesfalls mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass ab sofort auch zb der Boiler auf Kosten des Vermieters repariert werden muss. Wie bereits oben erwähnt, handelt es sich um eine Verbandsklage, bei welcher es keine Teilnichtigkeit von Klauseln gibt. Ist auch nur ein Teil einer Klausel nichtig, fällt die gesamte Klausel. Lediglich eine Überwälzung der gesamten Erhaltungspflicht auf den Mieter ist sittenwidrig, ob auch eine teilweise oder eingeschränkte Überwälzung im Einzelfall möglich wäre, bleibt offen. Insbesondere muss unterschieden werden, wer sich beim Bestandsverhältnis gegenübersteht. Je nachdem ob es sich auf Mieterseite um einen Privaten und auf Vermieterseite um einen gewerblichen Vermieter handelt, oder ob

- 4 - aber Vermieter und Mieter Unternehmer sind, werden im Einzelfall ganz unterschiedliche Maßstäbe anzulegen sein. 8. Ausmalen des Mietgegenstandes nicht mehr in jedem Fall durchsetzbar: Ähnliches gilt auch für die Klausel, dass der Mietgegenstand bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand, dh, wie bei Mietbeginn übernommen, jedenfalls neu ausgemalt zurückzustellen ist. Auch hier wurde die Klausel in ihrer Gesamtheit als sittenwidrig beurteilt, da die gesamte Erhaltungspflicht auf den Mieter überwälzt wird, wodurch dieser gröblich benachteiligt werde. Bei der gebotenen konsumentenfeindlichsten Auslegung müsste der Mieter jegliche Gebrauchsspuren, wenn sie noch so unerheblich sein mögen, beseitigen dies ist sittenwidrig. Das heißt, der Mieter wird aller Voraussicht nach dann nicht unbedingt neu ausmalen müssen, wenn die Gebrauchsspuren an den Wänden gering sind. RESÙMEE: Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Verbandsprozess als eine Art Musterprozess sicherlich Auswirkungen auf sämtliche bestehenden Mietverträge haben wird. Es darf jedoch nicht unterschätzt werden, dass im Verbandsprozess (im Gegensatz zur jeweiligen Vertragsauslegung im Einzelfall) keine Rücksicht auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingungen zu nehmen ist, sodass keine geltungserhaltende Reduktion der Klauseln stattfinden kann. Des Weiteren ist bei der Beurteilung auch immer von der konsumentenfeindlichsten Auslegung auszugehen. Das vorliegende Urteil des OGH ist außerdem nur anzuwenden, wenn auf Vermieterseite ein Unternehmer und auf Mieterseite ein Konsument stehen. Ob jemand, der mehrere Wohnungen besitzt, als Unternehmer gilt, ist vom Gesetz nicht eindeutig geregelt, sondern von den Gerichten im Einzelfall zu beurteilen. Lediglich als Maßstab kann gelten, dass jemand, dem weniger als fünf Wohnungen gehören, noch nicht als Unternehmer gilt. Bei Mietverhältnissen zwischen Privaten ist auf das Konsumentenschutzgesetz nicht Bedacht zu nehmen. Ein Ausschluss von Gewährleistungen bei Geschäften von privat zu privat ist grundsätzlich jederzeit möglich, sofern nicht ein bekannter Mangel (arglistig) verschwiegen wird. Somit könnte me nach geltender Rechtslage das Recht auf Zinsminderung als das besondere Gewährleistungsrecht des Mieters zwischen Privaten rechtswirksam ausgeschlossen werden. Allerdings ist durchaus zu konzedieren, dass nunmehr auch private Vermieter mit

- 5 - ähnlichen Entscheidungen des OGH zu rechnen haben. Ob diese Entwicklung alles in allem als positiv zu bewerten ist, sei dahingestellt. Vermieter werden wohl künftig auch eine Erhaltungskomponente in den Mietzins hineinrechnen, was zu einer Verteuerung von Mietwohnungen und damit zu einer weiteren Verknappung von leistbaren Wohnungen am Immobilienmarkt führen könnte.