21. BeraterTag 15 Fragen - 15 Antworten rund um die Themen Kredite, Zuschüsse und Finanzen Referenten: Marcus Rohde, hannoverimpuls GmbH, www.hannoverimpuls.de Sabine Gräßler-Zorn, Agentur für Arbeit Hannover; www.arbeitsagentur.de Tanja Neuner, JobCenter-Region-Hannover; www.jobcenter-region-hannover.de Marc Tripler, Hannoversche Volksbank e.g.; www.hanvb.de 1. Welche Möglichkeiten, ein Unternehmen zu finanzieren, gibt es? Gibt es auch Förderungen? Zur Förderung von Existenzgründungsmaßnahmen gibt es verschiedene Förderkredit -Programme der Förderinstitute wie z.b. den KfW Gründerkredit (StartGeld) den Niedersachsen Gründerkredit der N-Bank. Es ist jedoch vom Vorhaben abhängig welche Förderungen in Frage kommen. Am Besten ist es, wenn Sie mit Ihrem Berater der Bank oder Sparkasse die möglichen Förderkredite durch sprechen. So können Sie gemeinsam das bestmögliche Finanzierungspaket erarbeiten. Falls Sie sich vorab schon einmal informieren wollen, bieten die jeweiligen Förderinstitute auf ihren Internetseiten eine detaillierte Darstellung der Förderprogramme an. (Herr Tripler) Neben den Fördermittelkrediten gibt es auch Zuschüsse zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Wenn Sie arbeitslos sind und sich selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den sogenannten Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten. (Frau Gräßler-Zorn) Arbeitslosengeld II-Bezieher kann unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld sowie ein Zuschuss und/oder ein Darlehen gewährt werden. (Frau Neuner) Alternativ besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit, sich via Crowdfunding aus eigener Kraft heraus mit Geld von vielen unterschiedlichen Geldgebern auszustatten. Dabei ist fast jede Art der Geldeinbindung denkbar, zum Beispiel auch ein Sponsoring, was einer Förderung nahe käme. (Herr Rohde) 2. Welche Fördermöglichkeiten seitens der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter der Region Hannover gibt es und wie sind die Voraussetzungen? Die Förderung des Gründungszuschusses hat sich seit Ende 2012 grundlegend geändert. Der GZ ist seit der Rechtsänderung eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur. Das bedeutet, dass bei Beantragung des GZ eine eingehende Prüfung der vorliegenden Situation erfolgen muss.
Vermittlungsvorrang: Ist der Arbeitsmarkt für Tätigkeiten, die Sie aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation ausüben können, aufnahmefähig, muss der GZ abgelehnt werden. Eigenleistungsfähigkeit: Auch die Eigenleistungsfähigkeit wird bei der Antragstellung geprüft. Verfügt die/der Antragstellende über ausreichende persönliche Mittel (z.b. aus einer Abfindung oder sonstigem Vermögen), muss der GZ ebenfalls abgelehnt werden. Weitere Voraussetzungen: Bei der Beantragung des GZ muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorliegen. Außerdem sind die Tragfähigkeit der Existenzgründung (durch eine unabhängige Stelle) sowie notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit nachzuweisen. Der Gründungszuschuss wird für sechs Monate gewährt. Er setzt sich zusammen aus der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes (zur Sicherung des Lebensunterhalts) plus 300 (zur sozialen Absicherung). Anschließend kann für weitere neun Monate ein Zuschuss von 300 pro Monat zur sozialen Absicherung gezahlt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachgewiesen werden, die Einkünfte aber zum Abdecken des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung nicht ausreichen. (Frau Gräßler-Zorn) Voraussetzung ist zunächst der Bezug von Arbeitslosengeld II. Leistungen nach 16b und/oder 16c SGBII können auf Antrag gewährt werden, wenn sie für die Aufnahme einer hauptberuflichen, selbständigen Tätigkeit erforderlich sind, zu erwarten ist, das die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit überwunden oder (deutlich) verringert wird. Zur Beurteilung wird im Bereich der JobCenter Region Hannover eine fachkundige Stelle, das BusinessCenter eingeschaltet. Wird das BusinessCenter vor Existenzgründung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen, können die notwendigen Leistungen gewährt werden. Die notwendigen Leistungen werden in einer Förderempfehlung erfasst. Die Gewährung von Zuschuss und/oder Darlehen kann nur erfolgen, wenn die Nutzung anderer Finanzierungsmöglichkeiten wie z.b. Bankkredite oder Förderprogramme nicht möglich ist. Zuschuss bzw. Darlehen können z.b. für Gewerbeanmeldung, behördliche Genehmigungen, notwendige Sachgüter bzw. auch Kombinationen aus Sachgütern/ Dienstleitungen/ Werkverträgen wie z.b. Betriebsausstattung, Werkzeuge usw. gewährt werden. (Frau Neuner)
3. Was muss ich tun, um den Gründungszuschuss zu erhalten? (Frau Gräßler- Zorn) Sie müssen den Antrag auf einen Gründungszuschuss vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit wiederum müssen Sie als Gründerin oder Gründer das geltende Recht zum Gründungszuschuss erfüllen. Zur Bewilligung des Gründungszuschusses benötigt die Agentur für Arbeit eine aussagefähige Beschreibung Ihres Gründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Geschäftsplan). Außerdem müssen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen. Dies kann zum Beispiel durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Sie müssen der Agentur für Arbeit bei Antragsabgabe einen Nachweis über die Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt (für gewerbliche Berufe) bzw. beim Finanzamt (für freiberufliche Tätigkeiten) vorlegen. Und zusätzlich muss eine fachkundige Stelle das Existenzgründungsvorhaben (Geschäftsplan) begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Der Gründungzuschuss wird bewilligt, wenn die Unterlagen komplett vorliegen und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. 4. Wer ist eine fachkundige Stelle für die Agentur für Arbeit? (Frau Gräßler- Zorn) Fachkundige Stellen sind insbesondere: Industrie- und Handelskammern Handwerkskammern berufsständische Kammern Fachverbände Kreditinstitute Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Grundsätzlich sind daher auch andere Stellen zugelassen, wenn sie in einer ähnlich institutionell abgesicherten Weise in der Öffentlichkeit als fachkundig gelten (so z.b. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater). 5. Kann Einstiegsgeld zusätzlich zum Gründungszuschuss beantragt werden? (Frau Neuner) Beim Gründungszuschuss handelt es sich um anrechenbares Einkommen im Sinne des SGBII. Einstiegsgeld wird hingegen zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Sind die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt, können Arbeitslosengeld II-Bezieher auf Antrag (vor Existenzgründung) Einstiegsgeld
zusätzlich erhalten. In diesen Fällen ist die Teilnahme am BusinessCenter entbehrlich, das schriftliche Ergebnis über das unternehmerische Potential sowie die Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit ist jedoch vorzulegen. 6. Worin liegen die Vorteile dieser Förderkredite für Existenzgründer/innen? (Herr Tripler) Förderkredite sind gegenüber Hausbankkrediten meistens mit einem günstigeren Zins ausgestattet. Sie bieten Ihnen eine hohe Flexibilität. Außerdem gibt es eine tilgungsfreie Anlaufzeit die Ihre Anfangsbelastung verringert. Es gibt auch Förderkredite bei denen das Förderinstitut Haftungsrisiken übernimmt um so die Hausbank zu entlasten. Die Förderkredite sind in ihrer Ausgestaltung teilweise sehr unterschiedlich und daher ist immer genau zu überprüfen welcher Förderkredit zu welchem Vorhaben passt. 7. Wo, wann und wie kann ich diese öffentlichen Förderkredite beantragen und wie lange dauert der Beantragungsprozess? (Herr Tripler) Für die Beantragung von Förderkrediten gilt das Hausbank-Prinzip, das bedeutet, Sie können die Förderkredite nicht direkt bei den jeweiligen Förderinstituten beantragen, sondern die Antragsstellung muss immer über Ihre Hausbank erfolgen. Ihr Bank- oder Sparkassenberater füllt die Anträge gemeinsam mit Ihnen aus und leitet diese dann zusammen mit Ihren Unterlagen an das jeweilige Förderinstitut weiter. Wichtig ist, dass die Förderkredite immer vor der Investition beantragt werden müssen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich. Die Dauer des Beantragungsprozesses ist abhängig vom Umfang (Höhe) des Finanzierungsvorhabens. Je höher der Finanzierungsbedarf ausfällt, desto umfangreicher ist die Kreditprüfung. Für Finanzierungsbedarfe bis 100.000, welche über das Programm KfW-Gründerkredit (StartGeld) abgedeckt werden können, sollten Sie mit ca. 3 bis 5 Wochen planen. Bei größeren Finanzierungsvorhaben verlängert sich der Entscheidungsprozess. Es ist sinnvoll den Kontakt zur Bank 3 Monate vor Vorhabensbeginn aufzunehmen. 8. Ist eine bereits erfolgte Gewerbeanmeldung oder ein abgeschlossener Mietvertrag förderungsschädlich? (Herr Tripler) Nein. Der Antrag auf öffentliche Förderkredite muss vor "Beginn des Vorhabens" erfolgen. Der Vorhabensbeginn ist die jeweilige Investition der beantragten Förderkredite. Die Investition beginnt beispielsweise mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages für ein Fahrzeug oder eine Maschine oder die Auslösung der Warenbestellung. Die öffentlichen Förderkreditinstitute sprechen vom "Eingehen wesentlicher Verpflichtungen". Vorbereitende Maßnahmen für die Gründung, zum Beispiel die Gewerbeanmeldung oder die Standortsuche, sind förderungsunschädlich.
9. Brauche ich eigentlich Eigenkapital für die Gründung oder kann ich auch Fördermittel ohne Eigenkapital beantragen? (Herr Tripler) Es gibt Fördermittel die einen 15-%igen Eigenmitteleinsatz als Voraussetzung haben, dieses ist jedoch nicht bei allen Förderkreditprogrammen der Fall. Grundsätzlich gilt es einen angemessenen Eigenmitteleinsatz zu erbringen, dieser ist je nach Vorhaben unterschiedlich. Für kleinere Gründungen, mit einem Finanzierungsbedarf von bis zu EURO 100.000,00 ist von der KfW der Gründerkredit (StartGeld) entwickelt worden. Eine Beantragung ist auch ohne Eigenkapital möglich. Grundsätzlich gilt aber die Regel: Je mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto besser. 10. Was ist Crowdfunding und welche Formen gibt es? (Herr Rohde) Crowdfunding beschreibt die Finanzierung (Funding) eines Projektes oder einer Idee mit in der Regel kleineren Geldbeträgen von einer großen Anzahl an Unterstützern, der sogenannten Crowd. Derzeit sprechen wir von vier Arten des Crowdfunding (CF) Klassisches CF - auch reward-based CF genannt belohnt die Geldgeber mit einer Gegenleistung, z.b. in Form des realisierten Produkts. Häufig wird dies auch für Pre-Sales genutzt. Spenden CF - Donation-based CF bezieht sich auf das Einsammeln von Spenden. Es gibt keine finanziellen oder materiellen Gegenleistungen. Crowdlending - Beim lending-based CF verleiht die Crowd Geld an Projektinitiatoren. Das eingesetzte Geld wird von den Projektinitiatoren zurückbezahlt (i.d.r. verzinst). Man spricht häufig auch von P-2-P-Lending (PrivatzuPrivat). Crowdinvesting - Beim equity-based CF erhalten die Unterstützer Anteile am Projekt des Initiators (bzw. festgelegte Anteile an zukünftigen Gewinnen). 11. Für welche Gründungen ist Crowdfunding geeignet? (Herr Rohde) Crowdfunding ist immer dann geeignet, wenn etwas finanziert werden muss und das eigene Geld nicht ausreicht. Crowdfunding, in seinen verschiedenen Ausprägungen, ist immer dann geeignet wenn man aus der Crowd, also von vielen Menschen, Geld einsammeln will. Wenn man seine Idee nicht in die Öffentlichkeit tragen will, dann ist es sicher nicht geeignet. Darüber hinaus ist Crowdfunding mit einem hohen Aufwand verbunden, quasi ein Fulltime-Job. Das heißt man muss Zeit und ggf. Geld zur Vorbereitung investieren, das Geld liegt auch beim Crowdfunding nicht auf der Strasse. Aber es hat auch mehrere positive Aspekte. Neben dem monetären Aspekt erreicht man eine hohe öffentliche Wahrnehmung und erarbeitet sich quasi einen enormen Marketing-Effekt.
12. Was sind die Voraussetzungen für eine Finanzierung über Crowdfunding, Was muss ich tun? (Herr Rohde) Sie sollten sich klar werden, welche Art des CF für Ihr Projekt passt. die passende CF-Plattform für Ihr Vorhaben finden. Das Projekt gewissenhaft vorbereiten. sich Feedback holen, bevor Sie starten. bereit sein, viel zu kommunizieren. Starke Online-Affinität haben und gute Social-Media-Kenntnisse haben. definieren, was Sie den Geldgebern als Gegenleistung bieten. Die Gegenleistung muss attraktiv sein, sonst finden Sie unter Umständen nicht genug Geldgeber. einen mitreißendes Projekt-Werbe-Video vorbereiten: Mit allen USPs Ihres Projekts. 13. Welche Plattformen gibt es und wie finde ich die passende? (Herr Rohde) Das hängt zunächst einmal von der Zielgruppe des Projektes ab. Wird eine internationale Zielgruppe ausgewählt, sollte auch eine internationale Plattform gewählt werden, z.b. Kickstarter oder Indiegogo. Wenn ein eher lokal verortetes Projekt in Deutschland ansteht, empfiehlt sich ggf. eine lokale CF-Plattform oder Startnext als größte reward-based CF-Plattform im deutschsprachigen Raum. Sicherlich können auch Kosten der Plattformen eine Rolle bei der Auswahl spielen. 14. Was passiert im Insolvenzfall Muss ich die Kredite und Zuschüsse zurückzahlen? alle Jeder Kreditgeber hat ein Interesse daran seine Kredite bestmöglich zu besichern. Eine Besicherung kann durch eigene Vermögenswerte oder durch Dritte erfolgen. Sollten keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit auf Öffentliche Förderkredite mit Haftungsfreistellung oder auf eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank zurück zu greifen. Dennoch verbleibt das Kreditrisiko beim Gründer (unternehmerisches Risiko). Die Kredite werden entweder direkt an den Gründer vergeben, oder sollten die Kredite an eine juristische Person (z.b. GmbH) vergeben werden, ist die Übernahme der persönlichen Haftung durch eine Bürgschaft des Gründers in Kredithöhe obligatorisch. (Herr Tripler) Der Gründungszuschuss muss bei Abbruch der Selbständigkeit oder einem Scheitern nicht zurückgezahlt werden. Allerdings müssen Sie Arbeitsagentur, bei Änderungen sofort benachrichtigen, z.b. bei Aufnahme einer Vollzeitstelle. Sie erhalten den Gründungszuschuss bis zum Beginn der Anstellung weiter, sofern Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch selbständig tätig sind. Dann aber endet die Zahlung des Gründungszuschusses. Doch Vorsicht: Wenn die Anstellung während der Probezeit oder kurz danach scheitert, können Sie nicht in die geförderte Selbständigkeit zurückkehren.
Überlegen Sie sich deshalb den Schritt in die abhängige Beschäftigung gut. Fragen Sie den potenziellen Arbeitgeber, ob er nicht auch an einer freien Mitarbeit interessiert ist. So haben Sie die Chance, einen zusätzlichen Kunden zu gewinnen. Wenn sich dann herausstellt, dass dieser Kunde Sie langfristig auslastet und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gegeben ist, können Sie sich auch später noch anstellen lassen. Achten Sie aber darauf, dass es während der freien Mitarbeit nicht zu einer scheinselbständigen Tätigkeit kommt, da diese eine Förderung ausschließt. Auch wenn Sie aufgrund einer unbefriedigenden Umsatzentwicklung beschließen, wieder auf Stellensuche zu gehen oder Insolvenz anmelden, müssen Sie die Förderung nicht zurückzahlen. Die Förderung im Rahmen des Gründungszuschusses ist nicht erfolgsabhängig (Frau Gräßler-Zorn) Das Einstiegsgeld wird bei späterer Aufgabe nicht zurück gefordert. Wird allerdings während des Förderzeitraums die Selbständigkeit aufgegeben, besteht mit Aufgabe kein Anspruch mehr auf Einstiegsgeld. Ein gewährter Zuschuss ist nicht zu erstatten, ein gewährtes Darlehen ist zurück zu zahlen. (Frau Neuner) Die hier formulierten Antworten der Berater sind entsprechend den Fragen und dem Ziel Gründern nur eine erste Orientierung zu geben verkürzt und insofern holzschnittartig. Die Abgaben der Antworten sei es mündlich im Rahmen der Veranstaltung Beratertag oder im Internet in schriftlicher Form - müssen daher ohne Anspruch auf Vollständigkeit und hier auch ohne verbindliche Zusage der Richtigkeit bleiben. Die Antworten ersetzen vor allem nicht die qualifizierte Beratung durch Fachleute. Stand der Bearbeitung ist der 14.09.2016.