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Herzlich Willkommen!

Soziale Sicherheit als Selbständiger Beitrag Unfall arbeitslos krank arbeitsunfähig Kind gesund bleiben die besondere Hilfe Alterssicherung www Berechnung geringfügig selbständig angestellt u. selbständig die Höherversicherung Option Arbeitslosengeld Optionenmodell Krankengeld, Unterstützungsleistung Geldleistungen Betriebshilfe Präventionsleistungen Unterstützungsfonds Pensionsplanung online-services

Abgrenzungen Selbständig - Unselbständig echter Dienstvertrag wirtschaftliche Abhängigkeit, DN arbeitet mit Betriebsmitteln des DG Weisungsgebundenheit DN schuldet Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit DN darf sich ohne Zustimmung des DG nicht vertreten lassen DG muss den DN bei der GKK anmelden freier Dienstvertrag DN arbeitet mit Betriebsmitteln des DG, keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel DN kann Arbeitszeit, -ort und -ablauf weitgehend selbst bestimmen DN schuldet Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit, Dienstleistung steht im Vordergrund im Wesentlichen persönliche Dienstleistung Auftraggeber muss bei der GKK anmelden Werkvertrag arbeitet mit eigenen Betriebsmitteln ist nicht weisungsgebunden verpflichtet sich nicht (nur) seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, sondern zur Herstellung eines (Erfolges) Werkes Vertretung / Hilfskräfte generell zulässig Auftragnehmer muss sich selbst bei SVAdgW anmelden

Soziale Sicherheit als Selbständiger Beitrag Berechnung geringfügig selbständig angestellt u. selbständig

Beitragsermittlung Berechnung des Beitrages Beitrag = Beitragsgrundlage X Beitragssatz Höchst-BGRL, mtl. 5.180,00 Beitrag mtl. 1.354,57 Einkommen lt. EStB des jeweiligen Jahres Mindest-BGRL, mtl. BGRL Beitragssatz PV 18,50 % KV 7,65 % PV 673,17 KV 689,81 Beitrag mtl. 177,31 Ransmayr Stand 01/2013

Beitragsermittlung Sonderregelung für Neugründer PV: reduzierte Mindestbeitragsgrundlage für die ersten 3 Kalenderjahre KV: fixe Mindestbeitragsgrundlage für die ersten 2 Kalenderjahre Beitragssatz PV 18,50 % KV 7,65 % Mindest-BGRL PV 537,78 KV 537,78 BGRL Beitrag mtl. 140,63 Ransmayr Stand 01/2013

Beitragsermittlung von der vorläufigen zur endgültigen Beitragsgrundlage... bis zum Vorliegen des endgültigen EStB vorläufige BGRL fixe Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung für 1. und 2. Jahr, dh keine Nachbemessung KV PV KV PV KV PV KV PV 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Ransmayr Stand 01/2012

Beitragsermittlung von der vorläufigen zur endgültigen BGRL bei Vorliegen des Einkommensteuerbescheides: endgültige Feststellung der Beitragsgrundlage = Nachverrechnung Gutschrift Lastschrift Auszahlung über Antrag Anlastung ab Folgejahr in 4 gleichen Raten Sonderregelung für die ersten 3 Jahre der SE Beitragsnachbelastung : Aufteilung der Nachzahlung statt in 4 Teilbeträgen, in 12 Teilbeträge - zinsenfrei Achtung: Antrag erforderlich Antragsfrist: 31.3. nach Feststellung der endgültigen BGL Gilt für Beitragnachbelastungen nach dem 1.1.2014 Ransmayr Stand 01/2013

Beitragsermittlung herabsetzen der vorläufigen BGRL... wenn vorläufige BGRL höher als das erwartete Einkommen des laufenden Jahres: Herabsetzung der BGRL über Antrag KV PV KV PV KV PV KV PV 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Ransmayr Stand 01/2012

Beitragseinhebung technisch automatisch Vorschreibung Anfang 2. Monats im Quartal Fälligkeit Zahlungsfrist 15 Tage Ende 2. Monats im Quartal Verzugszinsen ab 19. Tag der Fälligkeit Mahnung mittels Mahnschreiben elektr. Exekution

angestellt und selbständig = Mehrfachversicherung versichert als SE und Ang (nach beiden Gesetzen) Beitragspflicht in Summe bis max. Höchstbeitragsgrundlage keine Beitragspflicht, falls aus SE kein positives Eink. und als Angestellter mtl. > 537,78 (ab 4. Jahr SE: 673,17) Überschreitungsbetrag Auswirkung im Leistungsfall Höchstbeitragsgrundlage 62.160,- selbständig = GSVG mehrfache Gutschrift auf das Pensionskonto in der Krankenversicherung: Leistungswahl selbständig = GSVG angestellt = ASVG Ransmayr Stand 01/2013

Kleinstunternehmer über Antrag Befreiung von der Pflichtversicherung...wenn Umsatz 30.000.00,- u. Einkommen 4.515,12 und innerhalb der letzten 60 KMte max. 12 Mte GSVG-Pflichtvers. neu ab 1.7.2013 oder oder 60. Lebensjahr vollendet (Regelalter) 57. Lebensjahr vollendet und Einkommens-/Umsatzgrenzen in den letzten 60 Kalendermonaten nicht überschritten auch während Bezug von Kinderbetreuungsgeld Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Pensions- u. Krankenvers. Unfallversicherung bleibt aufrecht Ransmayr Stand 01/2013

Soziale Sicherheit als Selbständiger Beitrag Unfall Berechnung geringfügig selbständig angestellt u. selbständig die Höherversicherung

Unfallversicherung Höherversicherung mehr Geld für wenig Beitrag Jahresbeitrag 2013 monatlich 8,48 Bemessungsgrundlage 18.596,66 Monatsrente 14 x (inkl. ev. Zusatzrenten) bei Erwerbsminderung von 100 % 1.328,34 50 % 531,34 20 % 177,11 HB-Rente 265,67 Ransmayr Stand 01/2013

Unfallversicherung Höherversicherung mehr Geld für wenig Beitrag Beispiele für den Grad einer Minderung:

Unfallversicherung Höherversicherung mehr Geld für wenig Beitrag Jahresbeitrag 2013 monatlich 8,48 Bemessungsgrundlage 18.596,66 Monatsrente 14 x (inkl. ev. Zusatzrenten) bei Erwerbsminderung von 100 % 1.328,34 50 % 531,34 20 % 177,11 HB-Rente 265,67 101,71 30.410,95 2.172,21 868,88 289,63 434,44 152,79 36.405,30 2.600,38 1.040,15 346,72 520,08 Ransmayr Stand 01/2013

Soziale Sicherheit als Selbständiger Beitrag Unfall arbeitslos Berechnung geringfügig selbständig angestellt u. selbständig die Höherversicherung Option Arbeitslosengeld

Soziale Sicherheit als Selbständiger Beitrag Unfall arbeitslos krank Berechnung geringfügig selbständig angestellt u. selbständig die Höherversicherung Option Arbeitslosengeld Optionenmodell

gewerbliche Krankenversicherung die Besonderheiten für Selbständige leistungsabhängige Kostenbeteiligung 20% Kostenanteil keine e-card-gebühr duales Leistungssystem Geldleistung oder Sachleistung Optionenmodell Wahlfreiheit zwischen Paketen

gewerbliche Krankenversicherung Exkurs Kostenanteil SVA: leistungsabhängiger Kostenanteil 20 % Kostenbeteiligung bei ärztliche Hilfe lt. intern. Studien Steuerungsinstrument sozial ausgewogen, weil Befreiung für Kinder für Einkommensschwache, ds Alleinstehende mit Einkommen unter 814,82, Ehepaare 1.221,68 - Erhöhung pro Kind 125,72, bei Behinderung über 70 %, Dialyse und Chemotherapie (unabhängig vom Einkommen) Deckelung mit 5 % des Einkommens fixer Finanzierungsbestandteil statistisches Handbuch der österr. SV, 2011 GSVG ASVG durchschnittl. Beitrag pro Vers./Jahr Kostenbeteiligungen/Selbstbehalte pro Vers. /Jahr 1.614,08 150,50 1.803,15 82,34

gewerbliche Krankenversicherung die Besonderheiten für Selbständige Kostenbeteiligung kein Kostenanteil/Rezeptgebühr: 20% Kostenanteil keine KS-Gebühr Bezieher von Ausgleichszulage (KOA u. RG) über Antrag KOA-Befreiung bei anzeigepflichtige Erkrankungen (RG) sozialer Schutzbedürftigkeit Kinder (KOA) (Einkommensgrenze 793,40/Ehepaar 1.189,56; je Kind + 122,41; bei Überschreitung Obergrenze (REGO) Erhöhung um 15 % bei kostenintens. Leiden) neu ab 2012 Chemo-, Strahlentherapie; Dialyse, Organtranspl. Halbierung nach Gesundheitscheck und Zielerreichung 70 % Behinderung; Schwerversehrte

Krankenversicherung duales Leistungssystem Direktverrechnung Arztbesuch Privatpatient (Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Waisenpensionisten) Anstaltspflege (Vergütungstarif, max. 80% Ausnahme: GU u. MUK) allgm. Gebührenklasse (kein Selbstbehalt) Kassenrezept allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Privatrezept (Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr) - Wiederholungsvermerk (6x pro Jahr)

Krankenversicherung Optionenmodell für jeden das richtige Paket 92,90 mtl. Arztbesuch Anstaltspflege Privatpatient (Vergütungstarif, max. 80% Ausnahme: GU u. MUK) 74,33 mtl. allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Beachte: Beitrag des Versicherten wirkt auch für Angehörige Tarifanpassung bei vorhandener PKV Wartezeit 6 Monate bei Mehrfachversicherung, jedenfalls voller Grundbeitrag Heilmittel Privatrezept (Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr) - Wiederholungsvermerk (6x pro Jahr)

Soziale Sicherheit als Selbständiger Beitrag Unfall arbeitslos krank arbeitsunfähig Berechnung geringfügig selbständig angestellt u. selbständig die Höherversicherung Option Arbeitslosengeld Optionenmodell Krankengeld, Unterstützungsleistung

Krankenversicherung Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit als Existenzsicherung oder Erwerbsersatzeinkommen ab dem 4. Tag bis max. 26 Wochen neu ab 2013 Krankengeld - bei Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung Kosten: 2,5 % der vorl. BGRL Leistung: 80 % der tägl. BGRL, min. 27,96 täglich Beispiele: BGRL Kosten mtl. tägl. KG tägl. TG 671,02 16,78 26,97 17,42 1.000,00 25,00 26,97 26,67 2.000,00 50,00 40,00 53,33 2.900,00 72,50 58,00 77,33 ab dem 43. Tag bis max. 20 Wochen Unterstützungsleistung - sofern Mitarbeit erforderlich und weniger als 25 DN Leistung: 27,73 täglich (rd. 900,- mtl.)

Soziale Sicherheit als Selbständiger Beitrag Unfall arbeitslos krank arbeitsunfähig Kind Berechnung geringfügig selbständig angestellt u. selbständig die Höherversicherung Option Arbeitslosengeld Optionenmodell Krankengeld, Unterstützungsleistung Geldleistungen Betriebshilfe

Krankenversicherung Betriebshilfe damit es trotzdem weitergeht bei Krankheit oder Unfall sofern Arbeitsunfähigkeit mehr als 14 Tage, und "besondere soziale Schutzbedürftigkeit (mtl. max. 1.573,74 bzw. 18.884,88 jährl.) Anspruchsdauer: max. 70 Tage bei Mutterschaft für 8 Wochen vor Geburt bis 8 Wochen nach Geburt (bzw. 12 Wochen nach Geburt) - Kinderbetreuungsgeld gebührt zusätzlich - Ransmayr Stand 01/2013

Kinderbetreuungsgeld Werte 2013 Geldleistungen infolge Mutterschaft neu ab 1.7.2013 Wochengeld Höhe: 50,00 tägl. (seit 01.01.2013) Dauer: 8 Wochen vor der voraussichtl. Entbindung Tag der Entbindung 8 bzw. 12 Wochen nach der tatsächl. Entbindung Befreiung von der Beitragspflicht bei Ruhendmeldung Kinderbetreuungsgeld max. bis zum 30. bzw. 36. Lebensmonat (5 Varianten)

Soziale Sicherheit als Selbständiger Beitrag Unfall arbeitslos krank arbeitsunfähig Kind gesund bleiben Berechnung geringfügig selbständig angestellt u. selbständig die Höherversicherung Option Arbeitslosengeld Optionenmodell Krankengeld, Unterstützungsleistung Geldleistungen Betriebshilfe Präventionsleistungen

selbständig gesund SVA, Ihre Gesundheitsversicherung Übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Gesundheit ersparen Sie sich den halben Selbstbehalt Patienten die aktiv zu Ihrer Gesundheit beitragen und Gesundheitsziele erreichen, zahlen nur noch den halben Selbstbehalt; 10 statt 20 Prozent! Die SVA unterstützt die Versicherten beim Wandel zu einem gesunden Lebensstil mit begleitenden Angeboten.

selbständig gesund die Ziele Blutdruck Fünf Werte, die jedermann selbst beeinflussen kann, stehen im Mittelpunkt des neuen Programms! Gewicht Bewegung Tabak Alkohol

selbständig gesund die 6 Schritte zum Erfolg Gesundheitscheck Gesundheitsziele gemeinsam mit dem Arzt festlegen zu den 5 Werten; entweder Gesundheit erhalten oder Gesundheit verbessern Erreichbare Fortschritte planen Wie und bis wann kann ein Wert verbessert werden Erfolg prüfen das Evaluierungsgespräch mit dem Arzt Reduktion des Selbstbehaltes bei der SVA beantragen Regelmäßige Gesundheitschecks Alle zwei bis drei Jahr je nach Alter

Krankenversicherung Prävention/Gesundheitsförderung SVA-Angebote zum Erfolg Gesundheitswoche Gesundheitshunderter NordicWalking-Tage Langlaufcamps Raucherentwöhnungscamp Burnout-Prävention SVA bewegt Ransmayr Stand 01/2012

SVA in Bewegung Eltern-Kind-Kur Auszeit für pflegende Angehörige & Kindern mit besonderen Bedürfnissen Plötzlich war ich am Ende Endlich konnte ich entspannen Ich habe wieder Kraft für uns Therapie Begleitung - Betreuung Auszeit im Kurhotel Heilstollen Oberzeiring tägl. Zuzahlung für Ki. Und Angeh.: einkommensabhängig zw 7,04-17,10 kostengünstige Pauschalien für weitere Belgeitpersonen

Soziale Sicherheit als Selbständiger Beitrag Unfall arbeitslos krank arbeitsunfähig Kind gesund bleiben die besondere Hilfe Berechnung geringfügig selbständig angestellt u. selbständig die Höherversicherung Option Arbeitslosengeld Optionenmodell Krankengeld, Unterstützungsleistung Geldleistungen Betriebshilfe Präventionsleistungen Unterstützungsfonds

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Pensionskonto Ausgangssituation 2005: Einführung des Pensionskontos für Personen geb. ab 01.01.1955 (APG) Formel 60 45 80 dh. mit 65. Lj. und 45 Versicherungsjahren: Pension ihv 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens Problem: Parallelrechnung für Zeiten vor 2005 mit Vergleichsberechnungen (Pensionshöhe RL 1.1.2004/Pensionshöhe Rechtslage 31.12.2003 Verlustdeckel mit Rechtslage zum 31.12.2003) transparent verständlich - einfach

Pensionskonto Lösung im Rahmen des Stabilitätsgetzes 2012 mit 01.01.2014 Abschaffung der Parallelrechnung Ermittlung einer Kontoerstgutschrift zum 01.01.2014 Kontoerstgutschrift fiktive Pension nach Altrecht - Vergleich mit Parallelrechnung (min 96,5 höchstens 103,5 %) Pensionskonto 01.01.2014 BM-Zeitraum: 336 Mte (Altrecht 2014: 288) Erhöhung der Aufwertungsfaktoren um 30 % Verbesserung für KIEZ (zw. 1.022,- und 1.424,-) Vergleichsberechnung mit Regelung Alt (min. 96,5 % max 103,5 %) Ermittlung der Erstgutschrift bis 30.06.2014 Nachbemessung bis 2016

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Pensionskonto Lösung im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2012 01.01.2014 Kontoerstgutschrift Ermittlung bis 30.06.2014 Anspruch auf Bescheid falls Änderung von BGRL/Zeiten Neufeststellung bis 31.12.2016 Änderungen ab 1.1.2017: Ergänzungsgutschrift (nur positiv!) transparent verständlich - einfach

Pensionsversicherung zeitgerecht Planen mit Sicherheit in Pension Feststellung der Versicherungszeiten Pensionsberechnung jederzeit möglich Statusberechnung jederzeit exakte Berechnung 2-3 Jahre vor Pensionierung Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen der SVA Höherversicherung Erhöhung der reduzierten Neuzugangsgrundlage der ersten 3 Jahre Einkauf Ausbildungszeiten

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Online-Services mit der SVA ins www Beitragsvorschreibungen quartalsweise ab 01/2002 mit Kontoauszug, Salden, Buchungen und dazugehörigen Erklärungen Krankenversicherung-Leistungsübersicht mit allen in Anspruch genommenen Leistungen, Vertragspartnerdaten und Kostenanteilen

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