Ergänzende Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 (Niederspannung) für das Netzgebiet Stadtwerke Langen GmbH

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Transkript:

Ergänzende Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 (Niederspannung) für das Netzgebiet Stadtwerke Langen GmbH (Veröffentlichungspflicht gemäß 4 Abs.3 NAV) Kontakt: Stadtwerke Langen GmbH Anschrift: Weserstraße 14 63225 Langen Internet: http:\\www.stadtwerke-langen.de Telefon: (06103) 595-0 Telefax: (06103) 595-220 Gliederung TAB 2007: Erläuterungen Stadtwerke Langen GmbH zu: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 A X X X X x x x x x x Stand: September 2008 Seite 1 von 7

Inhaltsverzeichnis: Zu Abschnitt 1: Geltungsbereich... 3 Zu Abschnitt 2: Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte...3 Zu Abschnitt 3: Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage...3 Zu Abschnitt 4: Plombenverschlüsse...4 Zu Abschnitt 5: Netzanschluss (Hausanschluss)...4 Zu Abschnitt 6: Hauptstromversorgung... 5 Zu Abschnitt 7: Mess- und Steuereinrichtung, Zählerplätze...5 Zu Abschnitt 8: Stromkreisverteiler...6 Zu Abschnitt 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen...6 Zu Abschnitt 12: Schutzmaßnahmen... 7 Zu Abschnitt 13: Eigenerzeugungsanlagen mit Parallelbetrieb... 7 Anlage: Schaltbilder...7 Stand: September 2008 Seite 2 von 7

Zu Abschnitt 1: Geltungsbereich Die Ergänzungen gelten zusätzlich zur TAB 2007. Um die gemeinsame Benutzung zu erleichtern, haben die Ergänzungen die gleiche Hauptgliederung wie die TAB 2007. Zu Abschnitt 2: Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Anmeldevordrucke Die Anmeldung von Anlagen und Verbrauchsgeräten sowie die Herstellung, Erweiterung, Umlegung und/ oder Verstärkung eines Netzanschlusses (Hausanschluss) erfolgt mit dem Anmeldeformular des Netzbetreibers "Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz". Es können nur vollständig ausgefüllte Anmeldevordrucke bearbeitet werden. Vom Elektroinstallateur sind vor der Antragsstellung, insbesondere für eine Gewerbeanlage, die Anschlussleistungen der Einzelgeräte (entsprechend TAB 2007, Ziffer 2) und die im Endausbau voraussichtlich benötigte Gesamtleistung genau zu ermitteln. Diese Werte sind die Grundlage für die technische Auslegung des Netzanschlusses und haben somit auch Einfluss auf die Netzanschlusskosten. Für eine zügige Bearbeitung sind mindestens folgende Angaben nötig: Wohnhaus Anzahl der Wohnungen, Anzahl und Leistung von Durchlauferhitzern Gewerblicher Bedarf Anzahl der Anlagen (mit eigener Messeinrichtung), Leistungsbedarf (installierte Leistung, gleichzeitige Leistung, Reserveleistung). Um Rückwirkungen auf das Netz und somit Störungen Dritter auszuschließen, müssen für Verbrauchsgeräte, bei denen nach TAB 2007, Ziffer 10 besondere Netzrückwirkungen zu erwarten sind, geeignete Maßnahmen zur Störungsunterdrückung durchgeführt werden. Zu Abschnitt 3: Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Die Fertigstellung/Inbetriebsetzung ist mittels Formular des Netzbetreibers anzumelden Es werden nur vollständig ausgefüllte Fertigstellungs-/Inbetriebsetzungsanzeigen bearbeitet. Für jeden Anschlussnutzer (Wohnungs- oder Gewerbeanlage) ist je eine Fertigstellungsanzeige einzureichen. Inbetriebsetzungsfristen Unter der Voraussetzung, dass die erstellte Kundenanlage den einschlägigen technischen Bestimmungen nach DIN, VDE sowie dieser Ergänzungen entspricht, kann eine termingerechte Inbetriebsetzung (Zählersetzung) nach Erhalt einer entsprechenden Anmeldung innerhalb von 5 Arbeitstagen zugesichert werden. Bei einer Wandlermessung wird die Montage und Verdrahtung der Wandler durch den Elektroinstallateur nach den jeweiligen Installationsschaltbildern durchgeführt. Stand: September 2008 Seite 3 von 7

Mängel in der Installationsanlage Sollte die Inbetriebnahme infolge von Mängeln in der Installationsanlage erst nach einer erneuten Anfahrt möglich sein, werden der Elektrofirma die Kosten für eine vergebliche Inbetriebsetzung berechnet. Zu Abschnitt 4: Plombenverschlüsse Von dem Netzbetreiber werden keine Plombenzangen an Installateure ausgegeben. Zu Abschnitt 5: Netzanschluss (Hausanschluss) 5.1 Übergabestelle Die Sicherung im Netzanschluss ist die Übergabestelle und Eigentumsgrenze. Wird allerdings ein kundeneigener Schalt- oder Steuerschrank aufgestellt, dann sind die Klemmen für das Anschlusskabel die Übergabestelle. Die Sicherungen befinden sich im Eigentum des Netzbetreibers. Anzahl der Netzanschlüsse Um Kundennetz-Verbindungen hinter mehreren Hausanschlüssen zu vermeiden, die zu einer Gefährdung von Personen und Anlagen führen können, wird in der Regel nur ein Hausanschluss pro Grundstück eingerichtet. Sollten auf einem Grundstück mehrere Hausanschlüsse bestehen, und somit eine Gefahr der Verknüpfung möglich sein, wird der Netzbetreiber oder dessen Beauftragte eine Änderung zum Zwecke der Zusammenlegung der Einzelanschlüsse anstreben. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude zu versorgen, so wird die Leistung an einer versorgungstechnisch günstigen Stelle bereitgestellt. Ausführung und Arten der in unserem Versorgungsgebiet zur Installation kommenden Netzanschlüsse sind vorab mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Schließung von Hausanschlussräumen Die Türen von Netz- bzw. Hausanschlussräumen, Übergabeschränken, Zählerräumen usw. sind mit Doppelschließung auszustatten. Versorgung für Kleingärten, Wochenendhäuser, etc. Hausanschlüsse für Kleingärten, Wochenendhäuser etc. werden nur in Gebäuden oder Übergabeschränken installiert, die zum Verteilungsnetz günstig gelegen und jederzeit zugänglich sind. Einzelheiten der Versorgung von Kleingärten, Wochenendhäusern etc. sind vorab mit dem Netzbetreiber zu klären. Versorgung über mehrere parallele Niederspannungskabel Bei der Versorgung über mehrere parallele Niederspannungskabel ist in Absprache mit dem Netzbetreiber vom Kunden ein Übergabeteil für den Netzanschluss bereitzustellen. Ein Aufbauplan ist vor der Ausführung der Hauptverteilung dem Netzbetreiber zur Genehmigung vorzulegen. Die Anschlussanlage des Netzbetreibers endet an den Eingangsklemmen der Sicherungsteile des in der kundeneigenen Niederspannungsverteilung untergebrachten Übergabeteils Stand: September 2008 Seite 4 von 7

(Eigentumsgrenze). Die Verfügungsgrenze endet an den Ausgangsklemmen des Übergabeteils (z. B. Leistungsschalter, Sicherungslastschaltleiste). Diese Grenze kann bei Einsatz eines motorbetriebenen Übergabeschalters verschoben werden, um dem Kunden auch die Bedienung zu ermöglichen. Zu Abschnitt 6: Hauptstromversorgung 6.1 Hauptleitungen Ungezählte Hauptleitungen sind so kurz wie möglich zu halten. Müssen Hauptleitungen zu bestehenden dezentral angeordneten Zählerplätzen erneuert werden, so ist die Zähleranlage von einer dezentralen Anordnung in eine zentrale Anordnung zu ändern. Die Aufputzverlegung von Hauptleitungen in Treppenräumen von Mehrfamilienhäusern darf aufgrund von baurechtlichen Vorschriften nur nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt und des vorbeugenden Brandschutzes durchgeführt werden. Die Auftrennung des PEN-Leiters in PE- und N-Leiter erfolgt vor der Messeinrichtung an der Sammelschiene des Zählerschrankes. Eine Auftrennung am Hausanschluss ist nur dann zulässig, wenn die PEN-Klemme im Hausanschluss dafür ausgelegt ist. Zu Abschnitt 7: Mess- und Steuereinrichtung, Zählerplätze 7.2 Ausführung der Zählerplätze Um diskriminierungsfrei für Netz- und Messstellenbetreiber den Einsatz der auf dem Markt befindlichen Mess- und Steuereinrichtungen zu ermöglichen, sind nur Zählerplätze mit Dreipunktbefestigung im Netzgebiet der VNB zugelassen. 7.4 Trennvorrichtung für die Kundenanlage (1) Hausanschlusssicherungen dürfen nicht als Trennvorrichtung für die Kundenanlage verwendet werden. (2) Im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem Zähler eine selektive Überstromschutzeinrichtung (NH 00 Sicherung) vorzusehen. (3) Diese selektive Überstromschutzeinrichtung muss plombierbar sein und folgende Funktionen aufweisen: zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage, Überstromschutzeinrichtung für die Messeinrichtungen und die Leitungen zum Stromkreisverteiler. (4) Bei allen direktmessenden Zähleranlagen sind Zählersteckklemmen einzubauen. (5) Im oberen Anschlussraum des Zählerplatzes ist nach jedem Zähler eine sperr- und verriegelbare Trennstelle vorzusehen. Stand: September 2008 Seite 5 von 7

Diese Trennstelle muss folgende Funktionen aufweisen: Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage, Freischalteinrichtung für die Mess- und Steuereinrichtungen. Zu Abschnitt 8: Stromkreisverteiler Nach der Umsetzung von Zählern (zentrale Anordnung) dürfen Zählertafeln nicht als Stromkreisverteiler weiter genutzt werden. Zu Abschnitt 11: Vorübergehend angeschlossene Anlagen Allgemeines Der vorübergehende Anschluss an das Niederspannungsnetz gilt nur für einen begrenzten Zeitraum bzw. bis zum Abschluss eines Bauvorhabens. Die elektrische Ausrüstung der Anschluss- und Verteilerschränke sowie die elektrischen Anlagen müssen den gültigen Regeln der Technik und Berufsgenossenschaften entsprechen. Vom Netzbetreiber werden die Anschlussstelle des Baustromanschlussschrankes festgelegt und die Anschlussarbeiten an das Verteilnetz vorgenommen. Anmeldung Für die Anmeldung zum Bauanschluss an das Versorgungsnetz werden vom Elektroinstallateur folgende Unterlagen benötigt: Fertigstellungs-/ Inbetriebsetzungsmeldung mit Lageplan Angaben über elektrische Verbrauchsgeräte bzw. Maschinen, wenn sie die nach den TAB 2007, Ziffer 10 festgelegten technischen Vorgaben überschreiten und somit Netzrückwirkungen verursachen können, wie z. B. Krananlagen Anschlussstellen Niederspannungsverteilung in einer Ortsnetz-Trafostation Kabelverteilerschrank (KVS) Freileitungsmast Nutzung des späteren Netzanschlusskabels über eine Netzanschlusssäule Im Ausnahmefall kann der Netzanschluss oder das Hauptstromsystem einer benachbarten Kundenanlage dienen (hierfür ist ein separater Sicherungsabgang an der Anschlussstelle erforderlich) Aufstellungsort Der Anschluss- bzw. Anschlussverteilerschrank ist unmittelbar neben der Anschlussstelle standsicher aufzustellen. Stand: September 2008 Seite 6 von 7

Anschlussleitung Als Anschlussleitung ist mindestens schwere Gummischlauchleitung z. B. Typ: HO7RN-F (NSSHÖU) bzw. AO7RRT-F zu verwenden. NYY und NYM sind nicht zulässig. Messeinrichtung Ein Anschlusswert bis 60 A wird direkt gezählt, darüber hinaus ist Wandlermessung vorzusehen. Messeinrichtungen des Netz- bzw. Messstellenbetreibers dürfen nicht auf andere Baustellen umgesetzt werden. Zu Abschnitt 12 Schutzmaßnahmen Netz-System Das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers entspricht den Bedingungen des TN- Systems. Die Auftrennung des PEN-Leiters in Schutzleiter PE und Neutralleiter N (als TN-S- System) darf danach nicht wieder zusammen geführt werden. In Gewerbeanlagen bei einem Strombedarf von über 60 A kann die Auftrennung auch hinter der Zählung erfolgen. Zu Abschnitt 13: Eigenerzeugungsanlagen mit Parallelbetrieb Siehe Bilder 6 und 7 Anlage: Schaltbilder Bild 1: Bild 2: Bild 3: Bild 4: Bild 5: Bild 6: Bild 7: Zählerplatz ohne Steuergerät Mehrkundenzähleranlage mit Steuergerät Elektro Speicherheizung (8h) Elektro Direktheizung und Wärmepumpe Wandlermessung Photovoltaikrückspeisezähler BHKW - Rückspeisemessung Stand: September 2008 Seite 7 von 7

Bei Einfamilienhäusern nur wenn Bedarf Einstöckige Zähleranlage Zeichnung Nr.: Bild 1 11.09.97 Merzbach 11.09.97 Merzbach

Doppelstöckige Zähleranlage mit integriertem Stromkreisverteiler Zeichnung Nr.: Bild 2 11.09.97 N.N. gepr. 11.09.97 G.Heil

Aufbau siehe Prinzipschaltbilder Zähleranlage Zeichnung Nr.: Bild 3 Wärmepumpe + Speicherheizung (H 8+2) 11.12.06 N.N. gepr. 11.12.06 JW

Heizung Zeichnung Nr.: Bild 4 Direktheizung H 18 + Speicherheizung (H 8) 11.12.06 N.N. gepr. 11.12.06 JW

Messbereich Leitungsbereich Prüfklemme Wandlerzähler ZFA Bild 7 Wandlermessung Zeichnung Nr.: Bild 5 08.08.08 N.N. gepr. 08.08.08 G.Heil

Z ENS PV-Anlage BHKW BHKW - Rückspeisungmessung Kombizähler Zeichnung Nr.: Bild 6 08.08.08 N.N. 12A gepr. 08.08.08 G.Heil

Zähler ENS PV-Anlage oder BHKW Photovoltaikrückspeisezähler Zeichnung Nr.: Bild 7 12.04.05 N.N. gepr. 12.04.05 G.Heil