Protokolle und Varia Beschluss-Nr

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Transkript:

\kr Gemeinde Pontresina Protokoll der Gemeindeversammlung 2016-1 vom Donnerstag, 14. April 2016, 20.30 Uhr in der Sela Arabella des Kongress- und Kulturzentrums Rondo Gemeindekanzlei Chanzlia cumünela Vorsitz Martin Aebli, Gemeindepräsident Anwesend 85 von 1182 Stimmberechtigten Entschuldigt 16 Personen Stimmenzähler Heidi Vetter, Gabi Etter, Curdin Bott, Mitar Cvorovic, Duri Saratz und Fritz Röthlisberger Traktanden: 1. Protokoll der Gemeindeversammlung 2015-02 vom 1. Dezember 2015 2. Leistungsvereinbarung betreffend Regionalentwicklung zwischen der Gemeinde Pontresina und der Region Maloja 3. Gründung der Engadin St. Moritz Tourismus AG 4. Projekt- und Kreditgenehmigung Erweiterung und Umbau Werkhof Resgia, Parz. 2474 5. Varia Verhandlungen: 0. 1.1.0.02 Protokolle und Varia Beschluss-Nr. 2016-1 Gemeindeversammlung Protokolle 2015-02 vom 1. Dezember 2015 1. Sachverhalt Das Protokoll der Gemeindeversammlung Nr. 2015-02 vom Donnerstag, 1. Dezember 2015, lag zur Einsichtnahme durch die stimmberechtigten Gemeindeeinwohnerinnen und -einwohner auf der Gemeindekanzlei auf. Zudem war es auf der Homepage der Gemeindeverwaltung: www.gemeinde-pontresina.ch, unter Verwaltung / Aktuell / Pro tokolle, aufgeschaltet. Während der Auflage sind keine Änderungsbegehren eingegangen. II. Antrag Das Protokoll der Gemeindeversammlung 2015-02 vom 1. Dezember 2015 sei zu genehmigen. III. Erwägungen und Diskussion Wird nicht geführt. IV. Beschluss Das Protokoll der Gemeindeversammlung 2015-02 vom 1. Dezember 2015 wird ohne Änderung und ohne Gegen stimmen gutgeheissen. plz bernina nengadin Gemeinde Pontresina, Gemeindekanzlei, Via da Mulin 7, Postfach 79, CH-7504 Pontresina T +41 81 838 81 81, F +41 81 838 81 91, gemeinde@pontresina.ch, www.gemeinde-pontresina.ch 1

0. 2.6.0.01 Region Maloja: Statuten, Leistungsvereinbarungen Beschluss-Nr. 2016-2 Leistungsvereinbarung betreffend Regionalentwicklung zwischen der Gemeinde Pontresina und der Region Maloja 1. Sachverhalt Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) fördern der Bund und die Kantone die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum. Mit verschiedenen Massnahmen soll die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen gestärkt und deren Wertschöpfung erhöht werden. Eine wirkungsvolle NRP setzt voraus, dass Wirtschaft und Politik vor Ort Projekte initiieren und umsetzen. Wichtige Unterstützung bietet dabei das Regionalmanagement, welches im Rahmen der NRP finanziert wird. Die Bündner Regierung hat das Konzept zur künftigen Ausgestaltung und Umsetzung des Regionalmanagements im Juli 201 5 zur Kenntnis genommen. Gemäss diesem sind in sechs Wirtschaftsräumen Regionalentwicklerinnen oder Regio nalentwickler tätig. Sie initiieren und koordinieren die Massnahmen, die in den regionalen Standortentwicklungs strategien im Rahmen der "Agenda 2030 Graubünden" erarbeitet wurden. Die Führung dieser Fachleute obliegt den Regionen. Bund und Kanton übernehmen einen namhaften Teil der Kosten des Regionalmanagements. Das Amt für Wirtschaft und Tourismus ist mit dem Vollzug beauftragt und betreut die Fachleute bei konzeptionellen und projektbezogenen Aufgaben. Bis zum 31. Dezember 2015 war der Regionalentwickler vom Kreis Oberengadin angestellt. Nach dem Übergang in die Region Maloja hat die Gemeinde Pontresina mit der Region Maloja gestützt auf das kantonale Gemeindegesetz sowie auf die Statuten Region Maloja eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen (die Leistungsvereinbarung ist auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet und kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden). Diese regelt unter anderem: Das Grundsätzliche: Die Region erfüllt die übertragene Aufgabe gemäss dem Konzept Regionalmanagement Graubünden 2016-2023". Einzuhalten sind allfällige gesetzliche Bestimmungen. Die Region übernimmt die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung. Die Region verpflichtet sich, die ihr zur Verfügung gestellten Mittel wirtschaftlich und im Sinne des Auftra ges zu verwenden. Zudem hat sie mindestens jährlich die Gemeinde über die Einhaltung der Leistungszie le bzw. Qualitätsvorgaben zu informieren. Die Leistungen der Region: Beschäftigung einer Person (Regionalentwickler) für die regionale Wirtschaftsentwicklung nach NRP Strategische, operative (bezogen auf den Arbeitseinsatz) und administrative Führung des Regionalent wicklers Personaladministration (Anstellung, Arbeitsvertrag, Stellenbeschrieb/Pflichtenheft, Lohnzahlung, Abrech nung Sozialleistungen, Versicherungen, Spesen usw.) Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes für den Regionalentwickler Erlass eines Reglements über den Regionalentwicklungsfonds durch die Präsidentenkonferenz Die Finanzierung: Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb des Regionalmanagements (ohne Personalkosten) betra gen jährlich ca. CHF 36'500. Der Zielbetrag für den Regionalentwicklungsfonds beläuft sich auf CHF 30'000 pro Jahr. Die jährliche Ergänzung hat so zu erfolgen, dass jeweils auf Anfang eines Jahres der Zielbetrag verfügbar ist. Sämtliche Kosten werden gemäss Art. 33 Abs. 1 und Abs. 4 der Statuten der Region Maloja aufgeteilt. Die Gemeinde verpflichtet sich, ihren Anteil fristgerecht zu bezahlen. Die Dauer: Die Leistungsvereinbarung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 201 6 in Kraft und gilt für 4 Jahre. Spätestens sechs Monate vor Ablauf dieser Frist verhandeln die Parteien neu über den Vertragsinhalt. Gemeinde Pontresina, Gemeindekanzlei, Via da Mulin 7, Postfach 79, CH-7504 Pontresina T +41 81 838 81 81, F +41 81 838 81 91, gemeinde@pontresina.ch, www.gemeinde-pontresina.ch 2

Der Gemeindevorstand von Pontresina hatte die Leistungsvereinbarung an seiner Sitzung vom 16. November 2015 ohne Änderungen und einstimmig gutgeheissen. Regionalentwicklerin für die Region Maloja ist seit dem 4. Januar 2016 Regula Frei. Sie betreut auch die Region Bernina. Zu dieser Vorlage waren die folgenden Dokumente auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet oder konnten auf der Gemeindekanzlei bezogen werden (alle im Protokollanhang): Leistungsvereinbarung zwischen der politischen Gemeinde Pontresina und der Region Maloja betreffend Regi onalentwicklung (Regionalmanagement) Entwurf der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Graubünden und der Region Maloja über die Umset zung des Regionalmanagements Graubünden 2016-2019 II. Antrag des Gemeindevorstandes Die Gemeindeversammlung stimme der Leistungsvereinbarung betreffend Regionalentwicklung zwischen der Gemeinde Pontresina und der Region Maloja zu und ermächtige den Gemeindevorstand zum Vertragsabschluss. III. Erwägungen und Diskussion der Gemeindeversammlung Max Ribi Äussert Zweifel am Sinn der Schaffung dieser Stelle. Gemeindepräsident Martin Aebli Weist darauf hin, dass die Stelle nicht neu ist, sondern bereits seit drei Jahren besteht, und dass nur die Trä gerschaft wechselt vom Kreis Oberengadin, der per Ende 2017 als Institution hinfällig wird, an die Region Maloja. Das Eintreten auf das Geschäft ist unbestritten. IV. Beschluss der Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung stimmt mit 79:1 Stimmen mit der Leistungsvereinbarung betreffend Regionalentwick lung zwischen der Gemeinde Pontresina und der Region Maloja zu und ermächtigt den Gemeindevorstand zum Vertragsabschluss. 8.4.0.0.01 Tourismusorganisation Engadin St. Moritz Beschluss-Nr. 2016-3 Gründung der Engadin St. Moritz Tourismus AG I. Sachverhalt Mit einer Teilrevision der Kantonsverfassung wurden im September 2012 die strategischen Absichten des Grossen Rates in Bezug auf die mittlere Staatsebene (Regionalverbände, Bezirke, Kreise) in den Kernpunkten umgesetzt und die wichtigsten Regelungen für den Übergang festgelegt. Ein Referendum gegen die Anschlussgesetzgebung ( Mantelgesetz über die Gebietsreform") wurde im November 2014 von den Bündner Stimmberechtigten abge lehnt. Im Januar 2015 setzte die Regierung die Gebietsreform per 1. januar 2016 in Kraft zu setzen. Dies hatte einerseits zur Folge, dass die neue Region Maloja per 1. Januar 2016 konstituiert werden musste, damit sie die vorgesehenen Aufgaben übernehmen konnte. Die dazu erforderlichen Statuten haben hat die Pontresiner Gemeindeversammlung am 4. Juni 2015 genehmigt und die Region hat per 1. Januar 2016 ihren Betrieb aufge nommen. Per Ende 2017 entfällt der Kreis Oberengadin als Trägerschaft für die Tourismusorganisation. Darum ist für die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz eine neue Trägerschaft zu bilden. Zu diesem Zweck haben die Gemeinden der Region Maloja mit externer Unterstützung gemeinsam ein Konzept entwickelt. Die Gemeindepräsidenten, die Gemeindevorstände, die Organisation Engadin St. Moritz Tourismus und 3

t/~ Gemeinde Pontresina der Tourismusrat der Tourismusorganisation Engadin St. Moritz waren in dieser Konzeptentwicklungsphase invol viert. Nach Ansicht aller dieser Akteure ist unbestritten, dass sich die Zusammenarbeit in der Vermarktung insge samt bewährt hat und dass man weiterhin eine gemeinsame Vermarktungsorganisation für die Destination Enga din St. Moritz1 haben möchte. Ein einheitlicher Auftritt der ganzen Region ist für eine wirkungsvolle Vermarktung auch in Zukunft unerlässlich. Hierfür bedarf es einer Bündelung der Kräfte in der Region Maloja, um im harten nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Bezüglich der Aufgaben und Strukturen der künftigen Vermarktungsorganisation wurden intensive Diskussionen geführt und wo notwendig vertiefte Abklärungen vorgenommen. Im vierten Quartal 2015 wurde eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt und im Januar 2016 eine öffentliche Informationsveranstaltung. Aus diesem intensiven Meinungsbildungsprozess hat sich die nachfolgend geschilderte Lösungsvariante ergeben. Die Tourismusvermarktung soll ab dem 01. Januar 2018 entlang folgender Eckpunkte organisiert werden: Die Tourismusvermarktung für die Tourismusdestination Engadin St. Moritz wird künftig durch die zu gründen de Engadin St. Moritz Tourismus AG (ESTM) wahrgenommen. Aktionäre dieser Organisation sind die Gemeinden der Region Maloja und allenfalls weitere interessierte Ge meinden. Der Verwaltungsrat der ESTM besteht aus maximal sieben Personen, wobei verschiedene Akteurgruppen (Ho tellerie, Gewerbe, Parahotellerie, Skigebiete, Gemeinden) Vorschlagsrechte für die Besetzung des Verwal tungsrates erhalten. Die ESTM wird die Aufgaben der heutigen Tourismusorganisation Engadin St. Moritz übernehmen, wobei fol gende Änderungen gegenüber der heutigen Regelung vorgesehen sind: o Die Aufgaben werden unterteilt in Grundleistungen und Zusatzleistungen. o Als Zusatzleistungen gelten der Betrieb der Gästeinformationsstellen vor Ort sowie spezifische Aufträge der Gemeinden an die ESTM. Die bestellten Zusatzleistungen müssen die Gemeinden künftig gemäss ih ren Bestellungen zu Vollkosten finanzieren. o Die ESTM wird keine Beiträge an Veranstaltungen ausrichten. Diese Aufgabe wird künftig durch die Ge meinden direkt wahrgenommen. o Die übrigen Aufgaben - welche bisher durch die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz wahrgenommen wurden - werden künftig durch die ESTM als Grundleistungen erbracht. Das Budget für die Grundleistungen der ESTM wird gegenüber dem aktuellen Budget der Tourismusorganisati on Engadin St. Moritz um rund 15% reduziert. Diese Budgetreduktion soll durch Effizienzverbesserungen und Straffung der Leistungspalette aufgefangen werden. Die bisherigen Mittel, welche die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz für Veranstaltungen eingesetzt hat (rund CHF 1 Mio. pro Jahr), werden künftig bei den Ge meinden statt bei der ESTM zur Verfügung stehen. Das Grundbudget wird durch die beteiligten Gemeinden nach einem Kostenverteilschlüssel finanziert. Für die Festlegung des Kostenverteilers werden je zur Hälfte die Bevölkerungszahl und die Steuerkraft der Gemeinden berücksichtigt. Es handelt sich dabei um den gleichen Verteilschlüssel wie er auch für die Kosten der Region Maloja zur Anwendung kommt. 1 Mit Engadin St. Moritz werden das Oberengadin und die weiteren Gemeinden bezeichnet, die sich zur gemeinsamen Touris musvermarktung zusammenschliessen. tfbhfresihjq, piz berninaaertgadin 4

\y Haben wichtigste Regeln untereinander in einem Aktionärsbindungsvertrag festgelegt Vorschlagsrechte für die Besetzung des Verwaltungsrates der ESTM z.hd. der Generalversammlung Hotellerie (2) Skigebiete (1) Handel und Gewerbe (1) Parahotellerie (1) Gemeinden (2) Gemeinden Region Maloja (und evtl, weitere, z.b. Zernez) Engadin St. Moritz Tourismus AG (ESTM) Aktienkapital CHF 250'000 Grundbudget ~ CHF 10.1 Mio. Zusatzbudget ~ CHF 2.6 Mio. (Gästeinformationsstellen) Generalversammlung I Verwaltungsrat Max. 7 Personen T Geschäftsleitung Übersicht über das Konzept für die Engadin St. Moritz Tourismus AG ab 7. Januar 2018 Geben den gleichen Leistungsauftrag an ESTM und tragen die Kosten Gewähren nach eigenem Ermessen Beiträge an Events Hat ein Marketingbudget von CHF 10.1 Mio. (bisher CHF 11.9 Mio.) für die Grundleistungen Organisiert die Gästeinformationsstellen im Auftrag und in Absprache mit den Gemeinden Trägerschaft Für die Gestaltung der Trägerschaft wäre alternativ zur vorliegenden Lösung auch denkbar gewesen, die touristi schen Leistungsträger (Hotels, Bergbahnunternehmen, Handelsunternehmen usw.) als Träger der Organisation zu definieren oder die Organisation dem breiten Publikum zu öffnen. Für die Wahl der Gemeinden als Trägerschaft haben insbesondere folgende Überlegungen den Ausschlag gegeben: Im 2006 wurde die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz als öffentlich-rechtliche Anstalt des Kreises Oberengadin aufgebaut. Die Übertragung der Trägerschaft an die Gemeinden ist die logische Fortführung die ses Konzepts nach dem Wegfall des Kreises. Da die Verankerung der Organisation beim Kreis sich grundsätz lich bewährt hat, besteht kein Anlass dazu, die politische Verankerung wesentlich zu verändern. Die Finanzierung des Budgets der Tourismusorganisation ist auf Gemeindeebene geregelt. Das bedeutet, dass die Gemeinden über die Finanzierung - unabhängig von den Eigentümern - einen entscheidenden Einfluss auf die Tourismusorganisation ausüben. In Fragen der Tourismusentwicklung, die viele Schnittstellen zur Tourismusvermarktung aufweist, sind die Gemeinden die primären Akteure. Eine gewisse Nähe von Gemeinden und Tourismusvermarktung ist deshalb von Vorteil. Die Gemeinden verfügen offensichtlich nicht über die Fähigkeit und das Wissen für die Tourismusvermarktung. Diese Fähigkeiten müssen jedoch nicht in der Eigentümerschaft vorhanden sein, sondern bei der Führung der Organisation (insbesondere Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Marketingkommissionen). Wenn die touristischen Leistungsträger Eigentümer der ESTM wären, müsste sichergestellt werden, dass die einzelnen Gruppierungen (z.b. Hotellerie, Skigebiete, Handel und Gewerbe, Skischulen) in einem optimalen Verhältnis in der Eigentümerschaft vertreten wären, damit ihre Interessen sachgerecht und ausgewogen wahrgenommen werden könnten. Die untersuchten diesbezüglichen Lösungsvarianten haben gezeigt, dass 0>hfre$ikq. 5

la/ " Gemeinde Pontresina die Herbeiführung einer optimalen Eigentümerschaft über Mitgliedschaftskriterien oder dergleichen anforde rungsreich und kompliziert ist. Das Konzept sieht vor, dass die Tourismuswirtschaft über den Verwaltungsrat prägenden Einfluss auf die Stra tegie und die Arbeit der ESTM nehmen kann. Wenn diese Einflussmöglichkeit optimal genutzt wird, ist die Ei gentümerschaft der ESTM aus Sicht der touristischen Leistungsträger nicht zentral. Gegen eine offene Gestaltung der Trägerschaft spricht vor allem die Tatsache, dass es sich bei der ESTM um eine Fachorganisation handelt, die primär im Interesse der Tourismusunternehmen agieren muss. Diese Tourismusun ternehmen müssen sicherstellen, dass ihre strategische Logik bei der ESTM verstanden und umgesetzt wird. Sie können dies primär über das Vorschlagsrecht bei der Besetzung des Verwaltungsrates und mit ihrem täglichen Engagement in der operativen Arbeit sicherstellen. Eine breite Eigentümerschaft mit (vermutlich) heterogenen Interessen würde für die ESTM einen administrativen Mehraufwand, aber keinen wesentlichen Vorteil bieten. Gesellschaftsform Bei der Wahl der Gesellschaftsform wurden verschiedene mögliche Formen miteinander verglichen. Da die Touris musorganisation vom Charakter her nicht als Publikumsgesellschaft ausgestaltet sein soll, eignen sich die Formen Verein und Genossenschaft nicht. In der Konzeptionsphase hat man sich deshalb vertieft mit den Formen Aktiengesellschaft, Stiftung und Gemein deverband auseinandergesetzt. Die Idee einer Stiftung hätte zwar den nicht gewinnorientierten Charakter der Tourismusorganisation unterstützt und den Einfluss der Politik tendenziell geschwächt. Weil die Stiftung jedoch relativ starr ist und spätere Veränderungen an der Organisation mit hohen Hürden verbunden wären, wurde die Stiftung als Gesellschaftsform nicht weiter verfolgt. Grundsätzlich wäre ein Gemeindeverband denkbar. Die Ausgestaltung eines Gemeindeverbandes muss jedoch den Bestimmungen des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden entsprechen, was wiederum die Möglichkeiten der Veränderung und der Gestaltung des Gemeindeverbandes im Vergleich zur Aktiengesellschaft stärker ein schränkt. Wenn ein Gemeindezweckverband gegründet würde, müsste man konsequenterweise auch dessen Fi nanzierung auf der Gemeindeverbandsebene lösen. Das hätte bedeutet, dass man die Kurtaxen- und Tourismus förderungsabgaben allenfalls auf Gemeindeverbandsebene neu hätte regeln müssen. Im Unterschied zur Aktien gesellschaft hätte zudem die Gefahr bestanden, dass das Tourismusmarketing noch stärker dem Einfluss der Politik statt der Leistungsträger ausgesetzt worden wäre. Überdies ist das Tourismusmarketing keine hoheitliche Aufgabe, die eine öffentlich-rechtliche Rechtsform nahelegen würde. Die Wahl der privatrechtlichen Rechtsform Aktiengesellschaft" bedeutet nicht, dass das Tourismusmarketing pri vatisiert wird, denn die Gemeinden lenken die ESTM als Aktionäre und mittels Leistungsvereinbarungen. Damit sind die demokratischen Einflussmöglichkeiten mindestens so gut gewährleistet wie in einem Gemeindezweck verband. Der Verzicht auf die Gewinnorientierung ist im Aktionärsbindungsvertrag festgeschrieben. Ein Nachteil der Aktiengesellschaft ist, dass in der Generalversammlung nur die Gemeinden als Aktionäre vertreten sind. Im Unterschied zum Verein, zur Genossenschaft oder auch zu einem Gemeindeverband fehlt damit ein Forum, in welchem sich ein breiteres Spektrum von Personen und Institutionen an der Diskussion zu Strategie und Aus richtung der Unternehmung beteiligen kann. Einerseits ist dies durchaus gewollt, da es sich um eine Fachorganisa tion handelt. Andererseits bestehen im Engadin über die örtlichen Kurvereine, Handels- und Gewerbevereine so wie Hotelvereine genügend Plattformen, um Ideen zur Tourismusentwicklung und -Vermarktung in den relevanten Kreisen zu diskutieren und über den Verwaltungsrat der ESTM einzubringen. Führung und Organisation Mit der Führungsorganisation soll insbesondere sichergestellt werden, dass die ESTM effizient arbeiten kann und dass die Abstimmung zwischen Leistungsträgern und ESTM optimal funktioniert. Gleichzeitig musste, weil die Ar beit der ESTM systembedingt nicht durch den Markt gesteuert wird, sichergestellt werden, dass zweckmässige Mechanismen bestehen, um die Leistung der Organisation regelmässig beurteilen zu können. Um diese Ziele zu erreichen, wurden folgende Vorkehrungen getroffen: 1. Der Verwaltungsrat soll mehrheitlich von Personen besetzt sein, die die Leistungsträger direkt repräsentieren und auch ein aktuelles Verständnis der Tourismuswirtschaft und der Situation im Engadin haben. Konkret wur- 6

iu" de dies durch folgende sinngemässe Regeln zur Gestaltung des Verwaltungsrates in den Statuten sicherge stellt: Der Verwaltungsrat besteht aus maximal sieben Mitgliedern. Fünf von sieben Verwaltungsräten werden durch die Leistungsträger vorgeschlagen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates müssen in der Regel in einer leitenden Funktion in einer Organisation tätig sein, die vom Erfolg des Tourismusgeschäfts im Oberengadin massgeblich beeinflusst wird. Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen jährlich wiedergewählt werden. 2. Die Effizienz und Effektivität der Arbeit der ESTM soll jederzeit von aussen beurteilt werden können. Zu diesem Zweck wurde die Berichterstattung im Leistungsauftrag geregelt. Sollten die Auftraggeber mit den Leistungen der ESTM nicht zufrieden sein, können diese den Leistungsauftrag mit einer Kündigungsfrist künden bzw. in ih rer Rolle als Aktionäre über die jährliche Generalversammlung auf den Verwaltungsrat Einfluss nehmen. 3. Die Strukturen sollen so schlank wie möglich gehalten werden. Weil die Gemeinden alleinige Aktionäre der ESTM sind und ein kleiner Verwaltungsrat festgelegt wurde, sind die Kommunikationswege kurz und die An zahl der Diskussionsteilnehmer überschaubar. Insbesondere die Berichterstattung an die Gemeinden kann über bereits bestehende Plattformen (z.b. Gemeindepräsidentenkonferenz) effizient gelöst werden. Weiter ist so sichergestellt, dass ein regelmässiger Wissensaustausch zwischen den Verantwortlichen für Tourismusver marktung und Tourismusentwicklung stattfindet und die Massnahmen der Gemeinden und der ESTM koordi niert sind. Aufgaben a) Grundleistungen Eine Tourismusorganisation hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Die meisten Aufgaben, die bisher durch die Tou rismusorganisation Engadin St. Moritz wahrgenommen wurden, sind auch weiterhin unbestritten und geben zu keinerlei Diskussion Anlass. Diese bilden auch künftig die Grundleistungen der ESTM und sind im Leistungsauftrag in einer zweckmässigen Konkretisierung formuliert. Diese Aufgaben werden auch künftig von allen Gemeinden gemeinsam über einen Verteilschlüssel finanziert. Es handelt sich dabei um folgende grundsätzlichen Aufgaben: a) Die Vermarktung der Destination als Kerngeschäft b) Die Bereitstellung von Vermarktungsplattformen für die touristischen Leistungsträger c) Die Pflege der touristischen Marke(n) d) Die Bündelung und Vernetzung der Kräfte zur Verbesserung des touristischen Angebots sowie der Gästeinfor mation in der Destination Engadin St. Moritz e) Weitere Tätigkeiten zur Unterstützung der touristischen Leistungsträger in Absprache mit den Gemeinden zwecks Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in der Destination. b) Events Im Unterschied zur bisherigen Praxis wurde entschieden, die Beiträge an Events künftig nicht mehr zentralisiert durch die ESTM sondern direkt durch die Gemeinden auszurichten. Es handelt sich dabei um einen Betrag von ins gesamt knapp CHF 1 Mio., der bisher von der Tourismusorganisation Engadin St. Moritz jährlich an touristische Events vergeben wurde. Diese Praxisänderung wird deshalb vollzogen, weil in der Vergangenheit einzelne Events durch die Gemeinden direkt und dann nochmals durch die Tourismusorganisation unterstützt wurden. Weiter stellte sich immer wieder die Frage, ob die Gemeinde oder die Tourismusorganisation für die finanzielle Unterstützung von Events zuständig sein soll. Nicht zuletzt befand sich die Tourismusorganisation immer wieder in der schwierigen Lage, eine touristi sche Veranstaltung zwar zu begrüssen aber gleichzeitig keinen Beitrag leisten zu können, weil die Veranstaltung dem Anforderungskatalog nicht entsprach. Damit setzte sich die Organisation auch immer wieder dem Unmut und der Kritik von Veranstaltern aus. Mit der neuen Regelung wird klar definiert, dass für die Ausrichtung von Beiträ gen an touristische Veranstaltungen einzig die Gemeinden zuständig sind und dass die ESTM entsprechende Ge suchsteller an die Gemeinden verweisen kann. Die Ausrichtung der Beiträge in der bisherigen Grössenordnung ist jedoch nicht in Frage gestellt. Es ist vorgese hen, dass die Gemeinde diese Gelder - soweit Bedarf besteht - weiterhin zur Verfügung stellen. piz bernfnanengadin 7

c) Gästeninformationsstellen Für die Gästeinformationsstellen im Engadin wurde bisher ein Betrag von rund CHF 2.6 Mio. pro Jahr aufgewendet (knapp 20% des Gesamtbudgets). Für die Tourismusvermarktung haben die Gästeinformationsstellen eine unter geordnete Bedeutung. Sie sind primär eine Leistung für die Gäste, Einwohner und Zweitwohnungseigentümer vor Ort. Im Zeitalter des Internets, wo alle Informationen auch online verfügbar sind, muss man die Gästeinformations stellen auch als einen gewissen zusätzlichen Komfort betrachten, den man zugunsten der Gäste anbieten will. Die Kosten für die Gästeinformationsstellen sind primär von den Öffnungszeiten und den Kosten für Raum und Personal abhängig. Künftig soll jede Gemeinde ihre Gästeinformationsstellen zu Vollkosten finanzieren. Im Gegen zug sind die Gemeinden frei, diejenigen Öffnungszeiten und dasjenige Informationsangebot zu bestellen, welches in ihren Augen das Optimum für den Ort darstellt. Gemeinden können künftig die Gästeinformationsstellen in bestehende Informationsschalter integrieren oder so gar selber führen. Nach wie vor müssen die Gästeinformationsstellen jedoch in den Farben und Logos der regiona len Tourismusorganisation in Erscheinung treten und das Personal sowie die Gästeinformationsstelle allgemein wird auch weiterhin die Qualitätsstandards der regionalen Tourismusorganisation erfüllen müssen. Mit dieser Regelung erhalten die Gemeinden insgesamt mehr Gestaltungsspielraum, um ihre Gästeinformations stellen optimal auszurichten. Budget Bisher konnte die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz (exkl. Zernez, inkl. Maloja) über ein ordentliches Budget von rund CHF 15.5 Mio. verfügen. Es wurde unter den Gemeindepräsidenten und den Mitgliedern der Gemeindevorstände intensiv über die künftige Höhe des Budgets für die Grundleistungen der ESTM debattiert. Eine knappe Mehrheit der Gemeinden hat sich für eine Reduktion des Budgets für die Grundleistungen um rund 15% ausgesprochen. Mit dieser Reduktion sollen die Gemeinden - vor dem Hintergrund einer sich verschlechternden Finanzlage - entlastet werden und die Tourismus organisation zu einer noch höheren Effektivität angehalten werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass mit einer Budgetreduktion in der vorgesehenen Grössenordnung die Leistungen der Tourismusorganisation künftig gestrafft werden müssen. Aus dem heutigen ordentlichen Budget der Tourismusorganisation von CHF 15.5 Mio. werden rund CHF 11.9 Mio. für die allgemeinen Vermarktungsaktivitäten, rund CHF 2.6 Mio. für den Betrieb der Gästeinformationsstellen und die restlichen rund CHF 1.0 Mio. für Beiträge an Events eingesetzt. Das Konzept der neuen ESTM sieht vor, das Budget für die Grundleistungen von CHF 11.9 Mio. um 15%, d.h. um CHF 1.8 Mio. auf CHF 10.1 Mio. pro Jahr zu verringern. Darüber hinaus werden der ESTM für den Betrieb der Gäs teinformationsstellen und für allfällige weitere von den Gemeinden bestellte Zusatzleistungen weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Es ist davon auszugehen, dass diese Mittel zusätzlich rund CHF 2.6 Mio. pro Jahr ausmachen werden. Damit wird gegenüber dem heutigen ordentlichen Budget unter dem Strich eine Reduktion der Mittel um CHF 1.8 Mio. pro Jahr vorgenommen, eine Verschiebung der Mittel für Beiträge an Events von der Tourismusorganisation zu den Gemeinden in der Grössenordnung von CHF 1.0 Mio. durchgeführt.

\Jü- Gemeinde Pontresina Tourismusorganisation Engadin St. Moritz (bisher) (a) Events ca. CHF 1.0 Mio. ESTM (neu) (a) Verschiebung des Budgets an die Gemeinden. Gemeinden erhalten mehr Spielraum. Beiträge Gemeinden an _ JEvents ca. CHF 1 JDJS/Mo. io LO I o-a c 3 Q) O "O 3 CO Gäste informations stellen ca. CHF 2.6 Mio. Allgemeine Vermarktungs aktivitäten ca. CHF 11.9 Mio. ZUSATZBUDGET für Gästeinformations stellen ca. CHF 2.6 Mio. Reduktion Marketingbudget um 15% (ca. CHF 1.8 Mio.) "4^ GRUNDBUDGET ca. CHF 10.1 Mio. Gemeinden können Leistungsumfang der Gästeinformationsstellen definieren und verändern. Echte Budgetreduktion entlastet die Gemeinden (a) ohne Zernez Aktuelle und künftige Budgets der Tourismusorganisation In den Leistungsvereinbarungen der Gemeinden mit der ESTM ist festgehalten, dass die Budgets alle vier Jahre der Teuerung angepasst werden. Überdies ist alle vier Jahre eine Überprüfung der Leistungsaufträge der Gemeinden möglich. Finanzierung Die Gemeinden werden künftig gemeinsam das Grundbudget der ESTM in der Grössenordnung von CHF 10.1 Mio. finanzieren. Der Anteil der einzelnen Gemeinden bemisst sich dabei hälftig nach der Einwohnerzahl und hälftig nach der Steuerkraft. Es handelt sich dabei um den gleichen Kostenteiler, wie er für andere Aufgaben in der Regi on Maloja angewendet wird und in den Statuten der Region Maloja definiert ist. Der Finanzierungsschlüssel unterscheidet sich vom bisherigen Verteilschlüssel für die Finanzierung der Tourismus organisation Engadin St. Moritz (welcher stärker auf Übernachtungskapazitäten aufbaute) und führt zusammen mit der Budgetreduktion dazu, dass einzelne Gemeinden entlastet (ua. Pontresina: -25%) und andere (Samedan, Bever und S-chanf) stärker belastet werden. Für die Anwendung des neuen Verteilschlüssels waren folgende Überlegungen ausschlaggebend: Die Volkswirtschaft im Oberengadin ist nahezu vollständig von der Entwicklung des Tourismus abhängig. Von daher zeigt die volkswirtschaftliche Bedeutung der Gemeinden (gemessen anhand von Bevölkerung und Steuerkraft) das Ausmass, in welchem die einzelnen Gemeinden vom Tourismus profitieren. ln der Region Maloja soll nach Möglichkeit für alle gemeinsamen Aufgaben der gleiche Verteilmechanismus angewendet werden. Durch die gleichzeitige Budgetreduktion um 15% wird die aufgrund der Veränderung des Schlüssels entste hende Mehrlast der betroffenen Gemeinden etwas abgeschwächt. piz berminaaengadin 9

VAA- (a) Je nach Ausgestaltung des Leistungsauftrages (Umfang Gästeinformationsstellen, Zusatzaufträge) können diese Beträge variieren. (b) Der Budgetrahmen für Events liegt bei CHF 1 Mio. In der Praxis können Abweichungen von diesem Rahmen resultieren. Übersicht über die Budgets und Finanzierungsanteile der Gemeinden (Angaben in Tausend CHF) Sollte im Laufe der Zeit eine Gemeinde aus der Trägerschaft der ESTM ausscheiden oder neu in die Trägerschaft integriert werden, so wird das Total der einzelnen Budgetpositionen entsprechend verringert bzw. erhöht. Die Höhe der absoluten CHF-Beiträge der übrigen Gemeinden bleibt somit gleich. Umsetzung Um die Destination Engadin St. Moritz wirkungsvoll zu vermarkten, sind ein einheitlicher Auftritt der ganzen Regi on und eine Bündelung der (finanziellen) Kräfte von grosser Bedeutung. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, dass alle Gemeinden der Region Maloja die ESTM gemeinsam tragen und finanzieren. Die Beteiligung an der ESTM ist für jede Gemeinde angezeigt, denn alle Gemeinden der Region Maloja sind wirtschaftlich in ähnlich grossem Um fang vom Tourismus abhängig, auch wenn die Gästebetten und Bergbahnen unterschiedlich auf die Gemeinden verteilt sind. Es ist vorgesehen, dass die neue ESTM den operativen Betrieb am 1. Januar 2018 startet. Damit genügend Zeit für die Vorbereitungsarbeiten bleibt, soll die Gründung der ESTM möglichst bald erfolgen. Damit kann rasch Klarheit über die neue Organisation geschaffen werden. Ausgehend von den Vorschlägen der vorschlagsberechtigten Ak teure kann auch der Verwaltungsrat gewählt werden. Der Verwaltungsrat kann so die zu erfüllenden Aufgaben frühzeitig angehen und notwendige Weichenstellungen vornehmen. Unter anderem gilt es zu prüfen, welche Rechte und Pflichten der bestehenden Tourismusorganisation übernommen werden sollen. Im Einzelnen wird der folgende Zeitplan angestrebt: Erstes Halbjahr 2016: Volksentscheide in den Gemeinden betreffend Beteiligung an der neuen ESTM Zweites Halbjahr 2016: Gründung der ESTM und Bestellung des Verwaltungsrates Sollten nicht alle Gemeinden der Region Maloja der Beteiligung an der neuen ESTM zustimmen, so würde eine Neubeurteilung der Lage durch die Gemeindepräsidentenkonferenz erforderlich. Zu dieser Vorlage waren die folgenden Dokumente auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet oder konnten auf der Gemeindekanzlei bezogen werden (alle im Protokollanhang): 1. Statuten der Engadin St. Moritz Tourismus AG 10

2. Aktionärsbindungsvertrag unter den Gemeinden 3. Leistungsauftrag der Gemeinden an die Engadin St. Moritz Tourismus AG 4. Übersicht über die Finanzierung der Engadin St. Moritz Tourismus AG 5. Beschlüsse der Gemeindepräsidentenkonferenz aufgrund der Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens zur Bot schaft vom 29. September 2015 II. Antrag des Gemeindevorstandes Anmerkung: Die Vorlage kann nur als Ganzes entweder angenommen oder abgelehnt werden. 1. Die Gemeindeversammlung stimme der Beteiligung der Gemeinde Pontresina an der zu gründenden Engadin St. Moritz Tourismus AG unter Aktienzeichnung im Betrag von CHF 29'250.- am Gründungskapital von total Fr. 250'000.- zu. 2. Die Gemeindeversammlung ermächtige den Gemeindevorstand zur Erteilung eines Leistungsauftrages an die zu gründende Engadin St. Moritz Tourismus AG mit Beginn am 1. Januar 2018. III. Erwägungen und Diskussion der Gemeindeversammlung Das Eintreten ist unbestritten. Max Ribi Die Aktiengesellschaft ist ein geschlossener Kreis. Transparenz gegenüber dem Stimmbürger besteht nicht. Also muss es eine Möglichkeit zu Einblicken geben, indem zb. der Gemeindevorstand einmal jährlich die Ge meindeversammlung informiert. Als positives Beispiel kann der Jahresbericht von Pontresina Tourismus gel ten. Wünschbar gewesen wäre die Vergabe mindestens eines Verwaltungsratsmandates an eine unabhängige Person. Martin Aebli Der Stimmbürger hat Einfluss über den Budgetweg der Gemeinde. Die Gemeinde Pontresina wird im Rahmen eines Berichtes über die Bewältigung der Aufgaben und die Erreichung der Ziele durch die neuen Tourismusor ganisation informieren. Die Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder war ein viel diskutiertes Thema. In einer ersten Phase soll vorhandenes Know how eingebracht und die Akzeptanz nach innen gestärkt werden, weshalb für die Zusam mensetzung dieses ersten Verwaltungssrates auf bekannte und bereits bewährte Personen gesetzt wurde. Der Verwaltungsrat wird alle 4 Jahre neu besetzt und kann entsprechend neu zusammengesetzt werden. Roger Mottini Wer entscheidet über die personelle Besetzung und die Mitarbeitenden der neuen Organisation? Martin Aebli Die Personalrekrutierung bzw. die Weiterbeschäftigung bisheriger Mitarbeitender liegt in der alleinigen Kom petenz des Verwaltungsrates. Er entscheidet. IV. Beschluss der Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung stimmt mit 85:0 Stimmen und ohne Enthaltungen folgenden beiden Anträgen zu: 1. Die Gemeinde Pontresina beteiligt sich an der zu gründenden Engadin St. Moritz Tourismus AG unter Aktien zeichnung im Betrag von CHF 29'250.- am Gründungskapital von total Fr. 250'000.-. 2. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt zur Erteilung eines Leistungsauftrages an die zu gründende Engadin St. Moritz Tourismus AG mit Vertragsbeginn am 1. Januar 2018. ffitifreeim: 11

\lr Gemeinde Pontresina 6.1.9.1.01 Planung, Bau, Erneuerung Beschluss-Nr. 2016-4 Projekt- und Kreditgenehmigung Erweiterung und Umbau Werkhof Resgia, Parz. 2474 I. Sachverhalt Oie Gemeinde Pontresina hat in naher Zukunft unterschiedliche Grundbedürfnisse zu lösen, sei es in der Infrastruk tur des Werkhofes oder auch in der Frage der Abfallentsorgung. Interne Vorabklärungen haben ergeben, dass die heute bestehende Abfallsammelstelle Gitögla in naher Zukunft so nicht mehr betrieben werden kann. Weiter un terhält die Werkgruppe heute an mehreren Standorten, verstreut über das gesamte Gemeindegebiet, Lager- und Abstellflächen für ihre Fahrzeuge, Arbeitsgeräte und Materialvorräte. Insbesondere fehlen für die Unterhaltsfahr zeuge der Gemeinde geeignete Einstellplätze, die der Werkgruppe eine effizientere und arbeitstechnische Unter stützung erbringen würden. Auch bei der Recyclingsbewirtschaftung muss eine verbesserte und trenngerechte Abfallbeseitigung ermöglicht werden. Aus diesem Grund sollte ein zentrales und überwachbares Entsorgungscenter beim bestehenden Werkhof entstehen. Mit einem Umbau und einer Erweiterung soll der 1995 erbaute Gemeindewerkhof Resgia den veränderten Gege benheiten angepasst werden, dies auch unter Einbezug des 2004 gebauten Geräte- und Fahrzeugunterstandes Im Juni 2015 wurden sechs Pontresiner Architekturbüros zur Einreichung einer Projektskizze und einer Honorarof ferte eingeladen. Die gestellte Aufgabe im Überblick: Die heute bestehende Entsorgungseinheit Gitögla soll vollständig aufgelöst beim bestehenden Werkhof kom plett integriert werden. Es soll eine neue Einstellhalle für Motorfahrzeuge mit einer min. Tiefe von 15 m und einer Ausdehnung von ca. 25 m Länge entstehen. In dieser Einheit integriert werden muss eine Werkstatt mit einer entsprechenden Au toliftanlage. Eine Waschanlage (nicht öffentlich) wie ein entsprechendes Magazin für den Fahrzeugunterhalt ist ebenfalls vorzusehen. Auf der Einstellhalle sollte ein Magazin erstellt werden, das die gesamte Infrastruktur des Unterhalts der Werkgruppe aufnehmen kann. Der bestehende Teil des Werkhofes muss im Raumprogramm miteinbezogen und ev. auch umgenutzt werden. Vier Architekten reichten ihre Angebote ein. In einem vom Bausekretariat betreuten und bis nach der Auftrags vergabe anonym geführten Vergabeverfahren erhielt das Architekturbüro Roland Hinzer schliesslich den Zuschlag. Er reichte einen Projektentwurf ein, der am 22. Februar 2016 vom Gemeindevorstand im Grundsatz gebilligt, aber zur Detailverbesserung zurückgewiesen wurde. An der Sitzung vom 8. März 2016 verabschiedete er das überarbei tete Projekt zuhanden der Gemeindeversammlung vom 14. April 2016. Projektbeschreibung: Durch die Umorganisation der Abfallbewirtschaftung mit dem für Frühjahr 2017 vorgesehenen Rückbau der Sam melstelle Gitögla wird es nötig, beim Werkhof Anpassungen vorzunehmen. Die jetzige bestehende Einstell- und Lagerhalle wird für die Abfallbewirtschaftung eingesetzt. Dadurch wird es notwendig, die frühere Nutzung ander weitig unterzubringen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Werkdienst Teile seiner Gerätschaften dezentral zu lagern hatte (Storzbaracke, Gemeindehaus). Auch der Motorfahrzeugpark kann nicht mehr zeitgemäss und wirt schaftlich untergebracht werden. Er ist zt. im Freien Für die Einlagerung wird eine neue Einstellhalle ca. 17 m x 34 m auf Strassenhöhe Via da Bernina erstellt. Darüber zu liegen kommt die Lagerhalle ca. 9 m x 34 m. Ausgangslage für die neue Einteilung, sind die neu organisierte Lagerung und die Werkstatt mit Arbeitsplätzen. Ebene 0 Neubau Einstellhalle für sämtliche Fahrzeuge Waschanlage Werkstatt mit Reparaturlift, Lager für den Motorwagenpark Treppenhaus zu Ebene 1 12

Heizunq und Spaltanlage Altbau Lager für Kleinmaterial Schlosserei und Reparaturbereich etc. Unterbringung Technik Elektro, Wasser Lager für die Wasserversorgung Einstellplatz für die Fahrzeuge, welche jeweils nur im Sommer oder nur im Winter eingesetzt werden Ebene 1 Neubau Lagerhalle, zur Einlagerung von diversem Baumaterial, welches von verschiedenen Standorten in der Gemein de zum Werkhof verlagert werden Treppenhaus zu Ebene 0 Lagerraum, welcher später zu einem Umkleideraum mit WC umfunktioniert werden kann. Dies in Hinblick bei Anstellung einer Frau. Altbau Werkstatt für Schreiner- und Elektroarbeiten etc. Aufenthaltsraum Umkleidebereich mit WC für Herren Büro Werkmeister fre$fkq; 13

«r R, Ebene 7 Das neue Gebäudevolumen soll ein kompaktes Erscheinungsbild erhalten. Dies wird in Form eines Kubus umge setzt. Der Sockelbereich wird in Beton gehalten und die darüber liegende Lagerhalle wird mit einer Holverschalung versehen. Bei beiden Gebäudeteilen werden Garagentore angebracht um eine geschlossene Bauweise zu errei chen. Der Flachdachbau wird mit einem tieferen flachen Mitteltrakt an das bestehende Betriebsgebaute angesetzt. Dadurch wird eine harmonische Einbindung erreicht. Südwestfassade, aus Blickrichtung Via da Bernina. Der Neubauteil inkl. Mitteltrakt ist insgesamt 33,9 m breit und 8,9 m hoch. Nordostfassade; der Neubauteil ist 4,6 m hoch. Betrieb Kehricht- und Sperrgut-Sammelstelle: Den Betrieb als neu konzipierte Sperrgut- und Kehrichtsammelstelle soll der Werkhof La Resgia ab Frühjahr 2017 übernehmen. Auf diesen Zeitpunkt hin wird die Kehrichtsammelstelle Gitögla aufgehoben und rückgebaut. Für die Sammelstelle La Resgia sind folgende Öffnungszeiten vorgesehen:

Gemeinde Pontresina Sperrgut (bei Kleinmengen unentgeltlich), Altglas, Altpapier, Karton, Altölen, PET, Weissblech und Grünabfällen. (Grossmengen von Grünabfällen sind während der Öffnungszeiten direkt beim ABVO in der Deponie Bever zu ent sorgen.) Montag: 13.30-17.00 Dienstag: geschlossen Mittwoch: 13.30-17.00 Donnerstag: geschlossen Freitag: 13.30-17.00 Samstag: 14.00-16.00 (vom 1. Samstag im Mai bis und mit 3. Samstag im Oktober) US Das teilrevidierte Abfallentsorgungskonzept der Gemeinde Pontresina wird frühzeitig kommuniziert werden. Es kann nach einer Testphase auch noch bedarfsgerecht angepasst werden. Das bislang im Werkhof-EG untergebrachte öffentliche WC soll auf der anderen Strassenseite neu erstellt werden in Kombination mit einer Bushaltestelle. Der Bau ist in den Projektkosten enthalten. Ebenso ist die Verlegung des gegenwärtig zwischen Werkhof und Geräteunterstand hindurchführenden Fussweges nötig. Vorgesehen ist eine Verbindung östlich des Areals zum etwas höher gelegenen Fussweg. Kosten und Finanzierung: Die Kosten für den Umbau unc die Erweiterung des Werkho CHF Vorbereitunqsarbeiten loo'ooo.- Gebäude 2'296'500.- Betriebseinrichtunqen 29'500.- Baunebenkosten 61'900.- Reserve 45'900.- Total 2'800'00.- Rund die Hälfte der auf CHF 2,8 Mio. veranschlagten Investitionskosten soll im Jahr 2016 aus eigenen Mitteln auf gebracht werden. Der Rest soll in das Investitionsbudget 2017 aufgenommen werden. Geplantes Vorgehen: Wenn die Gemeindeversammlung Projekt und Kredit bewilligt, soll unmittelbar anschliessend mit dem Bau be gonnen werden. Der Bezug durch den Werkdienst ist für den Beginn der Wintersaison 2016/17 vorgesehen, die Ausstattung mit der neuen Entsorgungsinfrastruktur zum Frühjahr 2017 mit dem gleichzeitigen Rückbau der Sam melstelle Gitögla. II. Antrag an die Gemeindeversammlung Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung vom 14. April 2016 1. das vorgelegte Projekt für den Umbau und die Erweiterung des Gemeinde-Werkhofs La Resgia" zu billigen 2. dem Baukredit von CHF 2'800'000.- zuzustimmen und diesen dem Eigenkapital zu belasten III. Erwägungen und Diskussion der Gemeindeversammlung Eintreten ist unbestritten. George Budja Lobt die hohe Qualität der Pontresiner Abfallentsorgung. Wie hoch ist der Kostenanteil des neuen separaten öffentlichen WCs? Martin Aebli - Auf rund CHF 300'000.-. föttfreeim, 15

IV. Beschluss der Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung beschliesst mit 78:0 Stimmen bei 7 Enthaltungen. 1. das vorgelegte Projekt für den Umbau und die Erweiterung des Gemeinde-Werkhofs La Resgia" zu billigen 2. dem Baukredit von CHF 2'800'000.- zuzustimmen und diesen dem Eigenkapital zu belasten 0.1.1.0.02 Protokolle und Varia Gemeindeversammlung Varia Martin Aebli Orientiert über diverse angelaufene Bauprojekte, ua. die Erneuerung des Postplatzes und die Belagserneue rung Via Maistra im Bereich Godin. Die nächste Gemeindeversammlung findet am 25. Mai statt. Die Einladungen werden noch vor den Mai-Ferien den Stimmberechtigten zugestellt. Ursula Crameri Fragt nach der Hundehaltung in Pontresina. Stört sich an zahlreichen Spaziergängern mit freilaufenden Hunden auf dem Weg nach der Via d'arövens Richtung Ada Muragl. Der Hundekot und die unkontrollierten Hunde, welche auch Kinder anspringen, werden zunehmend zur Belästigung. Die Polizei patrouilliert täglich is. Parkverstösse. Celerina hat eine Hundeverordnung, die für unkontrolliert frei laufende Hunde Bussen vorsieht. Die Pontresiner Hundeverordnung ist 51 -jährig und sollte dringend angepasst werden. Martin Aebli Das Anliegen soll aufgenommen werden, damit die Situation verbessert werden kann. Mathis Roffler Warum schliesst sich Pontresina mit St. Moritz bei der Pflegeheimplanung zusammen? Wieso ist die Planung nicht eine gemeinsame Sache mit allen Nachbargemeinden? Martin Aebli An der Gemeindeversammlung vom 25. Mai wird ausführlich über das Thema diskutiert. Die detaillierte Bot schaft zu diesem Thema wird in den nächsten Tagen zugestellt. Max Ribi Das Pflegeheimanliegen ist ein sehr ernstes Thema. Für eine Meinungsbildung braucht es Zeit, dies belegt die abgelehnte Vorlage Farkas". Der einzig zulässige Schluss für die Ablehnung ist, dass die Nein-Sager ein Pfle geheim in Promulins wollten. Es soll nicht wieder Geld für nichts ausgegeben werden. Es braucht einen Rei fungsprozess. Der 25. Mai ist zu früh, zudem sind zuvor Ferien. Der Wissensstand der Stimmbürger ist bislang gering. Die Vorlage soll nicht am 25. Mai behandelt werden und stattdessen im Juni eine öffentliche Orientie rungsversammlung stattfinden. Martin Aebli Der Informationsstand ist noch nicht überall gleich hoch, das trifft zu. Der Gemeindevorstand diskutiert die Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom 25. Mai am kommenden Dienstag. Die Oberengadiner Behörden in Gemeinden und Kreis diskutieren seit über 12 Jahren ohne konkrete Ergebnis se über eine Pflegeheim. Die Bedürfnisse sind bekannt, die Rahmenbestimmungen auch und wir sind es unse ren Senioren schuldig, ein Pflegeheimangebot zu erarbeiten. Zunächst geht es um einen Projektierungskredit, in der anschliessenden Planarbeit werden zahlreiche jetzt noch offenen Fragen beantwortet werden. Annemarie Perl Pontresina verfügt über ein fertiges Konzept für Alterswohnungen, mit dem sich der Gemeindevorstand erneut befassen sollte. piz berninaaengadän 16

Schluss der Gemeindeversammlung: 22:00 Uhr A / k) k /vtyi * ^ \/W J Gemeindepräsident Urs Dubs Gemeindeschreiber piz berninan engadin 17