Rheinland-pfälzische Anmeldungen zum 150 Millionen Förderprogramm des Bundes für die nationalen Welterbestätten

Ähnliche Dokumente
Projektaufruf Das Programm wird im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms einmalig durchgeführt, eine Fortsetzung ist nicht vorgesehen.

Wichtige Informationen

Anreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Informationen zum Radwegebau an Bundesund Staatsstraßen in Bayern RADVERKEHR

Kommunale Richtlinie für die Stadt Dessau-Roßlau zur Mittelvergabe aus dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Wärmewende im Quartier Zuweisungen für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement

Hessisches Kommunalinvestitionsprogramm (KIP I und II ) Breitbandausbau mit Mitteln des KIP

Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus. Projektaufruf 2016

Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern

Diese Förderrichtlinien bieten einen finanziellen Anreiz zum Bau, Erwerb, zur Sanierung oder auch zum Abriss von Gebäuden innerhalb der Ortskerne.

- A2 16/891. Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

Antrag beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen

Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus. Projektaufruf Merkblatt

Niedersächsisches Ministerium für f r Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Stärkung der Innenstädte als Schwerpunkt der Städtebauförderung Klaus Austermann, Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen.

Förderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

VERWALTUNGSVEREINBARUNG. zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher

Konsolidierungsvertrag. zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)

Richtlinie über die finanzielle Förderung energetischer Sportstättensanierung in der Region Hannover. 1. Zuwendungszweck

Bezirksregierung Köln

Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)

Kommunalinvestitionsprogramm II (KIP II)

Investitionskostenförderung in der Kindertagesbetreuung

Förderung von Stiftungsprofessuren an Universitäten

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg. Az.: /1158

FÖRDERRICHTLINIEN. gem. 44 LHO, Anl. 3. Einstein Stiftung Berlin, November 2013

Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)

Merkblatt zur Antragstellung Information im Rahmen des Programms zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting

ENERGIESPARRICHTLINIE DER VERBANDSGEMEINDE SIMMERN/HUNSRÜCK

Die neuen Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung 2013 WoFP Fachveranstaltung in Hattingen, 15. Mai 2013

Aufgaben und Tätigkeiten von Sanierungsmanagern aus Sicht der KfW

Förderrichtlinien gem. 44 LHO, Anl. 3

Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu

Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )

Vorlage zur Kenntnisnahme

Vortrag Dr.-Ing. Henning Stepper Dienstag,

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek

Niedersächsische Akademie Ländlicher Raum e. V. Ländlicher Raum im Aufbruch - Tourismusförderung. Edmund Rohde, Hannover

KfW - Geschäftsbereich Kommunalbank KfW Förderangebote für Investitionen in eine altersgerechte Infrastruktur

Förderrichtlinie Verfügungsfonds Schwalm-Eder-West im Rahmen des Programms Stadtumbau in Hessen

Entwurf der Bundesregierung VERWALTUNGSVEREINBARUNG. zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder

Förderung von Sportstätten im Rahmen der Stadtentwicklung

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfond

Gemeindeentwicklungsausschuss SENDEN _ 21. April 2016

Richtlinie zur Förderung der Innenentwicklung Main-Steigerwald

Projektskizze für das Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen

Fördergrundsätze. zu stärken, das eine Schlüsselkomponente der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen

Regional arbeiten, bundesweit wirken

Fördergrundsätze für das Programm Reformationsjubiläum 2017 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Stand: 01.

Finanzierungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen. Die Programme der KfW-Förderbank

36 Kapitel Hess. Sonderinvestitionsprogramm und Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes. Kapitel Ansatz Ansatz IST Titel

Merkblatt Infrastruktur

Richtlinien. zur Förderung von Familienheimen und. familiengerechten Eigentumswohnungen. Förderprogramm. Baukindergeld

Warum gibt es ein Wettbewerbsverfahren?

Hessisches Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)

a) b)

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Gebäudesicherung in der historischen Altstadt der Lutherstadt Eisleben

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung

Mastertitelformat bearbeiten Untertitel

Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab dem Haushaltsjahr 2016

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten durch junge Paare und Familien

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen

Kapitel Denkmalpflege

Richtlinien zur Förderung kulturell tätiger Vereine und Vereinigungen der Heimat- und Brauchtumspflege in der Gemeinde Maisach

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Förderung Effiziente Stadt

Förderangebote zur Modernisierung der Straßenbeleuchtung auf LED in Hessen

LSV-Infoveranstaltung Sportstätten-Sanierung, Energieeffizienz, Klimaschutz Planung und Finanzierung 29. Juni 2016, Kiel

1. Wer kann eine Förderung mit Hilfe von Bildungsschecks beantragen?

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) Rückblick auf die vergangene Förderperiode

Entwicklung von PPP im Land Brandenburg

Machen Sie Ihr Projekt zum Wegweiser. Förderaufruf für Klimaschutz-Modellprojekte

SANIERUNGSOFFENSIVE Stand: August 2015

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Dresden, 02. November Landeshauptstadt Dresden

Sportstätten in Rheinland-Pfalz

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege

RICHTLINIEN DER STADT DORMAGEN ZUR VERGABE VON FÖRDERGELDERN AUS DEM VERFÜGUNGSFONDS SOZIALE STADT DORMAGEN - HORREM

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE.

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren 0920 Ältere Menschen und Pflege

Förderrichtlinie RENplus

Büren, Stadt. Kreis Paderborn. Regierungsbezirk Detmold. Bevölkerung am : Fläche am : Hektar

SCHWERPUNKTE DER SPORTFÖRDERUNG AUF DER BASIS DER NEUEN VERWALTUNGSVORSCHRIFT. Folie 1

Dorfentwicklung. Eine Chance für Otzberg

Nationale Klimaschutzinitiative: Fördermöglichkeiten zur Potenzialanalyse und Investitionsförderung zum Einsatz der Deponiebelüftung zum Klimaschutz

Wo und wie stelle ich einen Antrag? Juliane Böcker, Landessportbund LSB,

Das Programm INTERREG IV C

Soziale Stadt Dürrlewang. Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Seite 1

Kooperationsvereinbarung

Kongress Energetische Stadtsanierung und Denkmalschutz

KfW - Geschäftsbereich Kommunalbank

Die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz

Transkript:

Rheinland-pfälzische Anmeldungen zum 150 Millionen Förderprogramm des Bundes für die nationalen Welterbestätten Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit Schreiben vom 30. Januar 2009 ein Investitionsprogramm in Höhe von 150 Millionen Euro für die deutschen Welterbestätten ausgelobt. Für das Programm stehen in den Jahren 2009 2013 bundesweit insgesamt 150 Mio. Euro zuzüglich entsprechender Kommunal- und ggf. Ländermittel zur Verfügung. Von den Bundesmitteln sind 50 Mio. Euro für das laufende Haushaltsjahr vorgesehen; in den Jahren 2010 2013 stehen jeweils 25 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel des Bundes können in voller Höhe noch im laufenden Haushaltsjahr durch entsprechende Zuwendungsbescheide gebunden werden. Mit der Umsetzung und Begleitung des Investitionsprogramms hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) betraut. Die Kommunen, in denen sich UNESCO-Welterbestätten oder Teile davon befinden, sind aufgerufen, dem BBSR bis zum 31. März 2009 Projektvorschläge zu unterbreiten. Förderfähige Maßnahmen: Gefördert werden investive sowie konzeptionelle Maßnahmen, die der Erhaltung, Sanierung oder Weiterentwicklung nationaler UNESCO-Kultur- und Naturerbestätten dienen und modellhaften Charakter für die städtebauliche Entwicklung der Welterbekommunen besitzen.

Förderfähig sind insbesondere: investive Maßnahmen an oder in baulichen Anlagen (z. B. Sicherung, Sanierung und Weiterentwicklung des Bestands von privaten und öffentlichen Bauten, denkmalpflegerische Maßnahmen, energetische Maßnahmen); investive Maßnahmen im städtebaulichen Umfeld bzw. im näheren Umfeld der Welterbestätten (mit räumlichem oder funktionalem Bezug zum Welterbe); investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen. Im Rahmen der im Bundeshaushalt ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfähig. Förderfähig sind auch Objekte, die im Eigentum eines Landes stehen. Antragsteller Antragsberechtigt sind Kommunen, in deren Gebiet sich UNESCO-Welterbestätten oder Teile von Welterbestätten befinden. Erstrecken sich Förderanträge auf mehrere Gemeindegebiete, so haben die beteiligten Gemeinden ihre Anträge untereinander abzustimmen und eine federführende Gemeinde zu bestimmen. Antragsteller ist die jeweilige Gemeinde auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt in Landeseigentum befindet. Die Anträge sind mit Unterstützung des Stadt- oder Gemeinderates dem BBSR bis zum 31. März 2009 zuzuleiten. Die Anträge sollen auch Angaben darüber enthalten, ob und in welchem Umfang sich das jeweilige Land an einer Finanzierung der Maßnahme beteiligt. Der Bund geht davon aus, dass Anträge von Kommunen im Bereich des obergermanischrätischen Limes mit der Deutschen Limeskommission bzw. Anträge von Kommunen im Bereich der Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal mit dem Sekretariat für das Welterbe in Rheinland-Pfalz abgestimmt sind. 2

Komplementärfinanzierung: 1. Grundsatz Bund Kommune Grundsatz 2 Drittel 1 Drittel Haushaltsnotlage 1 90% 10%. ( 1 Feststellung der Haushaltsnotlage bzw. Haushaltssicherungslage durch die Kommunalaufsicht) Der Anteil des Bundes kann im Einzelfall über 90% hinaus gehen. 2. Beteiligung der Länder Eine finanzielle Beteiligung der Länder ist nicht zwingend, angesichts der Steigerung des Programmvolumens und der konjunkturellen Auswirkungen aber ausdrücklich erwünscht (ersetzt nicht den Eigenanteil der Kommune) Bund Land Kommune Grundsatz 1 Drittel 1 Drittel 1 Drittel Haushaltsnotlage 1 45% 45% 10% ( 1 Feststellung der Haushaltsnotlage bzw. Haushaltssicherungslage durch die Kommunalaufsicht) Der Anteil des Bundes kann im Einzelfall über 45% hinaus gehen. 3. Förderung landeseigener Objekte Bei der Förderung landeseigener Objekte ist eine Eigenbeteiligung des Landes obligatorisch Bund Land Grundsatz 1 Drittel 2 Drittel Überragendes Bundesinteresse und Empfehlung der Experten-kommission 50% 50% Länder und Kommunen müssen ihre finanziellen Eigenanteile nicht bereits im Haushaltsjahr 2009 erbringen. 3

Bewilligungen können im Jahr 2009 in vollem Umfang aus den Bundesmitteln erfolgen, sofern im Landes- bzw. kommunalen Haushaltsplan zu diesem Zeitpunkt noch keine Mittel bereitstehen. Der Ausgleich mit Landes- bzw. kommunalen Mitteln ist unverzüglich nach Inkrafttreten des nächsten Landes- bzw. kommunalen Haushaltsplans vorzunehmen. Auswahl der Projekte: Der Bund wird sich bei der Auswahl der zu fördernden Projekte und der Höhe der Förderung von einem unabhängigen Expertengremium beraten lassen, das sich aus Fachleuten verschiedener Disziplinen (Stadtplanung, Denkmalpflege, ICOMOS, Wissenschaft, Länder und Kommunen) zusammensetzt und vom BMVBS berufen wird. Für die Auswahl der zu fördernden Projekte sind im Wesentlichen maßgeblich: städtebauliche Aspekte; denkmalpflegerische Aspekte. Hierbei sind u. a. folgende Kriterien ausschlaggebend (keine Rangfolge): stadtentwicklungspolitische Bedeutung; stadtbildprägende Wirkung; architektonische Qualität; denkmalpflegerische Bedeutung; Dringlichkeit der Maßnahme; Machbarkeit; Vorbildwirkung für andere Welterbestätten; Innovationscharakter; energetische Aspekte; konjunkturelle Wirkung; Höhe der Komplementärfinanzierung durch Land oder Kommune. 4

Die Federführung für dieses Verfahren liegt in Rheinland-Pfalz beim Regierungsbeauftragten für das Welterbe in Rheinland-Pfalz, Kultur-Staatssekretär Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig, im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. Das Sekretariat für das Welterbe in Rheinland-Pfalz ist in Kooperation mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe mit der praktischen Umsetzung betraut. Mit dem Finanzminister wurde abgestimmt, dass von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz keine Prioritätenbildung durch Zusage oder Verweigerung einer Kofinanzierung durch das Land vorgenommen wird. Dem Bund gegenüber wird zugesagt, dass jedes positiv beschiedenes Projekt automatisch eine Kofinanzierung des Landes erhält. Dieses Vorgehen begründet sich in der Tatsache, dass der Bund die Höhe der Komplementärfinanzierung durch das Land zu einem Kriterium bei der Auswahl der Projekte machen wird. Alle vier rheinland-pfälzischen Welterbestätten (Dom zu Speyer; Römische Monumente, Dom und Liebfrauenkirche in Trier; Oberes Mittelrheintal; rheinland-pfälzischer Abschnitt des Obergermanisch-raetischen Limes) haben Förderanträge zur Weitergabe an das BBSR beim Sekretariat für das Welterbe eingereicht. 1. Dom zu Speyer: Restaurierung des Westbaus mit Einrichtung eines Museums für die restaurierten Schraudolph-Fresken Gesamtvolumen: 4.500.154,18 Euro Finanzierungsanteil des Landes: 1.500.000 Euro Finanzierungsanteil des Bundes: 1.500.000 Euro 2. Römische Monumente, Dom und Liebfrauenkirche in Trier: Restaurierung des Domkreuzgangs, Innenrenovierung der Liebfrauenkirche, Umfeldgestaltung des Domes, Umfeldgestaltung der Porta Nigra, Umfeldgestaltung des Amphitheaters, Umfeldgestaltung der Römerbrücke Gesamtvolumen aller Maßnahmen: 8.213.000 Euro Finanzierungsanteil des Landes: 3.330.000 Euro Finanzierungsanteil des Bundes: 3.330.000 Euro 5

3. Oberes Mittelrheintal Insgesamt 46 Projekte aus 18 Kommunen Gesamtvolumen aller Maßnahmen: 59.453.837,58 Euro Finanzierungsanteil des Landes: 24.292.382,31 Euro Finanzierungsanteil des Bundes: 24.977.082,31 Euro 4. Rheinland-pfälzischer Anteil am Obergermanisch-raetischen Limes Insgesamt 15 Projekte aus 9 Kommunen Gesamtvolumen aller Maßnahmen: 5.361.015 Euro Finanzierungsanteil des Landes: 2.268.548,14 Euro Finanzierungsanteil des Bundes: 2.268.548,14 Euro Das gesamte Volumen aller in Rheinland-Pfalz angemeldeter Projekte umfasst geplante Investitionen in Höhe von 77.528.006,76 Euro. Bei Anerkennung aller Projekte durch den Bund würde die Kofinanzierung durch das Land 31.390.930,45 Euro betragen und der Bund mit 32.075.630,45 Euro etwas mehr als den Beitrag des Landes dazugeben. Das Gesamtvolumen des Investitionsprogramms des Bundes ist allerdings auf 150 Millionen Euro festgeschrieben. Je nach Verteilungsmaßstab dürfte der auf Rheinland-Pfalz entfallende Anteil zwischen 7,5 und 15 Millionen Euro liegen. Welche Projekte letztlich Berücksichtigung finden und welche bei der Begutachtung durch Berlin unberücksichtigt bleiben ist nicht vorhersehbar. Dies hängt von den Entscheidungen des durch den Bund noch einzuberufenden Expertengremiums ab. Damit ist zurzeit auch die Größenordnung der späteren Kofinanzierung durch das Land nicht näher zu beziffern. Die für die Kofinanzierung benötigten Mittel werden in den kommenden Haushalten bis 2013 aufgebracht. Das Finanzministerium wird die erforderliche Kofinanzierung sicherstellen 6