Exposé der Dissertation

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Exposé der Dissertation Die Beleihung von Versicherern zum Zwecke der Kfz-Zulassung und andere ausgewählte Aspekte hoheitlicher Verwaltung durch Private Dissertationsgebiet Verwaltungsrecht Verfasserin Mag. Lisa-Marie WAGNER Matrikelnummer 0505276 angestrebter akademischer Grad Doctor iuris (Dr. iur.) Betreuer o. Univ. Prof. Dr. Bernhard RASCHAUER Studienkennzahl lt Studienblatt: A 783 101 Studienrichtung lt Studienblatt: Rechtswissenschaften 1

Allgemeines Die Zahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge steigt in Österreich von Jahr zu Jahr. 1 Zum Stichtag 31.12.2010 sind in Österreich, laut Statistik Austria, insgesamt 6,09 Mio Kfz zum Verkehr zugelassen gewesen. 2 Im Jahr 2010 sind 424 114 Neufahrzeuge 3 und 968 592 Gebrauchtfahrzeuge 4 zum Verkehr zugelassen worden. Kompetenzgrundlage für das Kraftfahrwesen ist Art10 Abs1 Z9 B-VG, demnach handelt es sich um eine Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Die Vollziehung obliegt im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung den Landesbehörden (Art102 Abs1 B-VG). Mit der 19. KFG-Novelle 5 sind die 40a und b in das KFG eingefügt worden und somit ist die gesetzliche Grundlage für die Beleihung von Versicherern zum Zwecke der Kfz-Zulassung getroffen worden. Derzeit (16. Mai 2011) gibt es in Österreich 1043 Zulassungsstellen, die von beliehenen Versicherern betrieben werden. 6 1 http://www.statistik.at/web_de/statistiken/verkehr/strasse/kraftfahrzeuge_-_bestand/044856.html (16.05.2011) 2 http://www.statistik.at/web_de/statistiken/verkehr/strasse/kraftfahrzeuge_-_bestand/index.html (16.05.2011) 3 http://www.statistik.at/web_de/statistiken/verkehr/strasse/kraftfahrzeuge_-_neuzulassungen/index.html (16.05.2011) 4 http://www.statistik.at/web_de/statistiken/verkehr/strasse/kraftfahrzeuge_- _gebrauchtzulassungen/index.html (16.05.2011) 5 BGBl. I Nr. 103/1997 6 http://www.vvo.at/kfz-zulassungsstellenauskunft/index.php (16.05.2011) 2

Problemstellung Meine Recherchen haben ergeben, dass es zum Thema der Beleihung von Versicherern zum Zwecke der Kfz-Zulassung noch keine umfassende abgeschlossene wissenschaftliche Untersuchung gibt. In Anbetracht der Tatsache, dass die Zahl der zugelassenen Kfz laufend steigt, sollte man sich eingehender mit diesem Thema auseinandersetzen, zumal mehr als eine Dekade 7 verstrichen ist seit die Kfz-Zulassung nicht mehr von der Behörde selbst durchgeführt wird. Im Rahmen meiner wissenschaftlichen Arbeit soll der wesentliche Schwerpunkt auf der Darstellung der Beleihung der Versicherer mit der Kfz-Zulassung liegen. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sollen erläutert werden, Entscheidungen besprochen und ein Blick ins Unionsrecht gewagt werden, ob und wie es in die zu besprechende Materie hineinwirkt. Des Weiteren möchte ich in meiner Dissertation den Begriff der Beleihung bzw des beliehenen Unternehmens genauer analysieren, auf die unterschiedlichen Abgrenzungen und Lehrmeinungen eingehen und anhand von Vergleichen mit anderen Erscheinungsformen hoheitlichen Handelns durch Private die Grenzen dieses Begriffs ausloten. Als Vergleich möchte ich die wiederkehrende Begutachtung gem 57a KFG heranziehen. Der OGH hat in einer Entscheidung 8 ausgesprochen, dass es sich bei der wiederkehrenden Begutachtung um eine Beleihung handelt. 7 Der sogenannte Probebetrieb startete am 1. Februar 1999. (Albrecht, Kraftfahrzeugzulassung durch die Versicherungswirtschaft, Versicherungsrundschau 9/08,10f.) 8 OGH 18.02.1981, 1Ob34/80. 3

Ob dem wirklich so ist, soll anhand der einschlägigen Rechtsgrundlagen und eines Vergleichs mit anderen Formen hoheitlichen Handelns durch Private, wie zb der oben genannten Beleihung von Versicherern zum Zwecke der Kfz-Zulassung, herausgefunden werden. Untersuchungsmaterial Als Materialien dienen die einschlägigen Lehrbücher, Fachzeitschriften, Judikatur, Parlamentarische Materialien, elektronische Datenbanken und das Internet. Vorläufige Gliederung 1) Einleitung Ziel der Arbeit 2) Beleihung Kfz-Zulassung a) Kompetenz Kraftfahrwesen b) Regelung vor Beleihung c) Beleihung i) Rechtsgrundlage ii) Akt der Übertragung der Hoheitsverwaltung iii) Wer wird beliehen? d) Rechte und Pflichten des Versicherers i) Anspruch auf Beleihung? 4

ii) Anforderungen an den Versicherer, Voraussetzungen für die Beleihung, Anforderungen an die Mitarbeiter iii) Rechtsschutz? iv) Pflichten (Öffnungszeiten, Kontrahierungszwang, Geheimhaltungspflicht)? e) Kontrolle der Zulassungsstelle durch die Behörde i) Aufsichtsrecht ii) Widerruf der Ermächtigung f) Rechte und Pflichten der Kfz-Besitzer i) Rechtsschutzmöglichkeiten g) Anerkennung der österreichischen Zulassung durch Beliehene außerhalb Österreichs i) Bescheidcharakter Zulassungsschein? ii) Zulassung ausländischer Fahrzeuge? h) Haftungsfragen i) AHG ii) Abgrenzungsschwierigkeiten 3) Wiederkehrende Begutachtung gem 57a KFG a) Kompetenz, Rechtsgrundlagen b) Rechte und Pflichten der Ermächtigten c) Rechtsanspruch und Rechtsschutz d) Kontrahierungszwang? e) Haftungsfragen? f) Als Beleihung zu qualifizieren? g) Anerkennung Pickerl in der EU? 5

4) Vergleich der ausgewählten Beispiele a) Unterschiede b) Gemeinsamkeiten c) Abgrenzungskriterien 5) Begriff Beleihung a) Abgrenzung der Begriffe Ausgliederung Beleihung Inpflichtnahme Verwaltungshelfer b) Abgrenzungsprobleme c) Überschneidungen d) Einordnung der dargestellten Beispiele 6) Resümee Auszug der verwendeten Literatur Adamovich/Funk/Holzinger, Österreichisches Staatsrecht Band 2 (1998) Adamovich/Funk/Holzinger/Frank, Österreichisches Staatsrecht, Band 4 (2009) Albrecht, Kraftfahrzeugzulassung durch die Versicherungswirtschaft, Versicherungsrundschau 9/08, 10f. Bachmann (Hrsg), Besonderes Verwaltungsrecht (2010) Baumgartner, Ausgliederung und öffentlicher Dienst (2006) Berka, Lehrbuch Verfassungsrecht (2006) Funk, Einführung in das österreichische Verfassungsrecht (2011) Grabenwarter, Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht (2009) Grubmann, Das österreichische Kraftfahrrecht Zweiter Teil KFG Kraftfahrgesetz (2011) Grundtner/Pürstl, KFG (2008) 6

Grundtner/Pürstl, Kraftfahrgesetz KFG (2008) Hauer, Unternehmen im Dienst der Hoheitsverwaltung, JBl 1993, 481ff Holoubek, Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen der Ausgliederung, Privatisierung und Beleihung, ÖZW 2000, 33ff http://www.statistik.at/web_de/statistiken/verkehr/strasse/index.html (16.05.2011) http://www.vvo.at/kfz-zulassungsstellenauskunft/index.php (16.05.2011) Kath, Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht (2003) Krajcsir, Staatliche Hoheitsverwaltung durch Private (1998) Lachmayer, Ausgliederungen und Beleihungen im Spannungsfeld der Verfassung, JBl 2007, 750ff Öhlinger, Verfassungsrecht (2007) Raschauer, Kernaufgaben des Staates : Rechtsfortbildung oder Rechtskreation, ZfV 1/2005, 18ff Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht (2009) Raschauer, Amtshaftung und Finanzmarktaufsicht, ÖBA 2004, 338ff Raschauer, Keine Grenzen für Privatisierungen?, ecolex 1994, 434ff Resch, Die Austro Control GmbH, ZfV 1998/3, 272ff. St. Korinek, Ausgliederung Privatisierung Beleihung, ZfV 1998/3, 296ff St. Korinek, Rechtsaufsicht über Versicherungsunternehmen (2000) Tessar, Bundesverfassungsrechtliche Organisationsprinzipien staatlichen Handelns und Ausgliederung (2010) Thann, Die Privatisierung der Kraftfahrzeugzulassung, ZVR 2001, 371ff Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts (2007) Wegrath, Das -57a-Gutachten in Theorie und Praxis, Sachverständige 2010, 68ff Wegrath, KFG Das österreichische Kraftfahrrecht (2006) 7

Voraussichtlicher Zeitplan SS 2010: Absolvierung folgender Lehrveranstaltungen: VO Juristische Methodenlehre KU Judikatur- und Textanalyse WS 2010/2011: Thema- und Betreuersuche Absolvierung folgender Lehrveranstaltung: SE Seminar aus Zivilrecht, IPR und Rechtsvergleichung SS 2011: Literaturrecherche, Erstellung Exposé Absolvierung folgender Lehrveranstaltungen: SE Doktorandenseminar aus öffentlichem Recht (zur Vorstellung des Dissertationsvorhabens) SE Seminar aus öffentlichem Recht KU Finanzmarktaufsichtsrecht KU Regulierungsrecht - unter Berücksichtigung ökonomischer Aspekte KU Grundrechtsfragen der Marktkommunikation Einreichen des Antrages auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens und des Exposés beim zuständigen studienrechtlichen Organ WS 2011/2012 Arbeit an der Dissertation, bei Bedarf Rücksprache mit meinem Betreuer (jedenfalls 2 Mal pro Semester) SS 2012 Arbeit an der Dissertation, bei Bedarf Rücksprache mit meinem Betreuer (jedenfalls 2 Mal pro Semester) Ende SS 2012: erste Rohfassung der Arbeit WS 2012/2013 Überarbeitung der Arbeit Abgabe der Dissertation Defensio 8