Exposé der Dissertation
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- Kristina Keller
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1 Exposé der Dissertation Arbeitstitel Die Grenzen Informationeller Selbstbestimmung aufgrund innerstaatlicher und europäischer Bestimmungen Dissertationsfach Verfassungsrecht Verfasserin Mag. iur. Carina Heißenberger angestrebter akademischer Grad Doctor iuris (Dr. iur.) Betreuer Priv.-Doz. Dr. Konrad Lachmayer Matr.Nr Studienkennzahl lt Studienblatt A Studienrichtung lt Studienblatt Rechtswissenschaften
2 Arbeitstitel Die Grenzen Informationeller Selbstbestimmung aufgrund innerstaatlicher und europäischer Bestimmungen Dissertationsfach Verfassungsrecht Inhaltsverzeichnis 1. Arbeitstitel Einleitung und Forschungsfrage Problemstellungen Methodik der wissenschaftlichen Arbeit Vorläufiges Inhaltsverzeichnis Zeit- und Arbeitsplan Ausgewählte Literatur
3 1. Arbeitstitel Die Grenzen Informationeller Selbstbestimmung aufgrund innerstaatlicher und europäischer Bestimmungen. 2. Einleitung und Forschungsfrage In dem Informationszeitalter, in dem wir uns heute befinden, ist die virtuelle Welt des Internet präsenter als je zuvor. In dieser Zeit wird es zunehmend einfacher an personenbezogene Daten zu gelangen, die nicht für die Öffentlichkeit bzw fremde Personen bestimmt sind, um diese missbräuchlich zu verwerten. Es ist daher vermehrt darauf Acht zu nehmen, eigene Daten zu schützen und sich darüber schon vor der Angabe dieser bewusst zu sein. Es stellt sich somit die Frage, ob eine Möglichkeit gegeben ist, selbst über die Preisgabe von personenbezogenen Daten zu entscheiden, genauer, ob und wie informationelle Selbstbestimmung im österreichischen Datenschutzrecht verankert ist. Diesem Thema wird sich die vorliegende Arbeit widmen. Die Arbeit gliedert sich in vier große Teile. Der erste Teil behandelt Grundfragen informationeller Selbstbestimmung. Diese werden erforscht und analysiert. Dabei werden Abgrenzungen zum in Österreich verankerten Datenschutz gezogen. Im zweiten Teil werden alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Einfluss auf den österreichischen Datenschutz haben begutachtet und es wird eine Herleitung der informationellen Selbstbestimmung durch schon bestehende Normen zu erstellt. Im darauffolgenden Teil soll beleuchtet werden, inwieweit Lehre und Rechtsprechung davon ausgehen, dass informationelle Selbstbestimmung Eingang in das österreichische Rechtssystem gefunden hat. Im vierten Teil soll auf eine Voraussetzung für informationelle Selbstbestimmung eingegangen werden, nämlich Bewusstseinsbildung. Ein (Grund)Recht auf informationelle Selbstbestimmung verliert ohne Bewusstseinsbildung signifikant an Bedeutung, wodurch die rechtliche Durchsetzung stark eingeschränkt wird. Ich möchte mit meiner Arbeit aufzeigen, dass ein herkömmlicher Datenschutz im heutigen informationellen Zeitalter unzureichend ist. Informationelle Selbstbestimmung setzt schon 3
4 früher an als Datenschutz. Dies ist notwendig, um einen effektiven Schutz von Daten 1 zu schaffen. Zu diesem Zweck werden sowohl Bestimmungen im österreichischen Datenschutzgesetz wie auch in europäischen Kontext näher betrachtet. Die Forschungsfrage lautet daher: Ist informationelle Selbstbestimmung im österreichischen Datenschutzrecht ausreichend verankert und wo finden sich ihre Grenzen, sowohl auf innerstaatlicher als auch auf europäischer Ebene? 3. Problemstellungen Der erste Teil behandelt Begriff und Konzept informationeller Selbstbestimmung. Informationelle Selbstbestimmung ist ein Ausdruck der vom Bundesverfassungsgericht in Deutschland im Volkszählungsurteil 2 aus Art 2 Abs 1 Grundgesetz 3 (GG) in Verbindung mit Art 1 Abs 1 GG 4 entwickelt wurde. In Deutschland ist dieser Begriff somit seit 1983 verfassungsrechtlich verankert. Er drückt die rechtliche Befugnis des Einzelnen aus, selbst über die Angabe und Verwendung seiner eigenen Daten zu entscheiden. 5 Die informationelle Selbstbestimmung ist Teil des Persönlichkeitsrechts, das aus Art 2 GG abgeleitet wird. In Österreich wird der Begriff der informationellen Selbstbestimmung für gewöhnlich nicht verwendet, sondern diesbezüglich Fragen unter der Rubrik des Datenschutzes abgehandelt. In der Arbeit wird analysiert, ob und inwieweit das Konzept der informationellen Selbstbestimmung in Österreich dennoch existiert und welche Unterschiede sich zum Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten 6 ergeben. Da der Begriff in Österreich nicht positiviert ist, und dessen Existenz in der Lehre umstritten ist, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen genauer zu untersuchen. Der österreichische Datenschutz wird dazu genauer analysiert. Dabei wird etwa das verfassungsgesetzlich anerkannte Grundrecht auf Datenschutz gem 1 Datenschutzgesetz 7 (DSG) in seiner Bedeutungsvielfalt betrachtet. Insbesondere gilt es das einfachgesetzlich verankerte Zustimmungsrecht zu untersuchen. Da 1 Vgl. Jahnel/Siegwart/Fercher, Allgemeine Begriffsbestimmungen, in Jahnel/Siegwart/Fercher (Hrsg), Aktuelle Fragen des Datenschutzrechts (2007) Vgl. BVerfG , 1 BvR 209/83. 3 Art 2 Abs 1 GG: Persönlichkeitsrecht. 4 Art 1 Abs 1 GG: Menschenwürde. 5 Vgl. Pallasky, Datenschutz in Zeiten globaler Mobilität (2006) Vgl. Jahnel / Siegwart / Fercher, Allgemeine Begriffsbestimmungen, in Jahnel/Siegwart/Fercher, Aktuelle Fragen des Datenschutzrechts (2007) DSG (Verfassungsbestimmung): Grundrecht auf Datenschutz. 4
5 Österreich auch Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist, muss auch darauf eingegangen werden, und inwieweit das Recht auf Privat- und Familienleben aus Art 8 EMRK 8 einen relevanten Referenzbereich bildet. Aus Art 8 EMRK lassen sich datenschutzrechtliche wichtige Aussagen ableiten, womit auch die europäische Ebene des Grundrechts erforscht werden muss, um eine Antwort auf die Frage zu finden, ob in Österreich ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung bereits besteht. In diesem Kontext ist auf europäischer Ebene die Grundrechtecharta (GRC) der EU einzubeziehen, vor allem auch deswegen, weil seit dem In-Kraft-Treten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 die Grundrechtecharta gem Art 6 EUV den Verträgen der EU gleichgestellt ist, womit die Grundrechtecharta nun gänzlich als Primärrecht gilt. Da Österreich somit im unionsrechtlichen Umfang an die Grundrechtecharta gebunden ist, sind auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gem Art 7 GRC 9 und Art 8 GRC 10 näher zu betrachten, um deren Relevanz für die informationelle Selbstbestimmung zu untersuchen. Dazu wird es notwendig sein, zu analysieren, ob die Bestimmungen der EMRK und GRC Auffanggrundrechte sind, aus denen man informationelle Selbstbestimmung ableiten kann, oder nicht. Art 8 EMRK wird unterstellt, alle neuen Entwicklungen in Technik und Technologie miteinzuschließen. 11 Im Zusammenhang mit der Europäischen Union, soll auch auf sekundärrechtliche Bestimmungen wie die EG-Datenschutzrichtlinie eingegangen werden, um die Schutzziele der Richtlinie zu erfassen und etwaige Ergebnisse in Bezug auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu erzielen. Durch den Vertrag von Lissabon und das In-Kraft-Treten der Grundrechtecharta hat sich auch in Bezug auf die Gerichtshöfe eine Änderung ergeben. Zuvor war nur ein europäisches Höchstgericht für das Grundrecht auf Datenschutz zuständig, nämlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, welcher eine Verletzung des Art 8 EMRK prüfen konnte. Seit die Grundrechtecharta in Kraft ist, hat auch der Europäische Gerichtshof eine verstärkte Verpflichtung das Grundrecht auf Datenschutz im Sinne des Art 7 und Art 8 GRC zu prüfen. 12 Auch im AEUV sind personenbezogene Daten nun durch Art 16 geschützt, weshalb auch dieser einer Prüfung unterzogen werden muss. Das Zusammenspiel der Gerichte und der 8 Art 8 EMRK: Achtung des Privat- und Familienlebens. 9 Art 7 GRC: Achtung des Privat- und Familienlebens. 10 Art 8 GRC: Schutz personenbezogener Daten. 11 Wiederin, Art 8, in Korinek/Holoubek, Bundesverfassungsrecht (2002) Rz Siehe auch Art 16 AEUV. 5
6 bestehenden rechtlichen Bestimmungen, vor allem unter Berücksichtigung eines Beitritts der EU zur EMRK, stehen dabei im Mittelpunkt der Analyse. Auch die österreichischen Höchstgerichte (VfGH, VwGH, OGH) sollen in meiner Arbeit betrachtet werden, da bis zum heutigen Tage der Begriff der informationellen Selbstbestimmung nicht Teil richterlicher Rechtsprechung wurde. Als anwaltliches Argument ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in höchstgerichtlichen Verfahren allerdings vorzufinden. Es soll erforscht werden, ob die obersten Gerichte in Österreich materiell von einem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausgehen, ohne terminologisch diesen Begriff zu integrieren, beziehungsweise warum die begriffliche Ausgestaltung im Gegensatz zu Deutschland nicht erfolgt ist. Die Analyse der Existenz und Relevanz des Konzepts der informationellen Selbstbestimmung stellt in Österreich ein wichtiges Ergebnis dar. Die Bedeutung der Analyse geht dabei über den wissenschaftlichen Kontext hinaus und enthält auch einen zentralen gesellschaftlichen Mehrwert, da auf diese Weise Licht in den Dschungel der verschiedenen datenschutzrechtlichen Regelungen gebracht werden soll. 4. Methodik der wissenschaftlichen Arbeit Die Arbeit geht von einem rechtlichen Mehrebenensystem aus. Im Rahmen rechtswissenschaftlicher Analyse sollen interpretative Zusammenhänge zwischen den einzelnen rechtlichen Betrachtungsebenen hergestellt werden. So werden sowohl internationale Vorgaben, wie die EMRK, europarechtliche Bestimmungen des Primärrechts, wie die GRC, und des Sekundärrechts, wie der DatenschutzRL, als auch verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Bestimmungen in die rechtliche Analyse miteinbezogen und interpretativ miteinander verknüpft. Besondere Bedeutung kommt der rechtsvergleichenden Methode in dieser Arbeit zu, da ausgehend von einem in Deutschland entwickelten Konzept, die Übertragung bzw Modifikation dieses Modells aus österreichischer Perspektive betrachtet werden soll. Dieser Vorgehensweise liegt somit ein funktionalistisches Konzept der Rechtsvergleichung zu Grunde. Aus Perspektive eines europäischen Verfassungsverbundes, also des 6
7 Zusammenspiels der Verfassungsordnungen im Rahmen der EU, erscheint eine derartige Vorgehensweise auch besonders gerechtfertigt. Schließlich ist auch die Frage eines richterlichen Verfassungsdialogs zwischen deutschen und österreichischen Höchstgerichten zu stellen, der im Rahmen dieser Arbeit potentiell nachgewiesen werden kann. 5. Vorläufiges Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung 1. Definition der informationellen Selbstbestimmung 1.1. Abgrenzung zwischen Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung 1.2. Ursprung in Deutschland Volkszählungsurteil Urteil Kritik an informationelle Selbstbestimmung 2. Status Quo des Datenschutzes in Österreich 2.1. Datenschutzgesetz Datenschutz-Richtlinie Relevante Bestimmungen für informationelle Selbstbestimmung Zustimmung als Alternative Grundrechtsverzicht Parallele Anwendung der EMRK Ist die österreichische Zustimmung die deutsche informationelle Selbstbestimmung? Öffentlich rechtlicher Bereich Zustimmung gegen gesetzliche Ermächtigung 2.2. Europäische Menschenrechtskonvention Anwendungsbereich der EMRK Datenschutzrechtliche Bestimmung der EMRK Art 8 EMRK als Auffanggrundrecht 2.3. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäische Union Anwendungsbereich des AEUV Datenschutzrechtliche Bestimmung des AEUV 2.4. Europäische Grundrechtecharta Anwendungsbereich der Grundrechtecharta Datenschutzrechtliche Bestimmungen der Grundrechtecharta 2.5. Unterschiede zwischen dem Grundrecht durch 1 DSG, Art 8 EMRK, Art 16 AEUV und Art 7 und 8 Grundrechtecharta 2.6. Conclusio 7
8 3. Informationelle Selbstbestimmung in Österreich 3.1. Lehre 3.2. Rechtsprechung 3.3. Conclusio 4. Bewusstsein als Voraussetzung für informationelle Selbstbestimmung 4.1. Grundrecht auf Bildung AHG Schule als Pflicht oder als Möglichkeit Förderung des Interesses als Voraussetzung für Bewusstsein 5. Conclusio 6. Zeit- und Arbeitsplan Zeitspanne Dissertationsfortschritt Lehrveranstaltungen im Rahmen des Doktorats- / PhD- Studiums Stand der Forschungsarbeit am Anfangsstadium der Dissertation Literatursuche zu Informationelle Selbstbestimmung Befassung mit der Fragestellung, ob informationelle Selbstbestimmung in Österreich auf innerstaatlicher Ebene existiert VO Methodenlehre SE zur Vorstellung und Diskussion des Dissertations-vorhabens KU International Constitutional Law in a European Perspective KU International Constitutional Law and Administrative Studies Summer School 09 / / 2011 Abschluss der Analyse des DSG: Präsentation in einem Seminar KU Judikatur- und Textanalyse SE aus dem Dissertationsfach SE aus Rechtsphilosophie KU Politische Grundrechte -> Abschluss aller verpflichtenden Lehrveranstaltungen 02 / / / / 2012 Recherche zur informationellen Selbstbestimmung auf europäischer Ebene Niederschrift der Ergebnisse Recherche im Bereich der Rechtsprechung Recherche im Bereich der Bewusstseinsbildung Abschluss des Entwurfs der Dissertation Lehrveranstaltungen zur Vertiefung der Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes Lehrveranstaltungen zur Vertiefung der Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und der Bewusstseinsschaffung 8
9 Bis Ende 2012 Überarbeitung der Arbeit Abschluss der Arbeit 7. Ausgewählte Literatur Adamovich Ludwig / Funk Bernd-Christian / Holzinger Gerhart / Frank Stefan, Österreichisches Staatsrecht Band I-IV ( ). Albers Marion, Informationelle Selbstbestimmung (2004). Bauer Lukas / Reimer Sebastian (Hrsg), Handbuch Datenschutzrecht (2009). Berka Walter, Verfassungsrecht 3 (2010). Bäumler Helmut (Hrsg), Anonymität im Internet, Grundlagen, Methoden und Tools zur Realisierung eines Grundrechts (2003). Bull Hans Peter, Zweifelsfragen um die informationelle Selbstbestimmung Datenschutz als Datenaskese? NJW 20006, Dohr Walter / Pollirer Hans-Jürgen / Weiss Ernst, DSG-Kommentar 2 (2009). Forghani-Arani Neda, Erziehung zum globalen Bewußtsein Bewusstseinsbildung für die globale Gesellschaft (1999). Grabenwarter Christoph, Europäische Menschenrechtskonvention 4 (2009). Gutwirth Serge / Poullet Yves / De Hert Paul / De Terwangne Cécile / Nouwt Sjaak (Hrsg), Reinventing Data Protection? (2009). Hauser Werner, Recht auf Bildung, in Heißl (Hrsg), Handbuch Menschenrechte (2009) 412. Holoubek Michael / Kassai Klaus / Wiebe Andreas (Hrsg), Rechtliche Grundlagen der Informationswirtschaft (2004). In t Veld Roeland J (Hrsg), Knowledge Democracy, Consequences for Science, Politics, and Media (2010). Jahnel Dietmar / Siegwart Stefan / Fercher Natalie (Hrsg), Aktuelle Fragen des Datenschutzrechts (2007). Jahnel Dietmar, Handbuch Datenschutzrecht (2010). Klauzer Günter, Die Schule im Umbruch ein Beitrag zur Bildungspolitik, in Ulrich/Schnedl/Pirstner-Ebner (Hrsg), Funktionen des Rechts in der pluralistischen Wissensgesellschaft. FS Brünner (2007) 103. Kuderna Friedrich, Die Zustimmung des Betroffenen zur Übermittlung von Daten, RdA 1992, 421. Kuner Christopher, European Data Protection Law, Corporate Compliance and Regulation 2 (2007). Lachmayer Konrad / Lehner Andreas, Datenschutz im Verfassungsrecht, in Bauer/Reimer (Hrsg) Handbuch Datenschutzrecht (2009) 95. Lehner Andreas, Recht auf Datenschutz, in Heißl (Hrsg), Handbuch Menschenrechte (2009) 211. Magiera Siegfried, Die Grundrechtecharta der Europäischen Union, DÖV 2000, Mayer Heinz, Willensmängel im öffentlichen Recht, ecolex 1992, 812. Mayer-Schönberger Viktor / Zeger Hans G. / Kronegger Dieter, Auf dem Weg nach Europa: Zur Novellierung des Datenschutzgesetzes, ÖJZ 1998, 244. Öhlinger Theo, Verfassungsrecht 8 (2009). Overwien Bernd / Prengel Annedore (Hrsg), Recht auf Bildung (2007). Pallasky Ansgar, Datenschutz in Zeiten globaler Mobilität (2006). 9
10 Reimer Sebastian, Verfassungs- und europarechtliche Überlegungen zur datenschutzrechtlichen Zustimmung, in Jahnel/Siegwart/Fercher (Hrsg), Aktuelle Fragen des Datenschutzrechts (2007). Schäffer Heinz, Die Grundrechte im Spannungsverhältnis von nationaler und europäischer Perspektive, ZÖR 2007, 1. Schmitz Thomas, Die EU-Grundrechtecharta aus grundrechtsdogmatischer und grundrechtstheoretischer Sicht, JZ 2001, 833. Schwarze Jürgen (Hrsg), EU- Kommentar 2 (2009). Spiros Simitis, Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz 6 (2006). Szczekalla Peter, Freiheit im Europäischen Verfassungsverbund Allgemeine Rechtsgrundsätze zwischen Instrumentalisierung und Auflösung?, DVBl 2005, 286. Von Bogdandy Armin, Grundrechtsgemeinschaft als Integrationsziel? Grundrechte und das Wesen der Europäischen Union, JZ 2001, 157. Walter Robert / Mayer Heinz / Kucsko-Stadlmayer Gabriele, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts 10 (2007). Westphal Dietrich, Grundlagen und Bausteine des europäischen Datenschutzrechts, in Bauer/Reimer (Hrsg), Handbuch Datenschutzrecht (2009) 53. Winkler Roland, Grundrechte in der EU, in Heißl (Hrsg), Handbuch Menschenrechte (2009)
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