Normgerechter ABBRUCH der RÜCKBAU AU USBILDUNGSKUR RS A A B B B I T T E E N N 18., Sanieren 19. und oder 20.6.2008 Ab b ÖNORM B 2251 Abbrucharbeiten Werkvertragsnorm ÖNORM B 2251 1
ÖNORM B 2251 - Inhaltsverzeichnis ÖNORM B 2251 - Vorbemerkung Abschnitt 4: Verfahrensbestimmungen als Ergänzung zu ÖNORM A 2050 bzw. zum Bundesvergabegesetz sowie zu ÖNORM B 2110 oder ÖNORM B 2117. Abschnitt 5: Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Abbrucharbeiten. Diese Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 od. 2117 die Rechte und Pflichten der AG und AN. 2
ÖNORM B 2251 - Vorbemerkung Neuausgabe: An aktuelle umwelt- und abfallrechtliche Entwicklung angepasst. Neue normative Anhänge Objektbeschreibung durch den AG und Abbruchanweisung ÖNORM B 2251 - Begriffe Abbruch Demolierung: Abbruch ohne besondere Berücksichtigung der Trennung nach Stoffen. Demontage: Auseinandernehmen von Konstruktionsteilen durch Lösen von Verbindungen oder Abtrennen von Teilen. Rückbau: Abbruch mit besonderer Berücksichtigung der Trennung von Materialien. 3
ÖN B 2251 - Vertragsbestimmungen Abbruch Rückbau Bauwerke und Bauwerksteile sind derart abzubauen, dass die anfallenden Materialien weitgehend einer Verwertung (Recycling) oder Wiederverwendung oder der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden können. ÖN B 2251 - Vertragsbestimmungen Abbruch Rückbau Die Materialien sind getrennt zu lagern. Rückbau in umgekehrte Richtung zu Errichtung Vorweg ist der Aus- und Abbau von Bauwerksteilen und Einbauten (Installationen, Fenster, ) vorzunehmen. 4
ÖN B 2251 - Hinweise für die Ausschreibung Allgemeines Bestehen standardisierte Leistungsbeschreibungen, so sind eigene Ausarbeitungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Mustertexte für umweltgerechte bauspezifische Leistungsbeschreibungen: ONR 22251 ÖN B 2251 - Hinweise für die Ausschreibung Umweltrelevante Anforderungen 1. Bauwerk/Schadstofferkundung ggem. ONR 192130 2. Schadstoffe, nicht saniert / entfernt 3. Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen betreffend Schadstoffsanierung/-entfernung 4. Vorgangsweise bei unerwarteten Schadstoffen 5. Wiederverwendung/Verwertung 6. Verbleib der Baurestmassen (Baurestmassennachweis) 7. Schutzmaßnahmen: Staub, Lärm, Erschütterung, Schadstoffemissionen 5
ÖN B 2251 - Hinweise für die Ausschreibung Eigene Positionen 1. Sicherung, Reinigung, g, Entfernung 2. Entsorgung gefährlicher Abfälle 3. Erkundungsarbeiten 4. bes. Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen 5. statische Sicherheitsmaßnahmen verbleibender Bausubstanz 6. Sicherung angrenzender Flächen/Bauwerke 7. Trennung mechanischer Verbindungen zu Nachbarobjekten 8. Eigentum verwertbarer Abbruchmaterialien 9. Abbruchmethode ÖN B 2251 Vom AG zu erbringende Voraussetzungen Bauzustand (statisch, bauphysikalisch) ist abzuklären (Begehungen, Beweissicherung) Untersuchungen gemäß ONR 192130 Vorlage Objektbeschreibung Trennen der Leitungen Räumung des Abbruchobjektes 6
ÖN B 2251 - Vertragsbestimmungen Ausführung Fachpersonal Nur von Fachfirmen mit einschlägiger gg Erfahrung unter Anwesenheit des verantwortlichen Bauleiters Als fachkundige Person gilt jene, mit zumindest einem bauspezifischen Facharbeiterabschluss Bauleiter und Vertreter haben zumindest 25 (2), letzter Absatz der Deponieverordnung nachzuweisen ÖNORM B 2251 - Abbruchkonzept Abbruchanweisung Beschreibung des Abbruches eines Bauwerkes gemäß BauV durch den AN. Objektbeschreibung Beschreibung des abzubrechenden Bauwerkes durch den AG. 7
Qualitätsbestimmung Gezielter Abbruch Getrennter Bauschutt Abnahmekontrolle Erste Überprüfung (Qualitätsbeweis) Fremd- und Eigenüberwachung Mobile und stationäre Baustoff- Recyclinganlagen in Österreich 8
Gütegeschützte Recycling-Baustoffe Gütegeschützte Recycling- Baustoffe 91 110 120 100 18 Anzahl Werke 44 25 54 19 53 28 34 80 60 40 20 Sep.05 Sep.06 Sep.07 Sep.08 Sep.09 0 Richtlinien für Recycling-Baustoffe Die Richtlinie für Recycling-Baustoffe Anwendungsbereich: Herstellung von Recycling- Baustoffen aus mineralischen Baurestmassen 8. Auflage, Ausgabe: 1. September 2009 9