Allgemeine Fachbegriffe

Ähnliche Dokumente
Bauen in Bayern. Die neue Bayerische Bauordnung Informationen für den Bauherrn

Landratsamt Kelheim Bautechnische Nachweise

Antrag auf Baugenehmigung

Bautechnische Nachweise

Baugenehmigungsverfahren

Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags

Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO)

Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags

Bayerische Bauordnung Änderungen des Bauordnungsrechtes durch die Baurechtsnovellen seit 1994

Formulare im Baugenehmigungsverfahren

Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags

Formulare im Baugenehmigungsverfahren

BAUVORLAGEBERECHTIGUNG UND BAUTECHNISCHE NACHWEISE ( in Bayern und für Architekten aus anderen Bundesländern) Merkblatt 7 BayBO

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Antrag auf Baugenehmigung. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO

Baubeginnsanzeige. und für die Beseitigung baulicher Anlagen (Art. 57 Abs. 5 BayBO). 1. Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)

Vorwort. Für baugenehmigungsfreie Bauvorhaben ( 55 und Anlage 2 Abs. V HBO) entfallen die öffentlich-rechtliche

1.Verfahrensfreie Vorhaben

vdw Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw in Hamburg

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags

Der Weg zum Eigenheim

BauO NRW Synopse 2018/ Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich. 3 Allgemeine Anforderungen 3 Allgemeine Anforderungen

Baubeginnsanzeige. und für die Beseitigung baulicher Anlagen (Art. 57 Abs. 5 BayBO). 1. Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)

I n f o r m a t i o n e n f ü r d i e B a u h e r r s c h a f t. D i e b a u t e c h n i s c h e n. N a c h w e i s e

Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin - EnEV-DVO Bln)

Landratsamt München. Leitfaden Baugenehmigungsverfahren im Landkreis München. Weil ein guter Plan Zeit und Geld spart!

Bayerische Bauordnung

Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz

Informationen und Hinweise für Bauherren. Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach. 55 Hessische Bauordnung (HBO) Anlage 2

Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO

Thüringer Innenministerium. Neue Thüringer Bauordnung 2004

Baubeginnsanzeige Tiefbauamt

Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch. 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)

3. Sonstiges AKTEURE. 3.1 Bauvoranfrage

Geändertes Bauordnungsrecht ab

Anlage 1/Blatt 1 Bitte Hinweise auf der Rückseite beachten Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen

Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung

Weiterbehandlung als Antrag auf Baugenehmigung, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll: ja nein

Prüfsachverständigen für Brandschutz. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Stark

Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm *wenn diese nicht Bauaufsichts-behörde ist

Bauordnungsrecht ist Ländersache, Art. 70 I GG in Bayern geregelt in der Bayerischen Bauordnung BayBauO

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO

Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014

Abweichungen und Erleichterungen bei der Brandschutzplanung

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) Inhaltsverzeichnis. i.d. Fassung vom (Brem. GBl. S. 89)

Ansuchen um Benützungsbewilligung gemäß 38 Tiroler Bauordnung 2011

Info-Blatt: Bauordnungsrecht

Leitfaden. Bescheinigungsmanagement

Anlage 1/Blatt 1 Bitte Hinweise auf der Rückseite beachten Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde

Gemeinsamer Vollzug von EnEV und EEWärmeG in Bremen

Abwicklung von Bauvorhaben. Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung

Antrag auf Baugenehmigung Vorbescheid Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung Vorbescheid

Arbeitshilfe. ENGELHARDT + WEESE GmbH Ingenieurbüro für Tragwerksplanung und Bauwesen

BKK STATIKER VORSTELLUNG DER BKK-STATIKER

Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW

Der Prüfingenieur in der Tragwerksplanung

Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung

Antrag auf Bauvorbescheid ( 64 NBauO)

Antrag auf Baugenehmigung. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO

Hinweise zu digitalen Arbeitshilfen... 6

Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO)

Industriebau. Sicher in der Welt der Arbeit? Vortrag zum 3. Berliner Brandschutz-Fachgespräch 12. September 2013

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Antrag auf Baugenehmigung Antrag auf Baugenehmigung. Vorlage der Bauunterlagen. 1 Vorhaben. im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO

Bauantrag Antrag auf Vorbescheid vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1

Antrag auf Baugenehmigung

Was jede Bauherrin/jeder Bauherr über die Baugenehmigungspflicht wissen sollte:

Bauordnung fur Berlin

Eingangsvermerk der zuständigen Stelle:

Die Bayerische Bauordnung 2008

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BENEDIKTBEUERN. Checkliste zur Vollständigkeit der Bauvorlagen

Lernfeld 8 Bauprojekte entwickeln und begleiten

Inhaltsübersicht Teil A. Teil B Texte. Teil C Kommentar

EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern

vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( 63 NBauO)

Fachdienst Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Gerd-Udo Wunderatsch

Ungenutzter Dachraum in Wohnraum (siehe Merkblatt Dachausbau ) Blumenladen in Möbelgeschäft Lebensmittelladen in Gaststätte und so weiter

Bayerische Bauordnung: BayBO

Bezeichnung des Baugrundstücks

Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags

Formblätter für Bauleistungen (211 VS) Aufforderung zur

Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis. Änderungsantrag zu einem beantragten / genehmigten Verfahren

Transkript:

Allgemeine Fachbegriffe

Einleitung Sie beabsichtigen, das Dachgeschoss auszubauen, Ihr bestehendes Wohngebäude um einen Anbau zu erweitern, die vorhandene Bausubstanz zu sanieren oder Sie wollen sich ein Eigenheim bauen. In jedem Fall sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Zur Orientierung werden daher im Folgenden wichtige Begriffe erklärt und versucht, dem Bauherrn einen Leitfaden zu bieten, damit er sich vorab darüber informieren kann, welche Fachleute einzuschalten sind und inwiefern ein Bauvorhaben einer behördlichen Genehmigung bedarf. In diesem Abschnitt wird auf eine aufzählende Beschreibung einzelner Leistungen verzichtet, ich stehe Ihnen gerne als Entwurfsverfasser oder Objektplaner, oder auch nur für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung. Seite - 2 -

Begriffsverzeichnis Der Bauherr...4 Die Baubehörde...4 Der Entwurfsverfasser...4 Nachweiserstellung...4 Was ist zu beachten...4 Die Genehmigungsverfahren...5 Die Bauvorhaben...5 Seite - 3 -

Der Bauherr "... Der Bauherr hat zur Vorbereitung und Ausführung eines Genehmigungspflichtigen Vorhabens geeignete Entwurfsverfasser zu bestellen...", Bayerische Bauordnung, Art. 56 Die Baubehörde Der Staat zieht sich weitgehend aus der Genehmigung und Überwachung von Bauvorhaben zurück. Dies bedeutet für den Bauherrn: Mehr Freiheit Aber auch mehr Verantwortung Der Entwurfsverfasser Für jedes Bauvorhaben benötigt der Bauherr einen Entwurfsverfasser. Dieser Bauvorlageberechtigte kann Ingenieur oder Architekt sein. Der Entwurfsverfasser ist der Koordinator aller Beteiligten und überwacht die Baustelle, sofern keine Fachingenieure damit beauftragt werden. Er übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung aller Bauvorschriften Entwurfs- und Eingabeplanung Einschaltung und Koordination der Sonderfachleute, Fachplaner und Verantwortlichen Sachverständigen Ingenieure der Fachrichtung Bau mit Listeneintragung und Architekten besitzen uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung. Andere Personen können eingeschränkte Bauvorlageberechtigung nur für gesetzlich bestimmte Bauvorhaben besitzen. Nachweiserstellung Vor Baubeginn müssen folgende Nachweise erstellt sein: Nachweise zur Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile Nachweise zum vorbeugenden Brandschutz Nachweise zum Schall- und Wärmeschutz (Wärmepass) Die Bauvorlageberechtigung schließt in der Regel die Nachweisberechtigung ein. Was ist zu beachten Standsicherheit: Statische Berechnung, Feuerwiderstandsdauer, Schal- und Bewehrungspläne, Werkstattzeichnungen... Vorbeugender Brandschutz: Fluchtwege, Brandabschnitte, Brandwände... Schallschutz: Luftschall, Trittschall, Außenlärm... Wärmeschutz: Wärmedämmung, Energieeinsparung Sicherheitstechnische Anlagen: Be- und Entlüftung, Entrauchung, Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlöschanlagen... Erd- und Grundbau: Baugrundgutachten, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrundes, Grundwasser... Vermessung: Lage- und Höhenpläne mit Grundstücksgrenzen, Schnurgerüst, Absteckung... Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan: Zur Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Schäden auf der Baustelle, von einem Ingenieur oder Architekten mit Seite - 4 -

Zertifikat erstellt. Baustellenkoordination: Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes durch einen Ingenieur oder Architekten mit Zertifikat. Die Genehmigungsverfahren Die Bayerische Bauordnung unterscheidet zwischen: dem Genehmigungsfreistellungsverfahren dem klassischen Genehmigungsverfahren dem vereinfachten Genehmigungsverfahren Das Genehmigungsfreistellungsverfahren betrifft bestimmte Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das klassische Genehmigungsverfahren gilt nur noch für Sonderbauten. Alle anderen, nicht genehmigungsfreien Bauvorhaben unterliegen dem vereinfachten Genehmigungsverfahren, in dem nur einzelne Aspekte überprüft werden. Bitte beachten Sie, dass bei allen Verfahren ein Bauantrag gestellt werden muss, bei allen Verfahren die bautechnischen Nachweise - gegebenenfalls geprüft - vorliegen müssen, weder beim vereinfachten noch beim klassischen Genehmigungsverfahren vor der Erteilung einer Baugenehmigung mit den Bauarbeiten begonnen werden darf. Die Bauvorhaben Die Bayerische Bauordnung unterscheidet nach: Gebäudeklasse 1 (GKL-1) Gebäudeklasse 2 (GKL-2) Gebäudeklasse 3 (GKL-3) Gebäudeklasse 4 (GKL-4) Gebäudeklasse 5 (GKL-5) Gebäudeklasse 1 (GKL-1) frei stehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude Gebäudeklasse 2 (GKL-2) Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Gebäudeklasse 3 (GKL-3) sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m Gebäudeklasse 4 (GKL-4) Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² Gebäudeklasse 5 (GKL-5) sonstige Gebäude, einschließlich unterirrdische Seite - 5 -