Wie immer wenn das Jahr zu Ende geht finden Sie in unserem Steuersplitter die wichtigsten Hinweise und Tipps zum Jahresende.

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Transkript:

Sehr geehrte Frau Doktor! Sehr geehrter Herr Doktor! Wie immer wenn das Jahr zu Ende geht finden Sie in unserem Steuersplitter die wichtigsten Hinweise und Tipps zum Jahresende. Aus gegebenem Anlass möchten wir in der Rubrik Neuerungen zur Registrierkasse noch einmal auf die Frist für die Registrierung Ihrer Registrierkasse hinweisen. Schließlich noch die wichtigsten Punkte zur Personalführung. Ordnungsgemäße Aufzeichnung der Arbeitszeiten dürfen da genauso wenig fehlen wie die kollektivvertraglichen Anpassungen. Bitte beachten Sie auch unsere HINWEISE in eigener Sache! STEUERSPLITTER DER GEWINNFREIBETRAG Der Gewinnfreibetrag wird unverändert in den Grundfreibetrag und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag unterteilt, wobei für Gewinne bis EUR 30.000,-- keine Anschaffungen notwendig sind (Grundfreibetrag). Übersteigt der Gewinn EUR 30.000,--, kann durch entsprechende Investitionen in Sachanlagen und/oder Wohnbauanleihen der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag bis maximal EUR 41.450,-- geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, bei Sacheinlagen muss es sich um ungebrauchte, körperliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Mindestnutzungsdauer von 4 Jahren handeln (zb medizinische Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung, EDV-Ausstattung Adaptierungskosten der Ordinationsräumlichkeiten). Ist der Kauf von medizinischen Geräten oder Einrichtungsgegenständen etc. wirtschaftlich nicht sinnvoll, können alternativ auch Wohnbauanleihen angeschafft werden. Diese müssen ebenfalls 4 Jahre im Betriebsvermögen verbleiben und können anschließend wieder veräußert werden. TIPP: Sollten Sie Ihre Wohnbauanleihen noch nicht durchgeführt haben, setzen Sie sich noch vor Weihnachten mit Ihrer Hausbank in Verbindung. BETRIEBSAUSGABEN MÜSSEN NOCH VOR DEM 31.12.2016 BEZAHLT WERDEN Steuerlich wirksam sind Betriebsausgaben für die Steuererklärung 2016 nur, wenn sie auch heuer noch bezahlt werden. Beispiele dafür: Vorauszahlungen für zb Medikamenteneinkäufe, aber auch Mieten und Leasingraten, Versicherungsprämien und Honorare. BITTE BEACHTEN SIE: Vorgezogene Zahlungen führen in steuerlicher Hinsicht zu einem Einmaleffekt, da sie betragsmäßig im nächsten Jahr fehlen. Das Vorziehen von Ausgaben macht aber Sinn, wenn man ein überdurchschnittliches Jahresergebnis glätten möchte. Investitionen in das Anlagevermögen können zur Deckung des Investitionsvolumens für den Gewinnfreibetrag herangezogen werden. Durch die Inbetriebnahme des Anlagenguts noch im Dezember kann steuerlich auch noch eine Halbjahresabschreibung geltend gemacht werden. Seite 1

Anlagengegenstände mit einem Wert unter EUR 400,-- (sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter) können sofort als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. WEIHNACHTSFEIER UND GESCHENKE FÜR MITARBEITER Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge) steht pro Arbeitnehmer und Jahr ein Steuerfreibetrag von EUR 365,-- zur Verfügung. Übersteigende Beträge sind allerdings steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zusätzlich können Sie Ihren Arbeitnehmern Weihnachtsgeschenke bis EUR 186,-- sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei machen. Es muss sich allerdings um Sachzuwendungen handeln zb Warengutschein, Goldmünzen. Achtung: Geschenkte Bargeldbeträge sind steuerpflichtig! ABSETZBARKEIT VON SPENDEN Spenden aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Institutionen sind bis maximal 10% des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Für private Spender ist die 10% Grenze auf den Gesamtbetrag der Einkünfte des laufenden Jahres anzuwenden. Bereits abgezogene betriebliche Spenden werden auf diese Grenze angerechnet. ENDE DER AUFBEWAHRUNGSPFLICHT FÜR BÜCHER UND AUFZEICHNUNGEN Die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Belege des Jahres 2009 endet am 31.12.2016. Bitte beachten Sie: Unterlagen sind dann weiter aufzubewahren, wenn sie in einem anhängigen Berufungsverfahren, gerichtlich- oder behördlichen Verfahren, in dem Ihnen Parteistellung zukommt, von Bedeutung sind. Alle Unterlagen, die Grundstücke betreffen (Kaufverträge, Anwalts- u. Notarkosten, Schätzkosten, Kosten für durchgeführte Investitionen, Kreditverträge), sind zumindest 22 Jahre aufzubewahren (Vorsteuerrückverrechnungen). Darüber hinaus sollten diese im Hinblick auf eine Veräußerungsgewinnermittlung in späteren Jahren auch bis zur Veräußerung aufbewahrt werden. NEUERUNGEN ZUR REGISTRIERKASSE REGISTRIERUNG IHRER REGISTRIERKASSE Wie bereits in unserem Rundschreiben vom November 2016 detailliert beschrieben ist Ihre Registrierkasse bis spätestens 1. April 2016 über Finanz Online zu registrieren. Grund dafür ist die Zuordnung der Registrierkasse zum entsprechenden Betrieb (zb Wahlordination, Gruppenpraxis, etc.). Übermitteln Sie uns die Dateien oder Belege die Sie von Ihrem Kassenanbieter erhalten haben und wir führen die Registrierung Ihrer Registrierkasse für Sie durch. TIPP: Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Registrierkassenanbieter in Verbindung und erkundigen sich über die Vorgehensweise aber auch die anfallenden Kosten für die Registrierung. Seite 2

LOHNVERRECHNUNG DIE AKTUELLEN KOLLEKTIVVERTRAGLICHEN ERHÖHUNGEN KV-ÄRZTE WIEN Im Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien wurden die kollektivvertraglichen Erhöhungen schon im Dezember 2015 für die Jahre 2016 und 2017 abgeschlossen. Das Mindestgrundgehalt für Ordinationsassistentinnen wurde von EUR 1.419,- (2016) ab 01.01.2017 auf EUR 1.490,-- erhöht. Die weiteren Berufsgruppen wurden ebenfalls entsprechend angepasst. Die Gefahrenzulage für Blut, Sputum, Serum, Harn, Stuhl, ätzende oder giftige Reagenzien oder infektiöses Material beträgt ab 01.01.2017 EUR 96,-- (2016 EUR 93,--), die Strahlenschutzzulage beträgt ab 01.01.2017 EUR 115,-- (2016 EUR 111,--). Für alle anderen Angestellten mit Kontakt zu Patienten wurde die Zulage von EUR 30,-- (2016) - ab dem 01.01.2017 auf EUR 60,-- erhöht. KV-ÄRZTE BURGENLAND Auch im Kollektivvertrag für Angestellte bei Ärztinnen, Ärzten und in ärztlichen Gruppenpraxen im Burgenland kam es im Dezember 2015 zu einem Doppelabschluss für die Jahre 2016 und 2017. Die Ist-Gehälter wurden ab dem 01.01.2016 um 1,45 % erhöht. Für die Ist- Gehaltserhöhungen ab 01.01.2017 sollten die Verhandlungen noch im Dezember 2016 geführt werden. Für die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Berufsgruppe 2 (Ordinationsgehilfinnen bzw. Ordinationsassistentinnen) wurde für 2017 eine Erhöhung der Mindestgehälter auf EUR 1.403,-- (2016 EUR 1.300,--) vereinbart. Die weiteren Berufsgruppen wurden ebenfalls entsprechend erhöht. Die Gefahrenzulage wurde von EUR 95,-- (2016) auf EUR 97,-- (2017), die Strahlenzulage von EUR 131,-- (2016) auf EUR 134,-- (2017) angehoben. KV-ÄRZTE NÖ Die Kollektivvertragsverhandlungen für Angestellte bei Ärztinnen, Ärzten und in ärztlichen Gruppenpraxen in NÖ sind noch nicht abgeschlossen. SV-Werte: Ab 01.01.2017 beträgt die monatliche Gehaltsgrenze für geringfügig Beschäftigte EUR 425,70. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt ab 01.01.2017 EUR 4.980,-. Seite 3

ARBEITSZEITAUFZEICHNUNGEN Korrekt geführte Arbeitsaufzeichnungen sind ein beliebtes Thema bei den von den Abgabenbehörden durchgeführten GPLA- (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) oder Betriebsprüfungen. Für jeden beschäftigten Mitarbeiter in der Ordination - egal ob geringfügig,- teilzeit oder vollzeitbeschäftigt, verwandt oder nicht - sind Arbeitsaufzeichnungen zu führen. Gemäß 26 Arbeitszeitgesetz (AZG) hat der Arbeitgeber in der Betriebsstätte Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Die Aufzeichnungen haben Angaben über Beginn, Dauer und Ende der tatsächlichen Arbeitszeit sowie über Beginn und Ende der Ruhepausen zu enthalten. In der Praxis üblich ist, dass die Arbeitnehmer die Arbeitsaufzeichnungen selbst führen. Der Arbeitgeber ist zur regelmäßigen Kontrolle und Anleitung verpflichtet. TIPP: Bitte heben Sie die von Ihren Mitarbeitern geführten Arbeitszeitaufzeichnungen bei sich auf. Die Aufbewahrungspflicht ab dem Ende des Kalenderjahres beträgt auch hier 7 Jahre. Im Falle einer Prüfung werden die Unterlagen von uns gesondert angefordert! Übermitteln Sie uns nur die monatlichen Daten bzw. Unterlagen für die Berechnung der Auszahlung von Mehr- bzw. Überstunden. GEHALTSERHÖHUNGEN FÜR MITARBEITER Für anstehende Gehaltsverhandlungen mit ihren Mitarbeitern empfehlen wir für 2017 eine Erhöhung der Bruttogehälter zwischen 1,5% und 2%. HINWEIS: Für Dienstnehmer, die entsprechend dem Kollektivvertrag entlohnt werden, wird die kollektivvertraglich vorgeschriebene Gehaltsanpassung automatisch durch unsere Lohnverrechnungsabteilung durchgeführt. Seite 4

HINWEISE IN EIGENER SACHE TELEBANKINGÜBERWEISUNGEN VON ABGABEN Bei der Überweisung der verschiedenen Abgaben (Einkommensteuer, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag) kommt es immer wieder zu unrichtigen Verbuchungen, da die Überweisungen vom Finanzamt oft nicht den richtigen Abgaben zugeordnet werden können. Bitte beachten Sie: Die Überweisungen mittels Telebanking sind im Karteireiter Finanzamtszahlungen einzeln unter Angabe der jeweiligen Abgabenart zu erfassen. zb Lohnsteuer des jeweiligen Betrages sowie des Abgabenzeitraumes einzutragen. IHR ECOVIS SCHOLLER & PARTNER TEAM Mag. Hans Georg Goertz Mag. David Gloser Dr. Gottfried Scholler Mag. Martin Grill Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns für die gute Zusammenarbeit bedanken und wünschen Ihnen, Ihrer Familie und dem gesamten Team eine gesegnete und friedliche Weihnachtszeit sowie ein gesundes, glückliches, zufriedenes und erfolgreiches Jahr 2017! Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können! Seite 5