Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz - TWN/ ISS Großenhain

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Transkript:

Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz - TWN/2015 1 26.03.2014 ISS Großenhain

Förderperiode 2014 2020 Maßnahmen der Teichbewirtschaftung Vorgesehene Beihilfen Art. 54 Verordnung (EU) Nr. 508/2014 Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Aquakultur und Umweltleistungen EUR/ha T1-Teichpflege und Erhalt der Kulturlandschaft (je Schlag bis 20 ha gefördert) 186 Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung (je Schlag ab 20 ha um Prämie Teichpflege reduzierter Fördersatz): T2a-Artenschutz Teichbodenvegetation 320 T2b-Artenschutz Amphibien, Wirbellose, Fische, Wasserpflanzen 340 T2c-Artenschutz Fischfressende Tierarten 353 T3a-Ertragsvorgaben Zielertrag (max. 400 kg/ha) 419 T3b-Ertragsvorgaben ohne Nutzung 444 Mindestschlaggröße 0,1 ha T3b nur für Flächen bis max. 5 ha Größe 2 l 04. November 2014 l SMUL

Förderperiode 2014 2020: Flächenbezogene Maßnahmen Teiche 3 l 04. November 2014 l SMUL

RL TWN/2015 allgemeine Hinweise 4 Förderung über den EMFF - Europäischer Meeres- und Fischereifonds keine Kombination mit anderen Maßnahmen nach der RL TWN und mit anderen AUNaP Fördergegenständen Verpflichtungszeitraum mindestens 5 Jahre, d.h. alle Zuwendungsvoraussetzungen sind 5 Jahre einzuhalten; Beginn am 15.05. des ersten Antragsjahres Flächenzugänge sind während des gesamten Verpflichtungszeitraumes möglich; Maßnahmenzugänge bis einschließlich zum Antragsjahr 2017 Maßnahmen können nur in der jeweils vorgegebenen Kulisse beantragt werden. Maßnahme und Stauhaltungsvariante sind am Teich-Feldblock als Eigenschaft des Feldblocks hinterlegt, Anzeige über Info-Button. Schlagbezogene Aufzeichnungen sind gemäß Vorgaben zu führen. 26.03.2015 ISS Großenhain

Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen für die Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung Keine Wassergeflügelhaltung (einschließlich keine Einrichtung für entsprechende Tierhaltung und fütterung) Keine gewerbliche Freizeitaktivität (z.b. öffentliche Einrichtungen für Baden, Bootfahren) auf Teichfeldblöcken bis 50 ha / Kein Angelteich Kein Bau von Stegen und Gebäuden im Uferbereich, keine Uferbefestigung Desinfektionskalkung mit Branntkalk ausschließlich in unbespannter Fischgrube oder zur Fischkrankheitsbekämpfung im gesetzlichen Rahmen und nach ärztlicher Indikation Schaffung von Voraussetzungen zur Bergung sowie zum Umsetzen oder Rückbesatz heimischer Wildfische (sowie Amphibienlaich/Kaulquappen) bei Abfischungen (mit Wasser gefüllte Behälter, Personal) 5 l 04. November 2014 l SMUL

T1-Teichpflege und Erhaltung der Kulturlandschaft wird je Schlag bis max. 20 ha gefördert. Nachweis der Bewirtschaftung für den Mindestertrag von ca. 150 kg Nutzfische /ha Jährliche Durchführung der zur Erhaltung der Teiche notwendigen Pflegeund Sicherungsmaßnahmen gemäß Vorgaben bei T1 sind keine Auflagen zur Stauhaltung vorgesehen Wechsel von T1 in Maßnahmen der Naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung (T2a T3b) ist innerhalb der Kulisse möglich 6 ISS Großenhain 26.03.2015

Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung 7 ISS Großenhain 26.03.2015

T2a Teichbodenvegetation Nachweis der Bewirtschaftung durch Besatz mit Nutzfischen (mind. 30 kg/ha; bei N0/Nv keine Besatzvorgabe) Keine Düngung (außer mit Festmist oder Gründungen zur Vorbereitung von K1-Teichen) Kalkungen zur Teichkonditionierung im Frühjahr nur mit Kalkmergel Kein Besatz mit Graskarpfen, außer N0/Nv Jährliche Durchführung der zur Erhaltung der Teiche notwendigen Pflege- und Sicherungsmaßnahmen gemäß Vorgaben Einhaltung der Stauhaltung/Wiederanstau gemäß Vorgaben der Förderkulisse 8 26.03.2015 ISS Großenhain

T2b Amphibien, Wirbellose, Fische, Wasserpflanzen Nachweis der Bewirtschaftung durch Besatz mit Nutzfischen (mind. 30 kg/ha; bei N0/Nv keine Besatzvorgabe) Kein Besatz mit Raubfischen Kein Besatz mit Graskarpfen Kalkungen zur Teichkonditionierung im Frühjahr nur mit Kalkmergel Jährliche Durchführung der zur Erhaltung der Teiche notwendigen Pflege- und Sicherungsmaßnahmen gemäß Vorgaben Einhaltung der Stauhaltung/Wiederanstau gemäß Vorgaben der Förderkulisse 9 26.03.2015 ISS Großenhain

T2c Fischfressende Tierarten 10 Besatz (mindestens 200 kg/ha) ausschließlich mit einheimischen Fischen oder Fischarten gemäß Anhang IV der VO des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur Kalkung zur Teichkonditionierung im Frühjahr nur mit Kalkmergel Kein Besatz mit Graskarpfen Jährliche Durchführung der zur Erhaltung der Teiche notwendigen Pflegeund Sicherungsmaßnahmen gemäß Vorgaben Einhaltung der Stauhaltung/Wiederanstau gemäß Vorgaben der Förderkulisse Hinweis: Beginn Teichbespannung spätestens am 1.März kann je Teich max. 2mal im Verpflichtungszeitraum durchgeführt werden ISS Großenhain 26.03.2015

Maßnahme T3a Zielertrag Nachweis der Bewirtschaftung durch Besatz mit Nutzfischen (mind. 30 kg/ha; bei N0/Nv keine Besatzvorgabe) Ertrag max. 400 kg Nutzfisch je ha Teichfläche Kein Besatz mit Raubfischen /Kein Besatz mit Graskarpfen Keine Düngung Kalkung zur Teichkonditionierung im Frühjahr mit Kalkmergel Jährliche Durchführung der zur Erhaltung der Teiche notwendigen Pflegeund Sicherungsmaßnahmen gemäß Vorgaben Einhaltung der Stauhaltung/Wiederanstau gemäß Vorgaben der Förderkulisse 11 2.03.2015 ISS Großenhain

Maßnahme T3b Ohne Nutzung Kein Fischbesatz Jährliche Durchführung der zur Erhaltung der Teiche notwendigen Pflege- und Sicherungsmaßnahmen gemäß Vorgaben Einhaltung der Stauhaltung/Wiederanstau gemäß Vorgaben der Förderkulisse Hinweis: Kontrollabfischung mit anschließendem sofortigem Wiederanstau ist je Teich einmal im Verpflichtungszeitraum durchzuführen 12 26.03.2015 ISS Großenhain

Info für Stauhaltungsvarianten zur Maßnahme Es können nur die zur Maßnahme passenden Stauhaltungsvarianten beantragt werden, z. B. Maßnahme T2a und Stauhaltungsvarianten T2a_St1) oder T2a_St2). Im Einzelfall kann aus fachlichen Gründen auch nur eine Stauhaltungsvariante angeboten werden. 13 Für die Wahl der zulässigen Stauhaltungsvarianten bietet Ihnen das Programm zur Beantragung alle möglichen Stauhaltungsvarianten an. Sie müssen in diesem Menü selber die zulässige Stauhaltungsvariante entsprechend der Vorgaben in der Kulisse auswählen. Bitte informieren Sie sich deshalb zunächst, welche Maßnahmen mit welchen Stauhaltungsvarianten auf dem Teich angeboten werden, damit Sie die richtige Stauhaltungsform beantragen. Beachten Sie: Die Beantragung einer unzulässigen Stauhaltungsvariante kann im weiteren Verfahren zu einer Kürzung/Ablehnung der Förderung im aktuellen Jahr führen! 26.03.2015 ISS Großenhain

Informationen zu den Teichmaßnahmen in Internet Unter http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3311.htm Maßnahmenübersicht Erklärung Teichwirt als Aquakulturunternehmen zur Bestätigung beim Statistischen Landesamt Sachsen KMU-Erklärung (Kleine und mittelständige Unternehmen) Merkblatt zur Antragstellung und Durchführung von Maßnahmen der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015) Hinweise für die Beantragung von Maßnahmen Vorgaben für Pflege- und Sicherungsarbeiten 14 26.03.2015 ISS Großenhain

Danke fürs Zuhören und gutes Gelingen 15 26.03.2015 ISS Großenhain