FACHINFORMATION FÜR ARCHITEKTEN, PLANER UND HOLZBAUER Naturholzhäuser MASSIV-HOLZ-MAUER PROFIL-HOLZ-ELEMENTE Grundlagen Schallschutz
Grundlagen zum Schallschutz Diese Informationen sollen Planern und ausführenden Zimmereibetrieben bei der Lösung von Fragen Hilfestellung leisten. Die Aussagen beziehen sich auf Gebäude und Nutzungsarten die für den Holzbau typisch sind, d.h. vor allem auf Wohngebäude, aber durchaus auch auf mehrgeschossige Bauten, sowie Büro- und öffentliche Gebäude wie Schulen und Kindergärten. Zur Festlegung der Anforderungen an Außenbauteile von Wohngebäuden ist der Außenlärm in Abhängigkeit von dem zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel LA (< 55 db(a) bis 80 db(a)) in Form von Lärmpegelbereichen geregelt. Zur Ermittlung der Anforderungen ist das Standardverfahren gemäß ÖNORM B 8115-2 anzuwenden. Außerhalb Österreichsmüssen die nationalen Normen berücksichtigt werden. Auch die Anforderungen zum Abschirmung besonders schutzbedürftiger Bereiche wie Wohn und Schlafräume gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen sind zu beachten und der ÖNORM B 8115-2 bzw. der OIB-Richtlinie 5 zu entnehmen. Dabei wird zwischen Anlagen der Wasserinstallation (Versorgung und Abwasser) und sonstigen haustechnischen Anlagen wie z.b. Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen außerhalb der Wohnungen unterschieden. Geräusche von Anlagen der Wasserinstallation können - aus dem Betrieb (z.b. Strömungsgeräusche), - aus der Betätigung (z.b. Öffnen und Schließen von Armaturen) und - aus der allgemeinen Nutzung herrühren. Je nach Art des zu schützen den Raumes und der Geräuschquelle sind zulässige Schallpegel lediglich für die Geräusche der Frischwasser- und Abwasserinstallation festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen; für Wohngebäude gilt derzeit der Werts 35 db(a). ln der Regel sind raumabschließende Holzbauteile in schalltechnischer Hinsicht mehrschalige Konstruktionen, bestehend aus dem vor allem für die Tragfähigkeit wesentlichen sowie dem insbesondere für den Wärme und Schallschutz bedeutsamen Gefachbereich. Die Luftschalldämmung eines solchen Holzbauteils (Wand, Decke) für sich ist umso größer, je besser die Schalldämmung im zweischaligen Gefachbereich ist (z.b. zu erreichen über geeignete Beplankungswerkstoffe, ausreichenden Schalenabstand oder eine Hohlraumdämmung) und je elastischer die Kopplung zwischen beiden Schalen ist; eine starre Verbindung ist äußerst nachteilig, kein Kontakt zwischen beiden Schalen, z.b. bei Doppelwänden, stellt den Idealfall dar. Für die Trittschalldämmung von Holzdecken gilt das oben Gesagte in gleicher Weise. Hier kommt es aber zusätzlich darauf an, an der Deckenoberseite die Körperschallanregung für die Rohdecke aus der Nutzung so weit wie möglich zu dämpfen. Bei allen Angaben in der ÖNORM B 8115-2 zur Schalldämmung ist eine einwandfreie Ausführung der Bauteile vorausgesetzt. Dazu gehört bei Holzbauteilen vor allem die dauerhafte Vermeidung von schalltechnischen Undichtigkeiten, sowohl in der Fläche des trennenden Bauteils als auch im Anschlussbereich an die fl ankierenden Bauteile. Planmäßige Störungen in den Bauteilen, z.b. durch Steckdosen oder Einbauleuchten, sind beim Nachweis des Schallschutzes erforderlichenfalls zu berücksichtigen.
Luftschalldämmung: Der Luftschallschutz von Gebäuden ergibt sich für Außenbauteile, also dem Schutz der Räume gegen Verkehrsgeräusche oder dergl. aus der Schalldämmung der nebeneinanderliegenden Einzelfl ächen wie Wänden und Fenstern. Für Innenbauteile, hier wird der Schutz eines Raumes vor Geräuschen aus benachbarten Räume gemeint, durch das Zusammenwirken des trennenden Bauteils zwischen den beiden Räumen und den das trennende Bauteil fl ankierenden Bauteilen. Der Schallübertrag durch Luftschall fi ndet über unterschiedliche Wege statt. In der beigefügten Skizze sind die Wege über den direkten Schallübertrag durch die Decke (Dd), den direkten Übertrag über die Wand (Ff) und den Weg über die Decke in die Wand (Df). Bei Gebäudetrennwänden und, soweit räumlich möglich, im Hotelbereich ist eine mehrschalige, entkoppelte Bauweise empfehlenswert. - Beplankung Wand 1 (z.b. Gipskarton, Lehmbauplatte) - Massiv-Holz-Mauer - Trennschicht aus nicht brennbaren Material (z.b. Steinwolle) - Massiv-Holz-Mauer - Beplankung Wand 1 (z.b. Gipskarton, Lehmbauplatte)
Trittschalldämmung: Die Trittschalldämmung von Decken in Holzbauart ergibt sich aus der Qualität der durch Körperschall angeregten Konstruktion gegenüber den folgenden Einzelübertragungen innerhalb des Bauteils. Dies geschieht durch eine fl ächige Anregung, also einem direkten Kontakt zwischen Fußbodenbelag und tragender Konstruktion (Dd), durch Weiterleitung über fl ankierende Bauteile (Df) und die untere Abstrahlung. Der angeführte Aufbau (600 mm Trittschalldämmung Styrodur, 200 mm Trittschalldämmung Effi dur, 300 mm lose Schüttung,) ist für den normalen Einsatzzweck in einem Einfamilienhaus normalerweise mehr als ausreichend. Die skizzierte abgehängte Decke leistet hierbei nicht nur eine neutrale Sichtoberfl äche, sondern bietet zusätzlich einen etwas besseren Schallschutz. Trotzdem bleibt ein gewisses Maß an Schalleintrag, vor allem über die Decke in die fl ankierende Wand und überwiegend aus dem Tieffrequenten bereich, bestehen. Der nun beschriebene Aufbau unterscheidet sich von der ersten Version nur durch die Verwendung von optimierten Winkeln und Befestigungsmitteln. Eine Minderung der Schalleintages um rund 6 db ist so möglich. In jedem Falle ist auf eine sorgfältige ausführung der Anschlüsse und Details zu achten, schon kleine unachtsamkeiten können unaangenehme Folgen haben. Als Beispiele seien genannt: - Spachtelmasse zwischen Estrich und Wand gelaufen, weil Randdämmstreifen zu früh abgeschnitten. Verlust bei Trittschalldämmung bis ca. 6dB, - Fugenmörtel zwischen Wand- und Bodenfl iesen bzw. Sockelfl iesen. Verlust bei Trittschalldämmung bis ca. 8dB