kundenfreundlich Zahlungsabwicklung mit nationalen Debitkarten (girocard). Ihre Vorteile als Partner der Postbank. Postbank P.O.S.



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Transkript:

kundenfreundlich Zahlungsabwicklung mit nationalen Debitkarten (girocard). Ihre Vorteile als Partner der Postbank. Postbank P.O.S. Transact

2 Auf einen Blick Ihre Vorteile als Partner der Postbank bei der Abwicklung von nationalen Debitkartenzahlungen: Akzeptanz und Abwicklung aller gängigen Zahlungsverfahren: girocard (electronic cash), girocard-chip (electronic cash-chip), elektronisches Lastschriftverfahren, GeldKarte einfache und sichere Abwicklung Unterstützung durch unser Postbank Serviceteam

Inhalt 3 Inhalt Die Debitkarte Wie aus der EC-Karte die girocard wurde... 4 Zahlungsverfahren Ein Zahlungsverfahren mit vielen Varianten... 5 Abwicklung per Terminal Abwicklung per Terminal: sicher und bequem... 7 Service Abrechnungsbeispiel Einzelabrechnung... 8 Abrechnungsbeispiel Sammlerabrechnung... 10 Von A wie Abrechnung bis Z wie Zeichen setzen... 12 Erklärung wichtiger Fachbegriffe... 14 Unser Shop fürs richtige Zubehör: Im Zubehör-Shop der Postbank P.O.S. Transact GmbH finden Sie das Zubehör für Ihr Kartenterminal. Wichtig ist vor allem, dass Sie hier das passende Bonrollenpapier mit dem richtigen Text für Ihr Terminal-Modell bekommen. Ihre Bestellung wird einfach in der monatlichen Abrechnung berücksichtigt. Informieren Sie sich und bestellen Sie auf www.postransact.de/pos-shop/

4 Die Debitkarte Wie aus der EC-Karte die girocard wurde Entwickelt hat sich die Debitkarte aus der Eurocheque-Karte, die ursprünglich als Garantiekarte für den Einsatz mit Eurocheques diente. Im Jahr 2007 hat die deutsche Kreditwirtschaft den neuen Markennamen girocard eingeführt. Name und Logo weisen auf die zwei Debitkarten-Zahlungssysteme hin: Bargeld am Geldautomaten und das bargeldlose Bezahlen am POS. Bei diesem electronic cash -System wird das Konto des Karteninhabers im Gegensatz zur Kreditkarte in der Regel sofort mit dem Rechnungsbetrag belastet. Bei der girocard nutzen die Banken und Finanzinstitute die Möglichkeit, ihrer Karte eigene Bezeichnungen zu geben, sie mit ihrem eigenen Erscheinungsbild zu versehen und sie mit unterschiedlichen elektronischen Zahlungsmöglichkeiten auszustatten. Die gebräuchlichste Bezeichnung ist ec- oder girocard. Manche Banken und Finanzinstitute verzichten ganz auf eine Bezeichnung, andere nennen sie BankCard oder verwenden Kombinationen mit dem eigenen Namen. Für Händler besteht einer der großen Vorteile beim electronic cash-verfahren der girocard darin, dass die Zahlung sofort nach der erfolgreichen Autorisierung durch das ausstellende Institut garantiert ist.

Zahlungsverfahren 5 Ein Zahlungsverfahren mit vielen Varianten Viele Karten bieten Ihnen als Händler oder Dienstleister die Auswahl zwischen unterschiedlichen Debit-Zahlungsverfahren. An hand der aufgebrachten Piktogramme erkennen Sie, welche Verfahren Sie nutzen können. Als Partner der Postbank können Sie Zahlungen mit den folgenden Verfahren abwickeln: girocard/ electronic cash Beim electronic cash wird mit der girocard- Karte oder einer zugelassenen Kundenkarte einer deutschen Bank bezahlt. Hier wird die Zahlung durch Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN = Personal Identification Number) legitimiert. Ihr Terminal baut über die Telefonleitung eine Verbindung zur Postbank auf, die bei der entsprechenden Autorisierungszentrale der zuständigen Bank den Betrag anfragt und die (verschlüsselt mit übermittelte) PIN überprüfen lässt. Falls die Karte nicht ge sperrt ist und der Verfügungsrahmen der Karte die Zahlung zulässt, wird ein Okay zurück ans Terminal gemeldet. Mit dem Ergebnis Zahlung erfolgt ist Ihnen die Zahlung bei rechtzeitiger Einreichung garantiert. Zur rechtzeitigen Einreichung der Zahlungen ist unbedingt ein Kassenschnitt an Ihrem Terminal erforderlich (mehr dazu im Absatz Kassenschnitt, siehe S. 6). girocard-chip/ electronic cash-chip auch ec-cash offline genannt Voraussetzung hierfür ist die Abwicklung von electronic cash über einen Chip auf der Karte (electronic cash on chip). Auf dem Chip ist der Verfügungsrahmen des Karteninhabers hinterlegt. Bei Transaktionen innerhalb des Verfügungsrahmens wird auf eine Online-Autorisierungsanfrage verzichtet. Jede derartige Offline- Transaktion re duziert den auf dem Chip hinterlegten Ver fügungsrahmen gleichermaßen. Nach einer bestimmten Anzahl von Offline-Trans aktionen bzw. bei Ausschöpfung und Über schreitung des auf dem Chip hinterle gten Verfügungsrahmens erfolgen über eine Online-Verbindung zu den Autorisierungsstellen der Kreditinstitute eine Autorisierung sowie die Heraufsetzung des Verfügungsrahmens. Durch die Eingabe der PIN ist die Zahlung für Sie garantiert. ELV, elektronisches Lastschriftverfahren ELV ist ein reines Offline-Verfahren, bei dem der Karteninhaber durch seine Unterschrift, meist auf der Rückseite des Kassenbelegs, den Einzug der Zahlung autorisiert. Der Einsparung an Autorisierungsgebühren steht das Risiko der Nichteinlösung der erzeugten Lastschrift gegenüber.

6 Zahlungsverfahren In dem Fall ist auch deshalb die Zahlung nicht garantiert, da unbemerkt auch gesperrte und gestohlene Karten eingesetzt werden können. Außerdem können auch hier der Kunde oder dessen Bank die Lastschrift zurückgeben. Bitte beachten Sie: Sie dürfen girocard- Karten, die im Rahmen des electronic cash-verfahrens abgelehnt wurden, nicht mittels des elektronischen Lastschriftverfahrens abrechnen. Die Legitimation erfolgt rein über den Be sitz der Karte, eine Prüfung mittels PIN oder Unterschrift, ob der Besitzer der berechtigte Karteninhaber ist, findet nicht statt. Da auch keine Autorisierung bei einer zentralen Stelle erfolgt, kann die GeldKartenfunktion auch nicht gesperrt werden. Der Karteninhaber bleibt bei sämtlichen Bezahlvorgängen anonym. Für Sie als Akzeptanzpartner ist die Zahlung per GeldKarte garantiert und damit gleichbedeutend mit einer Barzahlung. Gerne unterstützt Sie auch unser Serviceteam: Service-Line Kartenakzeptanz Tel.: 0228 5500 5811 Dieser Service steht Ihnen von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung. GeldKarte Das Verfahren GeldKarte ist guthabenbasiert (Prepaid-Verfahren). Voraussetzung ist eine girocard-karte mit Chip bzw. eine entsprechende kontoungebundene Karte. Vor Durchführung der eigentlichen Zahlung wird die Karte vom Inhaber an einem GeldKarten-Ladegerät oder an einem Geld au tomaten bis zu einem Maximalwert von 200 EUR aufgeladen. Das Girokonto wird dabei mit dem Gegenwert belastet. Beim Bezahlen ist eine Autorisierung nicht erforderlich. Der Betrag wird bei der Verfügung am POS-Terminal von der GeldKarte des Karteninhabers auf Ihre Händlerkarte übertragen. Der Chip übernimmt bei diesem Verfahren die Funktion einer virtuellen Geldbörse, daher auch der Name GeldKarte. Sie dient vor allem als Kleingeldersatz. Zur Realisierung reichen Sie Ihre GeldKartenumsätze mit dem Kassenschnitt (siehe auch im Absatz Kassenschnitt ) bei der Postbank ein. Kassenschnitt Umsätze durch die Akzeptanz von Bankkarten Ihrer Kunden, ob im elektronischen Lastschriftverfahren oder mit electronic cash, können auf Ihrem Bankkonto nur dann zur Buchung angewiesen werden, wenn Sie an Ihrem Terminal einen Kassenschnitt durchführen. Nur durch diese Funktion werden die Umsätze an unseren Rechner und somit zum Zahlungsverkehr weitergeleitet. Die kartenausgebenden Banken beschränken die Garantieleistung für die von Ihnen eingereichten Belastungen auf einen Zeitraum von acht Tagen. Weitere Erläuterungen zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte unseren Allge meinen Geschäftsbedingungen, welche Sie auf Anfrage auch bei unserem Servicecenter erhalten oder jederzeit online unter www.postransact.de/agb. Bitte beachten Sie daher, dass es auch Ihrer Sicherheit dient, dass Sie an Ihrem Terminal in regelmäßigen Abständen einen Kassenschnitt vornehmen. In der Bedienungsanleitung Ihres Terminals sind die Schritte, die durchgeführt werden müssen, und die entsprechenden Tasten beschrieben.

Abwicklung per Terminal 7 Abwicklung per Terminal: sicher und bequem Das elektronische Einlesen der Debitkarten an Ihrem Terminal macht die Abrechnung mit der Postbank schnell und einfach. Alle Transaktionen werden auf diesem Weg direkt bei uns verbucht. Das garantiert Ihnen schnelle Autorisierungen, geringe Fehlerquoten und rasche Begleichung der Beträge. Nach dem Einlesen der Karten werden Ihre Belege und die Kopien für die Kunden automatisch ausgedruckt und können direkt ausgehändigt bzw. beim ELV- Verfahren erst vom Kunden unterschrieben und dann als Zweitschrift überreicht werden. So gehen Sie vor: Stecken Sie gemäß den Angaben in der Bedienungsanleitung Ihres Terminals die Karte in das Gerät. und bestätigt mit der grünen Taste. Nach positiver Prüfung erfolgt die Zahlung und Sie können dem Kunden die Quittung über seine Zahlung überreichen. Beim ELV-Verfahren lassen Sie den ausgedruckten Beleg vom Karteninhaber unterschreiben. Mit seiner Unterschrift erkennt er den Beleg an. Vergleichen Sie die Unterschrift auf dem Beleg mit der auf der Rückseite der Debitkarte/ girocard-karte. Beim electronic cash-verfahren gibt der Karteninhaber zur Autorisierung der Zahlung seine PIN in das Terminal ein

8 Service Abrechnungsbeispiel Einzelabrechnung Wenn Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam unter der Rufnummer Tel.: 0228 5500 5811 Fax: 0228 5500 5833 Oder per Post an: Postbank Service Kartenakzeptanz 60290 Frankfurt Ihre Abrechnung Sofern nicht anders vereinbart, erhalten Sie über die im Laufe eines Abrechnungsmonats entstandenen Kosten eine monatliche Abrechnung. Diese ist so übersichtlich aufbereitet, dass Sie die aufgeschlüsselten Informationen bestens nutzen können. Unser Ziel ist es, Ihnen so viele Details wie möglich zu liefern, damit Sie Ihre Kartentransaktionen problemlos kontrollieren können. Im Folgenden stellen wir einen Ausschnitt der Einzelabrechnung dar. Sofern nicht anders beantragt, ist dies die Standardabrechnung. Abschließend finden Sie in Ihrer Rechnung eine Zusammenfassung aller Abrechnungsdaten sowie einen Ausweis des gesamten Abrechnungsbetrags. Prüfen Sie die Abrechnungen von der Postbank auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Abrechnungen müssen Sie spätestens innerhalb von sechs Wochen nach deren Zugang erheben. Sie können auch nach Fristablauf Berichtigung der Abrechnung verlangen, müssen dann aber beweisen, dass die Abrechnung unrichtig oder unvollständig war. Erläuterungen 1) Hier steht Ihre Anschrift. 2) Eindeutige Rechnungsnummer, diese kann numerisch oder alphanumerisch angeordnet sein. 3) Anhand Ihrer Terminal-ID können Sie Transaktionen dem Zahlungsterminal und somit dem Standort, z. B. dem Kassenplatz oder der Filiale zuordnen. 4) Hier sind die monatlichen Fixkosten aufgeführt, die Sie vertraglich vereinbart haben, z. B. Terminalmiete. Zusätzlich können hier z. B. auch Einmalzahlungen für Bonrollenbestellungen aufgeführt werden. 5) Ihre Übersicht über die Gesamtzahl der Transaktionen sowie die Verteilung der Transaktionen bzgl. der akzeptierten Kartenarten. 6) Die Liste der Anzahl und Kostenpositionen aller variablen Positionen, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. 7) Der Betrag, den wir Ihnen in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Gutschriften jeweils nach Kassenschnitt angewiesen bekommen. 8) An dieser Stelle finden Sie wichtige Informationen, bitte lesen Sie den eingedruckten Text sorgfältig.

Service 9

10 Service Abrechnungsbeispiel Sammlerabrechnung Ihre Abrechnung Nach gesonderter Vereinbarung können wir Ihnen auch eine Sammlerabrechnung zur Verfügung stellen. Diese empfiehlt sich aus Gründen der Übersichtlichkeit für Vertragsunternehmen mit sehr hoher Transaktionsanzahl pro Monat. Im Unterschied zur Einzelabrechnung werden hierbei in chronologischer Reihenfolge nur die Transaktionsdaten der einzelnen Terminal-IDs aufgeführt. In der abschließenden Zusammenfassung werden die einzelnen Summen saldiert und der finale Abrechnungsbetrag wird ausgewiesen. Prüfen Sie die Abrechnungen von der Postbank auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Abrechnungen müssen Sie spätestens innerhalb von sechs Wochen nach deren Zugang erheben. Sie können auch nach Fristablauf Berichtigung der Abrechnung verlangen, müssen dann aber beweisen, dass die Abrechnung unrichtig oder unvollständig war. Erläuterungen 1) Hier steht Ihre Anschrift. 2) Eindeutige Rechnungsnummer, diese kann numerisch oder alphanumerisch angeordnet sein. 3) Hier sehen Sie den Zeitraum der Abrechnung. 4) Angaben zu Ihren monatlichen Fixkosten pro Terminal. 5) Ihr Überblick über die Anzahl der Transaktionen je Zahlungsart. Wobei EC für electronic cash-transaktionen, KK für Kreditkartentransaktionen und KS für Kassenschnitte steht. Des Weiteren sind die Höhe der Transaktionskosten, die Einmalzahlungen (z. B. Stammdatenänderungen) und die ec cash-gebühren je Terminal aufgeführt. 6) Liste Ihrer Terminal-IDs. So lässt sich Ihr Zahlungsterminal und auch der Standort (z. B. Kassenplatz, Filiale) eindeutig identifizieren. 7) Der Betrag, den wir Ihnen in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Gutschriften jeweils nach Kassenschnitt angewiesen bekommen. 8) An dieser Stelle finden Sie wichtige Informationen, bitte lesen Sie den eingedruckten Text sorgfältig.

Service 11

12 Service Von A wie Abrechnung bis Z wie Zeichen setzen Was ist bei der Abrechnung zu beachten? Was ist bei einer Adressänderung zu tun? Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über alles, was für Ihre interne Abwick lung wichtig ist. Prüfen Sie die Abrechnungen von der Postbank auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Abrechnungen müssen Sie spätestens innerhalb von sechs Wochen nach deren Zugang erheben. Abrechnung Sofern nicht anders vereinbart, erhalten Sie über die im Laufe eines Abrechnungsmonats eingereichten Umsätze eine monatliche Abrechnung. Diese ist so übersichtlich aufbereitet, dass Sie die aufgeschlüsselten Informationen bestens nutzen können. Un ser Ziel ist es, Ihnen so viele Details wie möglich zu liefern, damit Sie Ihre Kartentransaktionen problemlos kontrollieren können und Ihre Geschäftsanalyse immer im Griff haben. Sie können auch nach Fristablauf Berichtigung der Abrechnung verlangen, müssen dann aber beweisen, dass die Abrechnung unrichtig oder unvollständig war. Stammdatenänderungen Es ist sehr wichtig, dass Sie uns über we sentliche Änderungen Ihres Geschäfts in formieren, insbesondere bei: Änderung Ihrer Bankverbindungen Bei Änderung Ihrer Bankverbindungen setzen Sie sich sofort mit unserem Serviceteam in Verbindung. Gegebenenfalls müssen Sie mit erheblichen Verspätungen bei der Begleichung Ihrer Abrechnung rechnen. Bitte bestätigen Sie uns die Änderung Ihrer Bankverbindungen schriftlich. Wir benö ti gen außerdem eine neue Lastschrifteinzugsermächtigung. Änderung Ihrer Adresse Bitte informieren Sie uns bei Änderung Ihrer Adresse sofort und bestätigen Sie uns die neue Adresse schriftlich. Änderung des Geschäftswesens Wenn Sie mit der Postbank einen Akzeptanzvertrag abschließen, geben Sie uns eine Beschreibung der Artikel und Dienstleistungen, die Sie anbieten. Diese Informationen sowie Ihr geschätzter Durchschnittsumsatz sind sehr wichtig in Bezug auf die laufenden Risikoeinschätzungen, die wir regelmäßig durchführen.

Service 13 Es ist daher sehr wichtig, dass Sie uns schriftlich über jede Änderung Ihres Geschäftswesens informieren, etwa Änderungen der angebotenen Produktpalette oder Dienstleistungen oder wenn Sie in eine andere Geschäftsrichtung expandieren. Sollten Sie dies versäumen, werden Ihre Transaktionen so lange zurückgehalten, bis unsere Nachforschungen und die neue Risikoeinschätzung abgeschlossen sind. Änderung des Vertragsverhältnisses/Inhaberwechsel Ihr Postbank Akzeptanzvertrag ist unter keinen Umständen übertragbar. Wenn Sie Ihr Geschäft verkaufen oder schließen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Wenn der Käufer Ihres Geschäfts den Postbank Servicevertrag für Terminal & Netzbetrieb nutzen möchte, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Sollten Sie versäumen uns darüber zu informieren, dass Sie nicht mehr der Geschäftseigentümer sind, haften Sie weiterhin für alle Verpflichtungen, die der neue Eigentümer generiert. Sie sind verpflichtet, uns schriftlich zu informieren, wenn sich die Rechtsform Ihres Geschäfts ändert, zum Beispiel von Einzelhandel zu einer GmbH, wenn Sie einen neuen Partner aufnehmen oder wenn Ihr Partner das Ge schäft verlässt. Akzeptanzaufkleber: Setzen Sie Zeichen Signalisieren Sie Ihren Kunden, dass girocard, MasterCard, VISA, Maestro und V PAY bei Ihnen willkommen sind. Untersuchungen beweisen: Über 50% der Karteninhaber orientieren sich bei der Auswahl des Geschäfts daran, ob sie dort mit ihrer Karte bezahlen können. Setzen Sie also Zeichen und bringen Sie die erhaltenen Akzeptanzaufkleber deutlich sichtbar an Ihrer Tür, am Schaufenster und im Kassenbereich an. Kontakte Die oberste Priorität des Postbank Service Kartenakzeptanz ist, Ihnen den bestmöglichen Kundenservice zu bieten. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir werden versuchen eine Lösung für Ihr Problem zu finden. In den meisten Fällen können wir die Anfragen, die wir erhalten, abschließend klären. Rufen Sie uns an und teilen Sie uns dabei folgende Angaben mit: Ihren Namen und Ihre Anschrift alle Details zu Ihrer Reklamation Ihre Vertragspartnernummer/VU- Nummer/Terminal-ID (aus Sicherheitsgründen sollten Sie uns diese Information nicht mitteilen, wenn Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail zukommen lassen) welche Korrektur Sie von uns erwarten Kopien aller Unterlagen, die Ihre Reklamation betreffen (bitte behalten Sie die Originale) Wir werden uns Ihrer Reklamation sofort annehmen und mit Ihnen in Verbindung bleiben, bis alle Fragen abschließend beantwortet sind. Service-Line Kartenakzeptanz Wenn Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben oder weitere Akzeptanzaufkleber benötigen, wenden Sie sich an unser Serviceteam unter der Rufnummer Tel.: 0228 5500 5811 Fax: 0228 5500 5833 Oder per Post an: Postbank Service Kartenakzeptanz 60290 Frankfurt terminal@postransact.de

14 Service Erklärung wichtiger Fachbegriffe Kompetente Antworten auf Ihre Fragen Unser engagiertes Team aus erfahrenen, langjährig am Markt agierenden Experten hilft Händlern, Kartenzahlungen sicher abzuwickeln. Das gilt bei der technischen und administrativen Unterstützung, aber genauso, wenn es Unsicherheiten im laufenden Betrieb gibt. Gerne beraten wir Sie auch zu weiteren Kartenakzeptanz- Produkten aus unserem Hause. Acquirer Ein von Kreditkartenorganisationen lizenziertes Vertragsunternehmen, das für andere Unternehmen (Händler) der erste Ansprechpartner ist, wenn diese in Zukunft Kartenzahlungen akzeptieren möchten. Nur vom Acquirer erhalten Sie Ihre Vertragsunternehmens-Nummer (VU-Nummer), die für die Kartenakzeptanz nötig ist. Autorisierung Die auf Anfrage des Vertragsunternehmens/ Händlers von der Postbank erteilte Mitteilung, dass eine Transaktion mit einem bestimmten Betrag mit einer bestimmten Kreditkarte möglich ist. Chargeback Rückbelastung eines Zahlungsbetrags CVC-2/CVV-2 Card Verification Code/Card Verification Value. Diese Kartenprüfnummer besteht bei VISA und MasterCard aus zusätzlichen drei Ziffern, die auf das Unterschriftsband der Kartenrückseite gedruckt sind. Debitkarte Die Debitkarte ist eine Zahlungskarte, bei der dem Karteninhaber jeder getätigte Umsatz sofort vom Konto abgebucht wird. Sie räumt also keinen Kredit ein, sondern bietet nur die Möglichkeit, weltweit bargeldlos zu bezahlen. Depotservice Die Postbank P.O.S. Transact ist Ihr verlässlicher Partner im geschäftlichen Alltag. Der Depotservice stellt sicher, dass Ihr Terminal sicher und zuverlässig funktioniert und im Falle einer technischen Störung schnellstmöglich wieder einsatzbereit ist. E-Commerce Geschäftliche Transaktion, bei der sowohl der Verkauf als auch die Übermittlung der Kreditkartendaten über das Internet erfolgt. Elektronische Übermittlung Das technische Verfahren, mit dem das Vertragsunternehmen (VU) und die Postbank zum Zweck der Abwicklung von Kartenumsätzen elektronisch kommunizieren und das von der Postbank ausdrücklich gegenüber dem Vertragsunternehmen zugelassen und spezifiziert wurde. ELV Elektronisches Lastschriftverfahren Fernabsatz Verträge über Waren und Leistungen, wenn die Übermittlung der Kreditkartendaten über Internet, Post, Telefax oder Telefon erfolgt, auch wenn es keine Fernabsatzverträge nach 312 b BGB sind. Genehmigungsanfrage Der Vertragshändler kann eine Transaktion bis zu einer definierten Betragsgrenze ohne vorherige Einholung einer Genehmigung (vom Issuer) akzeptieren. Übersteigt der Betrag diese Genehmigungsgrenze, ist der Vertragshändler verpflichtet, eine Genehmigungsanfrage durchzuführen. girocard girocard ist der übergeordnete und neutrale Rahmen der deutschen Kreditwirtschaft für die beiden Debit-Zahlungssysteme electronic cash im Handel (Point of Sale, POS) und das Deutsche Geldautomatensystem und garantiert den stets sicheren und einfachen Einsatz von Debitkarten (früher auch als ec-karte bezeichnet) unter Verwendung der persönlichen Geheimzahl PIN (Personal Identification Number). Die europäische Kreditwirtschaft arbeitet derzeit an der Realisierung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payments Area). Ziel von SEPA ist es, allen Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, Zahlungsverkehrsdienstleistungen

Service 15 im Euro-Raum zu den gleichen Bedingungen ausführen zu können wie im Heimatland. Der Name girocard und das Logo wurden 2007 von der deutschen Kreditwirtschaft eingeführt. girocard soll vor allem die internationale Akzeptanz der deutschen Debitkarten im Zuge der Schaffung eines einheitlichen Logos für den SEPA-Raum erleichtern. Karteninhaber Die Person, auf deren Namen eine (Kredit-) Karte ausgestellt ist. Kartenprüfnummer Die drei- oder vierstellige Zahl, die zusätzlich zur Kartennummer auf der Karte aufgedruckt ist (s. CVC-2/CVV-2), dies gilt nur für Kreditkarten. Kreditkarten Alle unter den Regularien der Kreditkartenorganisationen ausgegebenen Kredit- und Debitkarten und andere ausdrücklich im Akzeptanzvertrag einbezogene Zahlungsinstrumente, bei denen der Verwender statt einer Barzahlung eine Weisung zur Belastung seines Kontos erteilt. Der Begriff Kreditkarte wird gewöhnlich genutzt für die sog. Charge Card, bei der die Umsätze eines Monats gesammelt und dann erst abgebucht werden (im Gegensatz zu den echten Kreditkarten, bei denen am Monatsende nur ein vereinbarter Teilbetrag abgebucht wird). Kreditkartenakzeptanzvertrag Der Kreditkartenakzeptanzvertrag, auch Merchant-Vertrag genannt, wird zwischen dem Merchant (Händler) und dem Acquirer geschlossen. Der Händler erhält daraufhin eine VU-Nummer. Kreditkartendaten Die Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum und der Zahlungsbetrag sowie bei Fernabsatztransaktionen zusätzlich die Kartenprüfnummer und, wenn von der Postbank für den betreffenden Anwendungsfall festgelegt, der Name und die Adresse des Karteninhabers. Kreditkartenissuer/ Kreditkartenausgeber Die Bank oder das Unternehmen, das eine Kreditkarte herausgibt. Kreditkartenorganisationen Organisationen wie z. B. VISA Europe oder MasterCard Inc., die Zahlungssysteme betreiben und Lizenzen an Kreditkartenunternehmen und Acquirer in Bezug auf die im jeweiligen Akzeptanzvertrag einbezogenen Kreditkarten erteilen. Leistungen Die vom Vertragsunternehmen/Händler zu erbringenden Lieferungen von Waren und/oder Dienstleistungen, die unter Einsatz einer Kreditkarte bezahlt werden oder werden sollen. Limit (oder Floor-Limit) VU-Genehmigungsgrenze; der mit der Postbank vereinbarte genehmigungsfreie Höchstbetrag. Mailorder/MOTO Fernabsatzkanal, wenn die Übermittlung der Kreditkartendaten über Post, Telefax oder Telefon erfolgt. Retrieval Request (Beleganforderung) Beleganforderung aufgrund einer Anfrage des Karteninhabers oder der kartenherausgebenden Bank. Transaktionseinreichung Die Zahlungsanforderung des Vertragsunternehmens gegenüber der Postbank. Sie wird durch Einreichung von Datensätzen bei der Postbank in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des jeweiligen Akzeptanzvertrags vorgenommen. VU Vertragsunternehmen VU-Nummer Vertragsunternehmens-Nummer zur Identifizierung des Kreditkartenakzeptanzvertrags, den der Händler mit seinem Acquirer (Karteneinreicherinstitut) abgeschlossen hat. Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne Wir möchten Sie einladen, sich an uns zu wenden, wenn Sie weitere Informationen zu den Themen dieser Broschüre haben oder mehr über die Kartenakzeptanz wissen wollen. Service-Line Terminal- und Netzbetrieb Tel.: 0228 5500 5811 Fax: 0228 5500 5833 terminal@postransact.de www.postransact.de Haftungsausschluss Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument mit größter Sorgfalt und Recherche erstellt wurde und allgemeinen Informationszwecken dient. Dennoch kann für den Inhalt dieses Dokuments keine Gewähr übernommen werden. Einzig maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Regelungen zwischen der Postbank und dem Vertragspartner.

Postbank Service Kartenakzeptanz 60290 Frankfurt Tel.: 0228 5500 5811 Fax: 0228 5500 5833 terminal@postransact.de www.postransact.de Postbank P.O.S. Transact GmbH Frankfurter Straße 71 75 65760 Eschborn Postbank P.O.S. Transact 100 % chlorfrei gebleichter Zellstoff POS 021-062-2013 Stand: Juni 2013