/ Den Faden weiterspinnen Ratgeber für Testamente, Erbschaften und Legate
Spinnen Sie den Faden weiter. Aus Tierhaar wird Wolle, aus Wolle wird Faden, aus Faden wird ein Teppich oder ein Kleidungsstück. Ein ständiger Wandel wie das ganze Leben. Dieser Prozess kann auch nach dem Tod weitergehen. Wollen Sie über Ihr Leben hinaus Gutes tun und den Faden für andere Menschen weiterspinnen? Wollen Sie sich langfristig und gemeinsam mit dem cfd für Frauen im Süden und in der Schweiz einsetzen? Der Christliche Friedensdienst cfd hat eine lange Tradition anderen Menschen zu helfen insbesondere Flüchtlingen und Frauen. Seit mehr als 70 Jahren setzt sich der cfd mit Projekten zur Selbsthilfe für Frieden und Gerechtigkeit im Süden und in der Schweiz ein. Damit Frauen und Männer die Gesellschaft gleichberechtigt mitgestalten und ohne Gewalt leben können. Bestimmen Sie selbst, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erben soll. Nur mit einem Testament können Sie jene Menschen und Institutionen berücksichtigen, die Ihnen etwas bedeuten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie ein Testament erstellen und informiert über die gesetzlichen Vorgaben. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen oder ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen. Carmen Meyer, Geschäftsleiterin
Gestern heute morgen Wie alles begann Der Christliche Friedensdienst cfd entwickelte sich 1938 aus dem christlich-sozialen Engagement von Gertrud Kurz (1890-1972), die als Tochter eines Seidenfabrikanten im Appenzell zur Welt kam und mit Mann und Kindern in Bern lebte. Sie setzte sich während dem 2. Weltkrieg für Jüdinnen/Juden und Andersgläubige ein, rettete unzählige Leben und bewirkte 1942 beim Bundesrat die Öffnung der Grenze für Flüchtlinge. Früh erkannte die «Flüchtlingsmutter» auch die Probleme im Süden und unterstützte mit dem cfd Projekte zur Selbsthilfe in Israel, Griechenland und Afrika. Viele junge Menschen gingen mit dem cfd z.b. nach Israel in ein Kibbuz, um unentgeltlich Hilfe zu leisten und andere Kulturen kennen zu lernen. Die friedenspolitische Arbeit von Gertrud Kurz stiess auf breite Anerkennung und führte anfangs 60er Jahre gar zur Nominierung für den Friedensnobelpreis. Anfangs 1980er Jahre engagierte sich der cfd stark in der Frauen- und Friedensbewegung, prangerte die Geschlechterungerechtigkeit an und gründete 1981 die Frauenstelle für Friedensarbeit in Zürich. Der cfd heute Stärkt Frauen. Öffnet Perspektiven. Seit 1997 legt der cfd den Fokus seiner Arbeit auf Frauen. Als Friedensorganisation stärkt der cfd mit langfristigen Projekten Frauen im Süden und Migrantinnen in der Schweiz und bezieht Stellung zu friedens- und migrationspolitischen Fragen. Der cfd setzt sich ein für eine gerechte und friedliche Welt. Spinnen wir den Lebensfaden von Gertrud Kurz gemeinsam weiter. Zukunft für Beduininnen im Negev (Israel): Mit Spinnen und Weben verdienen sie eigenes Geld, lernen lesen und schreiben und ihre Produkte vermarkten.
Den Lebensfaden weiterspinnen Selbstbestimmt vererben Frauen sind und waren in der Geschichte des kleinen und wirkungsvollen Hilfswerkes cfd immer von zentraler Bedeutung. Viele Frauen und Männer schätzen dies und unterstützen den cfd seit vielen Jahren mit Rat und Tat, Herzblut und finanziellen Zuwendungen. Spinnen Sie diesen Faden über Ihr Leben hinaus weiter. Der cfd baut auf die Menschen und Organisationen vor Ort, handelt nachhaltig und berücksichtigt die örtlichen Strukturen. Erbschaften und Legate sichern die langfristig angelegten Projekte zur Selbsthilfe. Sie kommen voll und ganz den Frauen und ihren Familien in den Projekten zugute. Eine Erbschaft oder ein Legat für den cfd sind starke Zeichen Ihres Engagements. Damit spinnen Sie Ihren Lebensfaden über Ihren Tod hinaus sinnvoll weiter. Perspektiven für ausgegrenzte, ledige Mütter in Marokko: In den projekteigenen Restaurants und Patisserien erlernen sie einen Beruf, verdienen Geld und planen eine eigen ständige Zukunft. Immer mehr Menschen wollen zu Lebzeiten ihren Nachlass regeln und Sinnvolles bewirken. Das Erbrecht ist in der ganzen Schweiz gleich und im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt. Im Erbrecht ist festgelegt, wer die gesetzlichen Erben sind, welche Anteile diese vom Nachlass erhalten und wie gross die Anteile sind, über die Sie als ErblasserIn frei verfügen können. Wenn Sie von den gesetzlichen Regelungen abweichen wollen, ist ein Testament notwendig. Das Testament drückt Ihren Willen aus und muss respektiert werden. Ein Testament schafft zudem Klarheit für Ihre Erben und verhindert oft Streitigkeiten. Mit einem Testament können Sie Menschen oder Orga nisationen wie den cfd berücksichtigen, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Lassen Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten in jedem Fall beraten.
Wer erbt? Pflichtteile und frei verfügbare Erbteile Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod und bestimmt, wer wie viel erbt. Liegen kein Testament oder Erbvertrag vor, gilt die gesetzliche Erbfolge und es erben ausschliesslich Ehe- oder eingetragene PartnerIn, Familienangehörige oder beim Fehlen nähe rer Angehöriger - das Gemeinwesen. Die nächsten Angehörigen, d.h. EhepartnerIn oder eingetragene PartnerIn, Nachkommen und bei deren Fehlen die Eltern erhalten mindestens die so genannten Pflichtteile. Frei verteilen können Sie mittels Testament aber denjenigen Teil, der die gesetzlichen Pflichtteile übersteigt, die so genannte frei verfügbare Quote. Sie können damit FreundInnen, Personen und auch gemeinnützige Institutionen begünstigen, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Wie hoch die frei verfügbare Quote ist, hängt von Ihrer familiären Situation ab: / 1890 bis 1972 Die «Flüchtlingsmutter» Gertrud Kurz am Telefon ihrem wichtigsten Arbeitsinstrument. Hinterlassene Gesetzliche Erbteile Pflichtteile/frei verfügbare Erbteile (ohne Testament/Erbvertrag) (mit Testament/Erbvertrag) EhepartnerIn und Kinder 50 % EhepartnerIn 25 % EhepartnerIn 50 % Kinder 37.5 % Kinder 37.5 % frei verfügbar Kinder 100 % Kinder 75 % Kinder 25 % frei verfügbar EhepartnerIn oder 100 % Ehe - oder 50 % Ehe- oder eingetragene PartnerIn eingetragene PartnerIn eingetragene PartnerIn 50 % frei verfügbar Eltern (Vater oder Mutter) 100 % Eltern 50 % Eltern 50 % frei verfügbar Eltern (Vater oder Mutter) 50 % Eltern 25 % Eltern und Geschwister 50 % Geschwister 0 % Geschwister 75 % frei verfügbar Die Grafik zeigt die maximalen Anteile, über die frei verfügt werden kann. Natürlich können diese Anteile auch kleiner sein.
Ein eigenes Testament So wird s gemacht Ein Testament können Sie ganz einfach selber erstellen. Folgende formale Punkte müssen Sie dabei streng einhalten, sonst ist das Testament ungültig und damit wirkungslos: Ihr ganzes Testament muss von Hand geschrieben sein von Anfang bis Ende, inklusive Zusätzen und Änderungen. Mit Computer oder von andern Personen geschriebene Testamente sind ungültig. Das Testament muss genau datiert (Tag, Monat, Jahr) und unterschrieben sein. Auch nachträgliche Änderungen müssen datiert und unterschrieben werden. Bei Unsicherheiten, komplizierten familiären oder finanziellen Situationen empfehlen wir Ihnen, eine Juristin oder einen Notar beizuziehen. - Listen Sie Ihre Vermögenswerte auf. Unsere Checkliste in der Beilage und Ihre Steuererklärung helfen Ihnen dabei. - Das Gesetz schützt gewisse Personen mit einem Pflichtteil. Prüfen Sie, ob Sie pflichtteilsgeschützte ErbInnen haben und wie hoch deren Pflichtteile sind. - Welche Ihnen nahe stehenden Personen oder Organisationen möchten Sie zusätzlich berücksichtigen? Die frei verfügbare Quote können Sie auf diese Personen und Organisationen verteilen, entweder indem Sie sie als Erbe/Erbin einsetzen oder mit einem Legat bedenken (s. folgende Seite) - Schreiben Sie einen Testamentsentwurf. Lassen Sie sich Zeit und schlafen Sie darüber. Überprüfen Sie noch einmal, ob Ihr Wille klar und unmissverständlich aus dem Text hervorgeht. - Ihr bereinigter Entwurf dient nun als Vorlage für Ihr Testament. Schreiben Sie es von A bis Z von Hand. - Vergessen Sie Ort und Datum und Ihre Unterschrift nicht! - Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf, wo es nach Ihrem Tod auch gefunden wird. Sie können es auch bei einer Bank, Ihrer Wohn sitzgemeinde oder in einem Notariat hinterlegen oder beim Zentralen Testamentenregister eintragen lassen. - Treffen Sie allenfalls weitere Anordnungen für den Todesfall, z.b. zu Bestattung, Trauerfeier, Auflösung Haushalt, PatientInnenverfügung. / 1963 cfd-strickunterricht in Lefkas, Griechenland.
Ein Legat Testament Testament e Eine Erbschaft Mit einem Legat können Sie beispielsweise dem cfd einen bestimmten Geldbetrag ein bestimmtes Wertobjekt (z.b. Haus, Lebensversicherung) oder einen bestimmten Prozentsatz am Nachlass vermachen. Ich, Christina Muster, geboren 4.10.1932, Bürgerin von Bern, wohnhaft an der Mustergasse 1, 3000 Bern, verfüge nach meinem Tod: 1) Unter dem Vorbehalt allfälliger Bruder, Hanspeter Muster, geboren 25.12.1935 als meinen Alleinerben ein. Ich, Christina Muster, geboren 4.10.1932, Bürgerin von Bern, wohnhaft an der Mustergasse 1, 3000 Bern, verfüge nach meinem Tod: Ich hebe alle bisher getroffenen Ver fügungen auf. Als Erben meiner Hinterlassenschaft setze ich zu gleichen Teilen ein: Sie können beispielsweise den cfd auf die Liste der ErbInnen setzen und ihm einen Anteil am Nachlass vermachen (alleine oder mit anderen). 2) Der Christliche Friedensdienst erhält Fr. 100 000 und mein Haus an der Mustergasse 1 in Bern. 1) meinen Bruder Jakob Muster, wohnhaft in Uster, Zürich, zu 40 % Stirbt mein Bruder vor mir, treten an seine Stelle zu gleichen Teilen der cfd und Brot für alle. 2) Christlicher Friedensdienst, Bern, zu 30 % 3) Brot für alle, Bern, zu 30 % / 1976 Eine cfd-mitarbeiterin bei der Arbeit mit Waisenkindern in Bethanien (Palästina, Westbank). Als Willensvollstreckerin ernenne ich Rechtsanwältin Barbara Sigrist aus Bern. Dieses Testament ersetzt alle meine bisherigen letztwilligen Verfügungen. Bern, 7. August 2011 Unterzeichnet: Christina Muster Stirbt mein Bruder vor mir, soll der Nachlass zu gleichen Teilen den Organisationen cfd und Brot für alle zugutekommen. Bern, 7. August 2011 Unterzeichnet: Christina Muster
Häufige Fragen Wo bekomme ich Rat? Der cfd vermittelt Ihnen gerne eine vertrauenswürdige, neutrale und kompetente Juristin, die Sie in Erbrechtsfragen beraten und unterstützen kann. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere Geschäftsleiterin Carmen Meyer telefonisch 031 300 50 64 oder per E-Mail carmen.meyer@cfd-ch.org Selbstverständlich besteht kein Zwang, den cfd deswegen im Testament zu berücksichtigen. Bezahlt der cfd Erbschaftssteuern? Nein. Der cfd ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und steuerbefreit. Jeder Franken kann für die Projekte verwendet werden. Ich habe nicht viel zu vererben. Kann ich trotzdem den cfd berücksichtigen? Ja. Wir erhalten viel kleinere Erbschaften und freuen uns über jeden Betrag. Bereits kleine testamentarische Begünstigungen stärken Frauen und öffnen Perspektiven. Kann ich ein Testament ändern? Ja. Ergänzungen müssen von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Bei grossen Änderungen empfehlen wir, das Testament neu zu schreiben und das alte zu vernichten, oder in der neuen Fassung zu vermerken, dass frühere Testamente ungültig sind.