Landesarmutskonferenz, Fachgruppe Wohnungslose Menschen

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Transkript:

Landesarmutskonferenz, Fachgruppe Wohnungslose Menschen Frage 1. a. Welche wohnungsmarktpolitische Konzepte / Programme und Maßnahmen planen Sie um dieser Entwicklung zu begegnen? Die SPD steht für eine soziale Wohnungspolitik. Dafür haben wir eine Reihe von politischen Initiativen in unserem Wahlprogramm festgeschrieben bzw. bereits auf den Weg gebracht. Die entscheidenden gesetzlichen Regelungen zur Steuerung der Miethöhen werden auf Bundesebene gesetzt. Deshalb hat der SPD-geführte Senat eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Mietrechts auf den Weg gebracht. Um den Mietauftrieb zu verlangsamen, soll es Vermietern zukünftig nur noch erlaubt sein, die Miete innerhalb von vier Jahren um 15 Prozent zu erhöhen. Bislang gilt eine Erhöhungsgrenze von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. Auch Mieterhöhungen bei Modernisierungen sollen von 11 Prozent der Modernisierungsaufwendungen auf 9 Prozent gesenkt werden. Künftig soll gegebenenfalls für Teilgebiete der Stadt eine angespannte Lage des Wohnungsmarkts festgestellt werden können. Denn wenn in sehr stark nachgefragten Wohnlagen die Mieten bei Neuverträgen unverhältnismäßig steigen, beeinflusst das sonst längerfristig auch die ortsübliche Vergleichsmiete für die gesamte Stadt. Wichtigstes mietenpolitisches Steuerungsmittel auf der Ebene des Landes sind die öffentlichen Wohnungsunternehmen. Die SPD bekennt sich zu ihrem Gemeinwohlauftrag. Eine Privatisierung des öffentlichen Wohnungsbestandes lehnen wir ab. Dieser Bestand soll auf 300.000 Wohnungen erhöht werden. Die SPD will weiterhin die öffentlichen Wohnungsgesellschaften für eine aktive Mietpreis begrenzende Politik einsetzen. Dafür werden Zielvereinbarungen mit den Unternehmen abgeschlossen. Um den Anstieg der Vergleichsmieten im Mietspiegel zu dämpfen, sind die städtischen Gesellschaften dazu verpflichtet, auch bei Neuvermietungen die Wohnungsmiete auf den Vergleichswert des Mietspiegels zu begrenzen. Auch die Mietensituation in den Sozialbauwohnungen gibt Anlass zur Sorge. Schon heute haben rund 37 Prozent der Sozialmietwohnungen in Berlin eine höhere Miete als vergleichbarer Wohnraum nach dem Mietspiegel. Deshalb hat der Senat eine Gesetzesinitiative für ein Wohnraumgesetz gestartet, die das Abgeordnetenhaus am 23.6.2011 beschlossen hat. Für Sozialwohnungen soll in den betroffenen Teilbereichen der Stadt das Kostenmietrecht in das Vergleichsmietensystem mit zusätzlichen Abschlägen von der Miete überführt werden. Wir prüfen auch die Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen einzudämmen. Frage 2. a. Welche sozialpolitischen Konzepte/ Programme oder Maßnahmen planen Sie konkret, um dieser Entwicklung zu begegnen

- 2 - Die SPD will angemessenen Wohnraum für einkommensschwache Haushalte sichern. Ein Instrument dazu ist die Berliner Ausführungsvorschrift Wohnen (AV Wohnen). Ihre Richtwerte müssen so gestaltet sein, dass alle Menschen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, eine Wohnung zu einem angemessenen Mietpreis anmieten und bewohnen können. Die aktuelle Wohnungsmarktsituation muss in die Festlegung der Richtwerte einbezogen werden. Die AV Wohnen soll so einen Beitrag zur Verhinderung von Segregation und zum Erhalt der Vielfalt in den Wohnquartieren leisten und muss bei Bedarf angepasst werden. Diese Überprüfung findet zur Zeit statt. Vorrangiges Ziel der SPD sind zukunftsfähige Arbeitsplätze für alle Berlinerinnen und Berliner. Die Schaffung von guten Arbeitsplätzen wollen wir weiterhin zum Schwerpunkt unserer Politik machen. Die SPD setzt sich auch für angemessene Lohnsteigerungen ein, damit die Einkommen mit höheren Lebenshaltungskosten Schritt halten können. Frage 2. b. Wie muss Ihrer Meinung nach eine AV Wohnen ausgestaltet sein, um benannten Entwicklungen adäquat zu begegnen? Mit der AV Wohnen wird in Berlin die verwaltungsmäßige Umsetzung der Regelungen des SGB II und SGB XII, nach der der Träger der Grundsicherung die tatsächlichen Kosten für angemessenen Wohnraum des Leistungsberechtigten übernimmt, festgelegt. Dies gebietet das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes. Die Angemessenheit muss sich an den tatsächlichen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes in der Stadt orientieren. Leider wurden die Berliner Regelungen für die Kosten der Unterkunft durch den Bundesrechnungshof als zu großzügig bemängelt, so dass im Jahre 2009 eine Anpassung erfolgen musste. Trotzdem gilt immer noch der Grundsatz, dass es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt. Das wird in den Jobcentern nicht immer genügend beachtet. Und bis es tatsächlich zu einem notwendigen Wohnungswechsel kommt, sind eine ganze Reihe von Prüfungsschritten vorzuschalten. Wichtig ist, wenn die Mieten steigen, dann müssen auch die Angemessenheits-Richtwerte der AV Wohnen angepasst werden. Diese Prüfung ist jetzt, nach der Verabschiedung des neuen Mietspiegels und nach bundesgesetzlichen Änderungen, die Aufgabe der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Allerdings muss dabei die schwierige Finanzlage des Landes Berlin im Auge bleiben. Mieten in jeder Höhe zu zahlen wäre in erster Linie eine ungerechtfertigte Subventionierung der Vermieter. An dem Bruttowarmmieten-System der AV Wohnen halten wir fest, und die bisherigen Ausnahmeregelungen wollen wir beibehalten. Frage 2. c. Welche Möglichkeiten sehen Sie, steuernde Elemente wie das Instrument Geschütztes Marktsegment - an die Entwicklungen anzupassen? Bereits 1993 wurde ein Vertrag zur Wohnungsversorgung geschlossen, um Personen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, zu helfen und ihnen die Eingliederung in ein geregeltes Leben zu ermöglichen. Im Jahr 2003 wurde der Kooperationsvertrag "Geschütztes

- 3 - Marktsegment" zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, den Bezirksämtern von Berlin und der Wohnungswirtschaft neu gefasst. Berechtigt sind danach Personen, die sich auf dem Wohnungsmarkt (bei drohender Wohnungslosigkeit) nicht ohne fremde Hilfe mit Wohnraum versorgen können; denen eine Wohnung mit sozialhilferechtlichen Möglichkeiten nicht erhalten bleiben konnte; die aus ambulanten, stationären oder betreuten Einrichtungen oder aus der Haft entlassen werden und denen deshalb Wohnungslosigkeit droht oder die durch das Land Berlin in Notunterkünfte eingewiesen wurden, beziehungsweise einen Unterbringungsanspruch haben und länger als ein Jahr in Berlin leben. Die bestehenden Regelungen haben sich grundsätzlich bewährt. Wir setzen uns dafür ein, dass ausreichend Wohnraum im geschützten Marktsegment erhalten bleibt. Frage 2. d. Welche Veränderungen müssen Ihrer Meinung nach in den Jobcentern und Bezirksämtern vorgenommen werden, um das Entstehen von Wohnungsnotfällen zu vermeiden? Die SPD will die Jobcenter bürgernah, effektiv und unbürokratisch gestalten. Für den Bereich der Wohnungslosenhilfe muss eine enge Zusammenarbeit von Jobcentern und Bezirksämtern gewährleistet werden. Eine wichtige Voraussetzung für die effektive Arbeit der Wohnungsnotfallhilfe hat das Land Berlin mit dem neuen Ausführungsgesetz zum SGB II geschaffen. Das Land Berlin entscheidet nun in die Trägerversammlungen der Jobcenter mit über Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung und Fragen der Organisationsstruktur der Jobcenter. Darüber hinaus hat das Land mit der Bundesagentur für Arbeit eine für alle Berliner Jobcenter geltende Vereinbarung geschlossen, die wesentliche Verbesserungen auch für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen bewirken soll. Ziel der personellen und organisatorischen Vorkehrungen ist die umfassende Leistungsgewährung in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern. In diesem Jahr werden Qualitäts- und Verfahrensstandards für die Erbringung der sozialintegrativen Leistungen geschaffen. Diese neu in Kraft getretenen Regelungen werden auf ihre Wirkung überprüft und gegebenenfalls verbessert. Wie bereits ausgeführt, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern zudem stärker darauf achten, dass es bei den Kosten der Unterkunft auf die Einzelfallprüfung ankommt. Grundsätzlich bedarf es zur Vermeidung des Wohnungsverlustes einer besseren Vernetzung von öffentlichen und freien Trägern der Wohnungslosenhilfe und einer stärkeren Zusammenarbeit mit vorrangigen Hilfesystemen, insbesondere der Jugend- und Suchthilfe sowie der psychiatrischen Versorgung. Ein sinnvolles Instrument der Vernetzung ist der Runde

- 4 - Tisch zur Wohnungslosenpolitik in der Senatsverwaltung für Soziales, der aus Sicht der SPD regelmäßiger tagen sollte. Frage 3. a. Welche Phänomene erachten Sie als ursächlich (für den Anstieg der Hilfebedarfe im Leistungsfeld der 67 ff SGB XII) und wie planen diesen zu begegnen? Die Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach 67 ff SGB XII sind in einer Stadt wie Berlin von großer sozialpolitischer Bedeutung. Die SPD tritt ein für eine passgenaue und niedrigschwellige Angebotsstruktur. Nach unserer Information haben die Hilfebedarfe im Leistungsfeld der 67 ff nicht generell zugenommen, in der genannten Auswertung sind Mehrfachnennungen von Leistungsbeziehern enthalten. Die große Mehrheit der Leistungsbezieher/-innen von 67 ff-maßnahmen erhalten auch SGB II- Leistungen, das heißt, die Gesetzesanwendung durch die Bundesagentur für Arbeit beeinflusst die Feststellung von Hilfebedarfen. Die SPD setzt insbesondere auf eine bessere Arbeit der Jobcenter und die verbesserte Durchsetzung der Leistungsansprüche in Verbindung mit dem SGB II. Die Voraussetzungen dafür wurden 2010 auf Landesebene geschaffen, wie unter 2 d. dargestellt. Frage 4. a. Erachten Sie die Leitlinien zur Hilfe für Wohnungslose in Berlin / Obdachlosenrahmenplan v. 1999) als sinnvoll und werden Sie sich dafür einsetzen diese zeitnah umzusetzen? Wenn ja: Welche Änderungen / Anpassungen planen Sie, in der schon lange fälligen Fortschreibung der Leitlinien zu forcieren? Das Land Berlin verfügt über ein System, das einem wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen Hilfe je nach seinen Bedürfnissen bietet. Die Leitlinien zur Hilfe für Wohnungslose in Berlin waren sinnvoll, sind aber mittlerweile aufgrund bundesgesetzlicher Änderungen veraltet. Die SPD drängt deshalb schon seit längerer Zeit auf eine Neufassung, die nach Ankündigung der Senatsverwaltung für Soziales nun im Spätherbst vorliegen soll. Die wichtigsten Ziele der SPD in der Wohnungslosenpolitik sind die Verhinderung von Wohnungsverlust sowie die gute Versorgung wohnungsloser Menschen. Dazu gehört unter anderem die effektive Gestaltung der Schnittstellen zu den Jobcentern und zu anderen Fachbereichen wie der Jugendhilfe, der Suchthilfe und der Eingliederungshilfe. Die neuen Leitlinien müssen Maßnahmen enthalten, mit denen diese Ziele erreicht werden können. Von zentraler Bedeutung ist aus unserer Sicht die übergreifende Zusammenarbeit auf allen Ebenen und an allen Schnittstellen zwischen Behörden, Institutionen, Verbänden und Leistungserbringern. Denn wohnungslose Menschen brauchen häufig nicht nur eine Wohnung, sie haben oft vielfältige Probleme und benötigen entsprechende Unterstützung.

- 5 - Frage 5. a. Wie stehen Sie zu der Idee, die Organisation der Wohnhilfen, sowie die Weisungs- und Steuerungsbefugnis nicht kommunal sondern landesweit zentralisiert zu realisieren? Grundsätzlich ist die SPD der Auffassung, dass nur die Bereiche in der Berliner Verwaltung zentral durch die Hauptverwaltung wahrgenommen werden sollen, wo dies zur Leistungserfüllung zwingend erforderlich ist oder es sich um gesamtstädtische Belange handelt. Gerade soziale Hilfen werden am besten vor Ort erbracht, dort wo das Wissen über die jeweiligen sozialen Probleme und Hilfebedarfe vorliegt. Das sind die Bezirke. Aus Sicht der SPD spricht wenig für eine Zentralisierung der genannten Aufgaben. Um jedoch die Einheitlichkeit der Stadt sicherzustellen, sind bei zentralen Aufgaben Mindeststandards festzulegen, ohne die Spielräume für die bezirkliche Politik dadurch völlig einzuengen. Frage 6. Welche sozialen Ziele verfolgen Sie für Berlin, insbesondere mit Blick auf die Obdachlosenversorgung und Wohnungsnothilfe? Die wesentlichen Ziele der Wohnungslosenpolitik wurden unter 4 a. bereits genannt, nämlich die Vermeidung von Wohnungsverlust und die gute Versorgung wohnungsloser Menschen. Darüber hinaus setzt sich die SPD ein für eine gute Arbeit der Jobcenter, für ein größeres Angebot an bereits vorhandener qualitativ hochwertiger Schuldner- und Insolvenzberatung, für bezahlbare Mieten und gute Arbeitsplätze mit existenzsichernden Löhnen. Wir arbeiten dafür, dass in allen Teilen der Stadt eine gleichwertig gute Infrastruktur vorhanden ist. Diese Angebote müssen die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben sicherstellen. Wir wollen die Stadtquartiere in ihrer sozialen Vielfalt erhalten. Das bestehende Wohnungslosenhilfesystem wollen wir sichern und verbessern. Wir setzen uns ein für eine Evaluation der Projekte der Wohnungslosenhilfe und eine verbesserte Datenerhebung, um die Angebote möglichst entsprechend der Bedürfnisse der Wohnungslosen zu gestalten. Das geschützte Marktsegment wollen wir erhalten. Frage 7. Wie kann das bei haushaltspolitisch angespannter Lage finanziert werden? Die SPD hat sich in den letzten Jahren erfolgreich dafür eingesetzt, die Gelder für die Wohnungslosenhilfe im Landeshaushalt bereit zu stellen. Das wird sie auch weiter tun. Die Summe für das Integrierte Sozialprogramm beispielsweise ist bereits bis 2015 abgesichert. Die SPD wird sich im kommenden Parlament für einen sozial ausgewogenen Haushalt engagieren. Frage 8. Sehen Sie Handlungsbedarfe zur Sicherstellung von Qualität und Seriosität der Sozialdienstleistungen?

- 6 - Wenn ja: a. Welche Maßnahmen sollten Ihrer Meinung nach Anwendung finden? Die SPD setzt sich ein für Qualität, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Erbringung passgenauer sozialer Dienstleistungen. Ein wichtiger Baustein ist die Transparenzdatenbank, in der die Zuwendungen des Landes und der Bezirke veröffentlicht werden und in der Zuwendungsempfänger weitergehende Informationen über sich veröffentlichen können. Als Gegenleistung für ihre Transparenz erhalten diese Institutionen ein Transparenzlogo. Dieses Logo sollten sich alle Zuwendungsempfänger sichern. Darüber hinaus setzt sich die SPD dafür ein, die vorhandenen Kontrollmöglichkeiten effektiv zu nutzen. Bei Zuwendungen werden die Verwendungsnachweise intensiv geprüft. Im Entgeltbereich (im Bereich der Gewährleistung gesetzlicher sozialer Leistungen) kann und soll die Qualität der Leistungserbringung jährlich geprüft werden. In Berlin gibt es eine gute und vielfältige Angebotsstruktur. Diese Angebote werden durch viele gut arbeitende Träger und engagierte Mitarbeiter/-innen gesichert. Die SPD setzt sich dafür ein, dass auch künftig die Sozialdienstleistungen innovativ weiter entwickelt werden.