Konzeption. 1. Vorwort

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Konzeption Selbstbestimmung ist zu wissen, wohin ich will und zu wissen wohin ich nicht will, um nicht da anzukommen, wo andere mich hin haben wollen (Fremdbestimmung). 1. Vorwort Der Wohnverbund der LEBENSHILFE Wohnen und Leben ggmbh bietet seit vielen Jahren erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung über 150 Plätze im stationären Wohnen an. Dies geschieht in zwei Wohnstätten und fünf ausgelagerten Wohngruppen bzw. Außenwohngruppen. Mit dem Kostenträgerwechsel des ambulant betreuten Wohnens zum 01.07.2003 in den Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat sich die LE- BENSHILFE Bochum entschlossen, auch den Bereich ambulant betreutes Wohnen anzubieten, um den jetzigen BewohnerInnen und den Menschen mit geistiger Behinderung in Bochum ein noch differenziertes Wohnangebot unterbreiten zu können. Dies entspringt aus dem Grundsatz der Orientierung an den Bedürfnissen der Menschen mit geistiger Behinderung, die zum einen ein ambulant betreutes Wohnangebot nachfragen, zum anderen aber in ihren bewährten Strukturen im LEBENSHILFE- Wohnverbund verbleiben bzw. in ihnen aufgenommen werden möchten. Aufgrund der derzeitigen Kassensituation der öffentlichen Hände, des Paradigmenwechsels zum selbstständigen Leben und der starken Nachfrage nach betreuten Wohnplätzen bietet die LEBENSHILFE Bochum erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung hier ein zukunftsorientiertes Modell für ein selbstbestimmtes Leben an. Die LEBENSHILFE beabsichtigt nicht, stationär genutzten Wohnraum zur Nutzung der ambulanten Betreuung umzuwidmen. Mit den InteressentInnen des ambulanten Dienstes werden Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes gesucht werden, die dann von diesen selbst angemietet werden. Der frei werdende Wohnraum wird von InteressentInnen an stationären Angeboten belegt werden. 2. Zielsetzung Das ambulant betreute Wohnen der LEBENSHILFE Bochum bietet Menschen mit geistiger Behinderung und Personen mit einer damit verbundenen Mehrfachbehinderung eine begleitende ambulante Assistenz, um Ihnen eine weitgehend normale Lebensführung in einem selbstbestimmten Wohn- und Lebensumfeld zu ermöglichen. Mit dem Angebot einer ambulanten Betreuung erweitert die Lebenshilfe ihr differenziertes Wohnangebot um einen Bereich der in den letzten Jahren zunehmend an Be-

deutung gewonnen hat, und reagiert damit auf Nachfrage von Seiten der KundInnen aus dem stationären Bereich sowie deren Eltern und gesetzlichen BetreuerInnen. Richtungsweisend für die pädagogische Arbeit im Bereich des ambulant betreuten Wohnens ist der individuelle Bedarf an Unterstützung, Begleitung und Assistenz des Einzelnen im Hinblick auf seine Biographie, Behinderung und persönlichen Bedürfnisse. Dieser wird in einem Hilfeplanverfahren des LWL individuell ermittelt. Die Hilfeplanung wird von den Beteiligten regelmäßig überprüft und der aktuellen Hilfebedarfslage angepasst. In krisenhaften Lebenssituationen sind in Absprache mit dem Leistungsträger auch kurzfristige Erhöhungen des Betreuungsumfangs möglich. Neben der individuellen Assistenz in der eigenen Wohnung, die stets mit den Betroffenen und ihren Bezugspersonen besprochen und geplant wird, bietet die LEBENSHILFE Bochum für die KundInnen des ambulanten Bereiches ein differenziertes und umfassendes Netzwerk an Anlaufstellen, die zusätzlich genutzt werden können. Zudem kann auf langjährige Erfahrungen und Kooperationen mit den verschiedensten psychosozialen Hilfsangeboten in Bochum zurückgegriffen und somit eine Krisenintervention im Rahmen der örtlichen Gesamtstruktur sichergestellt werden. Ebenso wird hier auf die Sicherstellung des bedürfnisgerechten Wohnens verwiesen. Bei einer Änderung des Hilfebedarfs gibt es die Möglichkeit des Umzugs vom ambulant betreuten in den stationären Bereich des LEBENSHILFE-Wohnverbundes und umgekehrt. 3. Zielgruppe Das ambulant betreute Wohnen der LEBENSHILFE Wohnen und Leben ggmbh richtet sich an erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung, wie sie im 53 SGB XII im Sinne der Eingliederungshilfe beschrieben sind. Das betreute Wohnen bietet unterschiedliche Möglichkeiten für die KundIn in der eigenen Wohnung alleine, gemeinsam mit einer PartnerIn oder mit anderen KundInnen in kleineren Wohngemeinschaften betreut zu werden. 4. Art und Umfang des Leistungsangebots Das Leistungsangebot richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen und den individuellen Kompetenzen der KundIn. Es wird in einem gemeinsamen Prozess mit dem Träger abgestimmt und im Hilfeplan schriftlich festgehalten. Der Aspekt des möglichst selbstbestimmten Lebens und die Möglichkeit der flexiblen und aktiven Gestaltung der individuellen Entwicklungsplanung stehen im Vordergrund. Leistungen können insbesondere in folgenden Bereichen erbracht werden: Alltagskompetenzen und lebenspraktischer Bereich: Tagesstrukturierung Organisation des Haushalts

Hauswirtschaft Zeitliche und räumliche Orientierung Verwaltung der Finanzen Schriftverkehr Umgang mit Banken und Behörden Gesundheit, gesundheitsfördernder Lebensstil: Gesundheitsvorsorge und Verhalten im Krankheitsfall Arzttermine Ärztliche Verordnungen und Medikamenteneinnahme Vermittlung von Hilfsmitteln Körperpflege Gesunde Ernährung (bis hin zu Diäten) Erholung, Entspannung, Bewegung, sportliche Aktivitäten Soziale Kompetenzen, Sozialkontakte: Beziehungsgestaltung zu Angehörigen, PartnerInnen, Freunden, Nachbarn, ArbeitskollegInnen Bewältigung von Konflikten und Krisen Wahrnehmung, Formulierung und Umsetzung persönlicher Interessen und Vorlieben Bewältigung von Problemen am Arbeitsplatz (bis hin zu Hilfe bei der Arbeitssuche und Umgang mit Arbeitslosigkeit) Freizeitgestaltung: Hilfe bei der Entwicklung und Umsetzung persönlicher Vorlieben Information und Hilfe bei der Nutzung von bestehenden Freizeitangeboten der Lebenshilfe und anderer Anbieter Entwicklung von bedarfsgerechten Angeboten Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Nutzung öffentlicher Einrichtungen Hilfe bei der Umsetzung von Urlaubswünschen Psychosoziale Begleitung: Motivation und Eigeninitiative Unterstützung bei der Entwicklung von Kompetenzen für die eigenen Bedürfnisse und Interessen einzutreten Persönliche Perspektiven Umgang mit belastenden Alltagsereignissen, persönlichen Krisen und ggfs. Inanspruchnahme komplementärer Hilfsangebote Umgang mit der eigenen Behinderung

Hilfe beim Umzug: Hilfe und Beratung bei der Suche nach einer Wohnung im gewünschten Wohnumfeld Gestaltung des Wohnraums nach individuellen Vorstellungen Erkundung des neuen Wohnumfeldes Schriftverkehr und Ämtergänge in Zusammenhang mit Umzug und Änderung der Wohnform Weitere Leistungen: Niederschwellige Erreichbarkeit (Notfalltelefon) Haupteinsatzzeit im Nachmittag und Abendbereich sowie an Wochenenden Regelmäßige Sprechstunden Informelle Unterstützungsnetzwerke Beratungs- und Austauschmöglichkeiten für Angehörige Der Abschluss eines Betreuungsvertrages (siehe Muster) und die gemeinsame Planung der fachlichen Assistenz sind Grundvoraussetzungen des ambulant betreuten Wohnens. 5. Qualität des Leistungsangebotes: Die LEBENSHILFE hat sich zur Qualitätssicherung verpflichtet. Sie ist Mitglied der Paritätischen Qualitätsgemeinschaft. Sie hat ein Qualitätsmanagmentsystem aufgebaut, das den Forderungen der Norm EN ISO 9001:2000 entspricht. Diese Norm bietet einen prozessorientierten Ansatz für die Entwicklung, Verwirklichung und Verbesserung aller wichtigen Prozesse, die für die Dienstleistungserbringung erforderlich sind, sowie das Erkennen von Wechselwirkungen dieser Prozesse. Ein Bestandteil der Qualitätssicherung ist dabei das Beschwerdemanagment, das sowohl im stationären Bereich als auch für die ambulanten Dienste (FUD, Freizeitwerk) bereits implementiert wurde. Im Rahmen der Qualitätssicherung wird das bestehende Organigramm der Lebenshilfe momentan modifiziert. Um die zukünftige Einbindung des Ambulant Betreuten Wohnens in die Organisation der Bochumer LEBENSHILFE aufzuzeigen, verweisen wir auf das vorläufige Organigramm (siehe Anlage 2). Regelmäßige Leitungskonferenzen mit der Geschäftsführung, den WohnbereichsleiterInnen der stationären Bereiche sowie der Leitung des FamilienUnterstützenden Dienstes sichern den notwendigen Informationsaustausch innerhalb der Institution.

Konkretisierung der Qualität des Angebots: Die Qualität der Leistung richtet sich nach den Leistungsvereinbarungen, die zwischen den Vertretern der Landschaftsverbände und den Vertretern der Freien Wohlfahrtsverbände beschlossen werden. Konkret bedeutet das Zur Strukturqualität: Wir beabsichtigen mit einem Bezugsbetreuersystem zu arbeiten. Im Verhinderungsfall soll die Vertretung durch eine Fachkraft im Sinne der Leistungsvereinbarung sichergestellt werden. Das Angebot umfasst in der Regel aufsuchende Hilfen. Gruppenangebote werden als strukturierte Angebote gemacht werden und beziehen sich nicht auf erbrachte Betreuungsleistungen aus den Wohngruppen. Die Kontaktzeiten richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf der zu betreuenden Person. In der Regel finden diese Kontakte außerhalb der Arbeitszeiten der zu betreuenden Person statt. Damit sind Betreuungszeiten in den Abendstunden und am Wochenende Bestandteil der Vereinbarung. Eine individuelle Hilfe- und Betreuungsplanung erfolgt gemeinsam mit dem zu Betreuenden analog der Zielsetzung und Leistungselemente des Ambulant Betreuten Wohnens. Die Dokumentation der Hilfeplanung erfolgt auf den in der Anlage beigefügten Formularen, die auch als Verlaufsbericht für die Maßnahme genutzt werden. ( siehe Anlage 3, Blatt 1-3) Krisenintervention wird im Rahmen der örtlichen Gesamtstruktur sichergestellt. Die dem Sozialhilfeträger jährlich vorzulegenden Berichte enthalten alle in der aktuellen Leistungsvereinbarung geforderten Unterlagen. Zur Prozessqualität: Die Betreuung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Hilfe- und Betreuungsplanung, die sowohl von der BezugsbetreuerIn als auch von der zu betreuenden Person gegenzuzeichnen ist. Der Hilfeplan wird in Absprache mit dem zu Betreuenden regelmäßig überprüft, ggf. fortgeschrieben oder verändert. (siehe hierzu auch Anlage 3 Reflexion ) Die Betreuungsleistung wird regelmäßig dokumentiert. (siehe hierzu Anlage 4 und Blatt 2 der Anlage 3) Die Konzeption wird fach- und bedarfsgerecht fortgeschrieben. Die LEBENSHILFE hat im Rahmen der Qualitätssicherung ein Beschwerdemanagmentverfahren eingeführt, das auch im Ambulant Betreuten Wohnen Anwendung finden soll. Die LEBENSHILFE verpflichtet sich zur Mitarbeit an den fachlichen Gremien im Einzugsgebiet, die verbindlich eingerichtet werden und einen Bezug zum beschriebenen Leistungsangebot haben. Für eine Zusammenarbeit mit anderen Anbietern des Ambulant Betreuten Wohnens zeigt die LEBENSHILFE sich jederzeit offen.

Zur Ergebnisqualität: Das Hilfeangebot wird konzeptionell überprüft. In Jahresberichten stellt die LEBENSHILFE alle Aktivitäten in geeigneter Form dar. Inhaltliche Grundlage ist auch hier die aktuelle Leistungsvereinbarung zwischen den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Auf Grundlage der individuellen Hilfe- und Betreuungsplanung überprüft die LEBENSHILFE die erbrachten Hilfeleistungen in jedem Einzelfall. Die Informationen an den Sozialhilfeträger erfolgen dabei zum Ende des festgelegten Bewilligungszeitraumes. Personelle Ausstattung: Die LEBENSHILFE wird im Ambulant Betreuten Wohnen geeignete Fachkräfte einsetzen. Geleitet wird der Dienst von einer Diplom-Sozialpädagogin, die über eine mehr als zehnjährige Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung verfügt. Weitere MitarbeiterInnen werden entsprechend den Vorgaben der Leistungsvereinbarung eingestellt werden. Sollte die LEBENSHIL- FE die Möglichkeit erhalten, den Dienst auszuweiten, planen wir ein multiprofessionelles Team aufzubauen, das sich aus den unterschiedlichen Berufsgruppen der sozialen Arbeit zusammensetzt. Dabei setzen wir eine mind. einjährige Berufserfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung oder in der Angebotsform des Ambulant Betreuten Wohnens voraus. Dienst- und Teambesprechungen sowie eine kollegiale Beratung werden regelmäßig stattfinden. Fortbildungen und Supervisionen werden bedarfsgerecht angeboten. Für bestimmte Betreuungsleistungen werden gegebenenfalls geeignete Kräfte ohne fachspezifische Ausbildung eingesetzt werden. Der Einsatz richtet sich dabei nach dem individuellen Hilfebedarf und steht im Zusammenhang mit der Hilfe- und Betreuungsplanung. Der Anteil der so geleisteten Stunden wird den in der Leistungsvereinbarung festgelegten Anteil von zurzeit 30% nicht übersteigen.