Erklärung von Bundeskanzlerin Merkel zum Abschluss der Berliner Konferenz zur Jugendbeschäftigung

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Transkript:

Pressemitteilung Nummer 243/13 vom 3. Juli 2013 Seite 1 von 7 Erklärung von Bundeskanzlerin Merkel zum Abschluss der Berliner Konferenz zur Jugendbeschäftigung Der Europäische Rat hat am 27./28. Juni 2013 hervorgehoben, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit angesichts der unannehmbar hohen Zahl junger Europäer ohne Arbeit ein besonderes und unmittelbares Ziel ist. Er hat betont, dass besondere Aufmerksamkeit der Erwerbsbeteiligung der Gruppen von schutzbedürftigen jungen Menschen geschenkt werde muss, die spezifischen Herausforderungen gegenüberstehen und dass dringend gehandelt werden muss, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. HAUSANSCHRIFT Dorotheenstr. 84 10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11044 Berlin TEL + 49 (0)3018 272-2030 FAX + 49 (0)3018 272-3152 cvd@bpa.bund.de www.bundesregierung.de www.bundeskanzlerin.de Wie der Europäische Rat am 14./15. März 2013 festgestellt hat, sind gut konzipierte Strukturreformen in den Mitgliedstaaten, die darauf zielen, nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit sowie die Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte zu fördern, eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze und damit zur Überwindung der hohen Jugendarbeitslosigkeit. Strukturreformen sind Aufgabe und Chance eines jeden Mitgliedstaates. Die Stärkung der Jugendbeschäftigung ist unser aller Aufgabe und Ziel. Deshalb sind wir entschlossen, unsere Zusammenarbeit auf diesem Gebiet weiter auszubauen. Was die Maßnahmen auf europäischer Ebene anbelangt, hat der Europäische Rat bekräftigt, dass die in den letzten Monaten insbesondere im Rahmen des Pakts für Wachstum und Beschäftigung getroffenen Vorgaben weiterhin umfassend und dringend umgesetzt werden müssen, um die Anstrengungen zur Stärkung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Aus diesem Grund haben wir uns heute über erfolgreiche nationale Maßnahmen zur Förderung von Jugendbeschäftigung ausgetauscht. Grundlage dafür bildeten wertvolle Vorarbeiten der Arbeitsministerinnen und -minister und der Leiterinnen und Leiter der nationalen Arbeitsverwaltungen (HoPES), deren vorgelegte Papiere Maßnahmen zur Förderung von Jugendbeschäftigung in den Mitgliedstaaten und Konzept der Leiter der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zur Realisierung der Jugendgarantie wir begrüßt haben. Des Weiteren waren wir uns einig, dass der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz und das Europäische Parlament nun zügig in

Seite 2 von 7 Verhandlungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission, das HoPES-Netzwerk förmlich zu institutionalisieren, eintreten sollten. Wir haben konkrete kurz-, mittel- und langfristige Herausforderungen und Möglichkeiten identifiziert, die nun auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene adressiert werden sollten. Grundsätzlich müssen sich verschiedene Akteure an der Förderung der Jugendbeschäftigung beteiligen. In voller Achtung der nationalen Zuständigkeiten und Umstände, wollen diese folgenden Akteure erwägen, die entsprechenden spezifischen Maßnahmen binnen des jeweiligen Zeitraums umzusetzen, sodass wir eine präzise Bewertung und Bestandsaufnahme vornehmen können: Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen oder andere zuständige Träger in den Mitgliedstaaten werden erwägen - sich bei Bedarf grundsätzlich umzustrukturieren, in Einklang mit den nationalen Vorschriften und unter Nutzung guter Erfahrungen im HoPES-Netzwerk. Wir sind uns einig, dass die öffentliche Arbeitsverwaltung jeweils mindestens folgende vier Funktionen leisten können muss: (i) Herstellung von Transparenz über Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt, Bestimmungsgründe von Arbeitslosigkeit, auch überregional; (ii) ein umfassendes Beratungsangebot zu Arbeitsmarktfragen für Arbeitnehmer und -geber; (iii) leistungsfähige Vermittlung von Arbeit oder Ausbildung; (iv) effektive und effiziente Allokation arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Die HoPES könnten den Arbeitsministerinnen und -ministern bis zu ihrer Tagung am 15. Oktober 2013 eine Einschätzung über die Qualität und Quantität der Erforderlichkeit vorlegen und uns im November 2013 einen ersten Maßnahmenplan vorstellen; - wie bestmöglich systematisch und flächendeckend Berufsberatungsstrukturen aufgebaut und mit schulischen Berufsorientierungsmaßnahmen abgestimmt werden können, damit die Absolventen der allgemeinbildenden Schulen auf dieser Basis fundierte, den Arbeitsmarktkontext einbeziehende Berufswahlentscheidungen treffen können. Berufsberatung, die frühzeitig, d.h. bereits noch während der Schulzeit, ansetzt, kann auch maßgeblich zur Erfüllung der Jugendgarantie beitragen. Hierzu könnten sie im Rahmen der Zusammenarbeit der HoPES ihre jeweils auf die spezifischen Erfordernisse des Mitgliedstaates angepassten Umsetzungs-

Seite 3 von 7 strategien vorstellen. Die HoPES könnten den Arbeitsministerinnen und -ministern bei ihrer Tagung am 15. Oktober 2013 Bericht erstatten und uns im November 2013 einen Zwischenbericht vorlegen; - wie bestmöglich ein Arbeitgeberservice aufgebaut werden kann, der in der Wirtschaft vorhandene Angebote im Sinne der Jugendgarantie identifiziert und den Bedarf an Qualifikationen und Kompetenzen auf Seiten der Wirtschaft feststellt sowie einen Maßnahmenplan zur Stärkung der Förderung von Existenzgründungen, vor allem in Zukunftsbranchen, erarbeiten. Das Netzwerk der HoPES könnte den Arbeitsministerinnen und -ministern bei ihrer Tagung am 15. Oktober 2013 einen bewertenden Zwischenbericht und uns im November 2013 die finalisierten Umsetzungsstrategien vorlegen; - wie Aus- und Weiterbildungsverbünde der Sozialpartner (Wirtschaft) angestoßen und die Erarbeitung ihrer jeweiligen Umsetzungsstrategien durch Hilfe zu unterstützt oder durch beauftragte Träger unterstützt werden können. Den Arbeitsministerinnen und -minister könnte bei ihrer Tagung am 15. Oktober 2013 ein bewertender Zwischenbericht und uns im November 2013 die finalisierten Umsetzungsstrategien vorgelegt werden. Die europäischen und nationalen Sozialpartner beabsichtigen, auf ihrer jeweiligen Ebene - den Aktionsrahmen für Jugendbeschäftigung zu implementieren und, auf dieser Basis, vertrauensvoll mit den EU-Institutionen und nationalen Stellen zusammenzuarbeiten; - darauf hinzuwirken, dass so früh wie möglich im Jahre 2014 Bildungsangebote bereitgestellt werden, die praktische Tätigkeiten in Betrieben und theoretische schulische Bestandteile sinnvoll kombinieren; - auf der Grundlage der Vorschläge des Aktionsrahmens für Jugendbeschäftigung eng mit den einschlägigen Institutionen zu kooperieren und passgenaue Reformmaßnahmen für die jeweiligen Mitgliedstaaten vorzuschlagen. Sie könnten uns im November 2013 berichten.

Seite 4 von 7 Die Arbeitsministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten werden erwägen - sicherzustellen, dass notwendige Strukturveränderungen bei den Arbeitsverwaltungen im nationalen Recht sowie notwendige Ressourcen geschaffen werden. Hierzu könnten sie bis zu ihrer Tagung am 15. Oktober 2013 einen Bericht vorlegen; - bei der Schaffung der notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Programmierung der Mittel in der Finanzperiode ab 2014 darauf zu achten, dass die Fördermöglichkeiten die identifizierten bestpractice -Ansätze aufgreifen und die Möglichkeit eines raschen Einsatzes der Mittel gewährleistet ist; - unter Einbeziehung der nationalen und europäischen Sozialpartner in Einklang mit nationalen Praktiken, der nationalen Arbeitsverwaltungen sowie des Netzwerks der HoPES und den Kammern jeweils auf die spezifische Situation des jeweiligen Mitgliedstaats maßgeschneiderte Implementierungspläne zur Weiterentwicklung der nationalen Ausbildungssysteme, soweit erforderlich, hin zur möglichst betriebsnahen Qualifizierung zu erarbeiten und uns in einem ersten Schritt im November 2013 einen Zwischenbericht vorlegen; - sicherzustellen, dass aus der Jugendgarantie Mittel zum Ausgleich von Einstiegsproblemen in den Arbeitsmarkt durch, unter anderem, wenn für notwendig erachtet, temporäre Lohnsubventionen, die unmittelbar an den Arbeitgeber ausgezahlt werden, effektiv werden können. Die Arbeitsministerinnen und -minister könnten mit Unterstützung der HoPES bis zu ihrer Tagung am 15. Oktober 2013 auf Grundlage der heutigen Besprechung der Arbeitsministerinnen und -minister nachhaltige Kriterien erarbeiten und uns im November 2013 die entsprechenden abgestimmten Implementierungspläne vorlegen. Die im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative bereitgestellten 6 Mrd. Euro könnten in Kombination mit ESF-Mitteln auch für Lohnkostenzuschüsse genutzt werden.

Seite 5 von 7 Die European Round Table of Industrialists will Folgendes fördern und beschleunigen - individuelle Betriebspraktika und Berufsausbildungsverhältnisse; - Unterstützung für pan-europäische Projekte wie die Europäische Ausbildungsallianz und sein angegliedertes Mentorennetzwerk sowie die Unterstützung von Programmen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik (sog. MINT- Berufe); - Sponsoring von unternehmerischer Bildung. Die Europäische Kommission will - die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zur Umsetzung der "Jugendgarantie"-Programme und durch das Vorziehen - "frontloading" - durch Anpassung des Mittelprofils im MFR der Jugendbeschäftigungsinitiative unterstützen. Spezielle Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit werden die Mitgliedstaaten auf ihre Anforderung direkt unterstützen; - die Arbeit mit den Mitgliedstaaten an den Partnerschaftsvereinbarungen und Operationellen Programmen beschleunigen, damit die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, d.h. der Europäische Sozialfonds, umfangreiche Unterstützung für Humankapitalinvestitionen leisten können; - in Übereinstimmung mit der Bitte des Europäischen Rates vom 27./28. Juni 2013, die grenzüberschreitende Mobilität junger Menschen durch die Umgestaltung des EURES Portals und die Stärkung des Programms Dein erster EURES-Job zur grenzüberschreitenden Rekrutierung fördern. Gemeinsam mit den HoPES könnte sie einen Maßnahmenplan erarbeiten und im November 2013 über das Zwischenziel Bericht erstatten; - den Übergang von Schule in Beschäftigung erleichtern, indem sie die Europäische Ausbildungsallianz ins Leben ruft, einen Qualitätsrahmen für Praktika empfiehlt und sicherstellt, dass das ERASMUS + -Programm, das die grenzüberschreitende Bildung

Seite 6 von 7 und Ausbildung fördert, wie ebenfalls vom Europäischen Rat am 27. / 28. Juni 2013 dargelegt, bis Januar 2014 operativ einsetzbar machen und weiterhin das Missmatching von Qualifikationen in Sektoren mit Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen adressieren. Die Europäische Investitionsbank will - Kredite bereitstellen, um die Ko-Finanzierung für Sachinvestitionen beim Ausbau von Berufsbildungsmöglichkeiten und der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu unterstützen; - im Rahmen ihrer Fazilität für Wachstum und Beschäftigung, die Kreditvergabe mit günstigen Refinanzierungsbedingungen zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ausweiten, die einen großen Einfluss auf Jugendbeschäftigung haben; - eine zugeordnete Fazilität Fähigkeiten und Arbeitsplätze Investitionen für die Jugend einrichten, die die Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche in KMU und eine berufsbezogene Ausund Weiterbildung unterstützt; - Praktika als Element ihrer Finanzierungsaktivitäten zugunsten von Ausbildungsaktivitäten unterstützen; - durch ihre Tochter, den Europäischen Investmentfonds (EIF), sich auf die Gewährung von Mikro-Krediten fokussieren, einschließlich für junge Unternehmer und die EU Studiendarlehensfazilität zur Unterstützung von Mobilität zu Lernzwecken. Jungen Menschen unter 25 Jahren in den EU-Mitgliedstaaten muss eine Arbeitsstelle guter Qualität oder eine weiterführende Ausbildung, ein Ausbildungs- oder ein Praktikumsplatz angeboten werden können. Hierzu können die von uns heute konkret benannten Instrumente einen wesentlichen Beitrag leisten, da sie besonders Erfolg versprechende Maßnahmen darstellen und weniger effiziente Wege vermeiden. In diesem Zusammenhang haben wir heute die Forderung des Europäischen Rates vom 27./28. Juni 2013 erneut bekräftigt, dass die Auszahlung der für die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche zugewiesenen 6 Milliarden Euro auf die ersten beiden Jahre des nächsten mehrjährigen Finanzierungszeitraums konzentriert vorgezogen und ab Januar 2014 wirksam werden soll.

Seite 7 von 7 Uns eint der gemeinsame Wille, die mitgliedstaatliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu intensivieren, bis die europäischen Jugendlichen ihr Potential zur vollen Entfaltung bringen können. Wir haben daher vereinbart, dass wir im November 2013 nach der Tagung der Arbeitsministerinnen und -minister im Oktober 2013 den Fortschritt in den benannten Bereichen evaluieren werden. Diese Folgekonferenz wird auf Einladung Frankreichs in Paris stattfinden.