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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München Milchprüfring Bayern e. V. Herrn Geschäftsführer Dr. Christian Baumgartner Hochstatt 2 85283 Wolnzach Name Herr Peter Rahbauer Telefon 089/2182-2312 Telefax 089/2182-2711 Ihr Zeichen, Bitte bei Antwort angeben München Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen Mail v. 13.12.2013 L/a-7406-1/54 19.12.2013 Forschungsprojekt Frühwarnsystem für Stoffwechselerkrankungen von Milchkühen mit Hilfe von Infrarotabsorptionsspektren der Milch (A/14/04) Anlagen - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), Stand: 1. Mai 2012 - Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz - Kooperationsvereinbarung zwischen MPR und LKV - Formblatt Verwendungsnachweis mit Erklärung - Vereinbarung über die Förderung des Forschungsprojektes Sehr geehrter Herr Baumgartner, das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium) gewährt auf den Antrag des Milchprüfring Bayern e. V. (MPR) vom 13.12.2013 für o. g. Projekt für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von höchstens 446.500,00 (in Worten: vierhundertsechsundvierzigtausendfünfhundert Euro). Seite 1 von 6 Ludwigstraße 2 U3, U4, U5, U6 Odeonsplatz Telefon 089 2182-0 poststelle@stmelf.bayern.de 80539 München Bus 100 Odeonsplatz Telefax 089 2182-2677 www.stmelf.bayern.de

1. Zweck der Förderung Die Mittel sind zweckgebunden. Zweck der Zuwendung ist die Förderung des Projekts Frühwarnsystem für Stoffwechselerkrankungen von Milchkühen mit Hilfe von Infrarotabsorptionsspektren der Milch. Gefördert wird die Erforschung sowie die praktische Entwicklung und Umsetzung eines Frühwarnsystems für Energiestoffwechselprobleme bei Milchkühen. Dadurch soll den Betriebsleitern die Möglichkeit gegeben werden, beginnende Stoffwechselentgleisungen zu erkennen und frühzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Um das Ziel des Projektes möglichst schnell und kostengünstig zu erreichen, schließen der MPR (Technik und Know-How) und das LKV (Logistik, Datenverwaltung) eine Kooperationsvereinbarung. 2. Finanzierungsplan 2.1. Finanzierungsart Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. 2.2. Berechnung der Kosten Gem. Kostenaufstellung vom 13.12.2013: Kosten davon 2014 davon 2015 davon 2016 MPR 422.000,00 141.000,00 144.250,00 136.750,00 LKV 471.000,00 138.000,00 176.500,00 156.500,00 Gesamtkosten 893.000,00 279.000,00 320.750,00 293.250,00 Seite 2 von 6

2.3. Höhe der Zuwendung Für das Projekt Frühwarnsystem für Stoffwechselerkrankungen von Milchkühen mit Hilfe von Infrarotabsorptionsspektren der Milch beantragt der MPR eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 446.500,00. Die Kooperationspartner erhalten jeweils maximal 50 % Förderung ihres jeweiligen Aufwands. Die Mittel stehen wie folgt zum Abruf: 2014 139.500,00 2015 160.375,00 2016 146.625,00 Gesamt 446.500,00 2.4. Finanzierung Gesamt davon 2014 davon 2015 davon 2016 Zuwendung 446.500,00 139.500,00 160.375,00 146.625,00 Eigenmittel 446.500,00 139.500,00 160.375,00 146.625,00 Gesamt 893.000,00 279.000,00 320.750,00 293.250,00 3. Bewilligungszeitraum Die Mittel stehen in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2016 zur Verfügung. 4. Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P) Die in der Anlage beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), Stand: 1. Mai 2012, sind Bestandteil dieses Bescheides, soweit in diesem Bescheid nichts Abweichendes geregelt ist. Seite 3 von 6

5. Besondere Nebenbestimmungen 5.1. Die Mittel können im ersten und zweiten Jahr auf Antrag in das nächste Jahr übertragen werden. 5.2. Abweichend von Ziff. 6.3 ANBest-P hat der Zuwendungsempfänger die Unterlagen zehn Jahre ab der Bekanntgabe der Bewilligung aufzubewahren, sofern nicht nach steuerlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht vorgeschrieben ist. 5.3. Die Projektdurchführung hat entsprechend dem Projektantrag und der Kooperationsvereinbarungen der Projektpartner (s. Anlage) zu erfolgen. Diese Vereinbarung ist Bestandteil dieses Bescheides. 5.4. Jeweils zum 01.01.2015 und 2016 ist dem Staatsministerium ein Zwischenbericht und zum 01.04.2017 ein ausführlicher Abschlussbericht vorzulegen. 5.5. Nach Abschluss des Projekts sind die Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen. 5.6. Der Zuwendungsempfänger hat für die Weitergabe der Zuwendung an das LKV einen zivilrechtlichen Vertrag unter Verwendung des vorgegebenen Vertragsformulars Vereinbarung über die Förderung des Forschungsprojektes Frühwarnsystem für Stoffwechselerkrankungen von Milchkühen mit Hilfe von Infrarotabsorptionsspektren der Milch abzuschließen (s. Anlage). 5.7. Die Weiterleitung darf nur zu dem in diesem Bescheid festgelegten Zuwendungszweck und nur für die genannten Maßnahmen erfolgen. 5.8. Der Zuwendungsempfänger hat die Einhaltung der Fördervoraussetzungen durch den Letztempfänger zu überprüfen und bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen durch den Letztempfänger die Rückforderung einzuleiten und durchzusetzen. 5.9. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage bleibt vorbehalten, soweit dies für die Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich ist. Seite 4 von 6

6. Auszahlung der Zuwendung Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf Anforderung unter Beachtung von Ziff. 1.4 ANBest-P und Angabe der Ordnungs-Nr. A/14/04 wie folgt: 2014: bis zu 139.500,00 2015: bis zu 160.375,00 2016: bis zu 146.625,00 7. Verwendungsnachweis Die Verwendung der Zuwendung ist spätestens bis 30.04.2017 der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Förderwesen und Fachrecht, nachzuweisen. Als Verwendungsnachweis sind ein Sachbericht und ein zahlenmäßiger Nachweis vorzulegen. Ein einfacher Verwendungsnachweis nach Nr. 6.1.5 ANBest-P wird zugelassen. 8. Prüfungsrecht In Ergänzung zu Nr. 7 ANBest-P haben das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft das Recht, die Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung durch Besichtigungen an Ort und Stelle und durch Einsichtnahme in die Bücher und Belege zu prüfen. 9. Beihilferechtliche Grundlagen Die Förderung beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 Art. 31 Abs. 2 Punkt b) der Kommission vom 6. August 2008 (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; Amtsblatt EU L 214 vom 9.8.2008, S. 32). 10. Hinweise 10.1. Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf des Zuwendungsbescheides sowie als Folge hiervon die Erstattung der Zuwendung richten sich nach Art. 43, 48, 49, 49a BayVwVfG. Seite 5 von 6

10.2. Subventionsbetrug ist gemäß 264 StGB strafbar. Auf die Erklärung vom 11.12.2013 wird hingewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München, Postfachanschrift: Postfach: 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor dem Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen Friedrich Mayer Ministerialdirigent Seite 6 von 6