Hochwasserschutzgesetz

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Transkript:

03/02/04 Überschwemmungsgebiete für Schadensvorsorge - Eine andere Flusspolitik Schadensvorsorge besser als Schadensbeseitigung Die verheerende Flutkatastrophe an der Elbe im Sommer 2002 hat allen deutlich gemacht, wie gefährlich und schadensträchtig Hochwasserereignisse sein können. Durch das Elbehochwasser sind in Deutschland 21 Menschen ums Leben gekommen und Sachschäden in Höhe von 9 Milliarden Euro entstanden. Wir allen wissen, dass es mit der zunehmenden globalen Erwärmung zu einer Häufung extremer Wetterereignisse kommt und weiter kommen wird. Darum ist es wichtig, weiter aktiv Klimaschutz zu betreiben. Durch die Fortsetzung der Klimaschutzpolitik auch über 2012 hinaus muss erreicht werden, dass die globale Durchschnittstemperatur bis zum Ende dieses Jahrhunderts um nicht mehr als 2 C gegenüber dem Beginn der Industrialisierung steigt. Aber auch die diese Erwärmung wird noch eine Häufung von extremen Wetterlagen nach sich ziehen. Es ist also vermehrt mit Hochwassern zu rechnen. Wir müssen uns darauf einstellen. Diese dürfen aber nicht wieder solche Schäden verursachen. Wir müssen vorbeugen. Wir müssen Schadensvorsorge betreiben. Dem dient der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf. Erreicht wird dies im Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes durch bundeseinheitliche, stringente Vorgaben.

Gesetz zum Vorbeugenden Hochwasserschutz Grundlage des Gesetzentwurfs ist das nach der Flutkatastrophe an der Elbe von der Bundesregierung am 15. September 2002 verabschiedete 5-Punkte-Programm zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Das ist im Zuständigkeitsbereich des Bundes die wichtigste Maßnahme zur Verwirklichung dieses Programms. Ziel des Gesetzes ist es, die offensichtlichen Vollzugs- und Regelungsdefizite der Vergangenheit zu beseitigen. Der Gesetzentwurf ändert dafür eine Reihe der hochwasserrelevanten Rechtsvorschriften des Bundes durch ein Artikelgesetz. Es sind Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz, im Baugesetzbuch, im Raumordnungsgesetz, im Bundeswasserstraßengesetz und im Gesetz über den Deutschen Wetterdienst vorgesehen. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Grundsatz Alle, die von Überflutungen betroffen sein können, werden verpflichtet, Hochwasserschäden im Rahmen ihrer Möglichkeiten vorzubeugen. Neue Ölheizungen sind in von Überschwemmungen gefährdeten Gebieten beispielsweise künftig nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Überschwemmungsgebiete Zukünftig wird erstmalig bundeseinheitlich vorgegeben, Überschwemmungsgebiete mindestens für ein sogenanntes 100-jährliches Hochwasser festzusetzen. Damit soll entlang der Flüsse auch über Ländergrenzen hinweg ein einheitlicher Maßstab für den Hochwasserschutz gelten. Die Länder müssen diese Überschwemmungsgebiete innerhalb von 5 Jahren überall an den Flüssen festlegen. Dadurch wird ein flächendeckender Hochwasserschutz ermöglicht. Es wird die Kategorie der überschwemmungsgefährdeten Gebiete eingeführt und unter Schutz gestellt. Das sind zum Beispiel Flächen, die bei 2

Deichbrüchen überflutet werden können. Damit soll den Kommunen und der Bevölkerung bewusst gemacht werden, dass auch Hochwasserschutzeinrichtungen keinen absoluten Schutz vor Hochwasser bieten. Im Elbegebiet sind 2001 über 100 Deiche gebrochen. Die Länder werden verpflichtet, die Überschwemmungsgebiete und die überschwemmungsgefährdeten Gebiete in den Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen zu kennzeichnen. Dadurch werden die planenden Gemeinden und die bauwilligen Bürger/Bürgerinnen frühzeitig über Hochwassergefahren informiert. Niemand soll sich bei einer Flut beschweren können, er habe nicht gewusst in einem solchen Gebiet gebaut oder gemietet zu haben. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten dürfen zukünftig keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. Wohnsiedlungen, Gewerbeparke in Flussauen sind die Flutschäden von morgen. Wir wollen die immensen Schäden, die bei Hochwasser gerade durch die Zerstörung von Gebäuden entstehen, in Zukunft mindern. Auch die Landwirtschaft muss sich stärker an den Gefahren des Hochwassers orientieren. Grünlandumbruch in Überschwemmungsgebieten wiederspricht heute der Definition der guten fachlichen Praxis des Bundesnaturschutzgesetzes. Nun gilt: Ackerbau in festgesetzten Überschwemmungsgebieten muss bis Ende 2012 grundsätzlich eingestellt werden. Dadurch soll der Bodenerosion und dem Eintrag von Schadstoffen in Gewässer bei Überflutungen begegnet werden. Der Maisanbau in Überschwemmungspoldern hat 2001 Zehntausenden von Fischen das Leben gekostet und im Wortsinn zum Himmel stinkende Schäden angerichtet. Außerhalb der sogenannten Abflussbereiche, also der Teile des Überschwemmungsgebiets, in denen bei Hochwasser das Wasser besonders rasch durchfließt, soll Ackerbau jedoch weiterhin möglich sein, wenn bestimmte Auflagen beachtet werden. 3

Hochwasserschutzpläne Wir wollen auch den Hochwasserschutz verbessern. Die Länder werden verpflichtet, innerhalb von 4 Jahren flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne aufzustellen. Diese sind zwischen den Ländern und international abzustimmen. Damit sollen für die Flüsse auch grenzüberschreitend Hochwasserschutzkonzepte erstellt werden, mit denen z.b. neue Retentionsräume geschaffen werden sollen, in die das Hochwasser ausweichen kann. Weiterhin können die Hochwasserschutzpläne Deichverlegungen, die Rückhaltung von Niederschlagswasser sowie die Erhaltung und Wiederherstellung von Auen vorsehen. Diese internationale Abstimmung konnte an der Elbe durch den Aktionsplan Hochwasserschutz, der am 22.10.2003 von der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe verabschiedet wurde, erfolgreich eingeleitet werden. Die Bundesregierung hat im Biosphärenreservat Mittlere Elbe bei Dessau und am Bösen Ort zwischen Brandenburg und dem Wendland mit über 12 Mio. aufgezeigt, wie durch Deichverlegung und Wiederherstellung von Auen der Elbe wieder mehr Raum gegeben werden kann. Der neue Hochwasseraktionsplan Elbe sieht eine Reihe weiterer Deichverlegungen vor. Im Rahmen der Koordinierung dieser Pläne können sich die Länder auch über einen Ausgleich der Interessen von Ober- und Unterliegern verständigen damit nicht das Häuslebauen im Ländle den Kölnern die Altstadt flutet. Eine andere Flusspolitik - Den Flüssen mehr Raum Als eine Konsequenz aus dem Hochwasser hat die Bundesregierung die Ausbaupläne für Elbe sowie den Bau von Staustufen an der Donau gestoppt. Wir begrüßen es, dass der tschechische Senat dem Baus von Staustufen an der Elbe oberhalb von Dresden nicht zugestimmt hat. Die Unterhaltung sowie der Ausbau und der Neubau von Bundeswasserstraßen müssen in Zukunft hochwasserneutral durchgeführt werden. Beim Ausbau- und 4

beim Neubau von Bundeswasserstraßen soll darüber hinaus wegen der Belange des Naturschutzes generell das Bundesamt für Naturschutz in den Planfeststellungsverfahren angehört werden. Damit soll der Sachverstand des Bundesamtes frühzeitig in die Planungen einfließen, was u.a. auch dem Hochwasserschutz zu gute kommen kann. Fazit: Konsequenzen aus der Flut gezogen Die Bundesregierung hat ein anspruchsvolles Konzept zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vorgelegt. Es ist das Ergebnis einer sehr konstruktiven Zusammenarbeit des Umweltministeriums insbesondere mit den Kollegen Renate Künast und Manfred Stolpe. Mit dem Gesetz zum Vorbeugenden Hochwasserschutz zieht die Bundesregierung die Konsequenzen aus der Jahrhundertflut von 2001. Wir setzen auf Vorsorge und Schadensvermeidung. 5