Geld und Spiele Konstruktionsseminar Konstruieren Sie ein Spiel mit Zentralbank (wie EZB oder FED) Prof. Klaus Bastian {bastian@imn.htwk-leipzig.de}, Prof. Hans-Ulrich Niemitz {niemitz@r.htwk-leipzig.de} 1
Diskussion 6. 5. 2009 2
EVE online Herrschaft zwischen den Allianzen Kooperation (Zusammenschluss) gesellschaftlich+herrschaftlich+gemeinschaftlich abschießen Erweiterter Markt: Verträge im Menü vorgegeben, Sicherheiten können frei festgesetzt werden Vertragsverstöße werden dokumentiert 3
WoW Gilden operieren gemeinschaftlich Spielebetreiber bleibt im Hintergrund Die Ökonomie ist ein Teil des Märchens WoW Stückweise wird Gesellschaft gespielt (helfen) Bei Betrug Anzeige beim Game-Master Verträge lassen sich besichern, praktisch ist das aber eine Illusion 4
OGame Herrschaft/Machtkampf zwischen Allianzen Betreiber fungiert als Herrscher Innerhalb der Allianzen Mix aus Gemeinschaft und Gesellschaft Rechtsgeschäfte (?) zwischen den Allianzen: Naturaltausch, Mondschuss Verträge nur mündlich zwischen Spielern/Allianzen: Kredit, Kauf, Dienstleistung Keine Vertragssicherheit es droht nur ein schlechter Leumund durch verpetzen 5
Civilization Wettbewerb um Herrschaft zwischen Zivilisationen Zwischen Zivilisationen zum Teil Rechtsgeschäfte wie Kredit, Kauf Absicherung durch das Spiel, kein Versagen der Verträge möglich NPC-Institutionen als Weltregierung 6
Heute: Geld und die Banken Privatgeld im Kreditgeschäft schöpfen Allgesellschafter-Bank Zentralbanken emittieren Geld gegen Finanztitel Wechsel und Wertpapierpensionsgeschäfte Konstruktion von Zentralbanken 7
(Privat-) Geld Geldemission (als Gläubiger für die Schuldner Geld als Schuldenzahlungsmittel emittieren) ist das wichtigste Rechtsgeschäft nach Miete und Kredit. Es gelingt durch eine neue Art des Kollateralisierens. Es gibt zwei Varianten. Immer werden dabei Rechtstitel emittiert und akzeptiert. Beim Geldemissionsgeschäft emittiert der geldemittierende Gläubiger sein AbrufKollateralEigentum als Geld. Dieses kann jederzeit und sofort AbrufKollateralBesitz des Geldemittenten fordern. Der Geldschuldner akzeptiert dieses Geld. Er ist der erste Geldakzeptant und als Schuldner seinem Gläubiger verpflichtet. Der Verkäufer akzeptiert das Geld des Schuldners. Er ist dem Geldemittenten nicht verpflichtet. 8
Geldemission Das ist das Geld! (KollateralProprietas) Geldschuldner Abruf Koll Eig Geldemission/-akzeptanz Univers Obj Nat Bes Nat Eig Termin Koll Bes Kredit NaturalProprietas Abruf Koll Bes Nat Eig Nat Bes Univers Obj Termin Koll Eig Geldgläubiger Privat emittiertes Geld kann nur in die Welt kommen, indem sich zweimal auf Universalobjekte bezogen wird. Zum ersten auf das des Gläubigers, zum zweiten auf das des Schuldners! 9
Allgesellschafter Bank Nehmen wir ein fünftes ETHISCHES Prinzip Geld darf nur die Gesellschaft vermittels ihrer A-Bank emittieren. Sie emittiert das Geld wie ein Privatemittent, nämlich als AbrufKollateralEigentum, d. h. mit Gläubigersicherheit Der geforderte Zins wird zusätzlich emittiert und kann vom Staat für Verwaltung und Infrastruktur verwendet werden. Am Ende der Kreditlaufzeit verschwindet mit der Valuta und dem Zins das Geld wieder aus der Welt. 10
Zentralbanken (Wikipedia) Notenbanken waren ursprünglich Geschäftsbanken, die Banknoten herausgaben. Dies waren Quittungen für Münzgeld, das die Notenbanken in Verwahrung nahmen. Die Quittungen wurden als Zahlungsmittel verwendet. Sie gaben ihren Inhabern das Recht, von einer dazu verpflichteten Bank jederzeit die Herausgabe der entsprechenden Menge Münzgeld zu verlangen. Daraus entwickelte sich das Erfordernis für die Notenbanken, die von ihnen ausgegebenen Banknoten durch Bestände zunächst an Münzen, später an Edelmetallen (Gold, Silber) abzusichern, zu decken (Deckungspflicht). Mit der Zeit überstieg die Menge an Papiergeld die Menge an Münzen und Edelmetallen deutlich (s. Geldschöpfung). Deshalb müssen Notenbanken heute in vielen Ländern Banknoten nicht mehr durch Goldbestände abdecken (Aufhebung der Golddeckungspflicht). Etwa seit Ende des 19. Jahrhunderts gingen die Staaten dazu über, das Recht zur Ausgabe von Banknoten den verschiedenen Notenbanken ihres Landes zu entziehen und einer zentralen Notenbank, der Zentralbank des Landes, zu übertragen. Diese versorgt ihrerseits die Geschäftsbanken über Kredite mit Banknoten. Ein erster Versuch fand schon im 18. Jahrhundert in England und dann in Frankreich statt. 11
Begriffe (Wikipedia) Eine Zentralbank (Notenbank, oder zentrale Notenbank) ist eine für die Währungspolitik zuständige Institution. Eine Geschäftsbank ist ein Unternehmen, das monetäre Problemlösungen für den Zahlungs- und Kredit- und Kapitalverkehr anbietet. Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. 12
(Zentralbank)-Geld Zentralbanken emittieren kein AbrufKollateralEigentum Es besteht weder eine Einlösungsverpflichtung noch muss die Zentralbank auf Abruf kollateralisieren Zentralbanken geben gegen (schuldnergesichertes) TerminKollateralEigentum von Geschäftsbanken Zentralbankgeld aus ( Refinanzierung ) Zentralbanken haben Eigenkapital, welches im Fall des Versagens von Geschäftsbanksicherheit und Terminkollateralbesitzer das überschüssige Geld zurückholen kann. Die EZB verfügt z. B. über 6% der Euros Eigenkapital 13
Zweigliedriges Bankensystem GBank ZBank Anspruch auf ZB-Geld ZB-Geld Kunde Schuldner GBank Gläubiger TerKolEig TerKolBes Titel müssen finanzmarkttauglich sein Wo ist das AbrufKollateralEigentum? TerKolEig TerKolEig TerKolBes 14
Geld im Spiel Wir wollen, dass Spieler Geld emittieren, das heißt, sich (als Privatbank) oder als Zentralbank im Spiel organisieren. Voraussetzung ist das Vorhandensein kollateralisierbarer Proprietas, wie in unserer WoW-Erweiterung modelliert und im Naturalkredit erprobt (Kiste). Erforderlich ist ein Rechtssystem, welches Rechtstitel akzeptieren und die dazu erforderlichen Operationen (Vollstreckung) prozessieren lässt. Hoheitliche Handlungen benötigen Institutionen! Zentralbanken erfordern einen Wertpapiermarkt 15
Wechsel (Wikipedia) 16
Wechsel (Wikipedia) Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers (Gläubiger) an den Bezogenen (Schuldner) enthält, an ihn {oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent)} zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Der Wechsel ist eine Urkunde und ein geborenes Orderpapier. Er wird daher nur mittels Indossament übertragen. Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden. Das Bestehen, die Fälligkeit und die Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen aus einem Wechsel, die nach Annahme durch den Bezogenen entstehen, sind losgelöst von der Forderung aus dem Grundgeschäft, wegen dessen der Wechsel geleistet wird (abstraktes Wertpapier). 17
Wertpapierpensionsgeschäft Wikipedia Beim Wertpapierpensionsgeschäft handelt es sich um einen Vertrag, bei dem der Besitzer von Wertpapieren (Pensionsgeber) diese an einen Dritten (Pensionsnehmer) für eine begrenzte Zeit unter Übernahme der Rückkaufverpflichtung veräußert. Der Zeitpunkt der Rückgabe kann von vornherein vereinbart oder später festgelegt werden. Bei einem echten Wertpapierpensionsgeschäft ist der Pensionsnehmer verpflichtet, die Wertpapiere wieder zurückzuverkaufen. Bei einem unechten Wertpapierpensionsgeschäft ist der Pensionsnehmer berechtigt (aber nicht verpflichtet), die Wertpapiere wieder zurückzuverkaufen. An der Rückkaufverpflichtung des Pensionsgebers ändert dies jedoch nichts. Wertpapierpensionsgeschäfte dienen auch Geschäftsbanken zur Refinanzierung (Offenmarktpolitik). 18
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