Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt.



Ähnliche Dokumente
Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt.

Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt.

Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt.

Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt.

Amtliche Bekanntmachungen

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt.

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften

Nicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Bildungsmanagement/Education Management

21/ Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010

Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar

Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF)

amtliche mitteilungen

Studienordnung. Bauhaus-Universität Weimar Fakultät Bauingenieurwesen

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

Amtliche Mitteilungen

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

letzte Änderung

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

geändert durch Satzungen vom 31. März Oktober März Oktober 2014

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Richtlinie zur Vergabe von Zertifikaten durch das Sprachenzentrum der Technischen Universität Clausthal vom 3. Mai 2012 (Mitt. TUC 2012, Seite 130)

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen

Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang in den Studienbereichen Studium Fundamentale und Berufsfeld

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Einführung in statistische Auswertungsverfahren. B Erz 2012 AC#02. Bernhard Mierswa. Universität Erfurt - Erziehungswissenschaftliche Fakultät

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 44. Jahrgang 20. Januar 2016 Nr. 2

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.:

Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 8 / 2012

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.:

-31/1- Ordnung für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Multimediales Fernstudium Französisch der Universität Leipzig 1

Besonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen

GebührenVO_IWB_2015_02_12

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

Studien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015

Amtliche Bekanntmachungen

1 Aufgaben der Studienordnung

S T U D I E N O R D N U N G

Vom 3. August (Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg 2006 lfd. Nr. 15)

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung:

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Vom (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF

Ordnung für die Prüfung über Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums und für die vorbereitenden Sprachkurse

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

1 Aufgaben der Studienordnung

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung

Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014

Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang

Vom 9. Oktober a) Das Wort Basismodulen wird durch das Wort Modulen ersetzt.

Aufgaben der Studienordnung

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Lesefassung 1. vom 5. Januar 2009 (Verkündungsblatt der Friedrich-Schiller-Universität Jena Nr. 9/2009 S. 823)

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen

Hier findet ihr alle Informationen rund um s Studium in den Sozialwissenschaften: Prüfungsordnung:

Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008

Studiengang Abschluss CN-Wert

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

Studien- und Fachprüfungsordnung für den Diplom-Intensivstudiengang Schauspiel der Hochschule für Musik und Theater Rostock. vom 14.

M 4:Geschichte, M 4.4: Schwerpunkt Neuere Geschichte Europas, Erstfach

Technische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen

Transkript:

Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für das weiterbildende Studium Staatswissenschaften- Sozialwissenschaften vom 21. August 2005 Diese Satzung ist dem Thüringer Kultusministerium angezeigt. Hinweis: Die formale Ausfertigung der Ordnung erfolgt durch die Unterschrift des Präsidenten. Das Ausfertigungsdatum ist unter der Überschrift ausgewiesen. In der Kopfzeile sind zudem das Datum der amtlichen Veröffentlichung und die Registernummer des Verkündungsblattes der Universität Erfurt zu dieser Ordnung vermerkt. Die Ordnung ist wie folgt zu zitieren: [Titel der Ordnung] in der Fassung vom [Ausfertigungsdatum], (VerkBl. UE RegNr.: ) Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt. Fragen oder Kommentierungen bitte an: E-Mail: Bernhard.Becher@uni-erfurt.de Bearbeitungsstand: 21. 08. 2005 Az.: A0E 30/009 1

Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für das weiterbildende Studium Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften vom 21. August 2005 Gemäß 5 Absatz 1 und 15 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Juni 2005 (GVBl. S. 229) in Verbindung mit 9 Absatz 2 Nummer 5 der Grundordnung der Universität Erfurt (Grundordnung) vom 3. Juli 2001 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7/2002 S. 296), zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung zur Grundordnung vom 16. Juni 2003 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 8/2003 S. 342), erlässt die Universität Erfurt folgende Zugangs- und Verfahrensbestimmungen für das weiterbildende Studium Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften (ZV- WBS-Stawi-Sowi). Im Rahmen einer Eilentscheidung hat der Präsident der Universität Erfurt diese Satzung am 21. August 2005 verfügt. Diese Satzung wurde dem Thüringer Kultusministerium mit Schreiben vom 30. August 2005 angezeigt. 1 Geltungsbereich (1) Die Prüfungs- und Studienordnung gilt für das weiterbildende Studium in Staatswissenschaften- Sozialwissenschaften. Das Studienangebot in Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften erfolgt als Teilzeitstudium in sechs Semestern im Umfang von 60 Leistungspunkten im Sinne RPO-BA in der jeweiligen Fassung angeboten. (2) Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. 2 Rechtscharakter des weiterbildenden Studiums Das weiterbildende Studium Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften ist öffentlich-rechtlich gestaltet. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zum weiterbildenden Studium Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften kann zugelassen werden, wer: (a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder (b) die für die Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben hat. Diese Eignung wird vom BA Prüfungsausschuss der Staatswissenschaftlichen Fakultät auf Empfehlung der Studienrichtung Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften festgestellt. (2) Es müssen Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B1 gemäß Anlage 2 der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt entweder durch einen Test beim Sprachenzentrum der Universität Erfurt oder eine vom Sprachenzentrum als gleichwertig anerkannten Sprachprüfung nachgewiesen werden. (3) Der Zugang zum weiterbildenden Studium ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 nicht erfüllt sind oder für die Baccalaureus-Studienrichtung mit der Nebenstudienrichtung Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften eine Zulassungsbeschränkung besteht. 4 Studienziele und -inhalte (1) Die Sozialwissenschaften behandeln gesellschaftliche Institutionen und Organisationen von der Familie bis zum Staat. Sie stellen die Frage ins Zentrum, wie politische und soziale Handlungszusammenhänge erzeugt und reproduziert werden. Dabei werden internationale und interkulturelle Gesichtspunkte und der Vergleich besonders betont. (2) Das sozialwissenschaftliche Studium vermittelt theoretische und methodische Kenntnisse auf erfahrungswissenschaftlicher Grundlage. Die Sozialwissenschaften an der Universität Erfurt bieten Bearbeitungsstand: 21. 08. 2005 Az.: A0E 30/009 2

Lehrveranstaltungen in den Hauptbereichen der Politikwissenschaft und Soziologie und ihrer Teildisziplinen sowie übergreifend in den Methoden der empirischen Sozialforschung an. Für die Soziologie sind dies: - Soziologische Theorie - Makrosoziologie: Soziale Strukturen und Prozesse - Mikrosoziologie: Differenz, Interaktion, Identität und Kultur Für die Politikwissenschaft sind dies: - Politische Theorie - Vergleichende Regierungslehre - Internationale Beziehungen und europäische Politik. Die Veranstaltungen im Fach Methoden der empirischen Sozialforschung werden für beide Komponenten (Politikwissenschaft und Soziologie) gleichermaßen angeboten. 5 Studien- und Prüfungsleistungen (1) Die inhaltlichen Auflagen für den erfolgreichen Abschluss des weiterbildenden Studiums Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften im Umfang von 54 LP entsprechen den Auflagen, die in der Prüfungs- und Studienordnung des Baccalaureus-Studiengangs mit der Nebenstudienrichtung Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften in der jeweils geltenden Fassung gestellt werden. Die allgemeinen Auflagen sind der RPO-BA in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. (2) Die Auflagen des Absatz 1 werden durch den erfolgreichen Abschluss eines Moduls Fachdidaktik im Umfang von 6 LP aus dem Magister-Programm-Lehramt der Universität Erfurt. Die inhaltlichen Auflagen für den erfolgreichen Abschluss des Fachdidaktikmoduls sind der entsprechenden Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm-Lehramt und die allgemeinen Auflagen der Rahmenprüfungsordnung der Universität Erfurt für den Magister-Studiengang-Lehramt in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. (3) Studierende, die mit dem weiterbildenden Studium in Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften eine Anerkennung für das Unterrichtsfach Sozialkunde beim Landesprüfungsamt Thüringen anstreben, müssen die folgenden Lehrveranstaltungen erfolgreich nachweisen: - Politisches System der Bundesrepublik Deutschland, - eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Soziologie, - eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Sozialökonomie. (3) Für das weiterbildende Studium sind mindestens 42 LP aus Modulen der Universität Erfurt zu erbringen. Es können maximal Studienvorleistungen im Umfang von 18 LP in das weiterbildende Studium Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften eingebracht werden. 6 Bestehen des weiterbildenden Studiums, Notenbildung, und Zertifikat (1) Das weiterbildende Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Weiterbildungsprüfung bestanden ist. Diese ist bestanden, wenn zum Ende des 3. Studienjahres die 60 Leistungspunkte nach 5 in erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungsprüfungen nachgewiesen, die Auflagen der Prüfungsordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Nebenstudienrichtung Staatswissenschaften- Sozialwissenschaften im Umfang von 54 LP und ein Fachdidaktikmodul des Magister-Programms-Lehramt Regelschule im Umfang von 6 LP erfüllt sind und die Gesamtnote mindestens ausreichend (4,00) ist. (2) Für das erfolgreich abgeschlossene weiterbildende Studium ist eine Gesamtnote zu bilden. Aus den anzurechnenden Lehrveranstaltungsnoten wird, mit einer Genauigkeit von zwei Dezimalstellen nach dem Komma, die Gesamtnote errechnet. Dabei werden die ersten beiden Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Noten der Lehrveranstaltungen werden mit den dazugehörigen Leistungspunkten multipliziert und die addierten Multiplikationsergebnisse durch die Summe der Leistungspunkte (60 LP) dividiert. (3) Hat der Studierende in einem Studienbereich mehr Leistungspunkte nachgewiesen als erforderlich sind, werden die Lehrveranstaltungen mit den besten Lehrveranstaltungsnoten für die Berechnung herangezogen. Bearbeitungsstand: 21. 08. 2005 Az.: A0E 30/009 3

(4) Hat der Prüfling die Weiterbildungsprüfung bestanden, erhält er ein Zertifikat (Anlage 1). Das Zertifikat enthält die Gesamtnote und weist in einer Anlage die Noten der Lehrveranstaltungen aus. Die Noten werden mit einer Genauigkeit von einer Dezimalstelle nach dem Komma ausgewiesen. Die 2. Dezimalstelle wird ohne Rundung gestrichen. (5) Das Zertifikat wird vom Vorsitzenden des BA Prüfungsausschusses der Staatswissenschaftlichen Fakultät unterschrieben. 7 Gebühren (1) Das weiterbildende Studienangebot der Universität Erfurt in Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der Gebühren für das Langzeitstudium ( 107a ThürHG), d.h. in der Summe sind für 60 LP Gebühren in Höhe von 2 Vollzeitsemestern zu entrichten. (2) Die Studiengebühren sind semesterweise in Höhe von 1/6 der Vollzeitstudiengebühren mit der Einschreibung zum weiterbildenden Studium und bei der Rückmeldung zu entrichten. (3) Wird das Studium vorfristig abgeschlossen, ist vor der Ausgabe des Zertifikates die ausstehende Summe für die Gesamtgebühren zu entrichten. 8 Gleichstellungsklausel Alle aufgeführten Status- und Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen Form und von Männern in der männlichen Form geführt. 9 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt folgenden Monats in Kraft. Der Präsident der Universität Erfurt Anlage: 1. Muster für das Zertifikat Bearbeitungsstand: 21. 08. 2005 Az.: A0E 30/009 4

Universität Erfurt Zertifikat für Herrn Frau [Vorname Name] Anlage 1) geboren am [Geburtstag] in [Geburtsort] Nach ordnungsgemäßem Studium mit studienbegleitenden Prüfungen, siehe Anlage, wird für den erfolgreichen Abschluss im Weiterbildenden Studium [- Studienrichtung -] die Gesamtnote [Note] vergeben Erfurt, den [Tag der letzten Prüfung] [Siegel] Unterschrift] Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Staatswissenschaftlichen Fakultät Bearbeitungsstand: 21. 08. 2005 Az.: A0E 30/009 5