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1 Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für das weiterbildende Studium Staatswissenschaften- Sozialwissenschaften vom 16. August 2004 Diese Satzung ist dem Thüringer Kultusministerium angezeigt. Hinweis: Die formale Ausfertigung der Ordnung erfolgt durch die Unterschrift des Präsidenten. Das Ausfertigungsdatum ist unter der Überschrift ausgewiesen. In der Kopfzeile sind zudem das Datum der amtlichen Veröffentlichung und die Registernummer des Verkündungsblattes der Universität Erfurt zu dieser Ordnung vermerkt. Die Ordnung ist wie folgt zu zitieren: [Titel der Ordnung] in der Fassung vom [Ausfertigungsdatum], (VerkBl. UE RegNr.: ) Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt. Fragen oder Kommentierungen bitte an: Bernhard.Becher@uni-erfurt.de Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/009 1

2 Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für das weiterbildende Studium Staatswissenschaften- Sozialwissenschaften vom 16. August 2004 Gemäß 5 Absatz 1 und 15 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2003 (GVBl. S. 325) in Verbindung mit 9 Absatz 2 Nummer 5 der Grundordnung der Universität Erfurt (Grundordnung) vom 3. Juli 2001 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7/2002 S. 296), zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung zur Grundordnung vom 16. Juni 2003 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 8/2003 S. 342), erlässt die Universität Erfurt folgende Zugangs- und Verfahrensbestimmungen für das weiterbildende Studium Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften (ZV- WBS-Stawi-Sowi), der Senat der Universität Erfurt hat diese Satzung am 21. Juli 2004 beschlossen. Diese Satzung wurde dem Thüringer Kultusministerium mit Schreiben vom 16. August 2004 angezeigt. 1 Geltungsbereich (1) Die Prüfungs- und Studienordnung gilt für das weiterbildende Studium in Staatswissenschaften- Sozialwissenschaften. Das Studienangebot in Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften erfolgt als Teilzeitstudium in sechs Semestern im Umfang von 60 Leistungspunkten im Sinne RPO-BA in der jeweiligen Fassung angeboten. (2) Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. 2 Rechtscharakter des weiterbildenden Studiums Das weiterbildende Studium Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften ist öffentlich-rechtlich gestaltet. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zum weiterbildenden Studium Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften kann zugelassen werden, wer: (a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder (b) die für die Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben hat. Diese Eignung wird vom BA Prüfungsausschuss der Staatswissenschaftlichen Fakultät auf Empfehlung der Studienrichtung Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften festgestellt. (2) Es müssen Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B1 gemäß Anlage 2 der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt entweder durch einen Test beim Sprachenzentrum der Universität Erfurt oder eine vom Sprachenzentrum als gleichwertig anerkannten Sprachprüfung nachgewiesen werden. (3) Der Zugang zum weiterbildenden Studium ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 nicht erfüllt sind oder für die Baccalaureus-Studienrichtung mit der Nebenstudienrichtung Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften eine Zulassungsbeschränkung besteht. 4 Studienziele und -inhalte (1) Die Sozialwissenschaften behandeln gesellschaftliche Institutionen und Organisationen von der Familie bis zum Staat. Sie stellen die Frage ins Zentrum, wie politische und soziale Handlungszusammenhänge erzeugt und reproduziert werden. Dabei werden internationale und interkulturelle Gesichtspunkte und der Vergleich besonders betont. (2) Das sozialwissenschaftliche Studium vermittelt theoretische und methodische Kenntnisse auf erfahrungswissenschaftlicher Grundlage. Die Sozialwissenschaften an der Universität Erfurt bieten Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/009 2

3 Lehrveranstaltungen in den Hauptbereichen der Politikwissenschaft und Soziologie und ihrer Teildisziplinen sowie übergreifend in den Methoden der empirischen Sozialforschung an. Für die Soziologie sind dies: - Soziologische Theorie - Makrosoziologie: Soziale Strukturen und Prozesse - Mikrosoziologie: Differenz, Interaktion, Identität und Kultur Für die Politikwissenschaft sind dies: - Politische Theorie - Vergleichende Regierungslehre - Internationale Beziehungen und europäische Politik. Die Veranstaltungen im Fach Methoden der empirischen Sozialforschung werden für beide Komponenten (Politikwissenschaft und Soziologie) gleichermaßen angeboten. 5 Studien- und Prüfungsleistungen (1) Die inhaltlichen Auflagen für den erfolgreichen Abschluss des weiterbildenden Studiums Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften im Umfang von 54 LP entsprechen den Auflagen, die in der Prüfungs- und Studienordnung des Baccalaureus-Studiengangs mit der Nebenstudienrichtung Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften in der jeweils geltenden Fassung gestellt werden. Die allgemeinen Auflagen sind der RPO-BA in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. (2) Die Auflagen des Absatz 1 werden durch den erfolgreichen Abschluss eines Moduls Fachdidaktik im Umfang von 6 LP aus dem Magister-Programm-Lehramt der Universität Erfurt. Die inhaltlichen Auflagen für den erfolgreichen Abschluss des Fachdidaktikmoduls sind der entsprechenden Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm-Lehramt und die allgemeinen Auflagen der Rahmenprüfungsordnung der Universität Erfurt für den Magister-Studiengang-Lehramt in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. (3) Studierende, die mit dem weiterbildenden Studium in Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften eine Anerkennung für das Unterrichtsfach Sozialkunde beim Landesprüfungsamt Thüringen anstreben, müssen die folgenden Lehrveranstaltungen erfolgreich nachweisen: - Politisches System der Bundesrepublik Deutschland, - eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Soziologie, - eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Sozialökonomie. 6 Bestehen des weiterbildenden Studiums, Notenbildung, und Zertifikat (1) Das weiterbildende Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Weiterbildungsprüfung bestanden ist. Diese ist bestanden, wenn zum Ende des 3. Studienjahres die 60 Leistungspunkte nach 5 in erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungsprüfungen nachgewiesen, die Auflagen der Prüfungsordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Nebenstudienrichtung Staatswissenschaften- Sozialwissenschaften im Umfang von 54 LP und ein Fachdidaktikmodul des Magister-Programms-Lehramt Regelschule im Umfang von 6 LP erfüllt sind und die Gesamtnote mindestens ausreichend (4,00) ist. (2) Für das erfolgreich abgeschlossene weiterbildende Studium ist eine Gesamtnote zu bilden. Aus den anzurechnenden Lehrveranstaltungsnoten wird, mit einer Genauigkeit von zwei Dezimalstellen nach dem Komma, die Gesamtnote errechnet. Dabei werden die ersten beiden Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Noten der Lehrveranstaltungen werden mit den dazugehörigen Leistungspunkten multipliziert und die addierten Multiplikationsergebnisse durch die Summe der Leistungspunkte (60 LP) dividiert. (3) Hat der Studierende in einem Studienbereich mehr Leistungspunkte nachgewiesen als erforderlich sind, werden die Lehrveranstaltungen mit den besten Lehrveranstaltungsnoten für die Berechnung herangezogen. (4) Hat der Prüfling die Weiterbildungsprüfung bestanden, erhält er ein Zertifikat (Anlage 1). Das Zertifikat enthält die Gesamtnote und weist in einer Anlage die Noten der Lehrveranstaltungen aus. Die Noten werden mit einer Genauigkeit von einer Dezimalstelle nach dem Komma ausgewiesen. Die 2. Dezimalstelle wird ohne Rundung gestrichen. Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/009 3

4 (5) Das Zertifikat wird vom Vorsitzenden des BA Prüfungsausschusses der Staatswissenschaftlichen Fakultät unterschrieben. 7 Gebühren (1) Das weiterbildende Studienangebot der Universität Erfurt in Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der Gebühren für das Langzeitstudium ( 107a ThürHG), d.h. in der Summe sind für 60 LP Gebühren in Höhe von 2 Vollzeitsemestern zu entrichten. (2) Die Studiengebühren sind semesterweise in Höhe von 1/6 der Vollzeitstudiengebühren mit der Einschreibung zum weiterbildenden Studium und bei der Rückmeldung zu entrichten. (3) Wird das Studium vorfristig abgeschlossen, ist vor der Ausgabe des Zertifikates die ausstehende Summe für die Gesamtgebühren zu entrichten. 8 Gleichstellungsklausel Alle aufgeführten Status- und Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen Form und von Männern in der männlichen Form geführt. 9 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt folgenden Monats in Kraft. Der Präsident der Universität Erfurt Anlage: 1. Muster für das Zertifikat Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/009 4

5 aáéråáîéêëáí íbêñìêí îéêöáäí eéêêåöcê~ìxsçêå~ãék~ãéz ÖÉÄK~ãxKKzáåxdÉÄìêíëçêíz j~íêáâéäåìããéêwxz Ç~ë wéêíáñáâ~í ÑΩêÇ~ëïÉáíÉêÄáäÇÉåÇÉpíìÇáìã Anlage 1) Ópí~~íëïáëëÉåëÅÜ~ÑíÉåJpçòá~äïáëëÉåëÅÜ~ÑíÉåÓ déë~ãíåçíé xkçíéz xpáéöéäz bêñìêíixq~öçéêäéíòíéåmêωñìåöz xråíéêëåüêáñíz mêçñkaêkxsçêå~ãék~ãéz sçêëáíòéåçéêçéë_^jmêωñìåöë~ìëëåüìëëéëçéêxc~âìäí íz Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/009 5

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