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1 Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Nebenstudienrichtung Katholische Religionslehre in der Fassung vom 24. Oktober 2003 Diese Ordnung ist vom Senat der Universität Erfurt beschlossen. Mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 22. Juli 2003, Az.: H1-437/570/7-1 ist der Einrichtung dieses Studienganges grundsätzlich zugestimmt worden. Gemäß 109 Abs. 1 Nr. 1 ThürHG gilt diese Ordnung ab dem 23. Oktober 2003 als genehmigt. Hinweis: Die formale Ausfertigung der Ordnung erfolgt durch die Unterschrift des Präsidenten. Das Ausfertigungsdatum ist unter der Überschrift ausgewiesen. In der Kopfzeile sind zudem das Datum der amtlichen Veröffentlichung und die Registernummer des Verkündungsblattes der Universität Erfurt zu dieser Ordnung vermerkt. Die Ordnung ist wie folgt zu zitieren: [Titel der Ordnung] in der Fassung vom [Ausfertigungsdatum], (VerkBl. UE RegNr.: ) Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt. Fragen oder Kommentierungen bitte an: Bernhard.Becher@uni-erfurt.de Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/123 1

2 Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Nebenstudienrichtung Katholische Religionslehre in der Fassung vom 24. Oktober 2003 Gemäß 5 Abs. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2003 (GVBl. S. 325) in Verbindung mit 9 Abs. 2 Nr. 5 der Grundordnung der Universität Erfurt (Grundordnung) vom 3. Juli 2001 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7/2002 S. 296) zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung zur Grundordnung vom 16. Juni 2003 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 8/2003 S. 342) erlässt die Universität Erfurt folgende Prüfungs- und Studienordnung für den Baccalaureus-Studiengang in der Nebenstudienrichtung Katholische Religionslehre. Der Senat der Universität Erfurt hat diese Ordnung am 23. Juli 2003 beschlossen. Mit Schreiben vom 22. Juli 2003, Az.: H1-437/570/7-1 hat das Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst der Einrichtung dieses Studienganges grundsätzlich zugestimmt. Gemäß 109 Abs. 1 Nr. 1 ThürHG gilt diese Ordnung ab dem 23. Oktober 2003 als genehmigt. 1 Geltungsbereich Die Prüfungs- und Studienordnung gilt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Nebenstudienrichtung Katholische Religionslehre. Sie ergänzt die Rahmenprüfungsordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang (RPO-BA). 2 Kombination der Studienrichtungen Als Hauptstudienrichtung kann jede andere Studienrichtung gewählt werden. Die Kombination mit Evangelischer Religionslehre ist ausgeschlossen. 3 Gegenstand und Studienziele (1) Das Studium soll den Studierenden fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenzen verleihen, die sie befähigen, die Vermittlung der Katholischen Religion selbstständig auszuüben. (2) Ziel des Studiums ist es, Ursprung und Inhalt der Bibel zu kennen und ihre Gegenwartsbedeutung aufweisen zu können. Die Absolventen sollen Grundaussagen des christlichen Glaubens im Verlauf der Geschichte der Kirche erfassen und den christlichen Glauben und die christliche Lebenlehre aus der Erfahrung unserer Zeit reflektieren können. Die Studierenden erwerben Urteils- und Handlungsfähigkeiten im Hinblick auf die christliche Praxis und lernen diese zu vermitteln. (3) Das berufliche Tätigkeitsfeld ist in erster Linie - in Zusammenhang mit einem Magister Lehramt - der schulische Unterricht in Katholischer Religion sowie im Zusammenspiel mit der gewählten BA- Hauptstudienrichtung ein breites Feld pädagogischer, publizistischer, administrativer oder sozialer Berufe. 4 Sprachanforderungen Für die Nebenstudienrichtung Katholische Religionslehre sind folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen: 1. Leseverstehen einfacher lateinischer biblischer und theologischer Texte auf Niveau A2 (siehe Anlage 2 der Prüfungsordnung der Universität Erfurt zur Sprachausbildung an der Universität Erfurt), Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/123 2

3 2. Leseverstehen einzelner vertrauter griechischer Namen, Wörter und ganz einfacher Sätze. 5 Gliederung des Studiums (1) Das Studium der Nebenstudienrichtung Katholische Religionslehre erstreckt sich über drei Studienjahre (6 Semester), die in zwei Studienphasen unterteilt sind und in denen 42 Leistungspunkte (LP) erbracht werden müssen: - Orientierungsphase (1. Studienjahr) - Qualifizierungsphase (2. und 3. Studienjahr) (2) In der Orientierungsphase sind insgesamt 15 LP in zwei Modulen zu erbringen. Modul O1: Einführung in die Katholische Theologie (9 LP) Pflichtveranstaltung A Theologie als Glaubenswissenschaft: Vergewisserung der überlieferten Glaubensgestalt im Kontext moderner Herausforderungen Pflichtveranstaltung B Bibelwissenschaft: Einführung in das Alte und Neue Testament Pflichtveranstaltung C Praktische Theologie: Grundformen kirchlicher Praxis Modul O2: Kirchengeschichte (6 LP) A Überblick über die Geschichte der Kirche B Zentrale Themen der Kirchengeschichte (3) In der Qualifizierungsphase sind insgesamt 27 LP in drei Modulen zu erbringen. Modul Q1: Bibelwissenschaft (9 LP) A Jesus Christus im Spiegel der neutestamentlichen Schriften B Biblisches Welt- und Menschenverständnis Wahlpflichtveranstaltung C Spezieller Inhalt einer Alt- oder Neutestamentlichen Schrift Modul Q2: Systematische Theologie I (12 LP) A Offenbarung und Glaube und Weltreligionen B Sakramente als Feiern der Nähe Gottes C Trinitarische Gotteslehre D Christologie Modul Q3: Systematische Theologie II (6 LP) A Leben des Einzelnen aus dem Glauben B Leben des Glaubens in der Gesellschaft 6 Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungsprüfungen (1) In der Nebenstudienrichtung Katholische Religionslehre werden folgende Typen von Lehrveranstaltungen angeboten: Vorlesungen (V) zur Vermittlung eines systematischen und umfassenden Überblicks über zentrale Teilgebiete katholischer Theologie; Doppelvorlesung (DV) zwei inhaltlich verbundene Vorlesungen werden zu einer Lehrveranstaltung zusammengefasst; Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/123 3

4 Vorlesung mit Seminar inhaltlich verbundene Veranstaltungen (Vorlesung und Seminar) werden zu einer (VS) Lehrveranstaltung zusammengefasst. Seminare (S) vermitteln systematische Kenntnisse zu Themen und Fragestellungen des Faches. Sie beruhen auf der aktiven mündlichen und sonstigen Mitarbeit aller Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung eigenständigen methodisch-analytischen Arbeitens; Kurse (K) vermitteln vertiefende Kenntnisse zu ausgewählten Teilgebieten, Themen und Fragestellungen des Faches. Sie beruhen auf der aktiven mündlichen und sonstigen Mitarbeit aller Teilnehmer. Es werden Grundkenntnisse des zu behandelnden Problemkreises eines Faches vorausgesetzt; Übungen (Ü) vermitteln arbeitstechnische, methodische und weitere praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Studium und die späteren Berufsfelder. Sie dienen der aktiven selbständigen Auseinandersetzung der Studierenden mit dem in Vorlesungen oder im Selbststudium behandelten Inhalten. Durch die Mitarbeit der einzelnen Studierenden wird deren Fähigkeit entwickelt, gewonnenes Wissen oder verinnerlichte Denkmuster wiederzugeben und anzuwenden; Tutorium (T) zur Vertiefung von spezifischen Lerninhalten katholischer Theologie; Selbststudieneinheit(Se) dienen vor allem dazu, unterschiedliche Vorkenntnisse der Studierenden auszugleichen und nicht erfolgreich abgeschlossene Wahlpflichtveranstaltungen im Selbststudium einmalig zu wiederholen. In Selbststudieneinheiten sind die Studierenden im Wesentlichen selber dafür verantwortlich, die geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Die Inhalte einer Selbststudieneinheit, der erwartete Arbeitsaufwand in Leistungspunkten, die Betreuungstermine (mindestens drei pro Semester), die Art der Prüfung und der Prüfungstermin sind zu Semesterbeginn zwischen dem betreuenden Dozenten und dem Studierenden schriftlich zu vereinbaren. (2) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist durch eine bestandene Lehrveranstaltungsprüfung, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen, d. h. konkreten Prüfungsvorgängen, bestehen kann, nachzuweisen. In der Katholischen Religionslehre sind folgende Prüfungsleistungen gemäß der Abs. 4 und 5 zugelassen: 1. Klausur (30 bis 90 Minuten); 2. mündliche Prüfung (10 bis 30 Minuten); 3. Referat mit schriftlicher Ausarbeitung; 4. veranstaltungsbegleitende Hausarbeit; 5. selbstständige Hausarbeit, (3) Vertreter des Bischöflichen Ordinariats/Schulabteilung sind als Zuhörer zu den Prüfungen zugelassen. (4) In der Nebenstudienrichtung Katholische Religionslehre sind die folgenden Pflichtveranstaltungen mit dem ausgewiesenen Prüfungs- und Studienaufwand (LP) erfolgreich nachzuweisen. Für die jeweiligen Lehrveranstaltungen sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen zugelassen. Pflichtveranstaltungen Theologie als Glaubenswissenschaft: Vergewisserung der überlieferten Glaubensgestalt im Kontext moderner Herausforderungen (O1A) Bibelwissenschaft: Einführung in das Alte und Neue Testament (O1B) Praktische Theologie: Grundformen kirchlicher Praxis (O1C) Leistungspunkte zugelassene Lehrveranstaltungsprüfungen 4 Abs. 3 RPO-BA 8 Abs. 1 RPO-BA 3 LP a) Klausur 3 LP a) Klausur 3 LP a) Klausur Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/123 4

5 (5) In der Nebenstudienrichtung Katholische Religionslehre sind die folgenden Wahlpflichtveranstaltungen mit dem ausgewiesenen Prüfungs- und Studienaufwand (LP) erfolgreich nachzuweisen. Für die jeweilige Lehrveranstaltung sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen zugelassen. Wahlpflichtveranstaltungstypen Leistungspunkte 4 Abs. 3 RPO-BA zugelassene Lehrveranstaltungsprüfungen 8 Abs. 1 RPO-BA Vorlesung 3 LP a) Klausur Doppelvorlesung 6 LP a) Klausur d) Kombination aus Klausur und mündlicher Prüfung mit einem Gewicht von jeweils 50% Vorlesung mit Seminar 6 LP a) Klausur d) Kombination aus Klausur und mündlicher Prüfung mit einem Gewicht von jeweils 50% Seminar 3 LP a) Klausur Kurs 3 LP a) Klausur d) Referat mit schriftlicher Ausarbeitung Übung 3 LP a) Klausur Tutorium 3 LP a) Klausur Selbststudieneinheit* 3 LP oder 6 LP a) selbständige Hausarbeit c) Klausur *Die Selbststudieneinheit ermöglicht die Kompensation einer Lehrveranstaltung. Der erwartete Arbeitsaufwand (LP) und die Lehrveranstaltungsprüfungen richten sich nach der zu ersetzenden Wahlpflichtveranstaltung. 7 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Verkündigungsblatt der Universität Erfurt folgenden Monats in Kraft. Der Präsident der Universität Erfurt Anlagen: Empfohlener Studienplan Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/123 5

6 Anlage 1) Empfohlener Studienplan für die Nebenstudienrichtung Katholische Religionslehre (Der Studienplan ist jeweils nach dem aktuell gültigen Angebot auszurichten.) O-Phase Q-Phase 2. Jahr Q-Phase 3. Jahr Wintersemester O1A (3 O1B (3 O2A (3 LP) Q1A (3 Q2C (3 Q1B (3 Q2D (3 Sommersemester O1C (3 O2B (3 Q1C (3 LP) Q2A (3 Q3A (3 Q2B (3 Q3B (3 Wintersemester Sommersemester O-Phase O1A (3 O1B (3 O1C (3 O2A (3 LP) O2B (3 Q-Phase Q1C (3 LP) 2. Jahr Q1A (3 Q2C (3 Q3A (3 Q2A (3 Q-Phase 3. Jahr Q1B (3 Q2D (3 Q3B (3 Q2B (3 Kernbereich Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/123 6

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