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- Stephanie Schmidt
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1 Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für das weiterbildende Studium Germanistik vom 16. August 2004 Diese Satzung ist dem Thüringer Kultusministerium angezeigt. Hinweis: Die formale Ausfertigung der Ordnung erfolgt durch die Unterschrift des Präsidenten. Das Ausfertigungsdatum ist unter der Überschrift ausgewiesen. In der Kopfzeile sind zudem das Datum der amtlichen Veröffentlichung und die Registernummer des Verkündungsblattes der Universität Erfurt zu dieser Ordnung vermerkt. Die Ordnung ist wie folgt zu zitieren: [Titel der Ordnung] in der Fassung vom [Ausfertigungsdatum], (VerkBl. UE RegNr.: ) Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt. Fragen oder Kommentierungen bitte an: Bernhard.Becher@uni-erfurt.de Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/004 1
2 Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für das weiterbildende Studium - Germanistik - vom 16. August 2004 Gemäß 5 Absatz 1 und 15 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2003 (GVBl. S. 325) in Verbindung mit 9 Absatz 2 Nummer 5 der Grundordnung der Universität Erfurt (Grundordnung) vom 3. Juli 2001 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7/2002 S. 296), zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung zur Grundordnung vom 16. Juni 2003 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 8/2003 S. 342), erlässt die Universität Erfurt folgende Zugangs- und Verfahrensbestimmungen für das weiterbildende Studium Germanistik (ZV-WBS-GM), der Senat der Universität Erfurt hat diese Satzung am 21. Juli 2004 beschlossen. Diese Satzung wurde dem Thüringer Kultusministerium mit Schreiben vom 16. August 2004 angezeigt. 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung enthält die allgemeinen Zugangs- und Verfahrensbestimmungen für das weiterbildende Studium Germanistik. Das Studienangebot in Germanistik erfolgt als Teilzeitstudium in sechs Semestern im Umfang von 60 Leistungspunkten im Sinne der Rahmenprüfungsordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang (RPO-BA) in der jeweiligen Fassung. (2) Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. 2 Rechtscharakter des weiterbildenden Studiums Das weiterbildende Studium Germanistik ist öffentlich-rechtlich gestaltet. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zum weiterbildenden Studium Germanistik kann zugelassen werden, wer: (a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder (b) die für die Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben hat. Diese Eignung wird durch den BA Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät auf Empfehlung der Studienrichtung Germanistik festgestellt. (3) Der Zugang zum weiterbildenden Studium ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen der Absatz 1 nicht erfüllt sind oder für die Baccalaureus-Studienrichtung mit der Nebenstudienrichtung Germanistik eine Zulassungsbeschränkung besteht. 4 Studienziele und -inhalte Ziel des weiterbildenden Studiums ist der Erwerb von sprach- und literaturwissenschaftlichen sowie methodischen und sozialen Kompetenzen, die zu verantwortungsbewusstem Handeln in einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit befähigen, in der Problemerfassung, Urteilskraft, Kreativität und interkulturelle Kompetenz erwartet werden. Zu den durch das Studium der Germanistik zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten gehören insbesondere: A/ Sprachwissenschaft: - Wissen über die Struktur und die Funktionen der deutschen Gegenwartssprache; - Kenntnisse über sprachpragmatische Themenfelder; - Übersicht über die Geschichte der deutschen Sprache von den Anfängen bis zur Gegenwart; Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/004 2
3 - Kenntnisse über Prozesse des Sprachwandels; - Fertigkeiten in der Analyse sprachkommunikativer Strukturen und in der Lösung entsprechender Probleme; - Fähigkeiten, sich anhand von Fachliteratur über Forschungsfragen zu informieren und die in der Sprachwissenschaft üblichen Hilfsmittel anzuwenden. B/ Literaturwissenschaft: - Wissen über die Funktionsweise literarischer Texte und ihrer Bedeutungsbildung; Kenntnis der grundlegenden Text- und Zeichentheorien im Zusammenhang literarischer Texte; - Kenntnisse in den grundlegenden Fragen der Poetik(en) und in deren Geschichte(n); - Kenntnisse der grundlegenden Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft; - Kenntnisse der einzelnen literarischen Gattungen und ihrer historischen Entwicklung, Kenntnisse der literatur- und kulturgeschichtlichen Entwicklungen im deutschen Sprachraum vom Mittelalter bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Bereiche der deutschsprachigen Literatur und Kultur. C) für die Fachdidaktik In den Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik Deutsch erwerben die Studierenden Wissen und Können zur: - Beschreibung und Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen im Rahmen des Erstspracherwerbs und der literarischen Sozialisation, - Auswahl, Legitimation und didaktischen Reduktion von sprach- und literaturbezogenen Lehrund Lerngegenständen, - Analyse und Konstruktion von Bildungs- und Erziehungsprozessen im Deutschunterricht an Regelschulen, - Diskussion curricularer Fragestellungen unter den spezifischen soziokulturellen und institutionellen Bedingungen des Lehrens und Lernens. 5 Studien- und Prüfungsleistungen (1) Die inhaltlichen Auflagen für den erfolgreichen Abschluss des weiterbildenden Studiums Germanistik im Umfang von 54 LP entsprechen den Auflagen, die in der Prüfungs- und Studienordnung des Baccalaureus- Studiengangs mit der Nebenstudienrichtung Germanistik in der jeweils geltenden Fassung gestellt werden. Dabei sind 27 LP in der Literaturwissenschaft und 27 LP in der Sprachwissenschaft erfolgreich nachzuweisen. Die allgemeinen Auflagen sind der RPO-BA in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. (2) Die Auflagen des Absatz 1 werden durch den erfolgreichen Abschluss eines Moduls Fachdidaktik im Umfang von 6 LP aus dem Magister-Programm-Lehramt der Universität Erfurt ergänzt. Die inhaltlichen Auflagen für den erfolgreichen Abschluss des Fachdidaktikmoduls sind der entsprechenden Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm-Lehramt und die allgemeinen Auflagen der Rahmenprüfungsordnung der Universität Erfurt für den Magister-Studiengang-Lehramt in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. 6 Bestehen des weiterbildenden Studiums, Notenbildung, und Zertifikat (1) Das weiterbildende Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Weiterbildungsprüfung bestanden ist. Diese ist bestanden, wenn zum Ende des 3. Studienjahres die 60 Leistungspunkte nach 5 in erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungsprüfungen nachgewiesen, die Auflagen der Prüfungsordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Nebenstudienrichtung Germanistik im Umfang von 54 LP und ein Fachdidaktikmodul des Magister-Programms-Lehramt Grund- oder Regelschule im Umfang von 6 LP erfüllt sind und die Gesamtnote mindestens ausreichend (4,00) ist. (2) Für das erfolgreich abgeschlossene weiterbildende Studium ist eine Gesamtnote zu bilden. Aus den anzurechnenden Lehrveranstaltungsnoten wird, mit einer Genauigkeit von zwei Dezimalstellen nach dem Komma, die Gesamtnote errechnet. Dabei werden die ersten beiden Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Noten der Lehrveranstaltungen werden mit den dazugehörigen Leistungspunkten multipliziert und die addierten Multiplikationsergebnisse durch die Summe der Leistungspunkte (60 LP) dividiert. Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/004 3
4 (3) Hat der Studierende in einem Studienbereich mehr Leistungspunkte nachgewiesen als erforderlich sind, werden die Lehrveranstaltungen mit den besten Lehrveranstaltungsnoten für die Berechnung herangezogen. (4) Hat der Prüfling die Weiterbildungsprüfung bestanden, erhält er ein Zertifikat (Anlage 1). Das Zertifikat enthält die Gesamtnote und weist in einer Anlage die Noten der Lehrveranstaltungen aus. Die Noten werden mit einer Genauigkeit von einer Dezimalstelle nach dem Komma ausgewiesen. Die 2. Dezimalstelle wird ohne Rundung gestrichen. (5) Das Zertifikat wird vom Vorsitzenden des BA Prüfungsausschusses der Philosophischen Fakultät unterschrieben. 7 Gebühren (1) Das weiterbildende Studienangebot der Universität Erfurt in Germanistik ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der Gebühren für das Langzeitstudium ( 107a ThürHG), d.h. in der Summe sind für 60 LP Gebühren in Höhe von 2 Vollzeitsemestern zu entrichten. (2) Die Studiengebühren sind semesterweise in Höhe von 1/6 der Vollzeitstudiengebühren mit der Einschreibung zum weiterbildenden Studium und bei der Rückmeldung zu entrichten. (3) Wird das Studium vorfristig abgeschlossen, ist vor der Ausgabe des Zertifikates die ausstehende Summe für die Gesamtgebühren zu entrichten. 8 Gleichstellungsklausel Alle aufgeführten Status- und Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen Form und von Männern in der männlichen Form geführt. 9 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt folgenden Monats in Kraft. Der Präsident der Universität Erfurt Anlage 1. Muster für das Zertifikat Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/004 4
5 aáéråáîéêëáí íbêñìêí îéêöáäí eéêêåöcê~ìxsçêå~ãék~ãéz ÖÉÄK~ãxKKzáåxdÉÄìêíëçêíz j~íêáâéäåìããéêwxz Ç~ë wéêíáñáâ~í ÑΩêÇ~ëïÉáíÉêÄáäÇÉåÇÉpíìÇáìã ÓdÉêã~åáëíáâÓ Anlage 1) déë~ãíåçíé xkçíéz xpáéöéäz bêñìêíixq~öçéêäéíòíéåmêωñìåöz xråíéêëåüêáñíz mêçñkaêkxsçêå~ãék~ãéz sçêëáíòéåçéêçéë_^jmêωñìåöë~ìëëåüìëëéëçéêxc~âìäí íz Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/004 5
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