Leitfaden für die (Re-)Akkreditierung von Studiengängen

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Transkript:

Leitfaden für die (Re-)Akkreditierung von Studiengängen Handreichung für Studiengangsentwickler/innen Stand: März 2016 Stand: März 2016 1

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1. Einleitung... 3 2. Das (Re )Akkreditierungsverfahren... 4 2.1 Verfahrensschritte und Verantwortlichkeiten... 4 2.1.1. Abläufe innerhalb der Hochschule... 4 2.1.2. Abläufe mit Agenturbeteiligung... 6 2.2 Fristen und Termine... 8 2.3 Die (Re )Akkreditierungunterlagen... 9 2.4 Nach der Akkreditierung ist vor der Reakkreditierung... 12 3. Die Curriculum(weiter)entwicklung... 14 3.1 Qualifikationsziele und Modulziele des Studienganges... 16 3.2 Formulieren von Qualifikationszielen und Lernergebnissen... 17 3.3 Kompetenzorientierte Prüfungen... 19 4. Materialien und Angebote... 20 4.1 Service der Hochschule... 20 4.2 Service der Agenturen... 20 5. Anhang... 22 5.1 Ansprechpartner/innen... 22 5.2 Akkreditierungsagenturen... 23 5.3 Linksammlung... 24 5.4 Schematische Darstellung des (Re )Akkreditierungsverfahrens... 25 5.5 Prozess Auflagenerfüllung... 28 5.6 Vorlage Idealtypischer Studienverlaufsplan (Bachelor und Master) (Stand: 2014)... 30 5.7 Vorlage Modulbeschreibung (Stand: Dezember 2015)... 35 5.8 Checklisten zur (Re )Akkreditierung (Stand: März 2016)... 36 5.9 Besondere Anforderungen bei der Einrichtung englischsprachiger Studiengänge... 39 Impressum... 41 Stand: März 2016 2

1. Einleitung Die Heinrich-Heine-Universität sieht die Akkreditierung von Studiengängen als ein wichtiges Element der Qualitätssicherung und -verbesserung von Lehre und Studium an. Die geltenden Vorgaben für die Akkreditierung werden bei der Planung und Durchführung von Studiengängen angewandt. Die Prüfung von Studiengängen durch Akkreditierungsagenturen vor Aufnahme des Studienbetriebs ist in 7 Hochschulgesetz NRW gesetzlich fixiert. Da die Akkreditierung von Studiengängen zeitlich befristet ausgesprochen wird, ist für die weitere Aufrechterhaltung der Studiengänge eine erneute Prüfung (Reakkreditierung) erforderlich. Sowohl bei der Einführung eines neuen Studiengangs als auch bei der Reakkreditierung eines bestehenden wird das von der Hochschule vorgelegte Studiengangskonzept durch die Akkreditierungsagentur in einem festgelegten Verfahren genau geprüft. Eine positive Bewertung führt, ggf. unter Auflagen, zur Erteilung der Akkreditierung für einen bestimmten Zeitraum. Bei der Weiterführung des Studienbetriebs sind besonders Entwicklung und Erfolg des akkreditierten Studiengangs ausschlaggebend. Entsprechend werden bei der Reakkreditierung zusätzliche Unterlagen wie Evaluationsberichte und Berichte zum Studienerfolg verlangt. Der mit den Akkreditierungen bzw. Reakkreditierungen verbundene Aufwand ist für alle Beteiligten hoch. Dennoch sollte er nicht nur als Last, sondern auch als Chance empfunden werden den eigenen Studiengang klar zu positionieren und einer kontinuierlichen Verbesserung zu unterziehen. Gerade vor dem Hintergrund zunehmenden Wettbewerbs im Hochschulbereich sowie kritischer Studierender ist eine klare und transparente Struktur der Studiengänge, die Einbeziehung der Studierenden sowie eine Darstellung des Erfolgs von Studiengängen gefragt. Der vorliegende Leitfaden soll eine Arbeitshilfe für die Akkreditierung bzw. Reakkreditierung sein. Dazu gehört die detaillierte Beschreibung der Verfahrensschritte und die Benennung der Verantwortlichkeiten. Ebenso finden sich hier praktische Arbeitshilfen in Form von Hinweisen für allgemeine Textbausteine für Akkreditierungsanträge, Informationen zur Formulierung von Lernergebnissen, einer Liste mit Ansprechpartnern/ Ansprechpartnerinnen und einer weiterführenden Linkliste. Weitere Informationen und dieser Leitfaden stehen zum Herunterladen im Internet zur Verfügung: http://www.hhu.de/akkreditierung Grundlage der Akkreditierung und Reakkreditierung Nutzen Leitfaden als Arbeitshilfe Informationen im Internet Stand: März 2016 3

2. Das (Re-)Akkreditierungsverfahren Sowohl bei Erstakkreditierungen als auch bei Reakkreditierungen muss den Erfordernissen des Bologna-Prozesses und den Kriterien für die (Re-) Akkreditierung von Studiengängen Rechnung getragen werden. Grundlage hierfür bilden zum einen die Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) in Form der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, zum anderen die landesspezifischen Strukturvorgaben sowie drittens die Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse (siehe Links im Anhang). 1 Die Hauptziele des Bologna-Prozesses sind die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit (Employability). Die Grundlagen für die Akkreditierung werden vom Akkreditierungsrat festgelegt und von den derzeit zehn Akkreditierungsagenturen umgesetzt, die berechtigt sind, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates zu verleihen. Bachelorstudiengänge mit einem konsekutiven Masterstudiengang werden gemeinsam akkreditiert. Fachlich affine Studiengänge können ebenfalls Aufwand und Kosten im Rahmen einer Paketakkreditierung sparen. Hier ist allerdings mit erhöhtem Koordinationsaufwand zu rechnen. Grundlegende Beschlüsse Paketakkreditierung 2.1 Verfahrensschritte und Verantwortlichkeiten 2.1.1. Abläufe innerhalb der Hochschule Der überwiegende Teil des Akkreditierungsverfahrens wird von den Fakultäten durchgeführt und abgewickelt. Abteilung 2.1 leistet Unterstützung von zentraler Seite bei: Kapazitätsfragen Bereitstellung von statistischen Daten (Standardinformationen) Formulierung von standardisierten und verbindlichen Textbausteinen zu zentralen hochschulweiten/ fakultätsübergreifendenthemen Vertrags- und Rechnungsabwicklung Anmeldung von Tagesordnungspunkten im Rektorat und Erstellung entsprechender Vorlagen Archivierung der Akkreditierungsurkunden und -unterlagen sowie Dokumentation der Akkreditierungszeiträume der Studiengänge Kursorische Prüfung der Antragsunterlagen Koordination der verwaltungsinternen Abläufe Unterstützung 1 http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-laendergemeinsame- Strukturvorgaben.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2005/2005_04_21-qualifikationsrahmen-hs-abschluesse.pdf Stand: März 2016 4

Im Falle einer Erstakkreditierung ist das Studiengangskonzept zunächst im Institut/der Abteilung/der Wissenschaftlichen Einheit abzusprechen und die Zustimmung des Fakultätsrates einzuholen. Danach informiert der bzw. die Antragsverantwortliche über Abteilung 2.1 den Prorektor für Studienqualität und Personalmanagement über das Vorhaben. Abteilung 2.1 bereitet anhand der vom Fach vorgelegten Unterlagen (Studiengangskonzept mit Informationen über Einbettung in das Profil der Hochschule, Mehrwert für die Fakultät und die Hochschule, etc.) eine Rektoratsvorlage vor und meldet einen Tagesordnungspunkt für eine darauffolgende Rektoratssitzung an. Das Rektorat entscheidet anhand der vorgelegten Unterlagen und des Beschlusses des Fakultätsrates, ob der Studiengang in die strategische Ausrichtung der Hochschule passt und ob das Fach mit der Vorbereitung des Antrages beginnen kann. Stimmt das Rektorat der Einrichtung des Studiengangs grundsätzlich zu, müssen die konkreten Antragsunterlagen zusammengestellt werden. Letztere sind dann sowohl der Studienkommission als auch dem Rektorat zur Beschlussfassung vorzulegen. Damit einher geht ein weiterer Fakultätsratsbeschluss, welcher die Entscheidung (mit Begründung) für eine Akkreditierungsagentur sowie die vorgelegten konkreten Akkreditierungsunterlagen bestätigt. Der fertige Akkreditierungsantrag muss spätestens vier Wochen vor der entsprechenden Sitzung der Studienkommission über Abteilung 2.1 bei der/dem den Vorsitz innehabenden Prorektorin/Prorektor eingereicht werden. Nach einer einmaligen kursorischen Prüfung durch Abteilung 2.1 gibt die Prorektorin/der Prorektor dem Antragsteller vor der Sitzung eine Rückmeldung zum Antrag, so dass etwaige Änderungen berücksichtigt werden können. Eine Woche vor der entsprechenden Sitzung der Studienkommission sollten die finalen Antragsunterlagen den Kommissionsmitgliedern vorliegen. Die Sitzungen der Studienkommission finden im April, Juni, Oktober und Dezember statt. Für die Sitzung wird der oder die Antragsverantwortliche zur Berichterstattung geladen. Die Abteilung 2.1 ist ebenfalls vertreten. Während der Vorstellung des Akkreditierungsantrags in der Studienkommission erhalten die Antragsteller umfangreiche Beratung von Kolleginnen und Kollegen, die größtenteils selbst bereits in Akkreditierungsverfahren eingebunden waren, sowie Anregungen von Studierenden. Nach positiver Empfehlung durch die Studienkommission kann der Akkreditierungsantrag durch die Abteilung 2.1 als Tagesordnungspunkt für eine der nächsten Sitzungen des Rektorats angemeldet werden. Hier beträgt der Vorlauf wenigstens 14 Tage. Die Berichterstattung übernimmt die/der zuständige Prorektorin/ Prorektor sowie bei Bedarf die/der Antragsverantwortliche. Eine Akkreditierungsvorgabe ist die Benennung eines/einer Studiengangsverantwortlichen. Dies ist nicht immer die Person, die auch federführend den Akkreditierungsantrag (so genannte/r Antragsverantwortliche/r) schreibt. Letztere/r ist für die Organisation und Koordination innerhalb der Wissenschaftlichen Einrichtung bzw. des Instituts und der Fakultät zuständig. Studiengangsverantwortliche/r bzw. Antragsverantwortliche/r ERST- AKKREDITIERUNG: 1. Beschluss des Fakultätsrates Grundsätzliche Entscheidung des Rektorats über die Einrichtung des Studiengangs 2. Beschluss des Fakultätsrates Studienkommission Rektorat Stand: März 2016 5

Das Rektorat beschließt unter Berücksichtigung des Fakultätsratsbeschlusses und der Empfehlung der Studienkommission zum einen das vorgelegte Studiengangskonzept bzw. die Zustimmung zu den Antragsunterlagen und zum anderen die Beauftragung der ausgewählten Agentur und eine Kostenübernahme 2. Die Kosten belaufen sich auf etwa 12.000 bis 15.000 Euro bei Einzelakkreditierungen (für Bachelor und Master gemeinsam). Im Betrag nicht enthalten sind Aufwände der Vor-Ort-Begutachtung (Verpflegung der Gutachterinnen und Gutachter etc.); diese sind von der jeweiligen Fakultät zu tragen (siehe auch Punkt 2.1.2). Eineinhalb Jahre vor Auslaufen einer bestehenden Akkreditierung informiert Abteilung 2.1. die/den zuständige/n Prorektorin/Prorektor, die Fakultätsleitung, das Fach und den Leiter bzw. die Leiterin der Studierendenakademie. Der Fakultätsrat entscheidet, ob der Studiengang fortgeführt, welche Agentur beauftragt werden soll (mit Begründung) und über die vorgelegten Akkreditierungsunterlagen. Auf Grundlage des Fakultätsratsbeschlusses informiert der/die zuständige Prorektor/in das Rektorat und die Studienkommission über das anstehende Verfahren. REAKKREDITIERUNG: Prorektor/in Rektorat Fakultätsrat Sollten sich im Vorfeld grundlegende Fragen zum Studiengangskonzept ergeben, meldet Abteilung 2.1 die Reakkreditierung als Tagesordnungspunkt beim Rektorat an. Unabhängig von der Fertigstellung der kompletten Unterlagen sollte der Vertragsabschluss mit der Agentur so erfolgen, dass das jeweilige Verfahren fristgerecht eröffnet und abgeschlossen werden kann. Der Akkreditierungsvertrag wird vom Dekan/von der Dekanin und vom Rektor/von der Rektorin unterschrieben und von Abteilung 2.1 an die gewählte Agentur versandt. Er ist die Grundlage für die offizielle Eröffnung des Verfahrens. Ausnahme ist hier die Agentur AQAS, bei welcher das Verfahren in einer Sitzung der Akkreditierungskommission eröffnet wird. Eröffnung des Verfahrens 2.1.2. Abläufe mit Agenturbeteiligung Vor Abschluss des Akkreditierungsvertrags kann das Fach ein erstes unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch mit der Agentur in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, das Beratungsgespräch möglichst frühzeitig zu führen, um die Rückmeldungen der Agentur berücksichtigen zu können. Etwa eine Woche vor dem Beratungsgespräch sollte der vorläufige Entwurf eines Studienverlaufsplanes (siehe Vorlage im Anhang) als Grundlage für das Gespräch eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt muss noch kein vollständiger Akkreditierungsantrag vorliegen. Spätestens im Zuge des Beratungsgesprächs wird der angedachte Zeitplan mit der Agentur abgestimmt. Vor Einreichung der finalen Antragsunterlagen bei der Akkreditierungsagentur werden diese durch die Abteilung 2.1 in Abstimmung mit dem/der zuständigen Prorektor/in einmalig kursorisch hinsichtlich der Einhaltung hochschulweiter Vorgaben geprüft. Beratungsgespräch vorab Einreichung der Antragsunterlagen 2 Die HHU übernimmt die Verfahrenskosten bei allen Bachelor- und Masterstudiengängen sowie bei weiterbildenden Studiengängen, so lange diese nicht durch eine privatwirtschaftliche Organisation wie beispielsweise die Düsseldorf Business School o- der die Düsseldorf Dental Academy GmbH getragen werden. Stand: März 2016 6

Der/die zuständige Prorektor/in erteilt die finale Druckfreigabe. Der Akkreditierungsantrag muss sowohl in gebundener Ausführung als auch in digitaler Form bei der Agentur vorliegen. Bei AQAS sollte dies vier bis sechs Wochen vor der Sitzung der Akkreditierungskommission (siehe Kapitel 2.2 Fristen und Termine) geschehen sein. Die Anzahl der Papierexemplare ist bei der jeweiligen Agentur zu erfragen. Während des gesamten Verfahrens kann die Agentur die Überarbeitung o- der Ergänzung der Unterlagen fordern. Nach Einreichung der Antragsunterlagen bei der Akkreditierungsagentur erfolgt in der Regel eine Vorabprüfung durch die Agentur, im Rahmen derer der/die Antragsteller/in Hinweise zu Verbesserungen erhalten. Spätestens nach der Eröffnung des Verfahrens stellt die Agentur die Gutachtergruppe zusammen. Diese besteht in der Regel aus zwei bis drei Professorinnen bzw. Professoren, einem/einer Experten/Expertin aus der jeweiligen Berufspraxis und einem/einer Studierenden. Gutachter/innen können im Vorfeld nicht vorgeschlagen, aber auf Grund bestimmter Kriterien ausgeschlossen werden. 3 Die Agentur teilt ihre Entscheidung dem/der Antragsteller/in mit, so dass die Namen der Gutachter/innen und deren Vorabstellungnahmen bereits vor der Vor-Ort-Begutachtung bekannt sind. Die Antragsteller/innen können hier nochmals nachbessern, in dem sie die Vorabstellungnahmen beantworten oder ggf. ein Veto gegen eine/n Gutachter/in einlegen. Letzteres ist für die Agentur aber nicht bindend. Die Gutachtergruppe und der/die zuständige Referent/in der Akkreditierungsagentur nehmen die Vor-Ort-Begutachtung des Studiengangs vor. Die Begehung findet in der Regel während der Vorlesungszeit statt, da den Studierenden die Gelegenheit zur Mitwirkung gegeben werden soll und während dieser Zeit auch alle Lehrenden verfügbar sein müssen. Die Agentur stellt einen Ablaufplan für die Begehung zur Verfügung. Die jeweilige Fakultät übernimmt die komplette Organisation der Begehung (Buchung der Räume, Verpflegung für die Gutachtergruppe, Einladung der Gesprächsteilnehmer/innen sowie Bereitstellung der Namensschilder) und bemüht sich um einen Vertreter bzw. eine Vertreterin der Hochschulleitung, der bzw. die am Auftaktgespräch der jeweiligen Begehung teilnimmt. Das Fach ist ebenfalls für die rechtzeitige Vorbereitung des Vertreters bzw. der Vertreterin der Hochschulleitung auf die Begehung mit kurzen und aussagekräftigen Unterlagen (Einbettung des Studiengangs in das Profil der Fakultät und der Universität, strategische Weiterentwicklung und Unterstützung für den Studiengang, Ressourcen des Studiengangs für den Akkreditierungszeitraum, Qualitätssicherung in Studium und Lehre etc.) verantwortlich. Die Vor-Ort-Begutachtung besteht hauptsächlich aus Gesprächsrunden mit unterschiedlichen Akteuren (Hochschulleitung, Studiengangsverantwortliche, Lehrende, Studierende). Je nach Studiengang findet auch eine Begutachtung der Infrastruktur, zum Beispiel von Seminarräumen, Laboren, (Fach)Bibliotheken, Computerräumen etc. statt. Benötigte Schlüssel sollten vorher besorgt werden. Gutachtergruppe Vor-Ort-Begutachtung 3 Es werden keine Gutachter/innen ausgewählt, die eine Verbindung zum Antrag stellenden Fachbereich haben. Stand: März 2016 7

Während der Gesprächsrunden stellen die Gutachter/innen Fragen und geben Gelegenheit zur Erläuterung des Akkreditierungsantrags. Zusätzlich werden die Vorschläge der Gutachter/innen diskutiert. Die Gesprächsrunden haben das Ziel, Rückmeldung aus externer Perspektive zu geben und sollten nicht als unüberwindbare Kritik wahrgenommen werden. Nach der Vor-Ort-Begutachtung erstellen die Gutachter/innen einen Bericht, auf dessen Grundlage die Akkreditierungskommission entscheidet. Je nach Agentur erhält die Hochschule ggf. noch Gelegenheit zur Stellungnahme. In seltenen Fällen wird die Akkreditierung versagt, wobei die Hochschule die Kosten für das Verfahren trägt. Oft wird die Akkreditierung mit Auflagen und/oder mit Empfehlungen ausgesprochen. Die Akkreditierungsentscheidung wird in der Regel kurzfristig per Telefon oder E-Mail mitgeteilt. Offiziell erhält die Hochschulleitung den Akkreditierungsbescheid, dem die Akkreditierungsurkunde(n) beiliegen. Die Abteilung 2.1 dokumentiert die Auflagen und Empfehlungen sowie die Fristen, leitet die Information über die erfolgte Akkreditierung an das Dezernat für Studentische Angelegenheiten und insbesondere an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung weiter und sorgt auch dafür, dass sie dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWF) gemeldet wird. Die Erfüllung der Auflagen muss in der Regel innerhalb von neun Monaten abgeschlossen sein und der Agentur schriftlich angezeigt werden. Dies geschieht auf dem Dienstweg über das zuständige Dekanat und abschließend über Abteilung 2.1 durch die Hochschulleitung (siehe auch Punkt 5.5 Prozess Auflagenerfüllung). Die Agentur bescheinigt die Erfüllung der Auflagen und zeigt dies dem Akkreditierungsrat zur Veröffentlichung an. Akkreditierungsbeschluss in Akkreditierungs-kommission Auflagen und Empfehlungen Die Empfehlungen können bis zur Reakkreditierung in der Regel nach fünf bis sieben Jahren umgesetzt werden, im Gegensatz zu den Auflagen müssen die Empfehlungen (mit entsprechender Begründung) nicht ausgeführt werden. 2.2 Fristen und Termine Die Dauer des gesamten Akkreditierungsverfahrens beträgt inklusive des Vorlaufs innerhalb der Hochschule 9 bis 12 Monate. Die dem Akkreditierungsverfahren vorgelagerte Curriculum(weiter)- entwicklung sowie die Antragserstellung sind in dieser Zeitspanne noch nicht berücksichtigt. Außerdem sollte im Falle der Neueinrichtung eines Studiengangs zusätzlich ausreichend Vorlauf für die Bekanntmachung des Studiengangs und den Bewerbungszeitraum eingeplant werden. 4 Dauer 4 In Nordrhein-Westfalen darf der Betrieb eines Studiengangs nur nach erfolgreicher Akkreditierung aufgenommen werden (vgl. 7 (1) HG NRW). Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung beim MIWF durch das Rektorat ist nur in einzelnen, besonders begründeten Fällen möglich. Die Entscheidung über die Beantragung einer solchen Genehmigung liegt bei der Hochschulleitung. Stand: März 2016 8

Bei Erstellung des Zeitplans muss der/die Antragstellende die Sitzungstermine des Fakultätsrats, ggf. weiterer Fakultätsgremien, der Studienkommission, des Rektorats und der Akkreditierungskommission der jeweiligen Agentur einplanen. Die Akkreditierungskommissionen der Agenturen tagen in der Regel viermal im Jahr. Konkrete Termine sind auf den Internetseiten der Agenturen zu finden. Für eine Akkreditierung zum Wintersemester sollte der Gremienweg innerhalb der Hochschule mit Beginn des vorausgehenden Wintersemesters gestartet werden. Es sei vermerkt: ohne Akkreditierung kann keine Einschreibung erfolgen! Die Akkreditierung wird bei einer Erstakkreditierung für zunächst fünf Jahre ausgesprochen, bei Reakkreditierungen in der Regel für einen Zeitraum von sieben Jahren. Die Reakkreditierung muss nahtlos an den Akkreditierungszeitraum anschließen. Um dies zu gewährleisten wird die Reakkreditierung bereits während des Akkreditierungszeitraums eingeleitet. Dabei sind die oben genannten zeitlichen Abläufe zu beachten. Ausnahmsweise kann der Akkreditierungszeitraum für maximal 12 Monate verlängert werden (vorläufige Akkreditierung), sofern das Reakkreditierungsverfahren rechtzeitig vor Ablauf der Frist eröffnet wird. Dies sollte die Ausnahme sein und bedarf der individuellen Absprache mit der Akkreditierungsagentur. In jedem Fall wird die Dauer der vorläufigen Akkreditierung in den Zeitraum der nachfolgenden Akkreditierung eingerechnet. Zeitplan/Termine Akkreditierungszeitraum 2.3 Die (Re-)Akkreditierungunterlagen Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied zwischen der Erst- und der Reakkreditierung. Es sind dieselben Unterlagen und Verfahrensschritte notwendig wie bei der Erstakkreditierung. Auch der Selbstbericht muss genauso detailliert sein, da weder die Gutachter/innen noch die Akkreditierungskommission den Studiengang kennen. Bei der Reakkreditierung müssen allerdings zusätzliche Informationen über Entwicklungen, Veränderungen und den Studienerfolg geliefert werden. Reakkreditierung = Akkreditierung PLUS Adressaten des Akkreditierungsantrages sind in erster Linie die Fachgutachter/innen. Die Struktur des Akkreditierungsantrags hängt von den Vorgaben der jeweiligen Akkreditierungsagentur ab. Daher ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig für eine Agentur zu entscheiden und deren Leitfaden für die Erstellung des Akkreditierungsantrags zu nutzen. Einen Überblick über die bisher in Anspruch genommenen Agenturen finden Sie im Anhang. Inhalt / Kriterien für die Akkreditierung Grundsätzlich enthält der Antrag gemäß der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen des Akkreditierungsrates Aussagen zu folgenden Punkten: 1. Qualifikationsziele des Studienganges fachlich und überfachlich (siehe Kapitel 3) Stand: März 2016 9

2. Studiengangskonzept stimmiger Aufbau der Module im Hinblick auf Qualifikationsziele (siehe Kapitel 3) adäquate Lehr- & Lernformen Zugangsvoraussetzungen Auswahlverfahren Anerkennungsregeln o außerhochschulisch erworbene Kompetenzen müssen bis zur Hälfte der gesamten Leistungspunkte des Studiengangs anerkannt werden Nachteilsausgleich 3. Studierbarkeit Eingangsqualifikationen berücksichtigen Studienplangestaltung plausible studentische Arbeitsbelastung adäquate und angemessene Prüfungsdichte und -organisation Beratungs- und Betreuungsangebote, insbes. für Studierende in besonderen Lebenslagen oder mit Behinderung Fachliche und überfachliche Studienberatung 4. Prüfungssystem modulbezogen wissens- und kompetenzorientiert Nachteilsausgleich Rechtsprüfung der Prüfungsordnung 5. Studiengangsbezogene Kooperationen Umfang und Art Umsetzung und Qualität des Studiengangskonzeptes gewährleistet 6. Ausstattung qualitativ und quantitativ personell, sächlich und räumlich 7. Transparenz und Dokumentation Studienverlauf Prüfungsanforderungen Zugangsvoraussetzungen Nachteilsausgleichsregelungen 8. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung Hochschulinternes Qualitätsmanagement Evaluationsergebnisse Untersuchungen der studentischen Arbeitsbelastung (Workload-Erhebungen) Studienerfolg Verbleib der Absolventinnen und Absolventen Stand: März 2016 10

9. Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit Konzepte und deren Umsetzung auch im Hinblick auf die Möglichkeiten eines Teilzeitstudiums Unterstützung von Studierenden mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen Neben den Ausführungen zu oben genannten Punkten sind dem Akkreditierungsantrag weitere Unterlagen beizufügen. Welche das im Einzelnen sind, ist im jeweiligen Leitfaden der Akkreditierungsagentur benannt. In jedem Fall gehören folgende dazu: 1. Exemplarischer Studienverlaufsplan Er bietet die Möglichkeit einer übersichtlichen und strukturierten Darstellung der einzelnen angebotenen Veranstaltungen je Semester und gibt somit eine Empfehlung für den Aufbau des Studiums. Zudem ist er seitens der HHU verpflichtend den Akkreditierungsunterlagen beizufügen (Vorlage siehe Anhang Kapitel 5.6; Stand: 2014). Ein idealtypischer Studienverlaufsplan enthält: - Benennung des Moduls - Leistungspunkte des Moduls - Benennung der Veranstaltungen, die zum Modul gehören - Veranstaltungsart (Vorlesung, Übung, Seminar etc.). Es kann sich dabei auch um oder - Angaben handeln (z.b. Veranstaltung x ist Vorlesung oder Übung). - Angabe der Präsenzzeit jeder Veranstaltung in Semesterwochenstunden (SWS) - Angabe des gesamten Arbeitsaufwandes (Präsenzzeit und Selbststudium) jeder Veranstaltung in Stunden - Angabe der Prüfungszahl und -art (mündlich oder schriftlich). 2. Kapazitätsplanung Ein idealtypischer Studienverlaufsplan mit den oben genannten Angaben ist auch für die Kapazitätsermittlung erforderlich, da aus ihm der Curricularwert abgeleitet wird. Abteilung 2.1 prüft im Vorfeld, ob die im Akkreditierungsantrag gewünschten Zielzahlen (z.b. 30 Studierende pro Studienjahr) auch im Rahmen der jährlichen Berechnung der Zulassungszahlen (Kapazitätsberechnung) für das erste Fachsemester erreicht werden können. Letztendlich resultiert daraus eine Übersicht des für den Studiengang zur Verfügung stehenden Lehrdeputats, welche zugleich eine Darlegung der aktuellen Stellensituation beinhaltet. Dies dient dem Nachweis ausreichender Lehrkapazität. Bei neuen Master-Studiengängen ist die Vorgabe des Hochschulentwicklungsplans der HHU zu beachten, dass eine Aufnahmekapazität von mindestens 20 Studienplätzen gewährleistet wird (siehe auch Kapitel 3). 3. Modulhandbuch Das Modulhandbuch (teilweise auch als Modulkatalog bezeichnet) richtet sich an erster Stelle an die Studierenden und muss diesen zugänglich gemacht werden. Es enthält eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Module des Studienganges hinsichtlich ihres Inhaltes, vor allem aber hinsichtlich Studienverlaufsplan Kapazitätsplanung Modulhandbuch Stand: März 2016 11

der angestrebten Lernergebnisse und zu erwerbenden Kompetenzen. Erste Informationen zur Erstellung der Modulbeschreibungen finden sich in Kapitel 3. Im Rahmen von Erst- und Reakkreditierungen soll zusätzlich die seit Ende 2015 gültige Forschungsdaten-Richtlinie der HHU in die Lehre (und damit in die Modulbeschreibungen) integriert werden. Weitere Informationen finden sich Kapitel 2.4. 4. Ordnungen Die Struktur eines Studienganges muss sich auch in den geltenden rechtlichen Dokumenten, d.h. in der Prüfungsordnung und ggf. in der Zulassungsordnung 5, falls Letztere nicht in die Prüfungsordnung integriert ist, wiederfinden. Ein Nachweis über die Rechtsprüfung der jeweiligen Ordnung gehört ebenfalls dazu. In einer Prüfungsordnung ist zu regeln, was rechtlich verbindlich sein soll. 5. Diploma Supplement Es informiert Dritte (andere Hochschulen, Arbeitgeber) über die absolvierten Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen/ Kompetenzen. Mit dem Diploma Supplement soll auch die internationale Einstufung und Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse erleichtert werden. Ein Teil des Diploma Supplements, das National Statement, erläutert das deutsche Hochschulsystem und ordnet den vorliegenden Abschluss in dieses ein. Eine Vorlage dazu findet sich unter http://www.hrk-nexus.de/material/links/. 6. Qualifikationsprofile der Lehrenden Die Profilbeschreibungen enthalten in aller Kürze Schwerpunkte, Publikationen und Forschungsaktivitäten des am Studiengang beteiligten Lehrpersonals. Im Hinblick auf die Anzahl der verschiedenen Unterlagen (Prüfungsordnung, Studienverlaufsplan, Modulbeschreibungen, Diploma Supplement, Transcript of Records, Learning Agreement etc.) sei darauf hingewiesen, dass diese in ihren inhaltlichen Angaben unbedingt übereinstimmen müssen. Dafür ist es zum einen hilfreich, wenn sie zu einem festen Stichtag aktualisiert werden und zum anderen, wenn es im Studiengang bzw. der Fakultät klare Ansprechpartner/innen gibt, an die man sich mit Fragen zum Inhalt, dem Procedere und etwaigen Vorlagen/Materialien wenden kann. Eine gute Anlaufstelle hierfür sind sicherlich die Studiendekanate. Ordnungen Diploma Supplement Qualifikationsprofile der Lehrenden Übereinstimmende Dokumente 2.4 Nach der Akkreditierung ist vor der Reakkreditierung Neben der Erfüllung der Auflagen und der Umsetzung von Empfehlungen ist der akkreditierte Studiengang einer kontinuierlichen Überprüfung und Verbesserung unterworfen. Um dazu aussagefähige Ergebnisse zu gewinnen, werden Evaluationen durchgeführt. Evaluationen 5 Bei der Einrichtung eines Master-Studiengangs ist eine Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang sinnvoll, die die geforderten Qualifikationen und das Auswahlverfahren festlegt (siehe auch Kapitel 3). Stand: März 2016 12

Dazu gehören die Lehrveranstaltungsevaluation, die Modulevaluation, die Studiengangsevaluation und die regelmäßige Absolventenbefragung. Alle Verfahren und Ergebnisse müssen dokumentiert und interpretiert sowie Maßnahmen ab- und eingeleitet werden. Bei der Entwicklung von Maßnahmen sind Studierende einzubinden. Umgesetzte Maßnahmen müssen der gesamten Studierendenschaft in geeigneter Form zugänglich gemacht werden. Um Doppelarbeit zu vermeiden, sollten Evaluationsberichte für die Reakkreditierung genutzt werden. 1. Erhebung des Arbeitsaufwandes (Workload-Erhebungen) Im Rahmen der Evaluationsverfahren muss in jedem Fall der tatsächliche workload (Präsenzzeit und Selbststudium, siehe Kapitel 3) der Studierenden erhoben werden. Statistische Daten 2. Abschlussarbeiten Zudem sind für die Reakkreditierung die Titel/Themen der letzten 50 Abschlussarbeiten anzugeben sowie eine zusammengefasste Darstellung des Notenspektrums. Bei dieser Aufstellung dürfen weder die Titel mit den Noten oder gar mit den Namen der Studierenden verknüpft sein. Eine angemessene Dokumentation innerhalb des Studienganges von Beginn an ist hilfreich. 3. Daten über Studierende Neben den Ergebnissen aus den Evaluationsverfahren werden für die Reakkreditierung zusätzlich Daten vorgelegt, die auch von den Abteilungen 2.1 bzw. Dezernat 1 auf Anfrage bereit gestellt werden: Bewerberzahlen und Zulassungen Studienanfängerzahlen Entwicklung der Studierendenzahlen Verbleibs- bzw. Abbrecher-/Wechselquote Zusammensetzung der Studierenden o Anteil ausländischer Studierender o Geschlechterverhältnis Auslastung Prüfungsergebnisse o (durchschnittliche) Abschluss-Noten nach Prüfungssemester o Durchfallquoten Absolventen des Studiengangs insgesamt o wie viele davon im Masterstudium an der HHU? o wie viele innerhalb der Regelstudienzeit? o durchschnittliche Studiendauer 4. Gutachten der vorangegangenen Akkreditierung Hierzu gehört auch ein eventueller Nachweis über die Auflagenerfüllung sowie der Umgang mit Empfehlungen. Gutachten Stand: März 2016 13

5. Integration der HHU-Forschungsdaten-Richtlinie 6 Im Rahmen von Erst- und Reakkreditierungen soll zudem die am 26.11.2015 verabschiedete Forschungsdatenrichtlinie der HHU in die Lehre eingebunden werden. Damit die Studierenden die Vorgaben der HHU kennenlernen und mit Forschungsdaten korrekt umgehen können, soll dieses Thema entweder als neues Modul in den Studiengang integriert oder als zusätzliche Thematik in bereits bestehende, inhaltlich passende Module (z.b. in Methodenmodule, Module zur guten wissenschaftlichen Praxis etc.) aufgenommen werden. Alle Weiterentwicklungen und Änderungen des Studiengangs, z.b. bei der Studienorganisation durch Unterstützung von Teilzeitstudiengängen, bei inhaltlichen Schwerpunkten, bei Modularisierung und ECTS, bei dem am Studiengang beteiligten Personal etc. müssen dokumentiert und begründet werden. Eine kontinuierliche Dokumentation ist empfehlenswert, da sie für die Reakkreditierung genutzt werden kann. Werden während des Akkreditierungszeitraumes wesentliche Änderungen an der Konzeption oder dem Profil des Studienganges vorgenommen, ist dies der Akkreditierungsagentur anzuzeigen, die über eine Ausdehnung der bestehenden oder eine nachträgliche, erneute Akkreditierung entscheidet. Forschungsdatenmanagement Dokumentation Wesentliche Änderung 3. Die Curriculum(weiter)entwicklung Da die Einführung eines neuen Studiengangs die erstmalige Entwicklung eines Curriculums voraussetzt, soll diesem Aspekt ein extra Kapitel gewidmet werden. Ebenso kann im Rahmen der Reakkreditierung ein Curriculum neuen Erfordernissen angepasst und überarbeitet werden, wofür sich im Folgenden hilfreiche Informationen finden. Studiengänge werden modular aufgebaut. Ein Modul ist eine thematisch in sich abgeschlossene Einheit, die in der Regel mehrere Veranstaltungen verschiedener Lehr- und Lernformen umfasst. Ein Modul erstreckt sich über ein, maximal zwei Semester und wird mit nur einer Modulprüfung abgeschlossen. Die Prüfungsinhalte orientieren sich an den für das Modul definierten Lernergebnissen. Dies bedeutet auch, dass unterschiedliche bzw. geeignete Prüfungsformen gefordert sind, um die Kompetenzen der Studierenden auf dem jeweiligen Niveau feststellen zu können. Ebenso sollten die Modulinhalte und die Lehr- und Lernformen passend zu den Lernergebnissen des Moduls gewählt werden. Ein Modul umfasst mindestens 5 Leistungspunkte. Einleitung Modularisierung 6 Weitere Informationen unter http://www.forschung.hhu.de/fileadmin/redaktion/intranet/dez_2/abteilung_2.2/dokumente_fuer_downloadcenter_d2.2/20 15_Forschungsdaten-Richtlinie.pdf. Stand: März 2016 14

Leistungspunkte 7 spiegeln die Gesamtbelastung der Studierenden wider und werden nach dem ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand (workload) von 30 Zeitstunden. Dieser umfasst neben der Präsenzzeit, die die Studierenden in Lehrveranstaltungen verbringen, auch die Zeit des Selbststudiums (Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen) und der Prüfungsvorbereitung und durchführung. Eine Lehrveranstaltung mit zwei SWS, die durchschnittlich 15 Wochen lang stattfindet, bedeutet also einen Zeitaufwand von 30 Stunden für die reine Präsenzzeit. Es ist davon auszugehen, dass die Studierenden in der Regel mindestens genauso viel Zeit für das Selbststudium verwenden, so dass der workload für eine Lehrveranstaltung mit 2 SWS bei 60 Stunden liegt. Hierfür werden zwei Leistungspunkte vergeben. Ein Vollzeitstudium entspricht einem Arbeitsaufwand von 900 Stunden pro Semester bzw. 39 Stunden pro Woche bei angenommenen 46 Wochen pro Jahr. 8 Im Akkreditierungsverfahren ist die Studierbarkeit in Hinblick auf diesen Arbeitsaufwand nachvollziehbar darzulegen. Bei einem konsekutiven Studiengang baut der Masterstudiengang inhaltlich auf dem Bachelorstudiengang auf. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen qualifizierte berufspraktische Erfahrung nicht unter einem Jahr voraus. Inhaltlich berücksichtigen sie diese Erfahrung und knüpfen daran an. Sie entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zum gleichen Qualifikationsniveau. Weiterbildende Studiengänge sind kostendeckend zu konzipieren (vgl. 62 (5) HG NRW). Um die Kostendeckung gegenüber der Hochschulleitung umfassend darzustellen, ist bei Planung eines weiterbildenden Studiengangs eine Vollkostenkalkulation zu erstellen und im Rektorat vorzulegen. Vergabe von Leistungspunkten ECTS und Arbeitsaufwand (work load) Master: Konsekutive und Weiterbildungsstudiengänge Für den Masterabschluss sind, unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums, 300 Leistungspunkte notwendig. Für einen Masterstudiengang müssen in einer Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Masterstudiengang die Eingangsqualifikationen sowie ein faires und transparentes Auswahlverfahren festgeschrieben werden. Für Studiengänge an der Heinrich-Heine-Universität gilt in der Regel: Pro Semester sind sowohl für Bachelor- als auch für Masterstudiengänge 30 Leistungspunkte zu vergeben. 6 Semester bis zum Bachelor-Abschluss (180 Leistungspunkte) 4 Semester für einen konsekutiven Masterstudiengang (120 Leistungspunkte) 2 bis 4 Semester für weiterbildende Masterstudiengänge (60-120 Leistungspunkte) Vorgaben HHU 7 Die Bezeichnung Leistungspunkte wird in diesem Papier synonym für Kredit- und ECTS-Punkte verwendet. Die Vergabe erfolgt nach den Regeln des European Credit Transfer and Accumulation System. 8 60 Leistungspunkte für ein Jahr entsprechen 1.800 Zeitstunden. Teilt man diese durch 46 Wochen ergibt sich eine Arbeitsbelastung von 39 Stunden pro Woche. Stand: März 2016 15

Masterstudiengänge haben eine Aufnahmekapazität von mindestens 20 Studienplätzen und sind zu 90 Prozent ausgelastet. Weiterbildende Masterstudiengänge müssen auch in Teilzeit/ berufsbegleitend studierbar sein und bedürfen einer vorherigen Vollkostenkalkulation Bachelorarbeit = 6 bis 12 Leistungspunkte Masterarbeit = 15 bis 30 Leistungspunkte Mit dem Bologna-Prozess ist eine output-orientierte Sichtweise des Studiums in den Vordergrund getreten, das heißt, dass neben den inhaltlichen Aspekten verstärkt nach den im Studium erworbenen Kompetenzen und Fertigkeiten gefragt wird. Für das Berufsleben ist diese Sichtweise bedeutsam, da neben dem erworbenen (fachspezifischen) Wissen vor allem die Kompetenz gefordert ist, Wissen anzuwenden und zu transferieren. Vom Input zum Output 3.1 Qualifikationsziele und Modulziele des Studienganges Ob ein Studiengang das Bachelor- bzw. Masterniveau erreicht, wird durch die zu definierenden Qualifikationsziele belegt, die sich am Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) orientieren. 9 Dort sind die Qualifikationsniveaus (Bachelor, Master, Promotion) festgeschrieben. Der HQR beschreibt außerdem systematisch Kompetenzkategorien und dient somit als Vorgabe für das Definieren von Qualifikationszielen. Er legt fest, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen einem bestimmten Qualifikationsniveau zugeordnet sind bzw. welche Kompetenzen bei einem bestimmten Qualifikationsniveau erreicht werden müssen. Insgesamt sollten die Qualifikationsziele eines Studienganges die im Qualifikationsrahmen vorgegebenen Kompetenzen abdecken. Einordnung Fachkompetenz (Wissen und Verstehen) Wissensverbreiterung Wissensvertiefung Methodenkompetenz (Können) Instrumentale Kompetenz Systemische Kompetenz Kommunikative Kompetenz Qualifikationsziele beschreiben, was ein Lernender am Ende des Studienganges weiß, versteht und in der Lage ist, in einem selbst verantworteten Bereich zu tun. Sie spiegeln das jeweilige Ausbildungsniveau wider. Qualifikationsziele Ein Baustein der Kompetenzentwicklung sind auch die so genannten Schlüsselqualifikationen. Darunter fallen beispielsweise Kommunikations-, Präsentations- und Teamfähigkeit, Fremdsprachen- und EDV-Kompetenz, konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten, Selbstmanagement und Lernorganisation im Studium sowie Lerntechniken. Hierfür sollen in Bachelorprogrammen ca. 10 % und in Masterstudiengängen ca. 5 % von den insgesamt zu erwerbenden Leistungspunkten reserviert Schlüsselqualifikationen 9 Der HQR und der DQR sind kompatibel. Die Stufen 1 (Bachelor), 2 (Master) und 3 (Promotion) des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse entsprechen hinsichtlich der beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen den Niveaus 6, 7 und 8 des Deutschen Qualifikationsrahmens. Ausgangspunkt für die Entwicklung des DQR ist der bereits bestehende Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) mit seinen acht Niveaus. Stand: März 2016 16

werden. Der Beitrag eines Moduls zu einem Qualifikationsziel spiegelt sich in der Modulbeschreibung und den dort definierten angestrebten Lernergebnissen wider. Lernergebnisse sollten also sowohl das Ausbildungsniveau als auch die Kompetenzkategorien der Qualifikationsziele des Studienganges reflektieren. Modulziele 3.2 Formulieren von Qualifikationszielen und Lernergebnissen Die Beschreibung von Qualifikationszielen und Lernergebnissen geschieht am besten mit der Verwendung aktiver Verben. Generalisierende Aussagen sollten vermieden werden. Formulierung von Qualifikationszielen und Lernergebnissen Als Orientierung kann auch die Beantwortung von Fragen helfen, z. B.: 1. Was kann der Absolvent/die Absolventin am Ende des Studiengangs bzw. der/die Studierende nach Besuch des Moduls leisten? 2. Welche fachlichen, überfachlichen und sozialen Kompetenzen hat der Absolvent/ die Absolventin bzw. der/die Studierende? 3. Was muss er/ sie tun, um nachzuweisen, dass das Qualifikationsziel am Ende des Studiengangs bzw. das Lernergebnis am Ende des Moduls erreicht ist? ODER Wie kann er/ sie zeigen oder beweisen, dass er das angestrebte Lernergebnis erreicht hat? UND In welchen Bereichen kann der Absolvent/die Absolventin des Studienganges diese Kompetenzen anwenden? Ganz allgemein können hier berufliche Tätigkeitsfelder benannt werden. Benjamin Bloom hat durch seine Arbeit das Formulieren von Qualifikationszielen/Lernergebnissen sehr erleichtert. Er schlug sechs aufeinanderfolgende, immer komplexere Stufen des Denkens vor (siehe unten). Welche Lernergebnisse können unterschieden werden? Arten von Lernergebnissen Kognitive: Affektive: Psychomotorische: Wissen, Problemlösen, Transfer Einstellung, Werthaltung, Motivation körperliche Fertigkeiten Stand: März 2016 17

Kognitive Affektive Psychomotorische Beurteilen Synthetisieren Analysieren Anwenden Verstehen Wissen Erfülltsein durch Werte Strukturierter Aufbau eines Wertesystems Werten Reagieren Aufmerksam werden Naturalisieren Handlungsgliederung Präzisieren Manipulieren Imitieren Die Formulierung der Lernergebnisse im kognitiven Bereich kann auf Basis der sechsstufigen Taxonomie nach Bloom erfolgen: Wissen: aufzählen, nennen, angeben, darstellen, beschreiben, messen Verstehen: erklären, interpretieren, deuten, übersetzen, erläutern, begründen, gegenüberstellen, abgrenzen, unterscheiden, systematisieren Anwenden: auf andere Sachverhalte übertragen, durchführen, berechnen, überprüfen, anwenden, auswerten, erstellen, konstruieren Analysieren: ableiten, analysieren, auflösen, gegenüberstellen, gliedern, identifizieren, klassifizieren, nachweisen, untersuchen, vergleichen, zerlegen, zuordnen Synthetisieren: abfassen, aufbauen, aufstellen, ausarbeiten, definieren, entwerfen, entwickeln, erläutern, gestalten, kombinieren, konstruieren, lösen, optimieren, organisieren, planen, verfassen Beurteilen: entscheiden, kritisch kommentieren, beurteilen, einschätzen, Schlüsse ziehen Eine Taxonomie für den Bereich der affektiven Lernergebnisse ist die von Krathwohl, Bloom und Masia: Aufmerksam werden: Interesse entwickeln (am Thema, am Lesen) Reagieren: freiwillig und gern lesen (Motivation) Werten: Wissenschaftliche Sorgfalt Strukturierter Aufbau eines Wertesystems Erfüllt sein durch Werte Die psychomotorischen Lernergebnisse lassen sich (nach Dave) wie folgt darstellen: Imitieren Manipulieren Präzisieren Stand: März 2016 18

Handlungsgliederung Naturalisieren: unbewusst eine Handlungsabfolge ausführen Vermeiden Sie Formulierungen/ Verben, die man nicht beobachten kann: - kennen (-lernen) - verstehen - einsehen - erkennen - Verständnis entwickeln für 3.3 Kompetenzorientierte Prüfungen Die Modulabschlussprüfung soll die formulierten Lernergebnisse überprüfen. Dies setzt voraus, dass es eine Passung von Lernzielen/Lernergebnissen, Lehr-Lernaktivitäten und Inhalten sowie der Prüfung gibt. Diese Kongruenz wurde unter dem Begriff Constructive Alignment von John Biggs 10 geprägt. Wenn also Lernergebnisse im Bereich der Kommunikativen Kompetenz formuliert werden zum Beispiel die Fähigkeit, komplexe fachwissenschaftliche Theorien in begrenzter Zeit zielgruppengerecht präsentieren zu können, sollte eine kompetenzorientierte Prüfung im Idealfall aus einer Präsentation bestehen. Bei der Akkreditierung wird die Passung von Modulzielen und Modulprüfung bewertet. Grundsätzlich sollten in einem Studiengang unterschiedliche Prüfungsformen repräsentiert sein. Prüfungsformen Quelle: TUM (https://www.lehren.tum.de/themen/lehre-gestalten-didaktik/erfolgsfaktoren-guter-lehre/constructive-alignment/) 10 Biggs, John/Tang, Catherine (2011): Teaching for Quality Learning at University. 4. Aufl., Buckingham: The Society for Research into Higher Education and Open University Press Stand: März 2016 19

4. Materialien und Angebote 4.1 Service der Hochschule Die Kapazitätsberechnung wird von Abteilung 2.1 erstellt. Das Dezernat 1 übernimmt die rechtliche Vorprüfung der verschiedenen Ordnungen. Zu beachten ist, dass beides erledigt sein muss, bevor der Antrag offiziell an die Agentur weitergeleitet werden kann. Beratung und Unterstützung beim Erstellen und Prüfen von Modulbeschreibungen bieten die dezentralen Experten für Hochschuldidaktik in den Fakultäten an. In den Leitfäden und Gliederungsvorlagen der Agenturen für die Akkreditierungsanträge der Hochschulen werden bestimmte Punkte genannt, die die Hochschule als Ganzes bzw. übergeordnete Verfahrensweisen betreffen. Für diese Punkte sind in Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen der Zentralen Universitätsverwaltung der HHU Textbausteine entwickelt worden. Dazu zählen u.a.: Allgemeine Informationen über die HHU (u.a. Leitbild und Ziele); Qualitätsmanagement der Hochschule und Qualitätssicherung; Hochschuldidaktische Aus- und Weiterbildung an der HHU Konzept der Hochschule zur Geschlechtergerechtigkeit: Gender Mainstreaming (allgemein für die gesamte Hochschule fakultätsoder studiengangsspezifische Ergänzungen sind notwendig); Konzept der Hochschule zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen (Diversity Management); internationale Ausrichtung. Kapazitätsermittlung Rechtsprüfung Modulbeschreibungen Textbausteine 4.2 Service der Agenturen Jede Akkreditierungsagentur stellt einen Leitfaden für die Antragserstellung bereit. Diese Leitfäden sind mittlerweile sehr detailliert. Die Antragsteller sollten sich an dem jeweiligen Leitfaden orientieren, können aber Punkte, die für sie nicht zutreffen, auslassen und dann im Antrag aus der Gliederung entfernen. Sollten Fragen zum Leitfaden auftreten, geben die Mitarbeiter/innen der Agenturen gerne Auskunft. Leitfäden für Akkreditierungsanträge Alle Leitfäden können in der aktuellen Version im Internetangebot der Agenturen heruntergeladen werden. Links zu den Agenturen finden Sie im Anhang. Stand: März 2016 20

Alle Agenturen bieten ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch an, das bei Bedarf in Anspruch genommen werden sollte. Eine Skizze des Studiengangs bzw. ein idealtypischer Studienverlaufsplan reichen als Basis für dieses Gespräch aus. Auch im weiteren Verlauf des Akkreditierungsverfahrens stehen die Mitarbeiter/innen der Agentur für Beratungsleistungen zur Verfügung. Grundlagen der Akkreditierungsrichtlinien, wie Beschlüsse des Akkreditierungsrats, der KMK oder der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) werden ebenfalls auf den jeweiligen Internetseiten zum Herunterladen bereitgestellt. Beratungsgespräch Dokumente Stand: März 2016 21

5. Anhang 5.1 Ansprechpartner/innen Linda Schatte Abteilung 2.1 Tel.: 14865 / E-Mail: linda.schatte@hhu.de Textbausteine, Rektoratsvorlagen Natalie Böddicker Leitung Abteilung 2.1 Tel.: 11546 / E-Mail: natalie.boeddicker@hhu.de Christine Lesmeister Abteilung 2.1 Tel.: 13250 / E-Mail: christine.lesmeister@hhu.de Berthold Czyperek Leitung Dezernat 1 Tel.: 12440 / E-Mail: berthold.czyperek@hhu.de Kapazitätsermittlung Ordnungen Oliver Beil Leiter Studierenden- und Prüfungsverwaltung Tel.: 14358 / E-Mail: oliver.beil@hhu.de Svenja Wrede Persönliche Referentin des Prorektors für Studienqualität und Personalmanagement Tel.: 15006 / E-Mail: svenja.wrede@hhu.de René Michalski Abteilung 2.1 Tel.: 14716 / E-Mail: rene.michalski@hhu.de Doris Fiddes Abteilung 5.3 Tel.: 14435 / E-Mail: doris.fiddes@hhu.de Studienkommission Evaluation von Studium und Lehre, Absolventenbefragung Statistische Angaben Ingrid Kalusche Abteilung 5.3 Tel.: 12239 / E-Mail: ingrid.kalusche@hhu.de Stand: März 2016 22

5.2 Akkreditierungsagenturen Auf der Webseite des Akkreditierungsrates findet sich eine komplette Übersicht über die entweder überfachlichen oder fachgebundenen Agenturen, die ihrerseits vom Akkreditierungsrat akkreditiert und somit berechtigt sind, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates zu verleihen. Die Agenturen sind der Rechtsform nach entweder Vereine, deren Mitglieder Hochschulen und Fachgesellschaften bzw. -verbände sind, oder Stiftungen. Hier sollen nur jene vorgestellt werden, mit denen die HHU bereits zusammengearbeitet hat. Die HHU ist Mitgliedshochschule bei der Agentur AQAS. Die Hochschulleitung vertritt die Universität bei den Mitgliederversammlungen von AQAS. Als Mitgliedshochschule erhält die HHU bei dieser Agentur eine Ermäßigung bei den Akkreditierungskosten. Die Mehrheit der Studiengänge an der HHU wurden durch AQAS akkreditiert. Der Sitz der Geschäftsstelle ist Köln, so dass die Agentur auch für persönliche Gespräche leicht zu erreichen ist. www.aqas.de Die Mehrheit der Studiengänge der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ist bei ASIIN, die ihren Sitz in Düsseldorf hat, (re-)akkreditiert worden. Ein Vorteil besteht darin, dass diese Agentur auf die entsprechenden Studiengänge spezialisiert ist. Ein weiterer Vorteil ist die rasche Durchführung der Verfahren mit relativ großem Entgegenkommen im Zeitplan. Die Agentur gibt hier für das komplette Verfahren ab Eröffnung 6 Monate an. www.asiin.de Die Agentur ACQUIN hat ihren Sitz in Bayreuth. Die HHU hat bisher einige wenige Erfahrungen insbesondere bei weiterbildenden Masterstudiengängen mit dieser Agentur gemacht. Ein Vorteil war bisher die verhältnismäßig zügige Aufnahme und Durchführung von Akkreditierungsverfahren; angegeben sind 8 Monate vom Einreichen der Antragsunterlagen bis zur Beschlussfassung der Akkreditierungskommission. www.acquin.org Mit der ZEvA aus Hannover hat die Universität bisher nur im Rahmen der Akkreditierung und Reakkreditierung eines Studienganges der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät Erfahrungen gesammelt. www.zeva.org Allgemeines AQAS e.v. Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen ASIIN Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik ACQUIN Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qua- litätssicherungs- Institut ZEvA - Zentrale Evaluations- und Akkreditierungs-agentur Hannover Stand: März 2016 23