nimmt an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teil, hat die monatlichen Meldungen an SOKA-BAU erteilt und die gemeldeten Beiträge bezahlt.

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Transkript:

Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG SOKA-BAU, 65179 Wiesbaden Mustermann Postanschrift: 65179 Wiesbaden Telefon (kostenfrei): 0800 1200 111 Telefax (kostenfrei): 0800 1200 333 Abteilung: Kunden-Service-Center E-Mail: kundenservicecenter@soka-bau.de Internet: www.soka-bau.de Unser Zeichen: Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Datum: 21. November 2011 Bescheinigung Die Firma nimmt an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teil, hat die monatlichen Meldungen an SOKA-BAU erteilt und die gemeldeten Beiträge bezahlt. Mit der letzten Monatsmeldung wurden gemeldet: - gewerbliche Arbeitnehmer (Anzahl): 1) - davon mit einer Bruttolohnsumme unter 801,00 Euro (Anzahl): Hausanschrift Verwaltungsrat ULAK Aufsichtsrat ZVK Vorstand Bankverbindung Registergericht ZVK Wettinerstraße 7 Dipl.-Kfm. Frank Dupré, 1. Vorsitzender Klaus Wiesehügel, Vorsitzender Wolfgang Koberski Landesbank Hessen-Thüringen Amtsgericht Wiesbaden 65189 Wiesbaden Klaus Wiesehügel, 2. Vorsitzender Dipl.-Kfm. Frank Dupré Manfred Purps Frankfurt/Main (500 500 00) HRB 23322 Dipl.-oec. Andreas Schmieg Dietmar Schäfers Konto-Nr. 15 000 003 Dietmar Schäfers Dipl.-oec. Andreas Schmieg für Sozialkassenbeitrag stellv. Vorsitzende stellv. Vorsitzende Konto-Nr. 16 900 003 für Winterbeschäftigungs-Umlage

Schreiben vom: 21. November 2011 Seite 2 Aus den Meldungen der letzten 3 Monate mit Sommerarbeitszeit 2) lassen sich folgende (teils rechnerisch ermittelte) Aussagen ableiten: Meldemonat Gemeldete Bruttolohnsumme (BLS) Anz. gew. Arbeitnehmer Lohngruppe 1 gemäß TV Lohn/Ost / TV Mindestlohn (Werker) 3) Anz. gew. Arbeitnehmer Lohngruppe 2 und höher gemäß TV Lohn/Ost (Fachwerker) 3) geleistete Arbeitsstunden aller gewerblichen Arbeitnehmer 4) bei einer tariflichen Arbeitszeit gemäß BRTV von Std: 5) errechnen sich Vollzeitbeschäftigte: 6) Ausstellungsdatum: TT.MM.JJJJ SOKA-BAU Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Erläuterungen: (1) gewerbliche Arbeitnehmer: Gemäß 1 Abs. 3 TV Mindestlohn (2) Sommerarbeitszeit: Um eine möglichst realistische Einschätzung zur Leistungsfähigkeit dieses Betriebes zu erreichen, erfolgt die Angabe zur Anzahl der gewerblichen Arbeitnehmer und zu den geleisteten Arbeitsstunden grundsätzlich auf der Basis der Meldungen für die Sommermonate (April November). Da in den Wintermonaten witterungsbedingte Ausfallstunden entstehen können, die per Definition nicht als geleistet Arbeitsstunden zu melden sind, könnte ansonsten ein falscher Eindruck zur Leistungsfähigkeit dieses Betriebes entstehen. (3) Eingruppierung: Gemäß 5 BRTV Die Zuordnung der gemeldeten Arbeitnehmer in die verschiedenen Lohngruppen hat SOKA-BAU aus der Division des pro Arbeitnehmer gemeldeten Bruttolohns durch die gemeldete Anzahl der lohnzahlungspflichtigen Arbeitsstunden abgeleitet. (4) geleistete Arbeitsstunden: Zu den geleisteten Arbeitsstunden zählen alle in Stunden ausgedrückten Zeiten, für die ein Entgeltanspruch besteht. Nicht enthalten sind: durch Witterung oder wirtschaftliche Gründe bedingte Ausfallzeiten Zeiten mit Krankengeld-Bezug Die in den von dem Baubetrieb an SOKA-BAU gemeldeten lohnzahlungspflichtigen Stunden nicht enthaltenen Zeiten für den gewährten Urlaub wurden auf Basis der gemeldeten Urlaubstage und der tariflichen Arbeitszeit hochgerechnet....

Schreiben vom: 21. November 2011 Seite 3 (5) Tarifliche Arbeitszeit: Monat Jahr tarifliche Arbeitsstunden Jahr tarifliche Arbeitsstunden Januar 2010 158,0 2011 160,0 Februar 2010 152,0 2011 152,0 März 2010 176,0 2011 176,0 April 2010 179,5 2011 171,0 Mai 2010 172,5 2011 181,0 Juni 2010 181,0 2011 181,0 Juli 2010 179,5 2011 171,0 August 2010 181,0 2011 189,5 September 2010 181,0 2011 179,5 Oktober 2010 171,0 2011 172,5 November 2010 181,0 2011 168,0 Dezember 2010 162,0 2011 166,0 (6) Vollzeitbeschäftigte Errechnet aus der Summe der geleisteten Arbeitsstunden (4) dividiert durch die tarifliche Arbeitszeit (5).

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstraße 72/73 10317 Berlin Telefon (030) 515 39-0 Telefax (030) 515 39-100 gemäß Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) Der Baubetrieb: Betriebskontonummer: Name Straße Entwurf PLZ/Ort nimmt am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teil: hat die monatlichen Meldungen an die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes vollständig bis 09/2011 erteilt, hat die monatlichen Beiträge vollständig an SOKA-BAU bis 09/2011 bezahlt. Letzte vorliegende Meldung für Monat: September 2011, gemeldete BLS: Lohngruppe 1 Lohngruppe 2 Anzahl der gemeldeten gewerblichen Arbeitnehmer der letzten Meldung: 1) 3 davon mit 2) 3 0 sonstige Angaben: Angaben zu den letzten 3 Meldemonaten mit Meldemonat Sommerarbeitszeit 07/2011 08/2011 09/2011 gemeldete Bruttolohnsumme (BLS) 5.644,8 6.100,6 5.882,8 gewerbliche Arbeitnehmer der Lohngruppe 1 (Werker): 2) 3 3 3 gewerbliche Arbeitnehmer der Lohngruppe 2 u. höher (Fachwerker): 2) 0 0 0 gewerbliche Arbeitnehmer insgesamt (Anzahl): 3 3 3 geleistete Arbeitsstunden aller gewerblichen Arbeitnehmer: 3) 504,0 549,6 520,6 bei einer tariflichen Arbeitszeit gemäß BRTV von Stunden: 4) 171,0 189,5 179,5 errechnete Vollzeitbeschäftigte: 5) 2,9 2,9 2,9 Hinweis zur Berufsausbildung: Der Berufsausbildungsbeitrag ist Teil des Sozialkassenbeitrages. Damit beinhaltet das Sozialkassenverfahren die Teilnahme am tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung. Ausstellungsdatum: 01.11.2011 Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (Unterschrift) Version e4/2011 - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes BuMBesch_e.qrp

Erläuterungen: 1) gewerbliche Arbeitnehmer: Gemäß 1 Abs. 3 TV Mindestlohn 2) Eingruppierung: Gemäß 5 BRTV Die Zuordnung der gemeldeten Arbeitnehmer in die verschiedenen Lohngruppen erfolgt: - bei SOKA-BAU abgeleitet aus der Division des pro Arbeitnehmer gemeldeten Bruttolohnes durch die Anzahl der lohnzahlungspflichtigen Stunden, - bei der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes anhand der gemeldeten Lohngruppe gemäß TV ZABB. 3) geleistete Arbeitsstunden: Zu den geleisteten Arbeitsstunden zählen alle in Stunden ausgedrückte Zeiten, für die ein Entgeltanspruch besteht. Nicht enthalten sind: - durch Witterung oder wirtschaftliche Gründe bedingte Ausfallzeiten, - Zeiten mit Krankengeld-Bezug. Die in den von dem Baubetrieb an die Sozialkassen gemeldeten lohnzahlungspflichtigen Stunden nicht enthaltenen Zeiten für den gewährten Urlaub wurden auf Basis der gemeldeten Urlaubstage rechnerisch einbezogen. 4) Tarifliche Arbeitszeiten: Entwurf Monat Jahr tarifliche Arbeitsstunden Monat Jahr tarifliche Arbeitsstunden Januar 2010 158,0 Januar 2011 160,0 Februar 2010 152,0 Februar 2011 152,0 März 2010 176,0 März 2011 176,0 April 2010 179,5 April 2011 171,0 Mai 2010 172,5 Mai 2011 181,0 Juni 2010 181,0 Juni 2011 181,0 Juli 2010 179,5 Juli 2011 171,0 August 2010 181,0 August 2011 189,5 September 2010 181,0 September 2011 179,5 Oktober 2010 171,0 Oktober 2011 172,5 November 2010 181,0 November 2011 181,0 Dezember* 2010 162,0 Dezember* 2011 166,0 * Gemäß 3 Abs. 1.7 BRTV sind der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei; der Lohnanspruch entfällt. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, erfolgen die Angaben der geleisteten Stunden nur für die Monate mit Sommerarbeitszeit (April - November). Diese sind möglich, da in den Wintermonaten witterungsbedingte Ausfallstunden entstehen, die per Definition nicht als geleistete Arbeitsstunden gemeldet werden. 5) Vollzeitbeschäftigte: Errechnet aus der Summe der geleisteten Arbeitsstunden aller Arbeitnehmer (3) dividiert durch die tarifliche Arbeitszeit (4). Version e1/2009 - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes BuMBesch_e.qrp