Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk

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1 Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk Rosenstraße Wiesbaden Telefon (06 11) Telefax (06 11) Merkblatt für das Beitragseinzugsverfahren Stand: März 2007 A DIE MONATLICHE MELDUNG Die Meldung der Stunden und das in diesen Stunden erzielte Arbeitsentgelt bilden die Basis für die Errechnung eines Durchschnittsstundenlohnes, der dann die Höhe der Leistungen der LAK bestimmt. Die persönlichen Daten, wie Name und Vorname des Arbeitnehmers sowie seine Sozialversicherungsnummer werden zur eindeutigen Identifizierung benötigt. Aus den Daten über Beginn und Beendigung der Tätigkeit werden die Anspruchsvoraussetzungen ermittelt. Deshalb ist es wichtig, die entsprechenden Spalten der Meldung wie nachstehend erläutert genauestens auszufüllen! Das Meldeformular ist weitestgehend vorbereitet. Im Normalfall sind vom Betrieb nur noch die Bruttolöhne und die Lohnstunden der einzelnen Arbeitnehmer einzutragen. Weitere Eintragungen werden dann erforderlich, wenn für ausgeschiedene Arbeitnehmer das Austrittsdatum zu vermerken oder die Daten neu eingestellter Arbeitnehmer zu ergänzen sind. Die von Ihnen vorgenommenen Eintragungen werden bei der Ausfertigung des Meldeformulares für den nächsten Monat entsprechend berücksichtigt, wenn das Formular rechtzeitig d.h. bis zum 15. eines Monats eingesandt wird. Die LAK sendet Ihnen dieses Formular jeweils zum Ende eines Monats zu. Das Original ist bis zum 15. des folgenden Monats zurückzusenden, die Kopie ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Ein Muster des Meldeformulares finden sie im Anhang. Werden in einem Betrieb Arbeitszeitkonten vereinbart (Veränderung/Umverteilung der regelmäßigen Arbeitszeit), sind zusätzlich der Stand des Arbeitszeitkontos zum Monatsultimo in Stunden nebst dem sich hieraus ergebenden Bruttolohn zu melden. Achtung: Sofern Sie die Lohnbuchhaltung über ein Steuerbüro abwickeln, können Sie die monatliche Meldung auch über DATEV einreichen. I. Welche Arbeitnehmer sind zu melden? In der Meldung aufzuführen sind alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, mit Ausnahme der Lehrlinge (Auszubildenden) und Praktikanten. Angestellte, die keine arbeiterrentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, sind nicht zu melden. Da es darauf ankommt, ob der gewerbliche Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, hat es keine Bedeutung, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen von der Rentenversicherungspflicht befreit ist. Deshalb sind auch zu melden: Arbeitnehmer, die auf Baustellen gewerbliche Tätigkeiten verrichten und betrieblich als Angestellte geführt werden Aushilfsweise Beschäftigte (auch dann, wenn nur eine geringfügige oder keine Steuerpflicht wegen geringfügiger Beschäftigung gegeben ist) Gelegenheitsarbeiter Ferienarbeiter (Schüler und Studenten) Arbeitnehmer im zweiten Arbeitsverhältnis Reinemachefrauen für die Büroreinigung Lagerarbeiter / Platzwarte Rentner, die arbeiten mitarbeitende Familienangehörige, soweit sie nicht Angestellte i.s.d.o.g. Vorschriften sind.

2 2 Erläuterungen zu den einzelnen Spalten des Meldeformulares Gemeinnützige Einrichtung des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.v. und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Rechtsfähig kraft staatlicher Verleihung. Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite! Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk Im Fensterbrief zurück an die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk Wiesbaden LAK-Dach Wiesbaden, Telefon: (0611) Herrn/Frau/Firma Bruttolohnsummenmeldung für Monat Zeitraum Betriebskonto-Nr./AZ Blatt von Sozialversicherungs-Nr. Name, Vorname Bruttolohnsumme Cent Im Kündigung Nur volle Std. Kalenderjahr des Arbeitsverhältnisses angeben beschäftigt seit Stunden mit Tag Mon. Tag Mon. Lohnanspruch Euro Nur volle Std. angeben Arbeitszeitkonto Arbeitszeitkonto Bruttobetrag Euro Cent 1. Sozialversicherungs-Nr Name, Vorname Im Kalenderjahr beschäftigt seit Kündigung des Arbeitsverhältnisses Stunden mit Lohnanspruch Bruttolohnsumme a) Stunden aus Arbeitszeitkonto b) Arbeitslohn aus dem Zeitkonto 13 Euro Cent 8./9. Bruttolohnsummenaddition Beitrag, Umlage, Zahlbetrag Euro Cent Euro Cent Euro Cent 10. Datum/Unterschrift Beitrag Umlage Zahlbetrag Datum und Unterschrift Bank: Landesbank Hessen-Thüringen (BLZ ) Konto-Nr II. Was ist einzutragen oder zu ergänzen? 1. Sozialversicherungsnummer Ist der LAK die Sozialversicherungsnummer bekannt, so ist sie vorgedruckt. Die Sozialversicherungsnummer ist von Ihnen einzutragen, wenn Sie Arbeitnehmer neu einstellen. Die Versicherungsnummer finden Sie im Versicherungsnachweisheft des jeweiligen Arbeitnehmers. Ist Ihnen die Sozialversicherungsnummer noch nicht bekannt, so tragen Sie auf jeden Fall das Geburtsdatum des Arbeitnehmers ein. In Ausnahmefällen wird von der Kasse eine eigene Nummer vergeben, die in ihrem Aufbau der Sozialversicherungsnummer entspricht. Als solche Ausnahmefälle kommen Arbeitnehmer, die nur geringfügig beschäftigt sind und deshalb keine Sozialversicherungsnummer haben oder auch Arbeitnehmer in Betracht, die in mehreren Betrieben des Dachdeckerhandwerks zur gleichen Zeit beschäftigt sind. Solche Fälle teilen Sie bitte der Kasse unter Angabe des Geburtsdatums des Arbeitnehmers mit, damit eine entsprechende Nummer vergeben werden kann, die eine eindeutige Identifizierung des Arbeitnehmers ermöglicht.

3 3 2. Name, Vorname Diese Angaben sind im Meldeformular vorgedruckt, wenn das Arbeitsverhältnis bereits im Vormonat bestand. Stellen Sie Arbeitnehmer im Meldemonat ein, so fügen Sie die entsprechenden Angaben an. 3. Beschäftigungsbeginn im Kalenderjahr Hier ist der 1. Januar des laufenden Kalenderjahres vorgedruckt, wenn an diesem Tag das Arbeitsverhältnis bereits bestanden hat. Wenn ein Arbeitnehmer neu eingestellt wird, dann tragen Sie dort bitte das Datum des Beschäftigungsbeginns ein. Das von Ihnen eingetragene Datum wird für den Rest des Jahres übernommen. 4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Tragen Sie bitte ein, wann das Arbeitsverhältnis endete, falls im Meldemonat ein Arbeitnehmer aus Ihrem Betrieb ausschied. Richtig ist dabei das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis rechtlich, d.h. unter Beachtung der Gesetze und der Tarifverträge, endete. Nicht maßgebend ist das Datum der tatsächlichen Beendigung der Tätigkeit; denn dies kann zeitlich vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegen (z. B. Freistellung des Arbeitnehmers während der Kündigungszeit, Urlaub des Arbeitnehmers). In diesem Feld ist keine Eintragung vorzunehmen, wenn das Arbeitsverhältnis lediglich ruht (z. B. bei Freistellung eines Arbeitnehmers zum Besuch der Meisterschule). 5. Stunden mit Lohnanspruch Tragen Sie bitte die Gesamtzahl aller Stunden ein, für die Sie dem Arbeitnehmer im Meldemonat Lohn bzw. Ausfallgeld nach dem Tarifvertrag Beschäftigungssicherung in den Monaten April/Oktober/November gezahlt haben. Zu den regulären Arbeitsstunden sind auch die Stunden hinzuzuzählen, für die Sie aufgrund von gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund des Rahmentarifvertrages (RTV) Lohn gezahlt haben. Als solche kommen u. a. in Betracht: Freistellungsstunden bei Freistellung aus familiären Gründen ( 14 RTV) bei Freistellung aus besonderen Gründen ( 15 RTV) bei Freistellung zur Arbeitssuche ( 52 RTV) Feiertagsstunden (gesetzl. Regelung und 18 RTV) Wegezeitstunden ( 35 Nr. 3 RTV) Reisezeitstunden ( 36 Nr. 3 RTV) Urlaubsstunden 8 Stunden je Urlaubstag, freitags 7 Stunden Lohnfortzahlungsstunden nach dem EntgeltfortzahlungsG (so viele Stunden sind anzugeben, wie die regelmäßige Arbeitszeit im Betrieb beträgt) Lohnfortzahlungsstunden bei Kündigung erkrankter Arbeitnehmer wie vorstehend erläutert Sonderfälle: Leistungslohn Werden Arbeitnehmer im Leistungslohn (Akkord) im Sinne von 30 RTV beschäftigt, so ist die Zahl der so genannten Ist-Stunden anzugeben. Festlohn Auch im Falle der Gewährung eines monatlichen Festlohnes sind Stunden zu melden! Im Zweifelsfalle ist von der tariflichen Stundenzahl auszugehen.

4 4 Freistellung während der Kündigungszeit Wird ein Arbeitnehmer während der Kündigungszeit von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung seines Lohnes freigestellt, so sind die Stunden anzugeben, die er in dieser Zeit gearbeitet hätte und die deshalb zur Grundlage der Berechnung des fortgezahlten Lohnes gemacht werden. Urlaubsabgeltung Wird der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten, so sind die abzugeltenden Stunden in der Meldung zu berücksichtigen. Nicht zu melden sind Stunden, in denen der Arbeitnehmer Krankengeld Saisonkurzarbeitergeld Kurzarbeitergeld usw. bezieht, d. h. solche Zeiten, für die er keinen Lohnanspruch oder einen Anspruch auf Ausfallgeld gegenüber dem Arbeitgeber hat. Geben Sie kaufmännisch gerundet nur ganze Stunden an. 6. Bruttolohn Tragen Sie bitte für jeden gewerblichen Arbeitnehmer die Summe aller Bruttoentgelte ein, die Sie im Meldemonat an den Arbeitnehmer gezahlt haben. Bruttolohn ist der für die Berechnung der Lohnsteuer zugrunde zu legende und in das Lohnkonto einzutragende Bruttoarbeitslohn sowie das Ausfallgeld. Der Lohnbuchhalter unterscheidet üblicherweise zwischen Gesamtbrutto, Steuerbrutto und Sozialversicherungsbrutto. Tragen Sie das Steuerbrutto also ohne Abzug von Freibeträgen ein! Wird das Arbeitsentgelt ganz oder teilweise von Ihnen pauschal versteuert, dann sind dem Steuerbrutto des einzelnen Arbeitnehmers die pauschal versteuerten Beträge hinzuzurechnen (z. B. Beiträge zu Direktversicherungen). Nicht zum Bruttolohn gehören betriebliche Altersvorsorgebeiträge, die steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei in die Pensionskasse des Dackdeckerhandwerks (ZVK) abgeführt werden können. 7. Stunden aus Mehrarbeit bzw. Arbeitszeit- oder Ausgleichskonto Viele Betriebe weichen von der regelmäßigen Arbeitszeit des 3 Nr. 1 bis 3 Rahmentarifvertrag ab, so dass sich Differenzen zwischen der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit und den tatsächlichen geleisteten Stunden für jeden Arbeitnehmer bilden. Nach 4 Nr. 3, Rahmentarifvertrag sind diese (Stunden-) Differenzen dem Arbeitnehmer gutzuschreiben bzw. zu belasten (Ausgleichskonto). Die verbindliche Eintragung des Arbeitszeitkontos mit vollen Stunden aus diesem Konto (i. d. R. Stunden aus Mehrarbeit) und des entsprechenden Arbeitszeitkonto-Bruttobetrags dient der Absicherung der Arbeitnehmerbezahlung bei Insolvenz des Unternehmens ( 8 a Nr. 1 b des Tarifvertrages über die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk (VTV)). Auch wenn zur Absicherung der Lohnforderungen bei Insolvenz keine Verpflichtung zu einer Beitragszahlung aus der rechten Meldespalte (Arbeitszeitkonto Bruttobetrag) besteht, ist die Meldung dieser Stunden gleichwohl Pflicht! ( 7 Nr. 2, Satz 2 Verfahrenstarifvertrag; vgl. auch 4 Nr. 3, Rahmentarifvertrag).

5 5 8. Bruttolohnsumme des Betriebes, Berechnung des Beitrags und der Umlage, Zahlbetrag Von der Bruttolohnsumme des Betriebes ist der Beitrag für die Leistungen Ausfallgeld, Zusatzversorgung, Berufsbildung und eines Teiles eines 13. Monatseinkommens sowie die Wintergeldumlage (z. Z. 2,5 %) zu berechnen und in die entsprechenden Felder einzutragen. Seit dem beträgt der Gesamtbeitrag für die Sozialkassen in den alten Bundesländern 5,20 % (bis ,74 %), in den neueren Bundesländern 4,85 % (bis ,39 %). Der Beitrag und die Umlage zur Produktiven Winterbauförderung werden von derselben Bemessungsgrundlage berechnet. Zusammen ergeben sie einen einheitlichen Zahlbetrag von 7,70 % in den alten und 7,35 % in den neueren Bundesländern. 9. Winterbau-Umlage Nach 354 ff Sozialgesetzbuch III (SGB III) zieht die LAK die Winterbau-Umlage von den ihr angeschlossenen Betrieben ein und leitet sie an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Die Umlage dient der Finanzierung der Leistungen im Rahmen der Produktiven Winterbauförderung (z. B. Wintergeld/ Saisonkurzarbeitergeld) nach dem SGB III. Für diese Leistungen sind ausschließlich die örtlichen Arbeitsagenturen und nicht etwa die LAK! zuständig. Daher können auch evtl. Guthaben bei den Arbeitsagenturen nicht von den an die LAK zu leistenden Zahlungen in Abzug gebracht werden. 10. Datum, Unterschrift Bestätigen Sie bitte die Richtigkeit der im Formular gemachten Angaben mit Datum und Ihrer Unterschrift. Sofern Ihre Meldung über eine Listenseite hinausgeht (größere Betriebe), genügt die Bestätigung auf der letzten Seite der Meldung. III. Fehler, die Sie nicht machen sollten 1. Änderung des vorgedruckten Meldemonats Das Meldeformular enthält in der erweiterten Betriebskontonummer eine verschlüsselte Nummer des Meldemonats. Dies garantiert, dass die durch die LAK erfassten Daten dem richtigen Betrieb für den richtigen Monat zugeordnet werden. Wenn Sie das Formular ändern, entstehen Fehlerquellen! Sollte Ihnen das Formular abhanden gekommen sein, geben Sie die notwendigen Daten formlos gesondert an. 2. Krankengeld, Wintergeld, Saisonkurzarbeitergeld und Kurzarbeitergeld Diese Leistungen der Krankenkasse bzw. der Arbeitsverwaltung gehören nicht zum Bruttolohn und sind nicht in die Meldungen miteinzubeziehen. Die Angabe von fehlerhaften Stunden oder Bruttolöhnen führt am Jahresende zu Leistungen, die zu hoch oder zu niedrig sind. Hieran können weder Sie noch Ihre Arbeitnehmer ein Interesse haben. 3. Meldungen von Auszubildenden (Lehrlinge) Die Ausbildungsvergütung ist nicht in die betriebliche Bruttolohnsumme einzubeziehen.

6 6 Handhabung des Formulars Das Meldeformular wird Ihnen am Ende des Meldemonats zugeschickt. Es ist von uns soweit wie möglich vorbereitet. Wenn Sie alle Angaben über Ihre Arbeitnehmer eingetragen haben, addieren Sie bitte die einzelnen Bruttolohnsummen zur Gesamt-Bruttolohnsumme, berechnen Sie den Beitrag, die Umlage sowie den gesamten Zahlbetrag und tragen die Zahlen entsprechend ein. Unterschreiben Sie bitte die Meldung, und schicken Sie sie direkt zurück. hier ist der jeweilige Beitragssatz gemäß Abschnitt II 8 auszurechnen und einzusetzen

7 7 Wir schicken Ihnen für den nächsten Meldemonat das neue Meldeformular zu, wobei wir alle Veränderungen bei Ihren Arbeitnehmern berücksichtigt haben.

8 8 B DIE MONATLICHE ZAHLUNG I. Fälligkeit Die von Ihnen ermittelten und in die monatlichen Meldungen eingetragenen Beträge sind ebenso wie die Wintergeldumlage am 15. des folgenden Monats fällig und zu zahlen. II. Zahlungswege 1. Überweisung Überweisen Sie die Beiträge bis spätestens zum 15. des Folgemonats auf das Konto der LAK bei der Landesbank Hessen-Thüringen, Konto-Nr , BLZ Hierzu verwenden Sie die von der LAK zur Verfügung gestellten Überweisungsformulare. In diese ist bereits Ihre Firmenanschrift und Ihre Betriebskontonummer eingedruckt. 2. Lastschriftverfahren Die Überweisung der Beiträge und der Umlage entfällt, wenn Sie das Lastschriftverfahren nutzen. In diesem Falle geben Sie der LAK eine entsprechende Einzugsermächtigung. III. Verzugszinsen Im Interesse aller pünktlich und ordnungsgemäß meldender und zahlender Betriebe muss die LAK Verzugszinsen erheben ab der Fälligkeit der Beiträge ( 7 Nr. 4 Verfahrenstarifvertrag). Vermeiden Sie die Zahlung von Verzugszinsen durch pünktliche Überweisung oder Teilnahme am Lastschriftverfahren! Der Beitragseinzug ist nur nach ordnungsgemäßer Meldung möglich. LOHNAUSGLEICHSKASSE FÜR DAS DACHDECKERHANDWERK Geschäftsführung Krüger Druck 03/07/1.5

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