Arbeitskreis Wissenschaftliche Archive in Berlin. Workshop zur -Archivierung. 30. November 2016 International Mathematical Union

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Transkript:

Arbeitskreis Wissenschaftliche Archive in Berlin Workshop zur E-Mail-Archivierung 30. November 2016 International Mathematical Union

1. Status quo 1.1 Derzeitige Verfahrensweise in den Institutionen Zugang meist problematisch, oft überhaupt kein Zugang möglich Teilweise Übernahme von Papierausdrucken der E-Mails: Per geregelter Aktenführung in den Verwaltungen Per Zufall (z. B. in Vor- und Nachlässen) Archivierung wird umgesetzt: erste Erfahrungen mit E-Mail-Archivierung bisher nur in wenigen Einrichtungen: LArch: über Verwaltungen mit DMS/VB, die E-Akte als führende Akte haben IMU: Archivierung von Mail-Accounts. 1.2 Haltung des jeweiligen Archivträgers Überhaupt nicht thematisiert; kein Problembewusstsein Thematisiert ohne Priorität bzw. Problem verdrängt Problem erkannt und angegangen bei wenigen Institutionen (z. B. IMU, MPG). Arbeitskreis Wissenschaftliche Archive Berlin: Workshop E-Mail-Archivierung, 30.11.2016 2

2. Bewertung 2.1 Archivwürdige Mail-Accounts im Archivsprengel Funktionsbezogen (Funktionsträger): Leitungsebene bzw. Geschäftsführung Verwaltung Einzelne Organisationseinheiten (z. B. Institute, Fakultäten) Gremien und Kommissionen Forschung (Organisation). Personenbezogen: Forschung in Auswahl (Wissenschaftler/innen) Vorlass-/Nachlassgeber. Arbeitskreis Wissenschaftliche Archive Berlin: Workshop E-Mail-Archivierung, 30.11.2016 3

2. Bewertung 2.2 Archivwürdige und kassable Inhalte Archivwürdiges Umfassende Archivierung von allem mit Institutionsbezug als Kriterium Vorgangsbezug: E-Mails als Teil von archivwürdigen Vorgängen Personen- bzw. Funktionsträgerbezug bei vorliegender Archivwürdigkeit der Person bzw. der Funktion Entscheidung obliegt der abgebenden Stelle. Kassables Wenig bedeutende Personen oder Funktionen Organisations-E-Mails (Terminabsprachen u. ä.) E-Mail-Ketten und Mailinglisten Hausmitteilungen Newsletters Private E-Mails SPAM, Werbung. Arbeitskreis Wissenschaftliche Archive Berlin: Workshop E-Mail-Archivierung, 30.11.2016 4

2. Bewertung 2.3 Kriterien für die Archivwürdigkeit von E-Mails Klassische Bewertungskriterien: Funktionen Federführung Bedeutung der Personen Exemplarisch für Geschichte und Aufgaben des jeweiligen Hauses Zugehörigkeit zu archivwürdigen Vorgängen. Andere Bewertungskriterien: Abgebende Stelle entscheidet über die Relevanz. Technische Bewertungskriterien: Vollständigkeit der E-Mail mit Metadaten Vollständigkeit der Anhänge(?) Nur strukturierte Mailordner(?) Oder doch: Alles(?). Arbeitskreis Wissenschaftliche Archive Berlin: Workshop E-Mail-Archivierung, 30.11.2016 5

3. Fragen zu den Rahmenbedingungen 3.1 Rechtliche Bedingungen bei der E-Mail-Übernahme Konsens, dass bei E-Mails die gleichen Regeln gelten (sollten), wie bei analogem Schriftgut. Zu berücksichtigen sind: Archivgesetz Datenschutzgesetz Urheberrechtsgesetz Persönlichkeitsrechte Privatrechtliche Verträge (z. B. Deposital- und Schenkungsverträge) Archivordnungen/-satzungen Richtlinien und Verordnungen des Archivträgers (z. B. Betriebsgeheimnis). Was fehlt bisher? Rechtliche Regelungen (Verträge o. a.) zwischen Account-Usern und Archivträgern bezüglich privater Mails und Forschungsergebnissen (Freiheit der Forschung). Arbeitskreis Wissenschaftliche Archive Berlin: Workshop E-Mail-Archivierung, 30.11.2016 6

3. Fragen zu den Rahmenbedingungen 3.2 Nutzungsbedingungen für E-Mail-Accounts in den Einrichtungen (z. B. Privatnutzung) Privatnutzung meist erlaubt bis auf wenige Einrichtungen, zumindest aber geduldet bzw. nicht kontrollierbar. 3.3 Nutzungsbedingungen von E-Mail-Überlieferungen im Archiv Archivgesetz Datenschutzgesetz Urheberrechtsgesetz Persönlichkeitsrechte Privatrechtliche Verträge (z. B. Deposital- und Schenkungsverträge) Benutzungsrichtlinien/-ordnungen Archivordnungen/-satzungen Richtlinien und Verordnungen des Archivträgers (z. B. Betriebsgeheimnis) Arbeitskreis Wissenschaftliche Archive Berlin: Workshop E-Mail-Archivierung, 30.11.2016 7

4. Strategieentwicklung 4.1 Anbietungspflicht und/oder vertrauensbildende Maßnahmen gegenüber den Anbietenden Anbietungspflicht: Allgemeine Anbietungspflicht bei den meisten Einrichtungen Aber: keine ausdrückliche Regelung für E-Mails darin. Aktuelle Situation: E-Mails nicht als Teil der relevanten Aktenführung angesehen Verweis auf angebliche Veraktung wichtiger Dokumente Misstrauen bezüglich des Datenschutzes. Vertrauensbildende Maßnahmen: Aufklärung über Archivierung und Nutzungsbedingungen in Archiven Anbietung einer sicheren Langzeitarchivierung Langzeitverfügbarkeit für die Abgebenden selbst und Sperrmöglichkeiten gegenüber Dritten. Arbeitskreis Wissenschaftliche Archive Berlin: Workshop E-Mail-Archivierung, 30.11.2016 8

4. Strategieentwicklung 4.2 Wünschenswerte Überlieferungsstrategien Einhaltung der gesetzlichen Abgabepflichten für E-Mails Sicherung der Überlieferung der Einrichtung Trennung von dienstlichen und privaten E-Mails; z. B. durch: Strukturierte Ablage in den Postfächern Einführung eines DMS mit Mail-Einbindung Dienstliche Regelung einer allgemeinen Vereinbarung mit den Account- Inhabern zur Anbietung der E-Mails ans Archiv, die auch die vorherige Löschung privater Mails beinhaltet. Arbeitskreis Wissenschaftliche Archive Berlin: Workshop E-Mail-Archivierung, 30.11.2016 9

4. Strategieentwicklung 4.3 Strategien zur Überzeugung des Archivträgers Aufklärung bezüglich des Stellenwertes der Überlieferung gegenüber der Leitungsebene Überzeugung durch organisatorische Regelungen (Archiv- und Abgabeordnungen) Überzeugung durch Aufbau eines digitalen Langzeitarchivs: Sicherheit bieten! Enge Zusammenarbeit mit wichtigen Stellen (v. a. IT, Datenschutz) Gewinnung Williger als Multiplikatoren. Arbeitskreis Wissenschaftliche Archive Berlin: Workshop E-Mail-Archivierung, 30.11.2016 10