Rehasport und Krankengymnastik abrechnen Preiswerte und einfache DTA-Abrechnung Keine Absetzung der Krankenkassen aufgrund fehlender DTA-Übermittlung Kompetenter, kostenloser Support Immer auf dem neusten Stand Keine Softwareinstallation erforderlich Keine Lizenzkosten/Wartungsgebühren Kein Mindestvolumen, keine Mindestvertragslaufzeit Verordnung von Rehasport, Herzsport und Funktionstraining mit Kostenträger und Krankenkasse abrechnen
Online-Abrechnung einfach für Rehasport- und Funktionstraining Verordnung Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums rechnen Sie als Behindertensportverband, Sportverein, Fitnessstudio, private Sportgruppe oder Physiotherapie-Praxis bequem und einfach per Internet Rehabilitationssport, Herzsport oder Funktionstraining ab. Eine eigene Software ist dazu nicht nötig - Installation und lästige Updates entfallen. Sie können von überall aus arbeiten, Sie benötigen nur einen PC mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Außerdem können Sie die Software an so vielen Arbeitsplätzen verwenden, wie Sie möchten - ganz ohne Aufpreis und Zusatzkosten. Der Clou: Sie zahlen nur 0,5 Prozent* der Rechnungssumme und nur, wenn Sie auch tatsächlich abrechnen. Sie können mit allen Kostenträgern abrechnen und alle Arten von Rechnungen: Egal ob gesetzlich versichert, privat oder Zuzahlungsrechnungen. Und das beim Deutschen Medizinrechenzentrum ohne Anmeldegebühr, ohne Mindestumsatz und ohne vertragliche Bindung. Warum sollte ich als Rehasportler, Herzsport Trainer oder Krankengymnast über das DMRZ abrechnen? In den meisten Bundesländern wurde die Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) für Behindertensportverbände, Herzsport-Gruppen und andere Anbieter von Rehasport und Funktionstraining bereits eingeführt. Rechnen Sie Ihre Leistungen nach Einführung dieser Pflicht noch per Papier mit den Krankenkassen ab, riskieren Sie Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent.
Rehasport und Funktionstraining für nur 0,5 Prozent* mit den Krankenkassen abrechnen. Sie können sowohl Rehasport als auch Herzsport und Funktionstraining, welche häufig von Behindertensportverbänden, Sportvereinen, Fitnessstudios, privaten Sportgruppen oder Physiotherapie-Praxen angeboten werden, mit den Kostenträgern abrechnen. Verordnet werden kann Rehasport, um den körperlichen und psychischen Auswirkungen einer Behinderung entgegenzuwirken. Funktionstraining wird dagegen verordnet, um die Rehabilitation des Patienten zu erreichen oder zu sichern. Stellt nun ein Arzt seinem Patienten ein Rezept bzw. eine Verordnung für Rehasport oder Funktionstraining aus, nimmt der Betroffene - je nach Anzahl der verordneten Übungs- Einheiten - an Ihren Kursen teil. Die Kosten dafür übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen (Primär- und Ersatzkassen). Um Ihre Leistungen des Trainings z.b. als Physiotherapeut oder Sportlehrer etc. erstattet zu bekommen, müssen Sie dem Kostenträger des Kassen- Patienten eine Rechnung stellen und die Verordnung mit einreichen.
Abrechnung von Gesundheitsleistungen einfach überall Wer mit den gesetzlichen Kostenträgern über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen will (oder auch Privatleistungen oder Zuzahlungsrechnungen), der braucht nur einen Computer mit Internetanschluss und einen Internet Browser. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt direkt online über das Internet. Sie müssen sich also keine Software auf dem Rechner installieren und keine lästigen Updates durchführen. Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten beim DMRZ ein und erfassen online Ihre Abrechnungsdaten. Mit einem Mausklick generieren Sie die Rechnungen, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann vom DMRZ sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Begleitzettel aus und schicken ihn mit den Unterlagen postalisch an die jeweilige Prüfstelle, die Ihnen vom DMRZ vorgegeben wird. Spätestens nach 30 Tagen haben Sie dann Ihr Geld auf dem Konto. Alternativ: Übernahme von Daten aus Ihrer Branchensoftware Für alle, die ihre hergebrachte Software-Lösung weiter nutzen möchten, aber dennoch in den Genuss der günstigen Konditionen des Deutschen Medizinrechenzentrums bei der Abrechnung kommen wollen, gibt es ebenfalls eine Lösung: Das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet eine einfache Schnittstelle im CSV Format (Excel) an, um Rechnungsdaten aus Ihrer Branchensoftware zu übernehmen und im richtigen Format an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Daten aus Ihrer Branchensoftware laden Sie dann einfach per Mausklick in das Online-System des DMRZ. Dort werden Ihre Rechnungen wie oben beschrieben weiterverarbeitet. Ihr Nutzen als Rehasport- und Funktionstrainer Preiswerte und einfache Abrechnung per DTA nach 302 SGB V Keine Rechnungskürzung bzw. Absetzung seitens Krankenkassen aufgrund fehlender DTA-Übermittlung ( 303 SGB V) Kompetenter, kostenloser Support zum Ortstarif Immer auf dem neusten Stand Keine Softwareinstallation auf dem Rechner erforderlich, Internet-Browser reicht Keine Lizenzkosten oder Wartungsgebühren Kein Mindestvolumen, keine Grundgebühr, keine Mindestvertragslaufzeit Die Verpflichtung zur Abrechnung über den Datenträgeraustausch wurde bereits sowohl bei den Primärkassen als auch den Ersatzkassen des vdek eingeführt. Bei vielen Kassen steht die Datenträgeraustausch-Verpflichtung aber auch erst mit 2015 an. Sehen Sie selbst:
Termine zur Einführung der DTA-Abrechnung nach Bundesländern für Rehabilitationssport, Herzsport oder Funktionstraining Krankenkasse Bundesland Einführungstermin der DTA-Abrechnungspflicht Primärkassen AOK Plus Sachsen, Thüringen 01.01.2014 AOK Bayern Bayern 01.07.2014 AOK Nordost Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern 01.11.2013 AOK Hessen Hessen ca. 2011 AOK Baden-Württemberg Baden-Württemberg vorauss. Mitte 2015 AOK Bremen Bremen in Planung AOK Schleswig-Holstein Schleswig Holstein keine DTA-Pflicht AOK Westfalen-Lippe Nordrhein-Westfalen ca. 2012 AOK Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz 01.01.2015 AOK Saarland Saarland Mitte 2015 AOK Rheinland / Hamburg Nordrhein-Westfalen, Hamburg ca. 2012 AOK Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Mitte 2015 AOK Niedersachsen Niedersachsen nicht geplant Ersatzkassen vdek BARMER GEK bundesweit 01.01.2015 Techniker Krankenkasse (TK) bundesweit 01.01.2015 DAK-Gesundheit bundesweit 01.01.2015 Kaufmännische Krankenkasse KKH bundesweit 01.01.2015 HEK - Hanseatische Krankenkasse bundesweit 01.01.2015 hkk - Handelskrankenkasse bundesweit 01.01.2015 Rechtliche Grundlagen zur Abrechnung von Rehasport Leistungen
44 SGB IX Ergänzende Leistungen Rehasport oder Rehabilitationssport ist für Behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen. Der Rehabilitationssport verfolgt das Ziel die Betroffenene bestmöglich in den Arbeitsalltag einzugliedern. Die gesetztliche Grundlage für diese ergänzenden Maßnahmen regelt der 44 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 (SGB IX). Die Bewilligung der Hilfen erfolgt zeitlich begrenzt. Abrechnung der Leistungen nach 44 SGB XI, DTA und Rechnungsabsetzungen Der 303 SGB V regelt, dass der Kostenträger bzw. die Krankenkasse bis zu 5% des eingereichten Rechnungsbetrages aufgrund der Verordnung von der Rechnung des Leistungserbringers abziehen kann, wenn keine Datenlieferung gemäß 302 SGB V erfolgt. Wenn Sie über das Deutsche Medizinrechenzentrum abrechnen, handeln Sie gemäß Paragraph 302 des Sozial-Gesetz-Buchs (SGB V) und vermeiden damit Rechnungskürzungen, weil die elektronische Abrechnung im Datenträgeraustausch erfolgt. Bei der Verordnungsabrechnung vor Absetzung, Rückläufer und Rechnungskürzung geschützt Das sind sicherlich schon ein paar entscheidende Punkte, die für das Deutsche Medizinrechenzentrum sprechen, wirklich komfortabel in diesem Zusammenhang ist allerdings das Schnelleingabesystem, mit Autosuggest und Autofill, das Ihnen die Eingabearbeit spürbar erleichtert und die Plausibilitätsprüfung, die Sie aktiv bei der Eingabe der formal richtigen Daten unterstützt. Zusätzlich halten wir die Kostenstellen aktuell und die Preise. Das alles ist nicht nur clever und komfortabel sondern auch günstig. Wirklich einfach oder? Positionsnummernverzeichnis für Rehasport und Funktionstraining Positionsnummer Abrechnugspositionsnummern im Rehasport (Herzsport, Krankengymnastik und Funktionssport) Rehabilitations-Leistung 604503 Rehabilitationssport 604504 Rehabilitation in Herzgruppen - (Herzsport) 604507 Rehabilitation für Schwerbehinderte 604508 Rehabilitationssport in Kinderherzgruppen 604509 Rehabilitationssport im Wasser / Wassergymnastik 604510 Rehabilitationssport zur Stärkung des Selbstbewusstseins 604511 Rehabilitationssport Kindergruppen 604512 Rehabilitationssport Kindergruppen im Wasser
604513 Positionsnummer Rehabilitationssport für Kinder in spezifischen Übungsgruppen für schwerstbehinderte Menschen, die einen erhöhten Betreuungsaufwand erfordern (Schwerstbehinderte Kinder) Funktionstraning 704503 Funktionstraining Gruppenleistung 704505 Funktionstraining Wassergymnastik 704506 Funktionstraining Trockengymnastik Zusammensetzung 6=Rehatraining, 7=Funktionstraning 04=Gruppenbehandlung 503-510=Jeweilige Behandlungsart Pflicht zur DTA-Abrechnung Rehasport Einführung der Pflicht zur DTA-Abrechnung ab 1.2.2015 im Rehabereich Ab 1.2.2015 wird die DTA-Abrechnung von Rehasportleistungen mit dem vdek (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse KKH, HEK - Hanseatische Krankenkasse, hkk) bundesweit (neue und alte Bundesländer) zur Pflicht. Die Übergangszeit / Übergangsfrist zur Einführung des DTA beginnt mit dem 01.07.2014. Wer nach dem 1.2.2015 Rehaleistungen nur per Papier abrechnet, muss dann mit Absetzungen von bis zu 5% seitens der Krankenkassen wegen fehlendem DTA rechnen. Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum rechnen Sie für nur 0,5%* ab - ohne Grundgebühr, ohne Mindestvolumen und ohne Mindestvertragslaufzeit. Weitere Infos zu den Details der Abrechnungspflicht für Reha Kostenlose Inklusivleistungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht!
Rechtliche Hinweise: * = Beim DMRZ bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die Abrechnung mit allen Kostenträgern. ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. Belegerfassung 3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit.