Strukturdaten der AOK PLUS Stand

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Transkript:

Seite 1 von 6 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2014 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.287 davon: Städte 298 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land gesamt (30.06.2013) 6.205.346 Einwohner Sachsen 4.041.663 Einwohner Thüringen 2.163.683 Struktur der AOK PLUS Regionen 8 Servicegebiete 77 Filialen 143 Bildungszentrum (SeTaZ) 1 VertriebsRegionen 5 Vertriebsgebiete 32 Personal Mitarbeiter gesamt inkl. Teilzeitkräfte ca. 6.500 Auszubildende und BA-Studenten 258 Mitbewerber Innungskrankenkassen (alle geöffnet, 1 in Sachsen ansässig) 3 Ersatzkassen 6 Betriebskrankenkassen (davon 53 geöffnet, 1 in Sachsen und 2 in Thüringen ansässig) 70 Landwirtschaftliche Krankenkasse 1 Knappschaft 1 Anzahl Arbeitgeber Arbeitgeber 116.044 (Firmen mit mindestens einem AOK-versicherten Beschäftigten, Firmen außerhalb Sachsens und Thüringens werden nicht berücksichtigt) darunter Betriebe 1.022 mit mindestens 100 AOK-versicherten Beschäftigten

Seite 2 von 6 Marktanteil in der GKV AOK PLUS gesamt 47,4 % GKV-Versicherte* zum 01.07.2013 5.684.021 Versicherte 01.01.2014 2.696.756 Marktanteil in der GKV AOK PLUS (Sachsen) 51,3 % GKV-Versicherte* zum 01.07.2013 3.707.993 Versicherte 01.01.2014 1.900.399 Marktanteil in der GKV AOK PLUS (Thüringen) 40,3 % GKV-Versicherte* zum 01.07.2013 1.976.028 Versicherte 01.01.2014 796.357 (* Datenquelle: KM6, GKV ohne Landwirtschaftliche Krankenkasse) gesamt Sachsen Thüringen Versicherte 2.696.756 1.900.399 796.357 davon: Mitglieder 2.222.259 1.556.433 665.826 davon: Familienversicherte 474.497 343.966 130.531 Anteile der Versichertengruppen am Gesamtbestand Freiwillige Mitglieder 3,06% Arbeitslose Mitglieder 7,87% Mitglieder 2,14% Wehrdienstleistende 0,01% Familienversicherte 17,60% Rentner 33,63% Pflichtvers. Beschäftigte 35,69%

Anteile der Leistungsausgabengruppen - Stand: Finanzstatus September 2013 Seite 3 von 6 AOK PLUS gesamt Heil- und 6,0% Krankenhausbehandlung 38,8% Arzneimittel 17,9% Zahnersatz 1,7% Zahnärztliche 4,1% Ärztliche 16,6% Leistungen 4,8% Krankengeld 3,9% Fahrkosten 2,7% Häusliche Krankenpflege 3,5% Heil- und 6,2% AOK PLUS (Sachsen) Krankenhausbehandlung 37,0% Arzneimittel 18,0% Krankengeld 4,1% Zahnersatz 1,7% Zahnärztliche 4,3% Ärztliche 16,9% Leistungen 5,3% Fahrkosten 2,8% Häusliche Krankenpflege 3,7% Heil- und 5,7% AOK PLUS (Thüringen) Krankenhausbehandlung 42,5% Arzneimittel 17,7% Krankengeld 3,5% Zahnersatz 1,6% Zahnärztliche 3,6% Ärztliche 16,0% Leistungen 3,7% Fahrkosten 2,5% Häusliche Krankenpflege 3,2%

Seite 4 von 6 Vertragspartner Gesamt Sachsen Thüringen Fachärzte (einschl. sonstige Arztgruppen, wie Laborärzte, Pathologen sowie Kinderärzte ab 01.07.2013) 5.677 3.469 2.208 Hausärzte (einschl. Kinderärzte bis 30.06.2013) 4.144 2.679 1.465 ermächtigte Ärzte 894 585 309 Logopäden 916 626 290 Ergotherapeuten 1.066 725 341 Hebammen 1.220 829 391 Physiotherapeuten Masseure/med. Bademeister Krankengymnasten 4.713 3.263 1.450 davon: in freier Niederlassung 4.387 3.046 1.341 in Einrichtungen 326 217 109 Podologen 644 464 180 Krankenhäuser 123 79 44 Reha-Einrichtungen 117 71 46 davon: stationäre Einrichtungen 78 43 35 ambulante Einrichtungen 36 25 11 geriatrische Einrichtungen 5 5 0 Zahnärzte (Allgemeinzahnärzte, MKG-Chirurgen, Oralchirurgen etc.) 4.564 2.921 1.643 Fachzahnärzte (Kieferorthopäden) 226 154 72 angestellte Zahnärzte (Allg.Zahnärzte, MKG-Chirurgen, Oralchirurgen etc.) 445 298 147 angestellte Fachzahnärzte (Kieferorthopäden) 14 9 5 Ermächtigte Zahnärzte 6 5 1 öffentliche Apotheken 1.560 996 564 Krankenhaus-Apotheken 38 20 18 Rettungsdienstorganisationen (DRK, ASB, JUH,MHD, ADAC, DRF, MDV) 110 68 42 Landratsämter/Berufsfeuerwehr 12 7 5 Private Leistungserbringer in öffentliche RD eingebunden 10 4 6 Luftrettungsstandorte 8 4 4 Krankenhaus 1 0 1 Rettungsdienstabrechnungsstellen 25 11 14 Private Krankentransportunternehmen 7 6 1 Taxi-/Mietwagenunternehmen 2.378 1.675 703 Hörgeräte-Akustiker 397 264 133 Augenoptiker 901 581 320 Augenärzte zur Abgabe v. Kontaktlinsen 186 154 32 Orthopädie-Schuhtechniker 356 257 99 Orthopädiemechaniker/Bandagisten 875 568 307 Ambulante Pflegedienste 1.493 1.064 429 davon: gemeinnützige Pflegedienste 467 302 165 Private Pflegedienste 1.026 762 264 Vollstationäre Pflegeeinrichtungen 971 637 334 davon: Wachkomaeinrichtungen 21 13 8 reine Kurzzeitpflegeeinrichtungen 119 110 9 integrierte Kurzzeitpflegeeinrichtungen Tagespflege 317 342 8 228 309 114 Ambulante Hospizdienste (für das Jahr 2012 geförderte Einrichtungen) 70 46 24 Hospize 14 8 6 Soziotherapie 17 12 5 Häusliche psychiatrische Fachkrankenpflege 6 3 3 Leistungserbringer Pflegekurse 115 80 35 Spezialisierte ambulante Palliativversorgung 23 16 7 Rehabilitationssport-Organisationen 1.265 809 456

Beitrags- und Umlagesätze der AOK PLUS Seite 5 von 6 1. Beitragssätze der AOK PLUS (bundesweit einheitlich): 15,5 % Allgemeiner Beitragssatz (inkl. 0,9 % von den Mitgliedern der GKV allein zu tragen) Tragung Arbeitgeber: 7,3 % Tragung Arbeitnehmer: 8,2 % 14,9 % Ermäßigter Beitragssatz (inkl. 0,9 % von den Mitgliedern der GKV allein zu tragen) Tragung Arbeitgeber: 7,0 % Tragung Arbeitnehmer: 7,9 % 2. Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz: U1 Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts im Fall von Krankheit und Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation Tarif Umlagesatz Erstattungssatz Tarif 65 2,5 % 65 % Tarif 50 1,7 % 50 % U2 Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und des fortgezahlten Entgelts im Fall von Beschäftigungsverbot Umlagesatz 0,60 % Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und Erstattung des im Fall von Beschäftigungsverbot fortgezahlten Entgelts Erstattung der zu tragenden Arbeitgeberanteile an den Gesamt-Sozialversicherungsbeiträgen im Fall von Beschäftigungsverbot 100 % 100 % 3. Pflegeversicherung: Beitragssatz: 2,05 % Beitragssatz für Kinderlose: 2,30 % Tragung der Beiträge für Arbeitnehmer mit Arbeitsort in Sachsen: Arbeitgeberanteil 0,525 %, Arbeitnehmeranteil 1,525 % bzw. 1,775 % für Kinderlose Tragung der Beiträge für Arbeitnehmer mit Arbeitsort außerhalb Sachsen: Arbeitgeberanteil 1,025 %, Arbeitnehmeranteil 1,025 % bzw. 1,275 % für Kinderlose Beitragsbemessungsgrenzen (monatliche Verdiensthöchstgrenzen, bis zu denen Beiträge berechnet werden, in Euro) NEUE BUNDESLÄNDER 2012 2013 2014 Kranken- und Pflegeversicherung jährlich monatlich 45.900,00 3.825,00 47.250,00 3.937,50 48.600,00 4.050,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich monatlich 57.600,00 4.800,00 58.800,00 4.900,00 60.000,00 5.000,00

Seite 6 von 6 Zuzahlungen auf einen Blick Leistung Gesetzliche Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahre Zuzahlung entfällt für Versicherte unter 18 Jahre Arznei und Verbandmittel - Fahrkosten Häusliche Krankenpflege Haushaltshilfe Soziotherapie Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie), die zum Verbrauch bestimmt sind 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels (außer von Zuzahlung freigestellte Arzneimittel) 10 % der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderhr und zusätzlich 10,00 EUR je Verordnung 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten für jeden Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme 10 % der Kosten und zusätzlich 10,00 EUR je Verordnung 10 % des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages, maximal 10,00 EUR im Monat Krankenhausbehandlung 10,00 EUR je Kalendertag für höchstens 28 Tage im Kalenderhr Rehabilitation ambulant und stationär 10,00 EUR je Kalendertag Vorsorge stationär 10,00 EUR je Kalendertag Anschlussrehabilitation 10,00 EUR je Kalendertag für höchstens 28 Tage Kalenderhr medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter 10,00 EUR je Kalendertag nein Befreiung von den Zuzahlungen Überschreiten Ihre geleisteten Zuzahlungen (z. B. Krankenhausbehandlung, Fahrkosten und weitere) innerhalb eines Kalenderhres Ihre individuelle Belastungsgrenze, so erstatten wir den diese Grenze übersteigenden Betrag. Diese jährliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch Kranke entfällt die Zuzahlungspflicht für Leistungen, wenn die Zuzahlungen 1 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen erreichen. Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze sind die jährlichen Bruttoeinnahmen für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten um 15 Prozent der Bezugsgröße und für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind des Versicherten um den sich nach 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 ESTG ergebenden Kinderfreibetrag zu vermindern. Ist ein Kind der 1. Angehörige, dann ist der um den sich nach 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 ESTG ergebende Kinderfreibetrag abzusetzen.