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Transkript:

Von der Primarschule in die Oberstufe für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse Oktober 2014

Inhaltsverzeichnis Information der Eltern von Sechstklässler... 3 Übertrittskriterien von der 6. Primarklasse in die Oberstufe... 3 Promotionsverordnung... 5 Probezeit... 5 Die Oberstufentypen... 6 Realschule... 6 Sekundarschule... 6 Bezirksschule... 6 Kern- und Erweiterungsfächer in der Oberstufe... 7 Unterschied Wahlpflichtfach und Wahlfach... 7 Wahlfachanmeldungen für das Schuljahr 2015/16:... 7 Informationen an die Eltern... 7 Typenwechsel in der Oberstufe... 8 Übersicht über die Leistungsbeurteilung und die wichtigsten Laufbahnentscheide... 9 2

Information der Eltern von Sechstklässler 1. Die vorliegende Broschüre dient zur Orientierung der Eltern der Sechstklässler. 2. Im Verlauf des ersten Semesters wird von Klassenlehrperson ein Elternabend durchgeführt, bei dem u.a. auch der Übertritt in die Oberstufe ein Thema ist. 3. Die Oberstufe Bremgarten orientiert die Eltern im November über die Oberstufentypen. 4. Im Januar/Februar finden die Übertrittsgespräche mit den Eltern statt. Die Klassenlehrperson erklärt und begründet ihre Empfehlung. Es wird schriftlich festgehalten, ob die Eltern mit der Empfehlung der Lehrperson einverstanden sind. Die Schülerinnen und Schüler können am Ende der 6. Primarklasse auf Empfehlung der Lehrperson prüfungsfrei in die Real-, Sekundar- oder in die Bezirksschule übertreten. Die Empfehlung erfolgt auf Grund der Leistungen, der Selbst- und Sozialkompetenzen, der Arbeitsdisziplin und der Entwicklungsprognose. Es sollen nicht in erster Linie allein die Leistungsnoten für die Empfehlung massgebend sein. Die Eignung für die höhere Schulstufe ist weniger vom angelernten Wissen, als von der gesamten geistigen Haltung her abzuklären. (siehe S. 5-7). Zur prüfungsfreien Aufnahme dürfen nur Schülerinnen und Schüler empfohlen werden, deren Verbleib in der oberen Schulstufe aus guten Gründen erwartet werden kann. Wer die Empfehlung der Klassenlehrperson für die gewünschte Schulstufe nicht erhält, kann sich zur Aufnahmeprüfung anmelden. 5. Sind sich die Klassenlehrperson und die Eltern nicht einig, entscheidet die Schulpflege über die Zuweisung. Vor diesem Entscheid haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Argumente bei der Schulpflege darzulegen (rechtliches Gehör). 6. Der Laufbahnentscheid wird den Eltern anschliessend von der Schulpflege schriftlich zugestellt. Die Eltern haben die Möglichkeit, gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen von der Zustellung an, beim Schulrat des Bezirks Beschwerde einzureichen. 7. Die Klasseneinteilung für die Oberstufe erfolgt im 4. Quartal von der jeweiligen Schulleitung der abnehmenden Schule. Übertrittskriterien von der 6. Primarklasse in die Oberstufe Die Klassenlehrpersonen der 6. Primarklassen müssen die Schülerinnen und Schüler für einen Oberstufentypus empfehlen. Diese Aufgabe ist keineswegs einfach, gilt es doch die Kinder der 6. Primarklasse in jene Stufe weiter zu geben, die ihren Fähigkeiten entsprechen und in der sie sich wohl fühlen. Es gibt immer wieder Sechstklässlerinnen und Sechstklässler, die sich nicht eindeutig 3

einer Stufe zuweisen lassen. Gespräche mit den Eltern sind in der Entscheidungsphase sehr wichtig. Für den Übertritt zählen neben den schulischen Leistungen (Sachkompetenz) auch die Selbst- und Sozialkompetenz. Folgende Kriterien werden miteinbezogen: Selbstständigkeit Wie weit ist das Kind fähig selbstständig zu handeln? - Arbeitet das Kind allein oder muss es immer wieder seine Mitschülerinnen und Mitschüler, die Klassenlehrperson, die Eltern, fragen? - Überlegt sich das Kind, welche Materialien es benötigt, um arbeiten zu können? - Fällt es eigene Entscheidungen oder wartet es, bis ihm jemand die Entscheidung abnimmt? Arbeitshaltung Wie geht das Kind an eine Arbeit heran? - Muss es immer wieder aufgefordert werden, an der Arbeit zu bleiben? - Läuft es zwischendurch wieder weg? - Erledigt es die Arbeit sofort oder zögert es sie immer wieder hinaus? Wie gross ist die Bereitschaft des Kindes zu lernen? - Ist es bereit, sich auch über das Geforderte hinaus mit einem Thema zu beschäftigen? - Nimmt es Korrekturen ernst oder versucht es sie bei einer nächsten Arbeit anzuwenden? - Wie schnell gibt es bei einer schwierigen Arbeit/Aufgabe auf? Wie schnell ermüdet das Kind bei seiner Arbeit/Aufgabe? - Ist es bereit, weiter zu suchen und nicht sofort aufzugeben, wenn es die Lösung nach kurzer Zeit nicht findet? - Besteht die Bereitschaft, verpassten Stoff nachzuarbeiten? Arbeitstempo - Arbeitet das Kind in angemessenem Tempo? Konzentrationsfähigkeit - Kann das Kind über eine längere Zeit an der gleichen Arbeit bleiben? - Wie leicht lässt es sich ablenken von anderen Lerngruppen, von Unregelmässigkeiten, von Mitschülerinnen und Mitschülern, von Geschwistern,...? Leistungskonstanz - Sind die Leistungen des Kindes über das Jahr hinweg ausgeglichen oder sind sie manchmal gut, dann wieder mittelmässig oder schwach? - Hat das Kind Schwierigkeiten in einem Kernfach? Geistige Beweglichkeit - Kann das Kind neue Themen mit bereits Gelerntem verknüpfen? - Kann es das Wesentliche von Nebensächlichem unterscheiden (zum Beispiel Infos aus Sachtexten herauslesen)? - Kann es eigene Lösungsstrategien entwickeln? 4

Anpassungsfähigkeit Wie schnell kann sich das Kind einstellen auf - eine neue Situation? - unterschiedliche Lehrpersonen? - neue Mitschülerinnen und Mitschüler? Promotionsverordnung 13 1. Für den Übertritt in die Bezirksschule empfohlen wird, wer a) aufgrund der Gesamtbeurteilung im Zwischenbericht der 6. Primarklasse in den Kernfächern überwiegend gute bis sehr gute und in den Erweiterungsfächern überwiegend genügende Leistungen aufweist, b) sich bezüglich Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit und Auffassungsgabe besonders auszeichnet, c) eine günstige Entwicklungsprognose für den Verbleib in der Bezirksschule erhält. 2. Für den Übertritt in die Sekundarschule empfohlen wird, wer a) aufgrund der Gesamtbeurteilung im Zwischenbericht der 6. Primarklasse in den Kernfächern überwiegend gute und in den Erweiterungsfächern überwiegend genügende Leistungen aufweist, b) eine günstige Entwicklungsprognose für den Verbleib in der Sekundarschule erhält. 3. Für den Übertritt in die Realschule wird empfohlen, wer aufgrund der Gesamtbeurteilung im Zwischenbericht der 6. Primarklasse in den Kern- und Erweiterungsfächern überwiegend genügende Leistungen aufweist. Probezeit Die Kinder verbleiben bis zum Ende des Schuljahres (Jahreszeugnis) definitiv in der zugeteilten Stufe. Bei ungenügenden Leistungen erfolgt die Versetzung (Remotion) Ende Schuljahr aus der 1. Bezirksschule in die 2. Sekundarschule bzw. aus der 1. Sekundarschule in die 2. Realschule. Eine Remotion in die 6. Primarklasse ist nicht möglich. 5

Die Oberstufentypen Die Oberstufentypen bauen auf der Primarschule auf. Sie vermitteln eine allgemeine Bildung. Sie vertiefen und ergänzen Grundlagen für die Urteilsfähigkeit und fördern selbstständiges Denken und Handeln. Sie schafft bei allen Schülerinnen und Schülern die Voraussetzung zur Aus- und Weiterbildung. Die Oberstufe umfasst drei Schultypen, deren Lehrpläne aufeinander abgestimmt sind: Die Real-, Sekundar-, und die Bezirksschule, die hinsichtlich Lerntempo und Abstraktionsvermögen an die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Anforderungen stellen. Realschule In der Realschule erwerben die Schülerinnen und Schüler eine breite Allgemeinbildung und die Grundlage für eine Berufslehre. Der Förderung der Lernmotivation kommt ein besonderes Gewicht zu. Das Anpassen des Unterrichts an das unterschiedliche Lerntempo sowie ein ständiges Üben und Festigen des Erlernten sind wichtige Anliegen. Die Absolventinnen und Absolventen der Realschule erlernen häufig einen Beruf des Handwerks oder der Industrie. Sekundarschule Die Sekundarschule ist der mittlere Zug der drei Oberstufentypen. Von den Schülerinnen und Schülern werden Lernfähigkeit, geistige Beweglichkeit und Abstraktionsvermögen gefordert. Die Sekundarschule vermittelt eine breite Allgemeinbildung und die Voraussetzung für eine anspruchsvolle berufliche Ausbildung. Gut qualifizierten Sekundarschülerinnen und -schülern steht der Besuch der Diplommittelschule offen. Bezirksschule Die Bezirksschule bereitet sowohl auf eine anschliessende Berufslehre als auch auf den Besuch weiterführender Schulen vor. Die Bezirksschülerinnen und Bezirksschüler haben deshalb im Hinblick auf ihre weitere Ausbildung neben dem Besuch des obligatorischen Unterrichts aus einer Reihe von Wahlpflicht- und Freifächern auszuwählen. Gut die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen treten eine Berufslehre im Bereich von Handwerk, Industrie und Handel an, die Übrigen besuchen eine Maturitäts- oder Fachmittelschule. Wir wünschen Ihrem Kind und Ihnen einen guten Übertritt in die nächste Schulstufe! Eggenwil, Oktober 2014 6

Kern- und Erweiterungsfächer in der Oberstufe Kernfächer Erweiterungsfächer Weitere Fächer Deutsch Mathematik Englisch Französisch Italienisch Latein (Bez) Realien (Real) Biologie (Sek/Bez) Chemie (Sek/Bez) Geografie (Sek/Bez) Geschichte (Sek/Bez) Physik (Sek/Bez) Bewegung und Sport Bildnerisches Gestalten Ethik und Religionen Geometrisch-technisches- Zeichnen Hauswirtschaft Musik Textiles Werken Werken Chor/Ensemble Freies Gestalten (Bez) Instrumentalunterricht Realienpraktikum Unterschied Wahlpflichtfach und Wahlfach Aus dem Katalog der Wahlpflichtfächer muss eines belegt werden, in der Sekundarschule ab der 2. Klasse mindestens das Sprachenfach Englisch oder Französisch und je ein anderes Wahlpflichtfach. Die gleichen Fächer können vom selben Schüler/In im gleichen Semester nicht sowohl als Wahlpflichtfach wie auch zusätzlich als Wahlfach belegt werden. Ausgenommen davon sind das Werken und das Textile Werken. Für die Sonderformen des 9. Schuljahres (betrifft Werkjahr, BWJ, IBK) gelten Spezialstundentafeln. Wahlfachanmeldungen für das Schuljahr 2015/16: Informationen an die Eltern Mit dem Schuljahr 2010/11 ist an der Volksschule Aargau die neue Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule in Kraft getreten. Im Rahmen der Wahlfachanmeldungen an den Oberstufenschulen für das kommende Schuljahr weisen wir darauf hin, dass ab Schuljahr 2010/11 alle Fächer, also auch die Wahl- und die Wahlpflichtfächer promotionswirksam sein werden. Das heisst, auch die Wahl- und die Wahlpflichtfächer werden benotet. Diese Noten zählen ebenfalls für die Versetzung in die nächste Klasse. Zu den möglichen Wahlfächern in der 1. bis 4. Klasse der Real-, Sekundar- und der Bezirksschule können gehören:

Fremdsprachen Ethik und Religionen Geometrisch-technisches Zeichnen Hauswirtschaft Textiles Werken Werken Aufgrund der Sparmassnahmen des Kantons ist aber noch unklar, welche Wahlfächer in Bremgarten resp. Zufikon angeboten werden können. Nicht für die Promotion zählen die Wahlfächer Chor, Instrumentalunterricht, Freies Gestalten und Realienpraktikum sowie weitere von der Schule angebotene Spezialfächer wie beispielsweise Theater oder Projekte und Recherchen. Auf der Webseite www.ag.ch/leistungsbeurteilung-volksschule finden Sie zahlreiche Informationen zur Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule und zu den damit verbundenen neuen Beurteilungsinstrumenten. Typenwechsel in der Oberstufe Für den Typenwechsel von der Real- in die Sekundarschule und von der Sekundar- in die Bezirksschule gilt am Ende jedes Schuljahres das Empfehlungsverfahren. In der 1. und 3. Klasse der Oberstufe können sich die Schülerinnen und Schüler mit einer bestandenen Übertrittsprüfung für die Sekundar- oder Bezirksschule qualifizieren.

Übersicht über die Leistungsbeurteilung und die wichtigsten Laufbahnentscheide Stufe / Klasse 1. Semester 2. Semester Verfahren 1. KiGa Standortgespräche mit Einschätzungsbogen Kindergarten 2. KiGa Standortgespräche mit Einschätzungsbogen Empfehlungsverfahren für den Übertritt in die Primarschule 1. Klasse Zwischenbericht (ohne Noten) Lernbericht (ohne Noten) Lernbericht (Ende Schuljahr) für den Wechsel in die nächste Klasse Primarstufe 2. 5. Klasse Zwischenbericht (mit Orientierungsnoten) 6. Klasse Zwischenbericht (mit Orientierungsnoten) Jahreszeugnis (mit Noten) Jahreszeugnis (mit Noten) Notendurchschnitt im Jahreszeugnis für den Wechsel in die nächste Klasse Empfehlung durch die Lehrperson für den Übertritt in die Oberstufe Es besteht die Möglichkeit zur Übertrittsprüfung. 1. 2. Klasse Zwischenbericht Zwischenbericht (mit Orientierungsnoten) Jahreszeugnis (mit Noten) Notendurchschnitt im Jahreszeugnis für den Wechsel in die nächste Klasse 3. Klasse Zwischenbericht (mit Orientierungsnoten) Jahreszeugnis (mit Noten) für den Übertritt in eine Mittelschule*: siehe www.ag.ch/mittelschulen oder www.ag.ch/berufsmaturität Oberstufe Typenwechsel (Realschule Sekundarschule / Sekundarschule Bezirksschule) Typenwechsel nach der 1. Klasse (Bezirksschule Sekundarschule / Sekundarschule Realschule) Bei guter Leistung auf Empfehlung der Lehrpersonen bei ungenügendem Notendurchschnitt am Ende der 1. Klasse der Bezirks- bzw. Sekundarschule Repetition Überspringen einer Klasse (in jedem Schuljahr möglich) bei Nichterreichen der Lernziele im Lernbericht Repetition der 1. Klasse der Primarschule bei ungenügendem Notendurchschnitt Repetition der 2. bis 5. Klasse der Primarschule bei ungenügendem Notendurchschnitt Repetition der 1. Klasse der Realschule sowie der 2. und 3. Klasse der Real-, Sekundar- und Bezirksschule Gesuch der Eltern * Gymnasium, Fachmittelschule, Handelsmittelschule, Informatikmittelschule, Berufsmaturitätsschule