Zielorientierte Jagd im Wald

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Transkript:

Fakultät für Forst-, Geo-, Hydrowissenschaften, Fachrichtung Forstwissenschaften Institut für Waldbau & Forstschutz Professur für Forstschutz Prof. Dr. Michael Müller Pienner Straße 8 0137 Tharandt Zielorientierte Jagd im Wald Rahmenbedingungen - Synchronisationen bei Erlegungszeiten, Jagdregimen und Jagdpolitik Wald-Wild-Forum 2012 Göttingen, 08. Februar 2012

Waldbewirtschaftung und Waldbetreuung gestern und heute Ziele bei Waldbetreuung, Waldbewirtschaftung und Waldprodukten Nationalpark Wirtschaftswald Kurzumtriebsplantagen Wertholz Konstruktionsholz Energieholz Biomasse Saatgut Pilze Beeren Wildbret Trophäen Jagderlebnisse Erholung Naturschutz Landschaftsschutz Wasser Ziele bei Waldstrukturen Baumarten, Alter, horizontale und vertikale Verteilung Ziele bei Betriebsarten und Betriebsformen Niederwald, Mittelwald, Hochwald Schlagweiser Wald, Dauerwald Ziele bei anderen Waldbestandteilen Humusauflage, Bodenvegetation, Insektenfauna, Wild, Folie 2

Waldbewirtschaftung und Waldbetreuung gestern und heute Waldbetreuung und Waldbewirtschaftung haben heute ein hohes Maß an Diversifizierung erreicht. Die sehr unterschiedlichen Formen der Waldbetreuung und Waldbewirtschaftung erfordern entsprechend abgepasste und damit ebenfalls sehr unterschiedliche Strategien und Instrumente. Beim Umgang mit den Pflanzenbeständen sind derartige Strategien und Instrumente vorhanden oder werden derzeit entwickelt. Der Umgang mit dem Wild ist jedoch noch von großer Einheitlichkeit geprägt und berücksichtigt in vielen Fällen nicht die Ergebnisse der forst-, jagd- und tierwissenschaftlichen Forschung vor allem in Bezug auf die Erlegungsmöglichkeiten und die Ruhebedürfnisse des Wildes. Die bestehenden Rahmenvorgaben bieten außerdem den Jagdrechtsinhabern und den Jagdausübungsberechtigten nicht die aus wissenschaftlicher Sicht möglichen eigenen Entscheidungsspielräume, um die Wildbestände den Habitaten und den Zielen der Jagdrechtsinhaber anzupassen. Eine diversifizierte Waldbetreuung und Waldbewirtschaftung erfordert auch eine diversifizierte Jagd. Folie 3

Kein Schaden! Folie 4

Schwerwiegende Schäden! Folie 5

Synchronisation von Erlegungszeiten Beachtung der berechtigten Rahmenvorgaben der Gesellschaft - gesunde (ggf. strukturierte), vielfältige und den Lebensräumen (Habitaten) angepasste Wildbestände, insbesondere einheimischer Wildarten - geminderte Beunruhigung des Wildes in den Zeiten der Aufzucht der Jungtiere sowie in der Zeit des Nahrungsmangels und der Ruhebedürfnisse im Winter - keine Erlegung der für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntiere ( 22 Abs. 4 BJagdG) - (Wildbret, Jagderlebnisse, Trophäen, Einkommen)??? Folie 6

Abb.: Jagdzeiten mit Entwicklungsparametern (Auszug) und in den Rahmen die Ruhe-, Setz- und Aufzuchtszeiten (verändert nach DJV, 2012) Folie 7

alle Schalenwildarten Jagdjahr Anzahl Monate 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 [Monate] BMVEL 12,0 Konzept 1. Nebenerlegungs- Jagdruhe Haupterlegungszeit 2. Neben- Jagdruhe 8,0-4,0 zeit erlegungs- zeit Differenz [Monate] Abb.: Vergleich der Erlegungszeiten zwischen den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen (VO des BMVEL 2002 (DJV, 2010)) und dem Jagdkonzept (Vorschlag Müller, 2011) - alle Schalenwildarten = z. Z. gültige Jagdzeit nach Bundesjagdzeiten-VO = Haupterlegungszeit = 1. Nebenerlegungszeit = 2. Nebenerlegungszeit Es ist zurzeit das ganze Jahr ist Jagdzeit! Ist Jagdzeit auch Erlegungszeit? Folie 8

Rehwild 4 5 Jagdjahr Monate 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 Biologie Setzzeit Aufzuchtszeit w (DJV, Böcke Böcke werfen ab 2010) m fegen BMVEL 10,0 Monate [Anzahl] Differenz [Monate] Konzept 1. Jagdruhe Haupterlegungszeit 2. Neben- Jagdruhe 8,0-2,0 Nebenerlegungszeit erlegungs- zeit Rotwild Jagdjahr Monate 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 Biologie Setzzeit Aufzuchtszeit w (DJV, Hirsche Hirsche werfen ab 2010) m fegen BMVEL 9,0 Monate [Anzahl] Differenz [Monate] Konzept 1. Jagdruhe Haupterlegungszeit 2. Neben- Jagdruhe 8,0-1,0 Nebenerlegungszeit erlegungs- zeit Abb.: Vergleich der Erlegungszeiten zwischen den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen (VO des BMVEL 2002 (DJV, 2010)) und dem Jagdkonzept (Vorschlag Müller, 2011) - Rehwild und Rotwild = z. Z. gültige Jagdzeit nach Bundesjagdzeiten-VO = Hauptjagdzeit = Ruhebedürfnis im Winter = 1. Nebenjagdzeit = Ruhebedürfnis während der Jungenaufzucht = 2. Nebenjagdzeit Folie 9

Rehwild Jagdjahr Monate Monate 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 [Anzahl] Biologie w Setzzeit Aufzuchtszeit (DJV, m Böcke Böcke werfen ab 2010) fegen BMVEL Kitze 6,0 Differenz [Monate] Konzept Schmalrehe Ricken Böcke Kitze 9,0 5,0 5,5 6,0 0,0 Schmalrehe Ricken 1. Nebenerlegungszeit Jagdruhe Haupterlegungszeit 2. Nebenerlegungszeit Jagdruhe 8,0-1,0 6,0 1,0 Böcke 1. Nebenerlegungszeit 8,0 2,5 Abb.: Vergleich der Erlegungszeiten zwischen den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen (VO des BMVEL 2002 (DJV, 2010)) und dem Jagdkonzept (Vorschlag Müller, 2011) - Rehwild = z. Z. gültige Jagdzeit nach Bundesjagdzeiten-VO = Hauptjagdzeit = Ruhebedürfnis im Winter = 1. Nebenjagdzeit = Ruhebedürfnis während der Jungenaufzucht = 2. Nebenjagdzeit Folie 10

Synchronisation von Erlegungszeiten 1. Nebenerlegungszeit im April und Mai Freigabe: Männliches Schalenwild aller Altersklassen Weibliches Schalenwild Altersklasse I (einjährige Stücke) Begründung Folie 11

1. Nebenerlegungszeit im Frühjahr Nachdem zum Frühlingsanfang die Umstellung der Verdauung beim wiederkäuenden Schalenwild beendet ist, wäre bis zum Beginn der Setzund Aufzuchtszeit für die Jungtiere das Erlegen von Schalenwild möglich. Daraus wäre eine Nebenjagdzeit vom 01.04. bis 31.05. abzuleiten in der das männliche wiederkäuende Schalenwild, die einjährigen Stücke des weiblichen wiederkäuenden Schalenwildes und Schwarzwild, soweit es nicht führt, erlegt werden können. Diese Jagdzeit reicht in die Setz- und Aufzuchtszeit des Rehwildes hinein. Da das Rehwild aber eine in dieser Zeit solitär lebende Wildart ist und das auch bisher kein Problem war, wird die ausgewiesene Jagdzeit als akzeptabel erachtet. Beim Muffelwild wäre zu beachten, dass in dieser Zeit bereits Rudel mit Lämmern vorkommen. Folie 12

Quelle : ELLENBERG, 1978 Folie 13

Quelle : ELLENBERG, 1978 Folie 14

Rehwildaktivität (ELLENBERG, 1978) Rehwildstrecke in Untersuchungsforstämtern in Thüringen (MÖHRING UND MÜLLER, 2011) Folie 15

Synchronisation von Jagdzeiten 1. Nebenerlegungszeit im April und Mai Diskussion Aus Zuschriften und Literaturquellen: - Leiden der Tiere wegen der Bindung zum Schmalwild beim Rotwild (SCHNEIDER, 2010) - Verstoß gegen den Mutterschutz beim Rehwild (SCHNEIDER, 2010) - Störung der Brutzeit der Singvögel bei Jagd von April bis Juni (GORETZKI, 2010) Aus Diskussionen bei Vorträgen: - nach dem Winter abgekommene Stücke - keine Verwertbarkeit des Wildbrets (wässriges Fleisch) Folie 16

Synchronisation von Erlegungszeiten Hauptjagdzeit von August bis Dezember Freigabe: Männliches und weibliches Schalenwild aller Altersklassen (unter Beachtung 22 Abs. 4 BJagdG) Begründung Folie 17

Haupterlegungszeit Das wiederkäuende Schalenwild hat im Frühjahr die Setzzeiten und zumindest bis in den Sommer hinein die Aufzuchtszeiten für die Jungtiere. Zur Wintersonnenwende (kalendarischer Winteranfang) stellt das wiederkäuende Schalenwild die Verdauung, den Stoffwechsel und die Organfunktionen auf geringsten Nahrungsbedarf um, was ein erhöhtes Ruhebedürfnis in der Zeit der Nahrungsknappheit im Winter bedingt. Daraus wäre eine optimale Erlegungszeit etwa ab 01.08. bis 31.12. abzuleiten in der alles Schalenwild bejagt werden kann, dass nicht mit der Aufzucht von Jungtieren befasst ist. Folie 18

Synchronisation von Erlegungszeiten Hauptjagdzeit von August bis Dezember Diskussion - keine substanziellen Einwände, da diese Erlegungszeit unter Experten unstrittig ist - ggf. Einwände im August wegen der Entwicklungszustände des Jungwildes (AK 0) - Einwände wegen der Freigabe von Rehböcken in der gesamten Erlegungszeit - Argumentation der Auslese - Argumentation wahllosen Schießens ohne anzusprechen und jagdethischer Verstöße (Schusslagen) Bockrisiko würde bessere Jagd erzwingen Folie 19

TUD 4% LJG 1% TUD 0% LJG 0% TUD 2% LJG 2% TUD 0% LJG 0% TUD 71% LJG 84% TUD 71% LJG 67% TUD 18% LJG 24% TUD 20% LJG 12% TUD 4% LJG 3% TUD 9% LJG 7% Hatzfeldt-Wildenburg sche Verwaltung Landesbetrieb Forst Brandenburg Abb.: Schusslagenanalyse im Hatzfeldt-Projekt und im Projekt des LBF Brandenburg Folie 20

FÜRST TUD 5% FÜRST TUD 1% v. ALV TUD 3% v. ALV TUD 1% FÜRST TUD 78% v. ALV TUD 78% v.. ALV TUD 16% FÜRST TUD 13% FÜRST TUD 3% v. ALV TUD 1% v. ALV = von Alvensleben FÜRST = Stadtwald Fürstenwalde Abb.: Schusslagenanalyse in den Projekt gebieten von Alvensleben und Stadtforst Fürstenwalde Folie 21

Synchronisation von Erlegungszeiten 2. Nebenjagdzeit im Januar Freigabe: Männliches und weibliches Schalenwild aller Altersklassen (unter Beachtung 22 Abs. 4 BJagdG) - Nur auf einer Bewegungsjagd pro Fläche (ggf. Genehmigungsvorbehalt für Eingriffsverwaltung) - Möglichst Verzicht auf die Einzeljagd wegen der davon ausgehenden zu großen Beunruhigung des Wildes Begründung Folie 22

2. Nebenerlegungszeit im Januar Insofern für die Erfüllung der Waldbesitzerziele die Erlegungszeiten der Haupterlegungszeit und der 1. Nebenerlegungszeit nicht ausreichen, wäre es möglich auch im Januar eine Erlegungszeit auszuweisen, die die potenziell geringste Beunruhigung für das wiederkäuende Schalenwild verspricht. Geht man dabei von den gleichen angestrebten Strecken aus, verursacht eine Bewegungsjagd pro Fläche sicher weniger Unruhe für das Wild als wenn man verfolgen wurde, die gleiche Strecke über viele Einzeljagden zu realisieren (Hatzfeldt-Projekt, 20. und 21.1.12: Rotwild: 4, Schwarzwild: 15, Rehwild: 27) Das Wild ist in dieser Zeit ein bis zwei Fluchten pro zwei Monate z. B. vor großen Beutegreifern angepasst (PFANNENSTIEL, 2011; HERZOG, 2012 mündl.). Um die Wildbeunruhigung bei extremen Witterungsverhältnissen (hohe oder verharschte Schneedecke, Temperaturen unter -10 C) zu verhindern, könnte für Bewegungsjagden im Januar ein Genehmigungsvorbehalt durch die zuständige Jagdbehörde eingeführt werden. Bei definierter oder behördlich angeordneter Notzeit ist auf die Jagd generell zu verzichten. Folie 23

Synchronisation von Erlegungszeiten 2. Nebenjagdzeit im Januar Diskussion - Jagdzeit Ende Dezember beenden - keine Bewegungsjagden sondern nur Einzeljagden im Januar (PFANNENSTIEL, 2011) Folie 24

Synchronisation von Erlegungszeiten Jagdruhe im Februar und März Begründung: Ruhebedürfnis des Wildes in Zeiten des Nahrungsmangels Jagdruhe im Juni und Juli Begründung: Ruhebedürfnis in Setz- und Aufzuchtszeit Maximale Nahrung und Deckung im Wald geringe Jagderfolge aber starke Störungen durch Jagd Folie 25

Synchronisation von Erlegungszeiten Jagdruhezeiten im Februar und März sowie im Juni und Juli Diskussion - zu geringe Bejagung des Schwarzwildes im Wald, dadurch vermehrte Schäden in der Landwirtschaft - zu geringe Strecken bei den anderen Wildarten Folie 26

Strecke [St] 140 120 100 80 60 40 2005/2006 LJG 2006/2007 LJG 2007/2008 TUD 2008/2009 TUD 2009/2010 TUD 2010/2011 TUD 20 0 Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mar Monate des Jagdjahres Abb.: Rehwildstrecke (akkumuliert) im Hatzfeldt-Projekt (MÜLLER ET AL., 2010; MÜLLER UND MÜLLER, 2011) Folie 27

LJG TUD Abb.: Rehwildstrecke (nach Geschlechtern und Altersklassen) im Hatzfeldt-Projekt (MÜLLER ET AL., 2010; MÜLLER UND MÜLLER, 2011) Folie 28

Schlussfolgerungen Trotz Verkürzung der Jagdzeit waldbauliche und jagdliche Ziele erreicht Tierschutz gewährleistet Bewegungsjagden werden besser genutzt Eine Bewegungsjagd im Januar vertretbar Geschlechterverhältnisse, Altersklassen, Kondition usw. optimal Förderung des Eingriffs in die Jugendklassen Effizienz der Jagd erhöht Störungen durch Jagd reduziert Ähnliche Jagdzeitenvorschläge von HESPELER (2009) Folie 29

Weinböhla, 27.01.2012 Schadfaktor Schalenwild Folie 30

Folie 31

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Ausblick - Rahmenbedingungen für Jagdregime Abschussplanung und vollzug ausschließlich nach Altersklassen (z. B. WILDBEWIRTSCHAFTUNGSRICHTLINIE BB UND M-V, 2001) Für Rehwild und Schwarzwild ist bei Konzentration auf das Jungwild ein Altersklassenabschuss entbehrlich. Mindestpläne bei Schwarz- und Rehwild sowie für die Jugendklassen (bis zweijährige Stücke) bei allen anderen Schalenwildarten Keine Bewegungsjagden, die nur dem Schwarzwild gelten Jagdkosten und Stimulierungsregelungen anpassen Verpflichtungen zur Weiterbildung und zu Übungsschießen für die Jäger Angebote zur Weiterbildung in den Forst- und Jagdwissenschaften für die Waldbesitzer und die Jäger Folie 33

Ausblick - Rahmenbedingungen für Jagdpolitik Sollen Waldbesitzerziele durch die Jagd unterstützt werden, dann müssten neben der Anpassung von Jagdzeiten und Jagdregimen Waldbesitzer, die den Zielen der Waldgesetze folgen, die Erfolgreicheren sein (Markt regelt mitunter anders), Rahmenbedingungen für Anerkennung und Förderung des naturnahen Waldumbaus gewahrt werden (Pflanzung und Zaunbau = förderfähig, Naturverjüngung durch jagdbedingt angepasste Wildbestände = Fehlanzeige), erfolgsorientierte statt maßnahmeorientierte Förderung ungerechtfertigte Beschränkungen für die erfolgreichen Waldbesitzer vermieden werden (Schutzgebietsausweisung, d. h Entwertung des Eigentums nach erfolgreicher naturnaher Waldbewirtschaftung). Folie 34

Literatur: DJV (2012): DJV-Handbuch Jagd. Bonn. Ellenberg, H. (1978): Zur Populationsökologie des Rehes (Capreolus capreolus L., Cervidae) in Mitteleuropa. SPIXIANA Zeitschrift für Zoologie, 2, München, 211 S. Goretzki, J. (2010): Großartiger Beitrag. Unsere Jagd, (6): 8-9. Hespeler, B. (2009): Die Jagd zwischen Wollen und Können. Ökojagd, 13 (4): 21-24. Müller, T.; Illerich, M.; Müller, M. und Straubinger, F. (2010): Zielorientierte Bejagung von Schalenwild Das Hatzfeldt-Projekt. Eberswalder Forstliche Schriftenreihe, 45: 117-132. Müller, T. und Müller, M. (2010): Abschlussbericht 2010 zum Projekt Konzept zur Jagdausübung unter besonderer Berücksichtigung der Wildbiologie und der naturnahen Waldwirtschaft in der Hatzfeldt-Wildenburg schen Verwaltung Betriebsteil Massow, 43 S. Pfannenstiel, H.-D. (2011): Not kennt (k)ein Gebot. Unsere Jagd, (12): 12-17. Schneider, R. (2010): Billig-Forst ohne Wild? Unsere Jagd, (4): 16-17. Wildbewirtschaftungsrichtlinie BB und M-V (2001): Gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Informationen zu den Projekten zur Zielorientierten Jagd und Stellungnahmen, Offenen Briefe usw. sind auch auf der Homepage der Professur für Forstschutz der TU Dresden zu finden. Folie 35

Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat. Mark Twain Folie 36