K2 Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 6. Wettbewerbsrecht und Lotteriegesetz a. Grundlagen b. UWG c. Unlautere Handlung d. Allgemeine Auslegungsregeln e. vs. Unlauter f. Kartelle g. Übertreibungen lauter Massnahmen Kartellgesetz h. Lotteriegesetz i. Preisbekanntgabeverordnung
a. Übersicht K3 Unlauterer Wettbewerb Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Kartelle Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkung en (KG) Ein Anbieter versucht Konkurrenten oder Konsumenten zu täuschen Anbieter schliessen sich zusammen Versuchen Konkurrenten zu behindern 2
b. UWG K3 Dieses Gesetz bezweckt, den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten (Art. 1 UW) Unlauter ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossendes Verhalten. 3
c. Unlautere Handlung (1) Irreführende oder unnötige verletzende Äusserungen über andere bzw. Konkurrenten Eigene Firma beschönigen Unzutreffende Titel verwenden Kopieren anderer Waren Preisvergleich Täuschung mittels Verkaufspreis unter EP Kundentäuschung durch Zugaben Die Entscheidungsfreiheit von Kunden durch aggressive Verkaufsmethoden beeinträchtigen Kunden täuschen durch Verschleierung von Beschaffenheit, Nutzen etc. der Waren 4
c. Unlautere Handlung (2) K3 Eindeutige Bezeichnung der Firma bei Konsumkrediten Unterlassung der deutlichen Angabe des Barzahlungspreises beim Konsumkredit Unvollständige oder falsche Vertragsformulare beim Konsumkredit Unterlassung des Hinweises auf das Verbot eines Konsumkredit bei Überschuldung Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem vom Kunden angeforderten Inhalt. 5
d. Allgemeine Auslegungsregeln Klar und wahr Verständlich Übertreibungen und Superlative müssen als nicht Ernst erkennbar sein oder beweisbar sein 6
e. Übertreibungen lauter vs. unlauter K3 Das grösste Möbelhaus der Schweiz (muss nachprüfbar sein sonst unlauter) Das schönste Möbelhaus der Schweiz ist lauter weil sehr subjektiv Trink Sprite und du schaffst alle Prüfungen (lauter ist als Scherz erkennbar) Potzblitz das beste Putzmittel der Stadt (lauter ist erkennbar) Denner immer am billigsten unlauter Slogan Brotaufstrich: vertreibt im Nu jede Spur von Müdigkeit lauter, weil klar als Übertreibung angesehen wird. 7
f. Kartelle = vertragliche Verbindungen um den Wettbewerb einzuschränken = verboten 1. Wettbewerbsbeschränkende Abrede Preise, Aufteilung der Märkte 2. Marktbeherrschende Stellung Liefersperrung 3. Marktbeherrschende Stellung durch Lieferzusammenschluss müssen durch die Weko genehmigt werden (mehr als 2 Mrd oder 500 Mio CH 8
g. Massnahmen Kartellgesetz Hausdurchsuchung Aktenbeschlagnahmungen Busse: 10 % des Umsatz der letzten 3 Jahre Kronzeugenregelung: keine Anklage bei Aufdeckung 9
h. Lotteriegesetz I. Grundsätze II. Gewinnspiele III. Kein Kaufzwang IV. Gewinn V. Zufall VI. Planmässigkeit VII. Nicht ausrechenbar 10
I. Grundsätze Lotterien sind grundsätzlich verboten Ausnahmen Landeslotterie Sport-Toto bewilligte Tombolas für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke 11
II. Gewinnspiele K3 Gemäss Lotteriegesetz sind Werbegewinnspiele und Publikumswettbewerbe NICHT zulässig, wenn alle vier Punkte gleichzeitig vorhanden sind: Kaufzwang Gewinn Zufall Planmässigkeit 12
III. Kein Kaufzwang Wird in der Praxis umgangen, indem Gratis Talons bestellt werden können. Dieses Porto ist erlaubt, aber nicht erlaubt ein frankiertes Couvert, indem dann die Talons gesandt werden = indirekter Einsatz 0901 nicht erlaubt wohl aber die normale Telefongrundgebühr Wenn die Wahl zwischen 0901 und Einsenden einer Postkarte, dann erlaubt 13
IV. Gewinn Gewinn = was überraschend zukommt keine Punktesammelpromotion, das sind kalkulierbare Leistungen 14
V. Zufall K3 Die Gewinner werden durch Ziehung ermittelt (nicht durch Geschicklichkeit) 15
VI. Planmässigkeit Wenn zum Beispiel: 1. Preis 2. Preis 3. 10 Preis dann planmässig. Also der Veranstalter weiss ganz genau, was ausgeschüttet wird. 16
VII. Nicht ausrechenbar K3 wenn an einem bestimmten Tag die Einkäufe gratis sind (das Los entscheidet den Tag) Glücksspiele sind übrigens dem Spielbankengesetz unterstellt 17
i. Preisbekanntgabeverordnung Preis auf Produkt oder zum Gestell, Preislisten, Anschlag, ausser mehr als CHF 5 000.- Verkaufseinheit (Stk., pro 500 g) Preis inkl. MWSt Dienstleistungen ebenfalls 18