Wettbewerbsrecht (UWG)
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- Hans Weiß
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1 Wettbewerbsrecht (UWG) Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Seite 1
2 XII. Wettbewerbsrecht (UWG) 1. Methodische Konzepte 2. Zweckartikel 3. Grundlagen 4. Generalklausel Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 2
3 Methodische Konzepte Traditionell: Treu und Glauben Geschäftsmoral Neu: ökonomisch-funktionale Ausrichtung auf Systemschutz: Treu und Glauben Anknüpfung für Zweckartikel Folge: Theorienstreit Geschäftsmoralischer Ansatz Keine objektive Beurteilung weitgehend subjektiver Massstab Geschäftsmoral fokussiert auf Interessen der Anbieter und ist blind gegenüber den Interessen der Abnehmer und der Allgemeinheit (keine Dreidimensionalität) Nicht systemadäquat: Ausblendung der Systemkomponente Faktisch: unreflektierte Ausrichtung am «homo sociologicus» Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 3
4 Methodische Konzepte Ökonomisch-funktionaler Ansatz Ausrichtung auf ein Referenzsystem Objektive, weitgehend wertungsfreie Beurteilung Einbezug der Systemkomponente (inkl. Dreidimensionalität) Leicht erhöhte Komplexität zufolge Interdisziplinarität Systemadäquat: Normierung aufgrund ökonomisch-funktionaler Kriterien Bewusste Ausrichtung am «homo oeconomicus» Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 4
5 Zweckartikel Zweck des UWG ist Gewährleistung des lauteren und unverfälschten Wettbewerbs: o Gewährleistung und Erhaltung des Wettbewerbs als äusserst komplexer, historisch offener Vorgang o Steuerung nur beschränkt möglich, Instrumentalisierung im Hinblick auf konkrete Ergebnisse ausgeschlossen im Interesse aller Beteiligter (Dreidimensionalität) o Interessen der beteiligten Anbieter o Interessen der beteiligten Abnehmer o Interessen der Allgemeinheit am System «Wettbewerb» Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 5
6 Generalklausel Grundsatz Verstoss gegen Treu und Glauben, insb. Täuschung Beeinflussung des Verhältnisses von Anbietern und Abnehmern Fallgruppen (Bsp.) Rufausbeutung Systematische Nachahmung Ausbeutung von Rechtsbruch Aufrufe zu Boykotten Behinderung von Wettbewerbern Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 6
7 Unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden, Art. 3 UWG Verleitung zu Vertragsverletzungen, Art. 4 UWG Verwertung fremder Leistung, Art. 5 UWG Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Art. 6 UWG Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen, Art. 7 UWG Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen, Art. 8 UWG Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 7
8 Herabsetzung (Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG) Äusserungen: Erfasst Tatsachen und Werturteile Unrichtig oder irreführend nur Tatsachen unnötig verletzend: Zivilrechtlicher Verhältnismässigkeitsgrundsatz Entgleisungen werden erfasst Gegenstand der Äusserung: bestimmte/bestimmbare andere Markteilnehmer Beurteilungsmassstab: unbefangener Durchschnittsadressat Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 8
9 Irreführung (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG) Äusserung: Mündlich, schriftlich oder visuell Äusserung muss nachprüfbar = dem Beweis zugänglich sein Keine Angaben sind sog. Marktschreierische Anpreisungen Gegenstand der Äusserung: inhaberbezogene Angaben, leistungsbezogene Angaben, Angaben zum Preis, Angaben zum Anlass und zur Natur des Angebotes, Angaben über Geschäftsverhältnisse Irreführung: Täuschung = Erwecken von Fehlvorstellung im Verkehrskreis Irreführung i.e.s. = Verletzung des Klarheitsgebots Beurteilungsmassstab: massgebliches Verkehrsverständnis Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 9
10 Schaffen von Verwechslungsgefahr (Art. 3 Abs. 1 lit. d UWG) Massnahmen: Kennzeichnende Elemente/Vorkehren von Waren, Werken oder Leistungen Schutzfähigkeit dieser Elemente/Vorkehren = originäre Kennzeichnungskraft oder Verkehrsdurchsetzung Schutzunfähig: Gemeingut & gesetzes-/sittenwidrige Zeichen Vorliegen der Gebrauchspriorität in der Schweiz: Abstellen auf den erstmaligen Gebrauch im Geschäftsverkehr Schutzwürdige Marktposition Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 10
11 Schaffen von Verwechslungsgefahr (Art. 3 Abs. 1 lit. d UWG) Verwechslungsgefahr (unmittelbar/mittelbar): Gefahr von betrieblichen Fehlzurechnungen Beurteilungsmassstab: Sicht der angesprochenen Verkehrskreise Einzelfallabhängig Interessenabwägung vornehmen Sklavische Nachahmung: Untervorbehalt von Art. 5 lit. c UWG zulässig, sofern keine Kennzeichnungskraft Zumutbarkeit alternativer Kennzeichnung bzw. Gestaltungen: Reelle Möglichkeit, andere Gestaltung vorzunehmen Unzumutbar: o technisch/funktionell bedingte Gestaltungselemente o zwingende, ästhetische Gestaltungselemente Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 11
12 Versand von Massenwerbung (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG) Massenwerbung: automatisierte Werbung (Automatisierung gilt nur für Versandverfahren) in sämtlichen Formen Anwendungsbereich: Senden = jegliche Übertragung von Massenwerbesendungen (Art. 3 lit. c FMG) Sendung veranlassen = somit Nutzniesser/Auftraggeber erfasst Fehlende Einwilligung Ausnahme: bestehende Kunden Falsche Angaben über Absender Fehlender Hinweis auf Ablehnungsmöglichkeit (kostenlos/problemlos) Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 12
13 Verletzung von Transparenzregeln im elektronischen Geschäftsverkehr (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG) Transparenzregeln: Klare/vollständige Angaben zur Identität, Kontaktadresse (inkl. Der elektronischen Post) des Anbieters Hinweis auf technische Schritte, die Vertragsabschluss zur Folge haben Zurverfügungstellung von technischen Mitteln zur Erkennung/Korrektur von Eingabefehlern vor Abgabe der Bestellung Unverzügliche, elektronische Bestätigung der Bestellung Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 13
14 Verletzung von Transparenzregeln im elektronischen Geschäftsverkehr (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG) Tatbestandsmerkmale: Anbieten (verbindlich/unverbindlich) von Waren, Werken und Leistungen im elektronischen Verkehr: o Zustande Kommen unter Benützung von elektronischen Kommunikationsmitteln o Parteien stehen sich nicht physisch gegenüber Schutzadressat: jeder Wettbewerbsteilnehmer Verletzung ein Informationspflicht (Transparenzregel) Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 14
15 Verwertung fremder Leistung (insb. Art. 5 lit. c UWG) Marktreifes Arbeitsergebnis eines anderen: Arbeitsergebnis: Produkt geistiger Anstrengung und materieller Aufwendungen marktreif: Produkt ist ohne weiteres Zutun gewerblich verwendbar Produkt must materialisiert sein Datenbanken gehören auch dazu Übernahme und Verwertung «als solches»: Übernahme: Original wird gegenständlich in Reproduktion einbezogen./. Nachahmung nicht erfasst Unmittelbare Verwertung: jede gewerbliche Anwendung oder berufliche Nutzung Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 15
16 Verwertung fremder Leistung (insb. Art. 5 lit. c UWG) Technisches Reproduktionsverfahren: Umstrittenes Tatbestandsmerkmal Vervielfältigung, wie z.b. Digitalisierung, Scannen, Fotokopieren Ohne angemessenen eigenen Aufwand: Entscheidendes Kriterium Dient der Abwägung des Wettbewerbsvorteils Wertungsfrage Zeitliche Begrenzung: BGer begrenzte Dauer des Schutzes auf Kostenamortisation Informations- und Kommunikationsrecht - Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 16
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