Rolle des Sozialhilfeträgers Stadt Köln im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege

Ähnliche Dokumente
Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:

Persönliches Budget Kreissozialamt Eingliederungshilfe

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name

Die Pflegestärkungsgesetze

Prof. Dr. Jürgen Winkler Katholische Hochschule Freiburg

Herzlich willkommen zur Schulung!

Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen /HEB-Bogen)

P F L E G E V E R T R A G. über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich

Bogen zur Hilfebedarfserfassung für das Persönliche Budget (HEB-pB)

Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege

Ambulante Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen in Köln

Vorstellung der Aufgabenbereiche II Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär III Situationsbeschreibung IV Statistik

Rundschreiben I Nr. 4/ Anlage 9. Persönliche Assistenz (1. Variante) / Zeitlich umfangreiche Pflegen (2. Variante); Stand

Modell der Zukunft: das ambulante Heim

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg

Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus

Versorgungsvertrag. für ambulante Pflege nach 72 SGB XI. im Freistaat Thüringen. zwischen. und. den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen

Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus

Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB-Bogen)

DRK Landesverband Brandenburg e.v. Wohlfahrts- und Sozialarbeit Teilhabe. Perspektive der freien Wohlfahrtspflege

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII

Grundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ)

zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz als Träger der Sozialhilfe und Finkenau Hamburg

Praxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege

Versorgungsvertrag für ambulante Pflege nach 72 SGB XI

Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI

Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

- Muster - Zielvereinbarung

Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI - Ambulante Pflegeleistungen -

Persönliches Budget 1

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Pflegesachleistung gemäß 36 SGB XI)

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI. für Leistungen der Tagespflege

Checkliste zur Übersichtsbewahrung, bevor Sie das Krankenhaus verlassen (zum Ausdrucken):

Staatliche Unterstützungsleistungen bei der Finanzierung der Kosten vollstationärer Einrichtungen

Titel Sozialamt der Präsentation Folie: 1. Ämterangabe über Landeshauptstadt. Landeshauptstadt Dresden

Versorgungsvertrag für ambulante Pflege nach 72 SGB XI im Freistaat Thüringen

Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII

Zukunftsfähige teilstationäre Pflege in Bayern - Erster Rahmenvertrag für die Tages- und Nachtpflege

Vereinbarung über Einzelheiten des Verfahrens zur Übermittlung der Prüfberichte von unabhängigen. Präambel

Richtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017

Hauswirtschaftliche Versorgung, Abgrenzung Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege, Fußpflege, Hausnotruf

Hilfeplan Gesamtplan BUNDESTAGUNG 2013 DER BAG WOHNUNGSLOSENHILFE E.V. Dr. Michael Monzer. Ursula Büchsenschütz

Freie Hansestadt Bremen

Vertrag gemäß 72 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung zwischen

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Bestandsaufnahme: Ein Jahr neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Aus Sicht der Pflegekassen

Die Pflegeberatung - 7a SGB XI

Anschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: Arzt/ Ärztin: Tel. Fax: Ärztlicher Bericht

Konzeption. Ambulant betreutes Wohnen. Diakoniezentrum Bethesda Bereich Hilfen für Menschen mit Behinderung (Stand April 2010)

Schnittstellenmanagement Strukturierte Zusammenarbeit mit Komplementäreinrichtungen

GKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

Ambulante Wohngemeinschaften in Köln für pflegebedürftige Menschen

1. Angaben zu der nachfragenden Person

Vorzüge und Überdenkenswertes zum Persönlichen Budget aus Sicht des Leistungsträgers der Eingliederungshilfe

Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus

Aktuelle Fragen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 67 ff. SGB XII) Hilfeplanung

Das persönliche Budget. Wir machen s einfach

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Gültig bis

Pflegestützpunkt Charlottenburg-Wilmersdorf Bundesallee 50, Berlin

Bogen zur Hilfebedarfserfassung für das Persönliche Budget (HEB-pB)

RICHTLINIEN. für die Durchführung. des. Persönlichen Budgets. in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege (RL-PB)

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der Kurzzeitpflege

Jürgen Brockmeyer. AWO Landesverband Berlin e.v. Gemeinnützige Pflegegesellschaft mbh Berlin

Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI)

Das Pflegestärkungsgesetz II eine Mogelpackung

Amt für Soziales und Senioren Dienstleistungszentrum ResoDienste Köln

Modell der Zukunft: Das ambulante Heim ??? Stephan Dzulko. Stand: Folie: 1

Soziale Sicherung - Einzelplan 4 (2012)

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI für vollstationäre Dauerpflege

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung

14. Münsterische Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008

Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team

Zusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe, 13 Abs. 4 SGB XI

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr...

QM in der Altenpflege - online

Versorgungsvertrag Kurzzeitpflege 725GB XI

V E R S O R G U N G S V E R T R A G

Elektronischer Datenaustausch zwischen. Pflegekassen (SPV) und Medizinischen Diensten der. Krankenversicherung (MDK) im Bereich Pflege

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege

Pflege- und Betreuungsvertrag über ambulante Kranken- und Altenpflegeleistungen

Ausgestaltung der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege

Gesamtplan nach 58 SGB XII/Hilfeplan nach 1 SGB XII (Kindergarten und allgemeine Schule) 1. Persönliche Angaben

V E R S O R G U N G S V E R T R A G nach 72 SGB XI gen. in Wahrnehmung der Aufgaben des Landesverbandes der Pflegekasse gemäß 52 Abs.

Hilfe zur Pflege & Elternunterhalt. Eine Einführung

28. Dresdner Pflegestammtisch

Vereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 16. Pflege-Recht-Tag Berlin weiss-rechtsanwaelte.

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2

- eine erste Bilanz. Annerose Siebert wissenschaftl. Mitarbeiterin AGP an der EFH Freiburg. 3. Symposium zum Pflegebudget

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)

Transkript:

Rolle des Sozialhilfeträgers Stadt Köln im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege Fachdienst für Pflegebedürftige: Frau Seifer-Rüttgen Tel. 0221-22123306 Frau van Heek Tel. 0221-22127472 Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt Folie 1

Wer hat Anspruch auf Leistungen nach SGB XII? 7. Kapitel Hilfe zur Pflege ( 61 66) Der Leistungsberechtigte, wenn die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen, d.h. es liegt nur ein geringes oder gar kein Einkommen und geringes oder gar kein Vermögen vor und wenn die vorrangigen Leistungen z.b. aus dem SGB XI oder SGB V ausgeschöpft sind sowie bei Nichtversicherten. Der SHT ist ein nachrangiger Kostenträger mit Bedarfsdeckungsprinzip. (SGB XI Deckelung) Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt

Im SGB XII gibt es den erweiterten Pflegebegriff SGB XI 14 Abs. 1 und Abs.4 SGB XII 61 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 plus 61 Abs. 1 Satz 2 Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt

Einrichtung eines FD für Pflegebedürftige Grundsätze bei der Hilfeplanung Für individuelle Hilfegewährung (Hilfe zur Pflege) sind Kenntnisse über Art und Umfang des Leistungskomplexsystems nach 89 SGB XI unbedingt erforderlich, um die zweckentsprechende Verwendung der Sozialhilfemittel sicherzustellen. Verrichtung müssen personenbezogen, erforderlich, angemessen und notwendig sein. Grundsatz ist ambulant vor stationär, Pflegehilfsmittel vor personeller Hilfe. Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt

Dreiecksverhältnis SHT Leistungsberechtigter - Pflegedienst Ein Pflegedienst kann keinen eigenen Anspruch auf Leistungen nach SGB XII begründen. Dies wurde vom Verwaltungsgericht Köln und vom Sozialgericht Köln aufgrund von Klagen der Pflegedienste - wiederholt festgestellt. Daran ändert auch der Abschluss einer Vereinbarung gem. 75 SGB XII nichts. Deshalb erhalten Pflegedienste keinen Bewilligungsbescheid! Zeitnahe Information über den Leistungsinhalt (Fax) Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt

Abschluss einer Leistungs,- Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung gem. 75 ff SGB XII seit 2008 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften Abschnitt II Umfang und Qualität der Leistungen Abschnitt III Vergütung und Abrechnung der Entgelte Abschnitt IV Maßnahmen der Qualitätssicherung durch den Leistungserbringer Abschnitt V Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen durch bzw. veranlasst durch den SHT Abschnitt VI Vertragsstrafen und Kündigung Abschnitt VII Inkrafttreten und Schlussbestimmungen Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt

Kölner Hilfeplanverfahren des Fach- und Verwaltungsdienstes für ambulante und teilstationäre Hilfen seit 1997 Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt Folie 7

Fachdienst u. Verwaltungsdienst f. ambulante und teilstationäre Hilfen 503/2 Fachdienst für Pflegebedürftige 503/21 Verwaltungsdienst für Pflegebedürftige 503/22 Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt Folie 8

Fachdienst für Pflegebedürftige (FD) / 503/21 zuständig für Kölner Bürger Antrag auf häusliche Pflege gem. 61ff SGB XII Pflegedienst im Einsatz Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt Folie 9

Inhalte der Anträge auf häusliche Pflege Hauswirtschaft Tagespflege Wohngemeinschaften Persönliche Assistenz Persönliches Budget Pflegehilfsmittel Familien entlastender Dienst Aufstockende Leistungen Pflegedienst oder Leistungen Nichtversicherte Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt Folie 10

Zielsetzung Sicherstellung der häuslichen Pflege Qualitätssicherung Passgenaue Hilfen gewähren Vermeidung von stationärer Pflege Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt Folie 11

Hilfeplanung Persönlicher Antrag Ermittlung des Bedarfs Bedarfsdeckung Durchführung Hilfeplanung System. Überprüfung Dokumentation Statistik Casefinding Assessment Planing Linking Monitoring Evaluation Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt Folie 12

Zugang (Casefinding) zum Kölner Hilfeplanverfahren Persönlicher Antrag des Hilfesuchenden auf Hilfe zur Pflege beim Verwaltungsdienst (VD) VD prüft die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen Bekannt werden des Hilfebedarfs Nachrang ggfs. Überprüfung der Pflegestufe Mitwirkungspflicht Parallele Bearbeitung im FD/VD bedeutet: zeitgleiche Bearbeitung und dadurch zeitnahe Bewilligung evtl. Auftrag zur Qualitätssicherung Dezernat für Soziales, Senioren, Wohnen und Beschäftigungsförderung

Ermittlung des Hilfebedarfs (Assessment) Instrumente Aktenanalyse Hausbesuch Interviews mit Angehörigen Interviews mit Nachbarn, Hausarzt, Betreuern Fallkonferenz innerhalb des Fachdienstes Expertengespräch Dokumentationsprüfung Dezernat für Soziales, Senioren, Wohnen und Beschäftigungsförderung

Ermittlung des Hilfebedarfs (Assessment) Ermittlung des IST Zustandes nach verschiedenen Kriterien: Pflegerische Situation Medizinische Situation Psychosoziale Situation Finanzielle Situation Vorhandene Ressourcen Pflegehilfsmittel Vorhandener Reha-Plan Prüfung Leistungsmissbrauch und Abrechnungsbetrug (L & A) Dezernat für Soziales, Senioren, Wohnen und Beschäftigungsförderung

Bedarfsdeckung (Planing) mit der Aufnahme der Situation, der Identifizierung der Probleme, der Beratung vor Ort und der Feststellung des Hilfebedarfs erfolgt durch Erstellung eines schriftlich formulierten Hilfeplans Dezernat für Soziales, Senioren, Wohnen und Beschäftigungsförderung

Durchführung (Linking) Festlegung und Entscheidung der Leistungen nach SGB XII in Form von Leistungskomplexen durch FD Keine Vermittlung von Pflegediensten (der Leistungsberechtigte übt gemäß 9 SGB XII sein Wunsch- und Wahlrecht aus, Gefahr der Bevorzugung von Leistungserbringern) Weitergabe von Informationsmaterial an Leistungsberechtigten Umsetzung der Hilfeplanung durch PB selbst, Betreuer, Angehörige Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch den Pflegedienst Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten/Institutionen zum L & A Dezernat für Soziales, Senioren, Wohnen und Beschäftigungsförderung

Systematische Überprüfung (Monitoring) Hat sich der Gesundheitszustand verändert? Ist der Betroffene mit den Hilfen zufrieden? Funktioniert die Hilfe reibungslos? Ist die Familie nicht überfordert? Sind weitere Dienstleistungen erforderlich? Dezernat für Soziales, Senioren, Wohnen und Beschäftigungsförderung

Dokumentation Statistik (Evaluation) Fallstatistik Name, Vorname, Geb.dat., Anschrift, Betreuer Pflegekasse, Pflegestufe, Pflegedienst Inhalt der Hilfeplanung Ablaufstatistik AZ, Eingangs-Ausgangsdatum, Bearbeitungszeit Hausbesuche Absender, Zuständigkeit im FD, Zahlweise Leistungsstatistik Höhe der beantragten u. bewilligten Leistungen Bewilligungsbeginn Minderausgaben mtl. und pro Jahr Dezernat für Soziales, Senioren, Wohnen und Beschäftigungsförderung

Abschluss einer Leistungs- Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung gem. 75 ff SGB XII seit 2008 Abschnitt II Umfang und Qualität der Leistungen Abschnitt IV Maßnahmen der Qualitätssicherung durch den Leistungserbringer Abschnitt V Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen durch bzw. veranlasst durch den SHT Abschnitt IV Vertragsstrafen und Kündigung Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt

Qualitätssicherung durch den SHT - Sachgebiet ambulante und teilstationäre Hilfen Angekündigte oder unangekündigte Hausbesuche durch doppelt qualifiziertes Personal HiLo-Konzept (Hilflose Personen, Meldung durch Dritte) Systematische Wiedervorlage Dokumentationsprüfungen nach eigenem Standard (FD) Rechnungsprüfung nach eigenem Standard (VD) Anhörungen gem. 24 SGB X bzw. Sachverhaltsaufklärungen gem. 17 der 75ger Vereinbarung gem. SGB XII Umsetzung von Maßnahmen bei Gesetzes- bzw. Vertragsverstößen Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt

Qualitätssicherung durch den SHT - Sachgebiet ambulante und teilstationäre Hilfen Teilnahme an Qualitätsprüfungen des MDK gem. 112 ff SGB XI Teilnahme bei Anhörungen des BKK Landesverbandes (Vertreter der Kostenträger) Stadtinternes Berichtswesen zu auffälligen Pflegediensten Gründung Runder Tisch mit anderen Institutionen ab 2/2013 Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt

Strafanzeigen nach 263 StGB werden erstattet, wenn ein begründeter Anfangsverdacht auf Betrug besteht. Um zu einem begründeten Anfangsverdacht zu kommen, wurden bisher vor Erstellung einer Strafanzeige Teile der Pflegedokumentation angefordert und geprüft und der Pflegedienst gemäß 24 SGB X angehört (i. d. R. persönliches Gespräch). Dezernat für Soziales, Senioren, Wohnen und Beschäftigungsförderung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktdaten: Stadt Köln Amt für Soziales und Senioren Fach- und Verwaltungsdienst für ambulante und teilstationäre Hilfen Sachgebietsleitung Frau Friedrich Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Tel. 0221-22129595 Dezernat für Soziales, Senioren, Wohnen und Beschäftigungsförderung