Regelkompetenz - Notkompetenz Fakt und Fiktum

Ähnliche Dokumente
Verfahrensanweisung zur Anwendung der SOPs für Notfallsanitäter und Rettungsassistenten in Rheinland- Pfalz

Die können das! Substitution ärztlicher Leistungen

Erweiterte Versorgungsmaßnahmen (früher Notkompetenz ) für Rettungsassistenten allgemein

Notkompetenzsystem in Stadt und Landkreis Göttingen

'LH1RWNRPSHWHQ] Von Rechtsanwalt Achim Diekmann, Rheine

Referent: Dr. Ralf Heimann Rechtsanwalt

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant

RECHTLICHE BETRACHTUNG DER NOTKOMPETENZ VON MITARBEITERN DES RETTUNGSDIENSTES

Rechtliche Grundlagen der Analgetikagabe durch SanitäterInnen

F O R T B I L D U N G S N A C H W E I S H E F T

Deutsche Lebens-Rettungs Gesellschaft

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis

Handeln von Rettungsassistenten/-sanitätern im Rahmen der Notkompetenz

Heilpraktikergesetz. (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... V IX

Leitlinien zur Notkompetenz im Rettungsdienst

Stellungnahme des Berufsverbandes für den Rettungsdienst e.v. (BVRD) "Das Ende der Notkompetenz die Regelkompetenz"

Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Notkompetenz im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Steinfurt

Leitlinien zur Notkompetenz im Rettungsdienst. überarbeitete Fassung

Bescheinigung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin

Notwehr, Notstand und Körperverletzung

Association of the Scientific Medical Societies in Germany

Anlagen. Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft in Norddeutschland tätiger Notärzte e.v. (AGNN) vom zur

Der Notfall Sanitäter oder der Notfallsanitäter aus jur. Sicht

1. Pflege-Rechtstag des Senioren-Wohnparks Leipzig

SCh Hon.Prof. Dr. Gerhard Aigner

Schulsanitätsdienst. Rechtliche Grundlagen. Kommunale Unfallversicherung Bayern Seminar Bayern

Medien in der psychotherapeutischen Behandlung

1. Vergleichbarkeit der ausgeübten Tätigkeit

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Die Schweigepflicht des Betriebsarztes

Juristische Überlegungen zur Notfallsanitäterausbildung. 1. Notfallsanitätersymposium Hamburg, 17. Juni 2014

Kursbeschreibung Fortbildung zum Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

Rechtliche Fragen & Möglichkeiten im Zusammenhang mit E-Mental-Health-Interventionen

Notfallsanitäter. Diagnosestellung. B. Hossfeld. Sektion Notfallmedizin Klinik für Anästhesiologie & Intensivmedizin Bundeswehrkrankenhaus Ulm

Störung vitaler Funktionen Herz-Kreislauf. Herzkreislaufstillstand

Dr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover

Delegation an nichtärztliches Personal - Auszug -

Arzthaftung. Was ist für mich in der Notaufnahme relevant? Prof. Dr. Michael Christ, Klinik für Notfall- und Internistische Intensivmedizin

GABLER & HENDEL. RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbb

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe* Kleiner Waffenschein ( 10 Abs. 4 S.

Systematik der 223 ff.

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Delegation ärztlicher Tätigkeiten 2013

Delegation ärztlicher Tätigkeiten

Notfallsanitätergesetz Umsetzung in Klinik und Praxis

Haftungsrecht in der außerklinischen Intensivpflege

Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten?

BRK KV Rhön-Grabfeld Sonnenstraße Bad Neustadt. Informationen zur Ausbildung zum. Notfallsanitäter

Qualitätssicherung und Ressourcenplanung in der Pflege - im Focus der Schmerzmedizin/--pflege -

Haftungs- und straffreies Arbeiten in Zeiten der zunehmenden Leistungsverdichtung aus Sicht der Pflege

Deckblatt. Ordner: _1. Verfahrensanweisung (VA) gültig ab: Notkompetenz. geplante Revision:

Stalleinbrüche, Whistleblowing und verdeckte Videos: Die rechtliche Situation. Prof. Dr. Jose Martinez

Fassung vor 2002 Geltende Fassung Entwurf. 180a Ausbeutung von Prostituierten (1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem

Rechtliche Grundlagen zur Anwendung und Vergabe von Naloxon

Algorithmen im Rettungsdienst Dortmund

Internet in der Psychotherapie

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen

4 Ärztliche Anordnung. Ärztliche Anordnung

Medikamentenkunde. San Lehrgang 2006 / 2007

Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz

Ärztlich delegierte Massnahmen. Dr.med. Frank Neff Stv. ärztlicher Leiter

Rechtfertigungsgründe

Ausbildungsnachweisheft für Rettungssanitäter/-innen

DE Daniel Ennever. Unterbringung und Sicherung

Herz-Lungen Wiederbelebung. und. Frühdefibrillation durch Laien

Themenübersicht. Definition Gesetzliche Grundlagen Grundgesetz Strafgesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) PsychKG und VwVG der Länder

4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht Sozial- und Gesundheitspolitisches Forum. Dr. Thomas Radner

Den Ärztemangel kreativ nutzen. und dabei den rechtlichen Rahmen beachten und das Berufsrecht der Heilberufe weiter entwickeln

für Heilpraktikeranwärter und für Antragsteller, die eine auf das Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragen

Prof. Dr. Alfred Radner

FRRP Fortbildung Rettungsdienst Rheinland Pfalz schnell kompetent - mitmenschlich

Initiative München. Zu viel Psychopharmaka in Altenheimen? - Ansätze zur Vermeidung

Notfallsanitäter: Aufgaben und Ausbildung

14 Allgemeine Informationen. Juristische Aspekte

1. Notfallmedizin im alpinen Gelände

Was darf und muss ich tun?

Rechtliche. Grundlagen in der. Schmerztherapie

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz

Fortbildung für Einsatzkräfte und Wachgänger

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Substitutionsbehandlung und Strafrecht. Ao. Univ. Prof. Dr. Hubert Hinterhofer, Universität Salzburg

Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch

Abgrenzung der Tätigkeitsfelder Podologie und Fußpflege

Auswirkung sozialrechtlicher Regelungen auf Unrechtsvereinbarungen gem. 299a ff. StGB

News aus dem Bundesministerium für Gesundheit

Sog. Irreguläre oder Papierlose Benennungen -

Haftungsfragen der Notfallmedizin 17. Deutscher Medizinrechtstag Berlin

Kompetenz und mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich in der Pflege. DGuKS Anna Gratl Univ. Klinik Innsbruck Gyn III

Entscheidungen am Lebensende

Transkript:

Regelkompetenz - Notkompetenz Fakt und Fiktum Dr. iur. Oliver Jürgens Rechtsanwalt Göttingen

Delegation Notkompetenz Regelkompetenz Delegation Anordnungsverantwortung: Notarzt Durchführungsverantwortung: RettAss Notkompetenz Verantwortung: RettAss Regelkompetenz Verantwortung: RettAss

Invasive Maßnahmen Für Delegation, Notkompetenz und Regelkompetenz gelten folgende Grundsätze: Jeder Heileingriff stellt eine tatbestandliche Körperverletzung dar und bedarf deshalb der Einwilligung des Patienten Ein schuldhafter Behandlungsfehler, durch den der Patient einen Schaden erleidet, führt grundsätzlich zu einer strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung

Arztvorbehalt 1 Heilpraktikergesetz (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. (3)... 5 Heilpraktikergesetz (1) Wer ohne Erlaubnis die Heilkunde ausübt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. (2)...

Konzeption der Notkompetenz Zweck: "Handlungskompetenz in der Not" Keine ausdrückliche gesetzliche Regelung Rechtfertigender Notstand ( 34 StGB)

Gesetzliche Grundlage der Notkompetenz 34 StGB Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib (...) eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen (...) das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Das gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Voraussetzungen der Notkompetenz (BÄK-Stellungnahme) der RettAss ist auf sich allein gestellt und rechtzeitige ärztliche Hilfe ist nicht erreichbar die Maßnahmen sind zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Patienten erforderlich das gleiche Ziel kann durch weniger eingreifende Maßnahmen nicht erreicht werden die Hilfeleistung ist für den RettAss zumutbar

Maßnahmen - Notkompetenz (BÄK-Empfehlung) Intubation ohne Relaxantien Venenpunktion Applikation kristalloider Infusionen Applikation ausgewählter Medikamente Frühdefibrillation

Medikamente - Notkompetenz (BÄK-Liste, Stand: 20.10.2003 / 11.03.2004) Adrenalin (Reanimation und Anaphylaktischer Schock) Glukose 40 % (Hypoglykämischer Schock) ß2-Sympathomimetikum als Spray (Obstruktive Atemwegszustände) Benzodiazepin als Rectiole (Krampfanfall) Nitrat-Spray /-Kps. (Akutes Koronarsyndrom) Analgetikum (Verletzungen und ausgewählte Schmerzzustände)

Notfallkompetenzen in Österreich (I) Sanitäter können die Berechtigung zur Durchführung von Notfallkompetenzen erwerben Allgemeine Notfallkomptenzen ( 11 SanG) Verabreichung spezieller Arzneimittel Venenzugang und Infusion Besondere Notfallkompetenzen ( 12 SanG) Berechtigung zu weiteren Tätigkeiten, insbesondere zur Durchführung der endotrachealen Intubation ohne Prämedikation und Vasokonstriktorapplikation

Notfallkompetenzen in Österreich (II) Voraussetzungen für die Durchführung sind unmittelbare Abwehr von Gefahren für Leben oder Gesundheit des Patienten und Berechtigung aufgrund einer absolvierten (Zusatz-) Ausbildung bzw. aufgrund schriftlicher Ermächtigung und Anweisung eines anwesenden Arztes oder sofern ein Arzt nicht anwesend ist, die vorangehende Verständigung des Notarztes

Konzeption der Regelkompetenz Ziel: Eigener Kompetenzbereich, nicht nur "Kompetenz in der Not" Regelkompetenz bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung Mit Einführung einer Regelkompetenz würde den tatsächlichen Verhältnissen in der Notfallrettung Rechnung getragen

Regelkompetenz - Ausgestaltung (I) Spannungsfeld: Überschneidung mit ärztlicher Tätigkeit Verdrängung der Ärzte aus der Notfallmedizin? Schaffung eines "Paramedic"-Systems? Der Arzt als bloßer "Supervisor"?

Regelkompetenz - Ausgestaltung (II) BAND e.v.: Regelkompetenz deckt sich etwa mit den bisherigen Notkompetenzmaßnahmen gem. BÄK weiteres unklar (!) Eckpunktepapier der Ständigen Konferenz f.d. RettD: Lediglich allgemeine Beschreibung der Ausbildungsziele Keine klare Position erkennbar

Gesetzesentwurf der Arbeitsgruppe Rettungsdienst (I)... der Rettungsassistent soll diejenigen Maßnahmen an Patienten durchführen, die erforderlich sind, um einer vitalen Bedrohung wirkungsvoll zu begegnen, gesundheitliche Folgeschäden zu vermeiden und Schmerzen zu lindern. Die Grundkompetenz des Rettungsassistenten soll dabei folgende Bereiche umfassen: Diagnostik der vitalen Funktionen und Basisuntersuchung, lebensrettende Sofortmaßnahmen, Immobilisationen sowie pflegerische und betreuerische Maßnahmen Vorbereitung und Durchführung von Patiententransporten

Gesetzesentwurf der Arbeitsgruppe Rettungsdienst (II)... daneben soll dem Rettungsassistenten eine erweiterte Kompetenz mit gesonderter Dokumentationspflicht zustehen....die Auswahl und Anwendung der Mßnahmen innerhalb der erweiterten Kompetenz erfolgt durch Festlegung von Richtlinien des ärztlichen Leiters Rettungsdienst.