1. Pflege-Rechtstag des Senioren-Wohnparks Leipzig

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1 1. Pflege-Rechtstag des Senioren-Wohnparks Leipzig Kooperationsbeziehungen zwischen Ärzten und Pflegenden in Einrichtungen der stationären Altenpflege v. Ass. jur. Lutz Barth Leipzig,

2 Grundzüge Wesen und Inhalt des Pflegerechts Wesen und Inhalt des Arztrechts Berufs- und Standesrecht!? Aus der Warte der Akteure: Öffentliches &. Privates Recht gestalten die Rechtsbeziehungen

3 Vertragsrechtliche Orientierung Heimvertrag Sog. Typenkombinationsvertrag Ausstrahlungswirkung des HeimG und andere öffentlichrechtliche Normen Arztvertrag Jeweils Experten-Klienten-Beziehung!

4 Der ärztliche Heileingriff Handlungsbezogene Orientierung Perspektive Arzt! Straf- und zivilrechtlicher Bezugspunkt Die ärztliche Heilbehandlung Anamnese Diagnose Therapie Der ärztliche Sonderstandard bei der Betreuung eines Alterspatienten? Die ärztlichen Aufklärungspflichten Die Einwilligungsproblematik Demenz als spezifisches Charakteristikum in der (Rechts)Beziehung Dokumentationspflichten

5 Therapie vs. Pflege? Die (Alten)Pflege ein selbständiger Rechtsbegriff? Rückschlüsse auf den Begriff der Therapie unter dem Aspekt der Handlung Was ist Pflege? Legaldefinition im PflVG? Grundintention des PflVG? Heilpraktikergesetz 1HeilprG (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

6 Therapie vs. Pflege (Alten)Pflege Bewohner (Patient) Die pflegerische Behandlung (Pflege)Anamnese (Pflege)Diagnose (Pflege)Therapie Der pflegerische Sonderstandard bei der Betreuung eines Alterspatienten? Die pflegerischen Aufklärungspflichten Arzt Patient Die ärztliche Heilbehandlung Anamnese Diagnose Therapie Der ärztliche Sonderstandard bei der Betreuung eines Alterspatienten? Die ärztlichen Aufklärungspflichten Die Einwilligungsproblematik Demenz als spezifisches Charakteristikum in der (Rechts)Beziehung Pflegedokumentation Die Einwilligungsproblematik Demenz als spezifisches Charakteristikum in der (Rechts)Beziehung Dokumentation

7 Kooperationsbeziehung zwischen Ärzten / Träger / Pflegepersonal Grundlagen der Delegation Die Rolle des Arztes / Trägers / Mitarbeiters Kompetenzprofile /-bereiche Formelle / materielle Qualifikationserfordernisse Verantwortungsebenen Organisationsverantwortung Anordnungs- und Durchführungsverantwortung Instruktions- und Überwachungspflichten Regelmodell der Delegation Rechtsfolgen für die medizinisch-pflegerische Arbeitsteilung

8 Modell in stationärer Pflegeeinrichtung Zur Erinnerung: Heimvertrag / Arztvertrag Das therapeutische Team Versorgungssektor(en) Leitbild : Krankenhaus Patient Arzt Pflegepersonal Träger

9 Rechtsbeziehung(en) Patient Arzt Pflegepersonal Träger Träger Patient Arzt Pflegepersonal Patient Träger Arzt Pflegepersonal Arzt (-) Pflegepersonal (-)

10 Rechtsbeziehung Krankenhaus: Hierarchische Struktur Verwaltungsdirektor / Ärztlicher Direktor /Pflegedienstleitung Arzt Anordnung Pflegepersonal PdL Mitarbeiter Pflege Weisungsrecht? (wird nach herrschender Lehre verneint!) Alteneinrichtung Träger Heimleitung Pflegedienstleitung / Stationsleitung / PflegefachmitarbeiterInnen / PflegehelferInnen Arzt Patienten Beziehung Arzt Anordnung Pflegepersonal (Durchführung) Wo ist die Rechtsgrundlage

11 Arzt - Altenpflegepersonal Auftrag ; 662 ff. BGB Erfüllungsgehilfin? Verrichtungsgehilfin? 278, 831 BGB Interpretation der Normen! Prüfungsmaßstab: Abhängiges Beschäftigungsverhältnis (-) dann keine Haftungszuweisungsnorm Und damit kein Weisungsrecht (herrschende Lehre (+) dann Zuweisung: Verantwortlichkeit (auch) des Arztes Und damit Weisungsrecht

12 Zivilrechtliche Haftung Anspruchsgrundlagen Haftung aus Vertrag Haftung aus Delikt StGB 280 BGB 823 BGB Regel der Juristen: Die fünf W s Wer kann was von wem woraus wieviel verlangen?

13 Haftungsrechtliche Erkenntnis Vertragshaftung 280, 278 BGB Träger Erfüllungsgehilfe Sorgfaltsmaßstab 276 BGB: Einfache Fahrlässigkeit Mittlere Fahrlässigkeit Grobe Fahrlässigkeit Vorsatz Deliktische Haftung 823, 831 BGB Träger (Organisation) Verrichtungsgehilfe Entlastungsbeweis Auswahl Fähigkeiten Eignung Zuverlässigkeit (moralische Integrität) Überwachung Art und Ausmaß: Einzelfall Dezentralisierter Entlastungsbeweis

14 Deliktische Haftung 823 BGB: Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. Schutzgesetz Hier insbesondere das Strafgesetzbuch! 223 ff. StGB

15 Tendenz in der Haftungsbeurteilung Partielle Identität der einzelnen Pflichten aus Vertrag Delikt Haftungskonzentration beim Träger Gesamtschuldnerische Haftung (Delikt, 840 BGB) Bsp: Aufsichtspflicht über einen Demenzkranken! Vertragliche Pflicht: Fürsorgepflicht / Herausforderndes Verhalten Deliktische Pflicht: Aufsichtspflicht

16 Aufsichtspflicht 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen (1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde. (2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt. BGH Rechtsprechung Sturzfälle: Tatbestandskriterien: wirtschaftlich und personell Zumutbare Aktuelle Kontroverse in der Literatur Barth vs. Klie

17 Pharmakotherapie des Alterspatienten u. medizinisch/pflegerische Arbeitsteilung Grund und Grenzen der Pharmakotherapie Ärztliche Primärpflichten Arzneimittelanamnese Verlaufsbeurteilung Erfolgsbeurteilung Ggf. Diagnoserevision Die Bedarfsmedikation!? Der gerontopsychiatrische Bewohner Multimorbides Krankheitspanorama erfordert multikonditionale Strategien Gefahren der Polypharmokologie

18 Perspektiven der Altenpflege Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes Modellvorhaben ( 63 Abs. 3c SGB V) Grund und Grenzen Folgerungen Substitution ärztlicher Aufgaben Hierzu zeichnet sich herrschende Lehre ab! Entscheiden Sie selbst Nochmals: Pflichtengerüst Die pflegerische Aufklärung! Ein Szenario

19 Pause im Senioren-Wohnpark Leipzig

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