Neuphilologisches Institut/Romanistik. Leitfaden für die Zwischenprüfung in der Romanistik. für Lehramt an Gymnasien und Magister

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Transkript:

Neuphilologisches Institut/Romanistik Am Hubland, D-97074 Würzburg Leitfaden für die Zwischenprüfung in der Romanistik für Lehramt an Gymnasien und Magister Die Zwischenprüfung wird üblicherweise frühestens nach dem 3. Semester, spätestens nach dem 5. Semester abgelegt. In dieser Prüfung werden Kenntnisse in den Teilgebieten Sprachpraxis, Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft einzeln geprüft. Im Falle eines Nichtbestehens kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Es ist möglich, nur einzelne Teilprüfungen zu wiederholen. Wichtig: In den Erweiterungsfächern für Lehramt sowie in einem der beiden Nebenfächer für Magister muss keine Zwischenprüfung abgelegt werden. Das jeweilige Mindestprogramm (S. 2) ist in diesen Fächern für die Zulassung zum Hauptstudium dennoch verbindlich, d.h. Sie müssen lediglich die entsprechenden Scheine vorweisen, brauchen aber keine Prüfung abzulegen. Alle wichtigen Informationen zu den Studien- und Prüfungsordnungen für Magister und Lehramt finden Sie jeweils in der aktuellen Form unter: http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/pruefungsamt/ Spezielle Informationen zur Zwischenprüfung finden Sie unter: http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/ pruefungsamt/zwischenprfungen/ Bei weiteren Fragen zu diesen Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Studienberatung im Institut.

Erforderliche Scheine für die Anmeldung zur Zwischenprüfung Folgende Pflichtscheine müssen bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung vorgelegt werden. Sie sollten Ihr Studium aber auf keinen Fall auf dieses absolute Minimum beschräken, sondern zahlreiche weitere Übungen und Vorlesungen besuchen. Mindestprogramm Französisch Einführung in die französische Sprachwissenschaft Proseminar französische Sprachwissenschaft Einführung in die französische Literaturwissenschaft (inkl. Überblicksvorlesung) Proseminar französische Literaturwissenschaft Phonetik Cours élémentaire I Cours élémentaire II Mindestprogramm Spanisch Einführung in die spanische Sprachwissenschaft Proseminar spanische Sprachwissenschaft Einführung in die spanische Literaturwissenschaft (inkl. Überblicksvorlesung) Proseminar spanische Literaturwissenschaft Phonetik Spanisch I Spanisch II Mindestprogramm Italienisch Einführung in die italienische Sprachwissenschaft Proseminar italienische Sprachwissenschaft Einführung in die italienische Literaturwissenschaft (inkl. Überblicksvorlesung) Proseminar italienische Literaturwissenschaft Phonetik Sprachliche Grundausbildung Stufe II Sprachliche Grundausbildung Stufe III Zusätzlich ist es erforderlich, mindestens eine Vorlesung zu einem Spezialgebiet in der Sprachwissenschaft und mindestens eine Vorlesung zu einem Spezialgebiet in der Literaturwissenschaft * zu besuchen, um an der Zwischenprüfung teilnehmen zu können. Der Inhalt dieser Vorlesungen stellt einen Teil des Prüfungsstoffes dar. *Achtung: Diese Vorlesung ist nicht durch die jeweilige 'Überblicksvorlesung' zur Literaturgeschichte abgedeckt!

Anmeldung zur Zwischenprüfung in der Romanistik Für die Anmeldung müssen alle Zulassungsvoraussetzungen Nachweis der Pflichtscheine ( «Mindestprogramm») und eventueller zusätzlicher Sprachkenntnisse (Latinum, Lateinkenntnisse oder Kenntnisse in einer anderen romanischen Sprache) erfüllt sein (siehe auch "Prüfungsordnungen" unter o.g. Link). Ausnahme: Es ist ausreichend, die gefortderten Kenntnisse in einer anderen romanischen Sprache für Lehramt am Gymnasium bis zum ersten Staatsexamen nachzuweisen. Studierende, die die Zwischenprüfung am Ende des laufenden Semesters ablegen möchten, müssen sich an drei verschiedenen Stellen zur Prüfung anmelden. 1. Offizielle Anmeldung im PRÜFUNGSAMT (Sanderring 2) Bei dieser Anmeldung handelt es sich um einen wichtigen formalen Akt, bei dem Sie sich offiziell für die Prüfung anmelden. Bei der Anmeldung im Prüfungsamt müssen Sie sämtliche Pflichtscheine vorweisen (in Einzelfällen kann ein Schein, der im laufenden Semester erworben wird, bis etwa 1 Woche vor der Prüfung nachgereicht werden). Nachweise über zusätzliche Sprachkenntnisse (wie Latinum, Lateinkenntnisse oder Kenntnisse in einer anderen romanischen Sprache) müssen bei der Anmeldung ebenfalls nachgewiesen werden. Werden die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig vorgelegt, werden die Kandidaten automatisch zurückgewiesen. Beachten Sie dabei unbedingt den offiziellen Meldeschluss für die Akademische Zwischenprüfung im Prüfungsamt. Es gelten jeweils die folgenden Termine: im Sommersemester: 5. Juni (Prüfungszeitraum Mitte Juli Ende September) im Wintersemester: 5. Dezember (Prüfungszeitraum Mitte Februar Ende März) Falls Sie diesen Stichtag versäumen, können Sie sich nur noch für das darauffolgende Semester anmelden und damit auch erst ein Semester später geprüft werden. Anträge auf die Zulassung zur Zwischenprüfung finden Sie unter: http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/ pruefungsamt/zwischenprfungen/

2. Anmeldung zur Prüfung in SPRACHWISSENSCHAFT (in 5/O/21, Hubland) Melden Sie sich bitte schriftlich im Sekretariat für Sprachwissenschaft für die schriftliche Prüfung an, indem Sie das Merkblatt zur sprachwissenschaftlichen Zwischenprüfung vollständig ausgefüllt und unterschrieben abgeben. Die Anmeldungen müssen spätestens 4 Wochen vor der Prüfung vorliegen. Der genaue Termin für den Anmeldeschluss sowie der Prüfungstermin werden jeweils durch Aushang im Institut bekannt gegeben. Sie können bei zwei von drei Prüfungsgebieten der sprachwissenschaftlichen Vorlesung und dem sprachwissenschaftlichen Proseminar auswählen, über welche Veranstaltung Sie geprüft werden. Deswegen ist es notwendig, dass Sie sich mit dem ausgefüllten Merkblatt in der Sprachwissenschaft noch einmal extra anmelden und Ihre jeweiligen Prüfungsthemen angeben. Nur so können wir Ihre Prüfungsfragen individuell für Sie zusammenstellen. Das Merkblatt ist im Sekretariat bei Frau Feser (5/O/21) erhältlich sowie unter http://www.phil1.uni-wuerzburg.de/fileadmin/99050602/user_upload/ Pruefungen/MerkblattSprachwissenschaft.pdf 3. Anmeldung zur Prüfung in LITERATURWISSENSCHAFT (in 5/O/23 oder 5/O/24, Hubland) Melden Sie sich bitte persönlich bei der Sekretärin Ihres Wunschprüfers für die mündliche Prüfung an: entweder bei Frau Wenisch in 5/O/24 (für Frau Prof. Burrichter und Frau Prof. Kleinhans) oder bei Frau Seuferling in 5/O/23 (für Herrn Prof. Penzkofer). Sie erhalten dann einen Termin für Ihre mündliche Prüfung in Literaturwissenschaft. Prinzipiell können Sie auch über eine Spezialvorlesung von PD Dr. Morales Saravia und PD Dr. Scharold geprüft werden. Die Prüfungsthemen ergeben sich aus einer Spezialvorlesung in französischer, italienischer oder spanischer Literaturwissenschaft sowie aus der verbindlichen Lektüreliste. Diese finden Sie unter: http://www.phil1.uni-wuerzburg.de/institutelehrstuehle/neuphilologisches_institut/ romanistik/studium/lektuerelisten/literatur_zp/

Rücktritt von der Prüfung Falls Sie absehen können, dass Sie sich zu früh für die Zwischenprüfung angemeldet haben etwa weil Sie Ihr Lernprogramm noch nicht gemeistert haben oder weil Ihnen noch einer der Pflichtscheine fehlt, können Sie Ihre Anmeldung vor Beginn der Prüfung zurücknehmen. Die Rücknahme Ihrer Anmeldung zählt nicht als Nichtbestehen der Prüfung. Sie können bis eine Woche vor der Prüfung zurücktreten. Bitte melden Sie sich an allen 3 Stellen wieder ab. Sollten Sie nach dem Ende der Rücknahmefrist aus gesundheitlichen Gründen außer Stande sein, die Prüfung abzulegen, müssen Sie ein ärztliches Attest vom Hausarzt vorlegen. Sie können zweimal mit einem Attest vom Hausarzt aus gesundheitlichen Gründen von der gleichen Prüfung entschuldigt werden. Beim 3. Mal ist ein amtsärztliches Attest für jede einzelne Prüfung vorzulegen (die dadurch entstehenden Kosten hat der Student selbst zu tragen). Wenn Sie sich zur Prüfung angemeldet haben, aber am festgesetzten Prüfungstermin nicht antreten (ohne Ihre Anmeldung zurück genommen zu haben), gilt die Prüfung als nicht bestanden (Ausnahme: Nichterscheinen aus gesundheitlichen Gründen unter Vorlage eines ärztlichen Attestes). Nichtbestehen und Wiederholungsprüfung Für den Fall, dass Sie die Prüfung in einem oder zwei Teilgebieten nicht bestehen, können Sie die jeweiligen Gebiete im folgenden Semester wiederholen. Eine solche Wiederholungsprüfung von Teilgebieten ist für jedes Teilgebiet nur einmal möglich. Wenn Sie sich zur Wiederholungsprüfung angemeldet haben, aber nicht erscheinen, haben Sie die Prüfung nicht bestanden. Sofern Sie in Ihrem jeweils anderen Studienfach die Zwischenprüfung bereits erfolgreich abgelegt haben, kann jedoch eine zweite Wiederholungsprüfung gewährt werden. Wenn Sie sich nicht zur Wiederholungsprüfung angemeldet haben, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.

Ablauf der Zwischenprüfung in der Romanistik Die Zwischenprüfung in der Romanistik gliedert sich in drei Teilprüfungen, die unabhängig von einander abgelegt werden (und im Fall des Nichtbestehens einzelner Teilprüfungen auch einzeln wiederholt werden können). A) LITERATURWISSENSCHAFT (20 Minuten, mündlich) Die Grundlage der literaturwissenschaftlichen Teilprüfung sind der Stoff einer Vorlesung über ein literaturwissenschaftliches Spezialgebiet (Themengebiet 1) und die Lektüreliste zur Zwischenprüfung (Themengebiet 2). Die jeweilige Lektüreliste für die von Ihnen studierte Sprache finden Sie unter: http://www.phil1.uni-wuerzburg.de/institutelehrstuehle/neuphilologisches_institut/romanistik/ studium/lektuerelisten/ B) SPRACHWISSENSCHAFT (120 Minuten, schriftlich) Die Grundlage der sprachwissenschaftlichen Teilprüfung sind drei Themengebiete: Sie wählen eine sprachwissenschaftliche Vorlesung (Themengebiet 1) und ein sprachwissenschaftliches Proseminar (Themengebet 2) entsprechend der von Ihnen besuchten Kurse aus. Bei Ihrer Anmeldung geben Sie an, welche Lehrveranstaltungen Sie als Prüfungsgrundlage wählen möchten. Zusätzlich wird über eine Pflichtlektüre Näheres finden Sie im "Merkblatt zum sprachwissenschaftlichen Teil der Zwischenprüfung" geprüft (Themengebiet 3). http://www.phil1.uni-wuerzburg.de/fileadmin/99050602/user_upload/ Pruefungen/MerkblattSprachwissenschaft.pdf

C) SPRACHPRAXIS (90 Minuten, schriftlich) Im sprachpraktischen Teil der Zwischenprüfung werden jeweils drei Bereiche geprüft. Die untenstehende Tabelle gibt Ihnen einen Anhaltspunkt bezüglich der Anforderungen, die Sie in der jeweiligen Sprachpraxis-Prüfung erwarten. Fragen zur franz. Grammatik Grundlage sind die Kurse CE I und II. Fragen zur span. Grammatik Grundlage sind die Kurse Sprachliche Grundausbildung Stufe I und II. Fragen zur ital. Grammatik Grundlage sind die Kurse Sprachliche Grundausbildung Stufe II und III. FRANZÖSISCH Thème Übersetzung eines deutschen Textes ins Französische (Niveau Thème Unterkurs ). SPANISCH Übersetzung Übersetzung eines deutschen Textes ins Spanische. ITALIENISCH Fragen zum Wortschatz Orientiert sich an L. Feinler-Torriani/G. Klemm: Thematischer Grund- und Aufbauwortschatz Italienisch. Fragen zum Wortschatz Orientiert sich an Buffard, Th., Großer Lernwortschatz Französisch, und an der Wortschatzübung Champs lexicaux. Textverständnis Schriftliche Stellungnahme zum Thema eines unbekannten spanischen Textes. Textverständnis Schriftliche Stellungnahme zu einem unbekannten italienischen Text. Viel Erfolg!... und wie geht es weiter nach der bestandenen Zwischenprüfung? Beachten Sie das Infoblatt Hauptstudium und Abschlussprüfung http://www.phil1.uni-wuerzburg.de/institutelehrstuehle/neuphilologisches_institut/ romanistik/studium/infoblatt/hauptstudium_abschluss/