Tierseuchenbekämpfung Epizootiologie

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Transkript:

Tierseuchenbekämpfung Epizootiologie Gegenstand: übertragbare Krankheiten und Massenerscheinungen die auf Tierpopulationen einwirken Endemie regelmäßige Vorkommen einer Krankheit (für Mensch und Tier pathogen) in einem bestimmten Gebiet. Enzootie gleichbedeutend wie Endemie, jedoch nur auf Tierkrankheiten bezogen Epidemie sich von einem Herd flächenhaft ausbreitende Krankheit, die weit häufiger als normal auftritt. Epizoodemie gleichbedeutend wie Epidemie, jedoch nur auf Tierkrankheiten bezogen Pandemie Epidemien (Epizootien), die die Population in besonders großen Gebieten befallen (Erdteile oder mehrere Erdteile), z.b. Grippevirus). Zoonose Tierkrankheit, die auf den Menschen übertragbar ist 1

Praevalenz (P) Häufigkeit in der Population = n kranker Tiere zum Beobachtungszeitraum n kranker Tiere zum Beobachtungszeitraum Inzidenz (I) Auftreten einer Erkrankung in der Population = n auftretende Fälle im Zeitraum Summe der Risiko Tier-Jahre Morbidität (Mb) = n erkranke Tiere n empfängliche Tiere Mortalität (M) = Bestandsmortalität (MB) = Gesamtmortalität (MG) = n gestorbene Tiere n klinisch erkrankte Tiere n gestorbene Tiere n empfängliche u. der Infektion ausgesetzte Tiere n gestorbene Tiere n empfängliche Tiere der Population Vorgehen: Messung der Häufigkeit einer Erkrankung Erfassung der Verteilung der Fälle Differenziertheit der Häufung lokale Aspekte Zeitliche Aspekte Tierart, Rassen Altersgruppen Haltungstechnologien Untersuchung aller Faktoren, die möglicherweise die Häufung und das Muster der Verteilung beeinflussen. Beurteilung der Zusammenhänge zw. Faktoren und Verteilungsmuster, um daran Empfehlungen für Prophylaxe und Bekämpfung abzuleiten 2

Diagnose der Krankheit Beschreibung der Verbreitung und ihrer Dynamik in der Population Ermittlung der Leistungsbeeinträchtigung Ermittlung der sozio-ökonomischen Bedeutung Seuchenprophylaxe Tierzukauf und Tiertransporte minimieren Dokumentation des Tierbestandes Einschränkung / Unterbindung des Personenverkehrs Einschränkung / Unterbindung des Fahrzeugverkehrs Stallungen vor unbefugten Zutritt sichern SCHWARZ WEISS PRINZIP Zaun Desinfektion von Maschinen, Geräten u. Fahrzeugen (Wirkung nur bei Sauberkeit!) Transporte von Milch, Futtermittel etc. kontrollieren Funktionstüchtige Desinfektionswannen (neben Desinfektion auch gewisser Reinigungseffekt) Tierbeobachtung Meldepflicht bei Symptomen! (Tierleistung, Krankheitssymptome) Stallbelegungsverfahren! 3

Schutzsysteme für Tierproduktionsbetriebe Vorgaben für den erweiterten und engeren Produktionsbereich Erweiterter Produktionsbereich Freihalten von Tierseuchen (Strategie u. Taktik) Verbot des Ausbringens von Abprodukten aus anderen Betrieben bzw. von menschlicher Herkunft auf Futterflächen Verbot von Campingplätzen Meiden von Überschwemmungsgebieten zur Grünfuttergewinnung Weideverbot für andere Klauentiere Natürliche Begrenzungen zw. Weidegebieten Verbot des öffentlichen Personen- u. Fahrzeugverkehrs Keine TBA s u. kommunale Abwasserkläranlagen Möglichst keine Passage von Verkehrswegen Engerer Produktionsbereich Keine Wohnsiedlung und Gesellschaftsbauten Keine Tierhaltung außerhalb der eigentlichen Tierproduktion Keine öffentlichen Straßen und Wege Keine Ackerflächen auf die Abprodukte anderer Tierproduktionsbetriebe ausgebracht werden Keine kommunalen Abwasserkläranlagen Keine Mülldeponie 4

Staatliche Tierseuchenbekämpfung Gesetzliche Grundlagen: früher Tierseuchengesetz Tiergesundheitsgesetz 01.05.2014: regelt Bekämpfung von Seuchen Definition Haustiere : vom Menschen gehaltene Tiere incl. Bienen, aber keine Fische Abwehr von Tierseuchen Bekämpfung v. T.-seuchen nach außen wirksam nach innen wirksam Ermächtigung zum Erlass von Rechtsordnungen gegen Gefahren, für Abwendung Handel Haltung Tierseuchenbekämpfung = Maßnahme von Staat und Tierhalter Primär muss Tierhalter aktiv sein. Freisein von Tierseuchen = Voraussetzung für Tierhandel 5

Das Tiergesundheitsgesetz (TierGG) = Grundlage für die staatliche Bekämpfung von Seuchen, die bei Haustieren oder Süßwasserfischen oder bei anderen Tieren auftreten und auf Haustiere oder Süßwasserfische übertragen werden können dient sowohl der Vorbeuge gegen eine Seucheneinschleppung als auch der Tilgung entstandener Seuchenherde. TierGG enthält Vorschriften für die Durch- und Ausfuhr von Tieren u. tierischen Erzeugnissen, Rohstoffen u.a. zur Abwehr der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland. Es enthält Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen im Inland Zoonosen Salmonelle Cambylobcer Mycobacerium avium 6

Anzeigepflicht ist die wichtigste Vorschrift im TierSG! Staatliche Maßnahmen zum Schutz der Tierbestände setzen dort ein, wo der Besitzer allein seinen Bestand vor Verlusten nicht schützen kann. Staatl. Maßnahmen sind nur dann notwendig, wenn die Seuche eine volkswirtschaftliche Bedeutung hat und die menschliche Gesundheit gefährdet. Anzeigepflicht soll bewirken, dass Seuchenausbrüche frühzeitig erkannt und getilgt werden können, bevor die Seuche weiterverbreitet wird. Anzeigepflichtig ist nicht nur der Ausbruch, sondern bereits der Seuchenverdacht. Anzeigepflicht - Meldepflicht Anzeigepflicht ist Maßnahme der staatlichen Tierseuchenbekämpfung. Sie hat oberste Priorität! Verstoß dagegen = Straftat! Anzeigepflicht kann auf andere Seuchen erweitert, für einzelne evtl. gestrichen werden. Personenkreis, der zur Anzeige verpflichtet ist: -Tierbesitzer -Tierarzt -Pflege- und Begleitpersonal -Besitzer von Pensionsbetrieben -Leiter von Untersuchungsstellen -Alle Personen, die mit Tieren und Beständen zu tun haben Anzeige an die zuständige Behörde! 7

Anzeigepflichtige Tierseuchen (Anzahl der Betriebe) Krankheit 1988 1998 Aujeszkysche Krankheit 1475 15 Brucellose der Rinder 25 2 Leukose der Rinder 90 74 Maul- und Klauenseuche 4 0 Salmonellose 459 219 Schweinepest 3 11 Tollwut 1521 32 Tuberkulose der Rinder 16 5 Anzeigepflicht - Meldepflicht Meldepflicht besteht bei Tierseuchen, die noch nicht staatlich bekämpft werden. Bedeutung ist groß, erfordert öffentliches Interesse. evtl. Ableitung von Gegenmaßnahmen! Personenkreis, der zur Meldepflicht verpflichtet ist: -Tierbesitzer -Tierarzt -Pflege- und Begleitpersonal -Besitzer von Pensionsbetrieben -Leiter von Untersuchungsstellen -Alle Personen, die mit Tieren und Beständen zu tun haben Meldung an die zuständige Behörde! 8

-Krankheit -Tierart -Betroffenen Bestände Meldung muss enthalten: Ziel: Überblick über das Vorkommen und die Häufigkeit von Tierseuchen evtl. Ableitung von Schutzmaßnahmen Entschädigung für Verluste durch Tierseuchen: Geregelt durch Tierseuchengesetz Entschädigung durch Bundesländer bestimmt z.b. Abwicklung über Tierseuchenkasse Tierseuchenkasse ist rechtliches Sondervermögen des Landes Beitragspflicht vom Tierhalter Entschädigung ist möglich Beitragshöhe wird nach Tierseuchenumlage je Haustier berechnet. Entschädigung von TSK festgelegt: 50 % von TSK 50% vom Land TSK arbeitet mithilfe eines Beirates! 9

Notwendige Veränderungen in der Produktionsstruktur und im Management Schaffung spezialisierter Betriebe, die vertikal in Größe und Produktionsorganisation präzise aufeinander abgestimmt sind Einführung von Informationssystemen entlang der Produktionskette mit standardisierter Datenerfassung und auswertung sowie zentraler Datenbank Einführung von Qualitätssicherungssystemen beginnend beim Schweinehalter bis zum Handel Einführung von Zertifikationssystemen auch im Stall sowie in vorund nachgelagerten Bereichen Informationssysteme für Schweinefleisch Schlachtunternehmen Klassifizierung Schlachtbefunde Fleisch/Blut Muskel/Speckmaße Fleischqualität Fettqualität Lunge, Leber Darm, Geschwüre Krankheiten Rückstände Schlachtkörper Verletzungen, Hygiene Mäster Ferkelerzeuger Züchter Beratungsorganisation -Hygiene /Veterinär -Stallbau -Fütterung -Zucht Rückkopplung EDV Aufbereitung 10