Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen: Annahmeverzug, Mitverschulden

Ähnliche Dokumente
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Rechtsscheinsträger

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 12 Untergang von Leistungspflichten: Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 15 - Weitere Folgen der Unmöglichkeit: Gegenleistungspflicht, Surrogate, Schadensersatz statt der Leistung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 24 - Kaufvertrag: Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Tausch

Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) zugunsten Dritter.

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 8 Untergang von Leistungspflichten: Erfüllung und Surrogate

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 31 Behandlungsvertrag

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von Schuldnern, Schuldnerwechsel, gestörte Gesamtschuld

Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am Gläubigerverzug. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 14, )

Gesamtübersicht Leistungsstörung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 27 Mietvertrag: Rechte, Pflichten, Gewährleistungsrecht

Jura Online - Fall: Säge adieu - Lösung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 22 Mehrheit von Gläubigern, Gläubigerwechsel, insb. Abtretung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 9 Untergang von Leistungspflichten: Aufrechnung, Erlass und andere

VeranstaltungsR, Haftung für Pflichtverletzungen II

Gesamtübersicht Leistungsstörung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 32 Werkvertrag, Werklieferungsvertrag

Inhalt. Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9

Wiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung?

Lösungsskizze 3. Übungsfall - Sommersemester 2016

Bereicherungsausgleich bei gutgläubiger Leistung an den Altgläubiger

Zivilrecht Grundkurs I. die geschuldete Leistung. Grundkurs I - Zivilrecht. Europa-Universität Viadrina, Juristische Fakultät. Teil 7, Nr.

Auswahl wichtiger Definitionen des Schuldrechts (vgl. auch die Definitionen im zur AG VR I)

Kann K den entgangenen Gewinn in Höhe von 2000 ersetzt verlangen?

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 40 - Ausblick: Bürgschaft, Gemeinschaft, Gesellschaft

Fall 8 Lösungsskizze

Inhaltsüberblick. Voraussetzungen des Verzugs. Europa-Universität Viadrina, Juristische Fakultät. Grundkurs II - Zivilrecht

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 29 Leasingvertrag, Pacht, Leihe, Sachdarlehen

26 Weitere Störungen des Schuldverhältnisses

B könnte gegen A einen Anspruch aus 433 II BGB auf Bezahlung der 50 für den Präsentkorb haben.

BGB I: Vertragsrecht

Gläubiger- und Schuldnerverzug

Grundlagen im Schuldrecht AT

1. Schuldverhältnisse

Leistungsverzögerung. Erfüllungsanspruch und Rücktritt Schadensersatz statt der Leistung Schuldner- und Gläubigerverzug

Jörn Eckert. Schuldrecht. Allgemeiner Teil. 4. Auflage. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Schuldrecht AT. Dr. Knut Werner Lange. von. o. Professor an der Universität Bayreuth. 5. Auflage 2018

Schuldrecht AT. Basiswissen. Alpmann Schmidt. Schuldrecht AT 6. Auflage Müller. BAlpmann Schmidt Basiswissen Schuldrecht AT 2018

1. Abschnitt: Unmöglichkeit und Wegfall der Geschäftsgrundlage. Fall 1:»Burning down the house«16

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 11 Untergang von Leistungspflichten: Kündigung und Rücktritt

B. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach 286 BGB I. Nichtleistung trotz Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Anspruchs

Arbeitsblätter Leistungsstörungen

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 39 - Verbraucherverträge, elektronischer Geschäftsverkehr, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lösungsskizze zum Fall Scherbenhaufen

WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN WIRTSCHAFTSINFORMATIK WIRTSCHAFTSRECHT

Lernen in Fällen: Schuldrecht I

Frage 1: Kann K von V Schadensersatz in Höhe von 500 für den entgangenen Gewinn verlangen?

32 Bestimmung des Inhalts A. Parteivereinbarung B. Bestimmung der Leistung durch eine Partei oder einen Dritten C. Dispositives Recht

Basiswissen Schuldrecht Allgemeiner Teil

Ausgangsfall: Kann Zigarettenfabrikant K von Tabakhändler V Lieferung der Ware verlangen?

Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)

Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen

Schuldrecht AT. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 1 - Was regelt das Schuldrecht und wie ist es aufgebaut?

BGB-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen Klunzinger. Inhaltsverzeichnis

Lösungsskizze. Fall 1: Kann V Zahlung des Kaufpreises verlangen? Anspruch der V auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gem.

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 Leistungszeit und Leistungsort

BG B-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger. Inhaltsverzeichnis

Lösungsskizze zu der Klausur im allgemeinen Schuldrecht vom Teilnehmergruppe mit der isolierten Schuldrechtsklausur (alte PO) ohne BGB AT

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 5. Haftungsverband (Montag, )

Schuldnerschutz bei der Abtretung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 6 - Inhalt von Leistungspflichten

ARBEITSGEMEINSCHAFTEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT (G-L) SOMMERSEMESTER 2012 PROF. DR. SUSANNE LEPSIUS. Lösung Fall 1

FALL 22 LÖSUNG DER PRÄSENTKORB

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Prof. Dr. Reinhard Singer Wintersemester 2009/2010 ( , vor 11) Grundkurs im Bürgerlichen Recht

B. Verzug. VO Schuldrecht AT - Lukas

Grundzüge des Handelsrechts Prof. Dr. Michael Beurskens. Thema 7: Kaufleute und Kaufrecht insbesondere Unternehmerregress im Verbrauchsgüterkauf

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter

Aktuelle Rechtsprechung im Einkauf

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 3 Verletzung von Rücksichtsnahmepflichten, 241 Abs. 2 BGB Abgrenzung zu Obliegenheiten

FALL 2 LÖSUNG DAS ZERSTÖRTE GEMÄLDE

12 Der Gläubigerverzug, BGB

Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht. Lösungsskizze

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am : Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und andere Verzugsfolgen

Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturübersicht... XV I. Systeme/Lehrbücher/Skripten... XV II. Kommentare... XV III. Monographien (Auswahl)...

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 13 Anpassung von Pflichten: Leistungsbestimmungsrechte, Wahlschuld, Störung der Geschäftsgrundlage

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1. A) Internationaler Hintergrund 1

Schadensersatz statt der Leistung (bei nachträglicher Unmöglichkeit), 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB

ARBEITSGEMEINSCHAFT ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I (G-L) WINTERSEMESTER 2011/12 PROF. DR. SUSANNE LEPSIUS. Lösung Fall 10

Schuldverhältnis. Leistungszeit

Kolper/Roßmanith Fallbesprechung BGB II - Schuldrecht SS Lösungsskizze FB 3

Skript Schuldrecht AT 1

Inhaltsverzeichnis. - Unmöglichkeit Verzug Pflichtverletzung vor und im Vertrag Unmöglichkeit

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten

Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)

1. Klausur der Konversatorien BGB II a + b. L ö s u n g :

Inhaltsverzeichnis. - Unmöglichkeit Verzug Pflichtverletzung vor und im Vertrag Unmöglichkeit

Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und andere Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges

Transkript:

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen:, Mitverschulden Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York)

Was behandeln wir heute? 1 Was sind noch einmal? 2 Was ist "Gläubigerverzug" bzw. ""? a Was setzt der voraus? b Welche hat der?

1 Was sind noch einmal?

Was sind noch einmal? Wie grenzt man und Pflichten voneinander ab? Pflicht Erfüllung einklagbar Leistungspflicht ( 241 Abs. 1 BGB) Schadensersatz bei Verstoß Rücksichtsnahmepflicht ( 241 Abs. 2 BGB) Obliegenheit Nicht einklagbar, kein SchE Erfüllung günstig

Was sind noch einmal? Welche kennen wir? Schadensminderung ( 254 Abs. 2 S. 1 BGB) Mahnung ( 286 Abs. 1 S. 1 BGB) Fristsetzung ( 281 BGB, 323 BGB, 637 BGB) Annahme der Leistung ( 293 ff. BGB)

2 Was ist "Gläubigerverzug" bzw. ""?

Was ist "Gläubigerverzug" bzw. ""? Welche Bedeutung hat der? Leistungshandlung 293 ff. BGB Leistungserfolg 362 BGB

a Was setzt der voraus?

Was setzt der voraus? Welche Varianten des Eintritts sind zu unterscheiden? 294 BGB Tatsächliches Angebot (Regelfall) wie geschuldet (insb. Bringschuld / Schickschuld) 295 BGB Wörtliches Angebot (bei Mitwirkung, Verweigerung) insb. Holschuld, Abgrenzung 286 II Nr. 3 296 BGB Angebot entbehrlich kalendermäßige Bestimmung

Was setzt der voraus? Muss der Gläubiger wirklich jederzeit annehmen? Keine Annahmepflicht bei Schlechtleistung ( wie geschuldet 294 BGB) Keine Annahmepflicht bei vorzeitiger Leistung (Erfüllbarkeit 271 BGB) Keine Annahmepflicht bei Leistung zur Unzeit (Treu und Glauben 242 BGB)

Was setzt der voraus? Was regelt 297 BGB? Unmöglichkeit der Leistungsbewirkung ( 275 BGB) Keine Obliegenheitsverletzung durch Nichtannahme Beachte: Auch vorübergehende Unmöglichkeit Insb. 296 BGB Versuchsangebot unzureichend

Was setzt der voraus? Was regelt 298 BGB? Gegenleistung keine Mitwirkungshandlung Aber: Fehlendes Angebot der Gegenleistung wird Nichtannahme gleichgestellt Vertretenmüssen nicht erforderlich (nur für 286 BGB)

Was setzt der voraus? Was regelt 299 BGB? Leistungszeit nicht bestimmt jederzeit ( 271 BGB) oder: Schuldner berechtigt vorher zu leisten Vorübergehende Annahmeverhinderung Keine Ankündigung angemessene Zeit vorher Kein

b Welche hat der?

Welche hat der? Welche des s kennen wir bereits? Gattungsschuld Übergang der Leistungsgefahr ( 300 Abs. 2 BGB) Erfüllungssurrogate Unmöglichkeit / Nichtleistung Hinterlegung ( 372 BGB) oder Selbsthilfeverkauf ( 383 BGB) Fortbestehen der Gegenleistungspflicht ( 326 Abs. 2, 1. Var. BGB) Ausschluss des Rücktritts ( 323 Abs. 6 BGB) Erlöschen der Pflicht bei Dienstverträgen ( 615 S. 1 BGB)

Welche hat der? Welche Auswirkungen hat der auf die Haftung? Abgrenzung 300 Abs. 1 BGB 287 BGB Haftungserleichterung Haftungsverschärfung Nur Leistungspflicht!

Welche hat der? Welche weiteren hat der? Aufwendungsersatz ( 304 BGB) Erlöschen von Zinsen ( 301 BGB) Einschränkung der Nutzungsherausgabe ( 302 BGB) Recht zur Besitzaufgabe bei Grundstücken ( 303 BGB)