Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern



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Transkript:

Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern - Gemeinsamer Orientierungsrahmen Bildung und Erziehung in der Kindheit - (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.09.2010, Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 14.12.2010)

- 2-1. Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und die Kultusministerkonferenz nehmen den Gemeinsamen Orientierungsrahmen, Bildung und Erziehung in der Kindheit zustimmend zur Kenntnis. Sie sehen in diesem Orientierungsrahmen eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildungsgänge an Fachschulen, Fachakademien und Hochschulen im Bereich der Bildung und Erziehung in der Kindheit. 2. Die JFMK und die Kultusministerkonferenz begrüßen und unterstützen den quantitativen Ausbau der Studiengänge im Bereich "Bildung und Erziehung in der Kindheit" auch als wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Zahl akademisch ausgebildeter Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder. 3. Sie unterstreichen, dass es erforderlich ist, die Qualifizierung von Fachkräften der frühen Bildung an den Hochschulen so zu gestalten, dass einerseits eine enge Verzahnung zwischen Forschung, Lehre und Praxis sichergestellt wird und andererseits die Verzahnung mit der Ausbildung an Fachschulen und Fachakademien so zu gestalten ist, dass eine bessere und vertretbare Durchlässigkeit erreicht wird. 4. Sie sehen in dem Gemeinsamen Orientierungsrahmen Bildung und Erziehung in der Kindheit die Ansprüche von forschungsbasiertem Lernen, die fachlichen Ansprüche und Herausforderungen an die frühe Bildung und die in den Ländern erstellten Bildungspläne bzw. Bildungsrahmen, die Praxis sowie die Förderung der Persönlichkeitsbildung berücksichtigt. 5. Die JFMK und die Kultusministerkonferenz betonen die herausragende Bedeutung der Praxis als integralen Bestandteils der Ausbildung an Fachschulen, Fachakademien und Hochschulen. Sie halten für erforderlich, dass sichergestellt wird, dass jedwede Ausbildung, die zur Berufsausübung in einer Einrichtung zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern befähigen soll, einen begleiteten Praxisanteil von mindestens 30 ECTS (100 Tage) umfasst.

- 3-6. Um die vertikale Durchlässigkeit zwischen den Lernorten Fachschule, Fachakademie und Hochschule zu verbessern, halten es die JFMK und die Kultusministerkonferenz für erforderlich, die bestehende Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i. d. F. vom 03.03.2010) unter Berücksichtigung des Orientierungsrahmens um ein kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für alle Arbeitsfelder der Erzieherinnen und Erzieher zu ergänzen. 7. Die JFMK und die Kultusministerkonferenz unterstreichen nachdrücklich den Beschluss vom 28.06.2002 zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium in seiner Fassung vom 18.09.2008. Hiernach können grundsätzlich Kenntnisse und Fähigkeiten, die außerhalb eines Hochschulstudiums erworben wurden, bis zu 50 % eines Hochschulstudiums ersetzen. Die JFMK und die Kultusministerkonferenz sehen in Absprachen und Kooperationen zwischen Hochschulen einerseits und Fachschulen und Fachakademien andererseits ein wirksames Instrument, um zu pauschaleren Anrechnungen und damit zu einer größeren Durchlässigkeit der Bildungsgänge zu kommen. 8. Sie sprechen sich dafür aus, dass das Verfahren der staatlichen Anerkennung mit dem Verfahren zur Akkreditierung der entsprechenden Studiengänge verknüpft wird. Die Einzelheiten der Verknüpfung werden zwischen der Kultusministerkonferenz und der Jugend- und Familienministerkonferenz abgesprochen. 9. Der Beschluss wird mit der Anlage Gemeinsamer Orientierungsrahmen, Bildung und Erziehung in der Kindheit veröffentlicht.

- 4 - Gemeinsamer Orientierungsrahmen Bildung und Erziehung in der Kindheit 1. Ausgangslage Kindertageseinrichtungen stehen heute vor neuen Herausforderungen, die sich vor allem aus der seit der PISA Studie geführten öffentlichen Diskussion über die große Bedeutung einer frühen Förderung aller Kinder und aus dem gesellschaftlichen Wandel hin zu einer Wissensgesellschaft ergeben. Dies hat auch Folgen für die Ausbildung der in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte. In den aktuellen politischen Debatten und wissenschaftlichen Diskursen über die pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder steht auch die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0-10 Jahren im Mittelpunkt. Einher geht mit dieser Entwicklung zugleich eine Erweiterung des Aufgabenverständnisses für pädagogische Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder. Diese hat, zunächst zu nur teilweise miteinander abgestimmten, innovativen Bestrebungen geführt, die auf verschiedenen Ebenen stattfinden. Sie beziehen sich auf folgende Schwerpunkte: - Ausbau und Weiterentwicklung der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren, für Kinder von 3-6 Jahren und für Kinder im Grundschulalter sowie von Kooperationsverbünden zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen; - Einführung von Bildungsplänen 1 für die Bildungsarbeit in Tageseinrichtungen für Kinder in allen Ländern, Stärkung des Stellenwertes von Kindertageseinrichtungen als erster Stufe des Bildungssystems; - Entwicklung von hochschulischen Studiengängen für die Bildung und Erziehung in der Kindheit (ca. 50 Studiengänge) mit unterschiedlichen inhaltlichen Akzentsetzungen und Berufsprofilen; 1 Der Begriff Bildungsplan wird einheitlich für Bildungsempfehlungen, -vereinbarungen u. ä. verwendet.

- 5 - - Entwicklung von Anrechnungsmodellen zur vertikalen Durchlässigkeit von beruflich erworbenen Kompetenzen auch im Wege der Kooperation von Fachschulen/ Fachakademien 2 und Hochschulen; - Weiterentwicklung der fachschulischen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher, Orientierung der Unterrichts- und Prüfungsvorgaben an der Ausbildung von beruflichen Handlungskompetenzen, Modularisierung, didaktische Vernetzung der Lernorte Schule und Praxis, Neustrukturierung der praktischen Ausbildung, curriculare Orientierung an den länderspezifischen Bildungsplänen für die Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder. 2. Pädagogische Fachkräfte und ihr Berufsprofil Pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten) und auch in Angeboten für Schulkinder in Horten oder in Ganztagsgrundschulen sind gefordert, ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln und auszubauen. Erforderlich ist, dass sie über eine professionelle Haltung verfügen, die eine Entfaltung frühkindlicher Lern- und Entwicklungsprozesse und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern ermöglicht und gleichzeitig den Schutz, die Sicherheit und die Pflege der Kinder als einen Teil des Bildungsauftrages versteht. Sie müssen sich zudem auch neuen erweiterten Aufgaben in der Arbeit mit Kindern, wie z. B. Heterogenität, Inklusion und Prävention, stellen. Diese sozialpädagogischen Dimensionen mit den damit verbundenen Wert- und Normvorstellungen sind in ihrer Ausrichtung eher auf integrative Konzepte als auf Segregation ausgelegt. Hinzu kommen neue Bezüge zum Sozialraum der Einrichtungen und vernetzte Formen der Bildungsförderung, wie sich dies z. B. in der Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren (vernetzte und integrierte Angebotsstruktur für Familien u. a. zur Sicherung von Prävention) und einer intensiveren und kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem Primarbereich ergibt. 3. Qualifizierung in Fachschulen und Hochschulen Die beschriebenen Anforderungen an die Fachkräfte machen eine Verbesserung der Qualifizierung zwingend. Dabei sollen Qualifizierungswege an Hochschulen und die Qualifizierung auf Fachschulebene in den Blick genommen werden. Die Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Ausbildungsgängen muss auch mit Blick auf eine akademische Fort- und Weiterbildung ein wichtiger Eckpunkt dieses Orientierungsrahmens sein. Hochschulen haben die vorrangige Verantwortung für die fachlich und wissenschaftlich erforderlichen Studienbereiche und Module der Studiengänge. Mit Blick auf die Bildung und Erziehung in der Kindheit sind neue Studiengänge entstanden und werden inzwischen an über 50 Hochschulen in Deutschland angeboten. Allerdings handelt es sich noch nicht um einen gänzlich abgeschlossenen Prozess, da noch zahlreiche Fragen offen sind, die im Verlauf des weiteren Entwicklungsprozesses zu klären sind. Hierzu gehören z. B. die geeignete Berufsbezeichnung und die Berufseinmündungsphase. 2 Im Folgenden wird zur erleichterten Lesbarkeit einheitlich der Begriff "Fachschulen" für "Fachschulen und Fachakademien" verwendet.

- 6 - Die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz unterstützen den Ausbau dieser Studiengänge. Er trägt zur weiteren Qualifizierung der frühen Bildung bei. Sie treten zudem dafür ein, dass der Dialog zwischen Ausbildungsinstitutionen und Abnehmerseite einerseits und die Transparenz des Verhältnisses zwischen Hochschul- und Fachschulausbildung andererseits weiter vertieft wird. Neben dem Interesse, die frühpädagogische Forschung in Deutschland weiter zu entwickeln, bilden die Hochschulen für ein Berufsfeld aus, - welches vielfältige Qualifizierungsanforderungen an die Fachkräfte stellt, - das als Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe angehört und - zu dem der Zugang teilweise gesetzlich, teilweise durch die Kinder- und Jugendhilfe reglementiert wird. 4. Eckpunkte des Orientierungsrahmens Bildung und Erziehung in der Kindheit Gemeinsames Interesse von Jugend- und Familienministerkonferenz und Kultusministerkonferenz ist es, die Weiterentwicklung von Fachschulbildungsgängen und Hochschulstudiengängen im Bereich der Bildung und Erziehung in der Kindheit durch einen kompetenzorientierten Orientierungsrahmen zu fördern. Dieser Orientierungsrahmen bildet für die Hochschulstudiengänge gleichzeitig die Grundlage für die idealerweise mit dem Akkreditierungsverfahren verbundene berufsrechtliche Anerkennung und damit für die Akzeptanz der Absolventinnen und Absolventen dieser Studiengänge auf dem in Teilen staatlich reglementierten Arbeitsmarkt. Darüber hinaus soll der Orientierungsrahmen die Anrechnung von an Fachschulen erworbenen Qualifikationen auf ein Hochschulstudium und umgekehrt ermöglichen. Dabei soll weder in die Kompetenzen der Akkreditierungsagenturen noch in die Autonomie der Hochschulen eingegriffen werden. Vielmehr geht es um eine weitere Professionalisierung im Feld, die den bildungs- und familienpolitischen Erfordernissen Rechnung trägt. Schließlich sollen die unentbehrlichen Bestandteile einer Ausbildung im Bereich der Bildung und Erziehung in der Kindheit und die Alleinstellungsmerkmale einer akademischen Ausbildung aufgezeigt werden. Die Ausweitung der akademischen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote wird in einem mittelfristigen Prozess dazu führen, dass sich der Anteil des akademisch ausgebildeten Personals im Bereich der Kindertagesbetreuung vergrößern wird. Dieser Prozess muss auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Berufsfeldes kinder- und jugendpolitisch sowie bildungspolitisch gesteuert und abgestimmt werden. Dieser Orientierungsrahmen soll Eckpunkte beschreiben, die als Grundlage für die curriculare Umsetzung in den Fachschulbildungsgängen und den Hochschulstudiengängen dienen sollen, die das Berufsprofil verdeutlichen und die die Basis für eine staatliche Anerkennung sein können. Im Kern lassen sich die für das Berufsfeld der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter zwischen 0 bis 10 Jahren erforderlichen Qualifizierungen wie folgt beschreiben:

- 7-4.1 Kenntnisse - Wissen und Verstehen von erziehungs-, entwicklungspsychologischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen - Wissen und Verstehen von gesellschaftlichen, politischen, strukturellen, rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen von Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit - Wissen über frühe Hilfen - Systematisches Wissen über die Dynamik von Gruppenprozessen, zu Leitungsaufgaben, zur Konfliktlösung und zu Methoden der Partizipation - Grundlegendes und exemplarisch vertieftes Wissen in den Bildungsbereichen der jeweiligen Bildungspläne - Wissen und Verstehen zu Methoden der Qualitätsentwicklung und des Qualitätsmanagements. 4.2 Fertigkeiten zur Planung, Konzeption, Durchführung und Evaluation von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozessen für Kinder aus unterschiedlichen Altersgruppen auf Grundlage der länderspezifisch eingeführten Bildungspläne, insbesondere - Wahrnehmungs-, Beobachtungs-, Deutungs- und Reflektionskompetenz - Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung durch adressatengerechte Kommunikation und entwicklungsfördernde Interaktion - Fähigkeit zur ressourcenorientierten Förderplanung für Kinder - Fähigkeit zur Analyse der Dynamik von Gruppenprozessen und zur Konfliktlösung - Analysefähigkeit, z. B. mit Blick auf eine frühe Prävention, insbesondere diagnostische Basiskompetenz - Didaktische Fähigkeit zur Entwicklung von Lehr-Lern-Arrangements in den Bildungsbereichen und zur Vernetzung der Bildungsbereiche in umfassenden Projekten - Gender- und Diversitykompetenz bei der Analyse der Vielfalt von Lebenslagen von Kindern und des sozioökonomischen und kulturellen Hintergrundes - Fähigkeit zur Arbeit in multiprofessionellen Teams (Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen im Team) - Fähigkeit zur Übernahme von Leitungsfunktionen

- 8 - - Fähigkeit zur Netzwerkarbeit, z. B. bei der Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule - Fähigkeit zur Gestaltung der Arbeit mit Familien auf der Grundlage einer Erziehungsund Bildungspartnerschaft - Fähigkeit zur Gestaltung und Strukturierung eines entwicklungsfördernden Umfeldes (Innen-/Außenräume, Material) einschließlich Sozialraum - Dokumentations- und Evaluationsfähigkeit. 4.3 Personale und soziale Kompetenzen - Pädagogische Grundhaltung, die durch Wertschätzung, Empathie und Authentizität geprägt sind - Selbstreflexivität - Belastbarkeit, Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft - Demokratische Wertorientierung - Kommunikationsfähigkeit, Lern- und Weiterbildungsbereitschaft. 5. Anforderungen und Ausbildungsspezifika Fachschulen und Hochschulen bilden pädagogische Fachkräfte für die Bildung und Erziehung in der Kindheit aus. Diese Fachkräfte erwerben ein breites, abstraktes Wissen und vielfältiges methodisches Können, das sie auf berufliche Situationen, die von einer hohen Komplexität, Unvorhersehbarkeit und Interaktionsdichte gekennzeichnet sind, adressatengerecht anwenden müssen. Ein gemeinsamer Orientierungsrahmen bedingt neben den Gemeinsamkeiten das Augenmerk auch auf die Unterschiede (Alleinstellungsmerkmale) zu richten: 5.1 Fachschulen Die Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern ist in der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i. d. F. vom 03.03.2010) geregelt. Danach ist Ziel der Ausbildung die Befähigung, Erziehungs- und Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Die Rahmenvereinbarung lässt die Bildung von Ausbildungsschwerpunkten nach Tätigkeitsfeld zu. Im Hinblick auf den Arbeitsbereich Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen ergeben sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen folgende weitere Anforderungen an die Fachschulen bzw. die Fachschulausbildung:

- 9 - (1) In die Ausbildung sind laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus der frühpädagogischen Forschung zu integrieren. (2) Die Verbindung der Lernorte Fachschule und Praxis ist in der Ausbildung weiter zu stärken und konzeptionell zu verankern. (3) Die Rahmenvereinbarung sollte um ein kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil ergänzt werden. (4) Bildungswegberatung hinsichtlich möglicher aufbauender Studiengänge und anderer Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sollte an Fachschulen auf- bzw. ausgebaut werden. 5.2 Hochschulen Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen erwerben grundsätzlich neben einer professionellen Haltung auch einen forschenden Habitus. Sie sind in der Lage, Situationen in ihrer Komplexität zu erfassen, zu beschreiben, zu interpretieren und so aufzubereiten oder zu systematisieren, dass sie der wissenschaftlichen Analyse zugänglich sind. Sie verfügen über die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Recherche, kennen Erhebungs- und Auswertungsmethoden der Sozialforschung und sind in der Lage, Praxisforschung mit unterschiedlichen Methoden und in verschiedenen Kontexten zu betreiben. Sie haben grundlegende und exemplarisch vertiefte Kenntnisse über Evaluationsforschung und beherrschen systematisch angelegte Selbstevaluation. Ein Spezifikum der Hochschulstudiengänge liegt in einem systematisch wissenschaftlich reflektierten Theorie-Praxis-Verhältnis. Aus dem beruflichen Handeln bei der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern entstehen Forschungsfragen und -aufgaben. Forschung und Wissenschaft mit dem und am Lernort Praxis wird von den beteiligten Akteuren als gemeinsamer Prozess verstanden. Hochschule und Einrichtungen leisten gemeinsam einen Beitrag zur Weiterentwicklung von frühpädagogischer Forschung und Wissenschaft. Gleichzeitig darf der Erwerb eines praktisch-pädagogischen Professionswissens im Hochschulstudium nicht vernachlässigt werden, um eine notwendige Berufsfähigkeit sicher zu stellen. Aus den Anforderungen an die Qualifizierung (Eckpunkte des Orientierungsrahmens) ergeben sich vielfältige Bezüge zu weiteren Fachdisziplinen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, was die Notwendigkeit der interdisziplinären Struktur eines Studiengangs im Bereich Bildung und Erziehung in der Kindheit deutlich macht. Die Verantwortlichen für die akademische Ausbildung von pädagogischen Fachkräften für das Feld Bildung und Erziehung in der Kindheit sollten darüber hinaus beachten, dass (1) institutionelle Bezüge und Rahmenbedingungen der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen in ihrer strukturellen und konzeptionellen Vielfalt berücksichtigt werden; (2) ihre Absolventinnen und Absolventen wissenschaftlich qualifiziert sind und über professionell-praktische Handlungskompetenzen verfügen;

- 10 - (3) die Studienbereiche sich an den Bildungsplänen und erforderlichen beruflichen Kompetenzen für eine pädagogische Fachkraft in diesem Feld orientieren (siehe auch 4. Eckpunkte eines Orientierungsrahmens ); (4) Lehr-Lern-Formate Berücksichtigung finden, die gezielt an der Persönlichkeitsentwicklung und professionellen Haltung künftiger Fachkräfte ausgerichtet sind. 5.3 Einbindung der Praxis Der Lernort Praxis hat eine zentrale Stellung bei der Professionalisierung von Fachkräften. Der pädagogische Berufsalltag zeichnet sich in hohem Maße durch wechselnde, neue, unvorhersehbare, nicht planbare Herausforderungen aus. Um die dazu notwendigen Einstellungen und Handlungskompetenzen zu erwerben, ist vor allem Praxiserfahrung notwendig. Deshalb sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung der Fachkräfte. Dabei kommt der Qualität der konkreten pädagogischen Arbeit in der Einrichtung eine ebenso wichtige Bedeutung zu wie der der Praxisbegleitung. Soll die Ausbildung ohne weiteres, z. B. ohne einschlägige Berufserfahrung, zur Ausübung eines Berufes in einer Einrichtung zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern befähigen, so muss der begleitete Praxisanteil mindestens 30 ECTS (100 Tage) der Ausbildung umfassen. Dabei sollten folgende Grundbedingungen selbstverständlich sein: - Die Anforderungen und Zielsetzungen in Bezug auf die Praktikumsphasen sind in enger Kooperation zwischen den theoretischen Ausbildungsstätten und den Praxisstellen (Anstellungsträgern) zu entwickeln. - Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis werden Gegenstand der theoretischen Auseinandersetzung und umgekehrt. - Die Ausbildungsstätten verfügen über dokumentierte und transparente Kriterien und Verfahren zur Auswahl, Bereitstellung und Qualitätssicherung der Praxisstellen. - Die Praktikantinnen und Praktikanten erhalten vor, während und nach dem Praktikum kompetente fachliche und methodische Begleitung durch die Ausbildungsseite. - Es existieren vielfältige Formen der Verzahnung in Bezug auf Planung, Durchführung, Reflexion und Evaluation der Praxisphasen und darüber hinaus zwischen Lehre und Praxis. - Fach- bzw. Hochschule und Praxisstelle verstehen die Gestaltung des Lernorts Praxis als eine institutionen-übergreifende Herausforderung mit dem Ziel gegenseitiger Bereicherung. - An den theoretischen Ausbildungsstätten werden Strukturen verankert, die das Niveau der Praktika im Blick auf die Berufsqualifizierung konzeptionell sicherstellen (Praktikumsordnungen) und Lernortkooperationen sichern.

- 11-6. Vertikale Durchlässigkeit, Anrechnung Die Durchlässigkeit der Studiengänge ist für die neue Studienstruktur ein zentrales Merkmal und Ziel. Dies sollte gerade in den sozialpädagogischen Studiengängen gewährleistet sein. Da alle staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher auf der Basis von staatlich festgelegten Ordnungen geprüft sind, die Einhaltung der Prüfungsbestimmungen durch staatliche Aufsicht überwacht wird und einige Länder auch modularisierte Ausbildungspläne haben, sollten soweit möglich Leistungen aus der Fachschulausbildung angerechnet werden. JFMK und Kultusministerkonferenz halten es daher für sinnvoll, dass grundsätzlich außerhalb des Hochschulbereichs erworbene nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten bis zur Hälfte der Leistungspunkte für den Bachelor-Abschluss angerechnet werden können. Dies entspricht 90 Credit Points nach dem ECTS bei sechssemestrigen BA-Studiengängen. Fachschulen und Hochschulen sollen in Abstimmungsverfahren zusammenwirken, um die Kontinuität und Durchlässigkeit der Ausbildungsstrukturen sicherzustellen. So soll durch die Einrichtung regionaler Kooperationsstrukturen zwischen Fachschulen und Hochschulen die vertikale Durchlässigkeit und Übergänge gefördert werden. Die Kooperation aller Akteurinnen und Akteure der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachkräften dient neben der Weiterentwicklung der Lehre vor allem auch dem Aufbau eines wechselseitigen Wissenstransfers (z. B. Lehraufträge, gemeinsame Fortbildungen und Fachtagungen).