Gestaltungswettbewerb Österreich Beteiligung an der EXPO 2017 Astana Stufe 1 Fragebeantwortung 1 16.3.2016
FRAGE 1: Die Teilnahmeanträge sind bis spätestens 15.4.2016 einzureichen. Ist bereits bekannt, wie die Zeitschiene danach aussieht? ANTWORT ZU FRAGE 1: Die Terminvorgaben zum Wettbewerb finden sich in der Auslobungsunterlage unter TEIL A Rechtsund Vertragsgrundlagen, Punkt 2.2.3.auf Seite 17: 2.2.3 Termine Im Zuge der Durchführung des gegenständlichen Wettbewerbs sind folgende Termine vorgesehen: Versendung der Bekanntmachung 01. März 2016; Ende der Anfragefrist 15. März 2016; Abgabe des anonymen Ideenkonzepts 15. April 2016, 12.00 Uhr Preisgerichtssitzung zur 1. Wettwerbsstufe 29. April 2016; Aufforderung zum Nachweis der Eignung 02. Mai 2016; Einladung zur 2. Wettbewerbsstufe 06. Mai 2016; Abgabe des nonymen ergänzten Konzepts 20. Mai 2016; 12.00 Uhr Abgabe Modell 25. Mai 2016; 12.00 Uhr Präsentation und Preisgerichtssitzung zur 2. Wettbewerbsstufe 31. Mai 2016 Die Auftraggeberin behält sich eine Änderung der oben angeführten Termine ausdrücklich vor. Die Terminvorgaben zur EXPO finden sich in der Auslobungsunterlage unter TEIL A Rechts- und Vertragsgrundlagen, Punkt 1.2.1.auf Seite 12 sowie in der Beilage 03 - Guideline February 2016_2nd IPM.pdf unter Kapitel 7 DESIGN AND CONSTRUCTION GUIDELINES FOR OFFICIAL PARTICIPANTS Pkt. 1.4. Event Kalender auf S. 243: 1.2.1 Aufgabenstellung Die EXPO 2017 findet vom 10.6.2017 bis 10.9.2017 in Astana in Kasachstan statt. Sie steht unter dem Generalthema Future Energy. Österreich errichtet keinen eigenen Pavillon, sondern bespielt eine Fläche von rund 800 m² in einem von der EXPO-Leitung zur Verfügung gestellten Gebäude.
FRAGE 2: Reicht es für die erste Stufe, als Einzelperson ein Ideenkonzept einzureichen? ANTWORT ZU FRAGE 2: Ja, für die 1. Stufe muss vorerst lediglich das anonyme Ideenkonzept und einen Verfasserbrief (Formblatt./1; siehe Punkt 7.1) eingereicht werden. Die Befugnis und technische Leistungsfähigkeit muss grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe vorliegen. Wir verweisen dazu auf TEIL A Rechts- und Vertragsgrundlagen der Auslobungsunterlage - Pkt. 4 Eignungskriterien (Auszug aus der Auslobungsunterlage).
FRAGE 3: Geht es darum, einen eigenen freistehenden Pavillon zu gestalten oder sind die Gebäude bereits vorgegeben? ANTWORT ZU FRAGE 3: Von den kasachischen Veranstaltern wird ein Basismodul mit vorgegebenem Grundriss in einer bestehenden (Messe-) Halle zur Verfügung gestellt siehe Auslobungsunterlage TEIL B Situation und Planungsvorgaben: 3.4 Wettbewerbsfläche Die Fläche für die Österreichbeteiligung (C 1.2 4) befindet sich im zweiten, nördlichen internationalen Pavillon. Die Ausstellungsfläche beträgt 866 m2 im Erdgeschoß. Die Raumhöhe in der Halle beträgt 8,0 m. Die Ausstellungsfläche ist über einen Zugang über das Atrium erschlossen und hat 4 Ausgänge (Notausgänge) über welche die Besucher die Fläche wieder verlassen sollen ( Einbahnregelung ). Es besteht die Möglichkeit Büro-, Lager- und Personalräume in ein über Lift und Stiegenhaus erreichbares Obergeschoß zu verlegen.
Informationen zu baulichen Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben sind den beiliegenden Plangrundlagen und Guidelines in TEIL C zu entnehmen. Insbesondere zu beachten sind in Guideline 3 ASTANA EXPO 2017, REPUBLIC OF KAZAKHSTAN, 2nd Edition PARTICIPATION GUIDE, International Participants Meeting, February 2016, Astana, Kazakhstan : Kapitel 7. PARTICIPATION IN THE EXHIBITION p. 68 ff Design and Construction Guidelines p. 233 ff
FRAGE 4: Is it possible to have these documents translated into english, to better understand all the requirements and information related to the pitch? ANTWORT ZU FRAGE 4: The documents are available only in German, the documents of the EXPO Astana (guidelines) are in English. FRAGE 5: Die Ausstellungsfläche liegt an einer Außenwand - kann die Fläche über die Fassade direkt von außen belichtet werden? ANTWORT ZU FRAGE 4: Ja, die Ausstellungsfläche ist zwischen Achse 12 und Achse 15 (an der rückseitigen Fassade) natürlich belichtet. FRAGE 6: Kann man direkt nach außen flüchten, oder ist man in ein übergeordnetes Fluchtwegekonzept eingebunden? ANTWORT ZU FRAGE 6: Ja, die Fluchtwege von der Ausstellungsfläche im EG führen direkt nach draußen (2 Ausgänge direkt ins Freie) bzw. in die Versorgungsgänge zwischen den Pavillons (2 Ausgänge). FRAGE 7: Der Freibereich vor der Halle steht in keiner - welcher auch immer gearteten (Lager, Ausstellung, ) Form zur Verfügung? ANTWORT ZU FRAGE 7: Das Atrium steht nicht zur Verfügung. Im Atrium wird von der EXPO-Leitung das Warteschlangenmanagement organisiert. Nur im Zugangsbereich zu den jeweiligen Ausstellungsflächen kann die Fassade im Atrium in die Ausstellungsgestaltung miteinbezogen werden. Wir verweisen dazu auf die Beilage 03 - Guideline February 2016_2nd IPM.pdf (Design an Construction Guidelines, p.235 ff.), 3.4. Requirements for all Pavilion s signboards on facade and outside walls, Figure 14, p. 258 im pdf
FRAGE 8: Der Besucherstrom ist über das Atrium (C1.2) zu leiten - die anderen Ausgänge sind nur zum Flüchten? ANTWORT ZU FRAGE 8: Von der EXPO Leitung wird eine Einbahnführung vom Zugang über das Atrium in Richtung der Ausgänge (die gleichermaßen auch Notausgänge sind) an der Außenseite der Halle vorgeschrieben. FRAGE 9: Die Datei: 09_-_Grundriss_Level_2_31-35_C1_Level_2_screed_2.dwg ist wahrscheinlich beschädigt!? ANTWORT ZU FRAGE 9: Die in Frage 9 angeführte Datei wurde nochmals überprüft, sie ist öffenbar. Es können 3 Xrefs nicht hochgeladen werden, da diese vom Veranstalter nicht zur Verfügung gestellt wurden. FRAGE 10: Gibt es von den Pavillons auch BIMx - Dateien? (Gebäudedatenmodellierung) ANTWORT ZU FRAGE 10: Derzeit gibt es keine BIMx Dateien. Es wird beim EXPO-Veranstalter in Astana angefragt, ob diese Daten für die internationalen Pavillons zur Verfügung gestellt werden können.