1. Für die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges als Ersatz für das heute im Einsatz stehende Löschfahrzeug wird ein Kredit von CHF bewilligt.

Ähnliche Dokumente
Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug (TLF) für die Feuerwehr Wohlen

V e r t r a g. zwischen den Gemeinden. Möhlin und Zeiningen. über die. gemeinsame Feuerwehr Möhlin

Einwohnergemeinde Lenk FEUERWEHRVERORDNUNG

GEMEINDE ZERMATT. Reglement betreffend die Organisation und den Betrieb der leichten Stützpunktfeuerwehr Zermatt

Verordnung über die Feuerwehr (FWV)

Luzerner Feuerwehren Tag und Nacht bereit

Reglement über den Gemeindeführungsstab

Verordnung. für die. Feuerwehrkommission

Tarifverordnung der Feuerwehr Thayngen

Erläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal

Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat zur Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges für den WVO

Verordnung über die Oel-, Chemie- und Strahlenwehr

Verordnung über die Öl-, Chemie- und Strahlenwehr

Verordnung des Feuerwehrzweckverbandes

Zusammenarbeit Orts-FW / SPFW

Verordnung über die Feuerwehr der Stadt Baden und der Gemeinde Ennetbaden

Gemeinde Walchwil. Feuerwehrreglement

Feuerwehr - Reglement

FEUERWEHR-REGLEMENT. der Gemeinden Hellikon, Wegenstetten und Zuzgen für die gemeinsame Feuerwehr Wabrig

Feuerwehrreglement der Stadt Zug

Gemeinde Ingenbohl 6440 Brunnen Reglementsammlung 1.4

Anforderungen an Ersatzstoffe für PFT-haltige Schaummittel bei der Feuerwehr

Teilrevision Personalreglement: Änderung der Bestimmungen über die Familienzulage ( 35) und der Erziehungszulage ( 36)

Feuerwehrreglement der Stadt Aarau

Alarmmeldung Nachbarhilfe, Hubretter, Franziskanerplatz 12, 6000 Luzern, dringend

Stadt Lauffen a.n. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauffen a.n.

Feuerwehrreglement der Stadt Aarau

Tanklöschfahrzeug TLF 4000 der Feuerwehr Wesel Version: Feuerwehr Wesel. Informationen zum Einsatzfahrzeug: Tanklöschfahrzeug TLF 4000

Genehmigung von Abrechnungen diverser Investitionskredite

TARIFREGLEMENT FÜR DIE VERRECHNUNG VON KOSTENPFLICHTIGEN FEUERWEHREINSÄTZEN

Auszug aus dem Kantonalen Feuerwehrgesetz: 7 Feuerwehrpflicht

Verrechnung von Einsätzen bei Personenunfällen

Vertrag über den Feuerwehr Verbund Wasserfallen

GEMEINDEREGLEMENT FÜR DEN KOMMUNALEN FÜHRUNGSSTAB DER GEMEINDE NIEDERGESTELN (GFS) ÜBER DIE BEWÄLTIGUNG VON BESONDEREN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN

Stellungnahme zum: FEUERWEHRBEDARFSPLAN

Regionale Feuerwehr in der Agglomeration Biel/Bienne. Grundsätze zum Modell Information der Gemeinden

Tarifverordnung für die Verrechnung von kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen

Geschichte der Feuerwehr Ottersheim (Teil2)

Freiwillige Feuerwehr Klein Offenseth-Sparrieshoop

Gemeindeverband Öffentliche Sicherheit Untere Emme. Alarmierungskonzept

Freiwillige Feuerwehr Stadt Wadern - Lbz. Wadrill

Pikettdienst Reglement LKWG

Videoüberwachungsreglement

Die Evaluation wird durch die Infrastrukturkommission Fahrzeugbeschaffung Werkhof begleitet, welche einen Antrag an den Gemeinderat stellte.

1/6 S T A D T T E T T N A N G. Bodenseekreis. Gebührensatzung

WEISUNG FIRST-RESPONDER DER FEUERWEHR

Vollzugsvorschriften zur Verordnung über die Feuerwehr

Truppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde

Truppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Fahrzeugkunde

Jugendfeuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Luterbach

G E M E I N D E A R I S T A U A G. Feuerwehrreglement

Vertrag über den Feuerwehr Verbund Wasserfallen

Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehr der Gemeinde Sarnen

DER LIVIT FM SERVICES AG

Reglement über Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL

Tor .1. Verordnung des Feuerwehrzweclcverbandes WOLF. Feuerwehrverbund. in Kraft per

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

Einwohnergemeinde Murgenthal

Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich

Regionales Reglement für die Gemeinden

Verbandsfeuerwehr Stein am Rhein-Hemishofen. Verrechnung der kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen vom

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren

G E M E I N D E E G G E N W I L

Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014

Kaminfegertagung 2013 Gebäude erneuern mit System! Energiegesetzgebung Gebäudemodernisierung

Feuerwehr Oberes Fischingertal. Feuerwehrreglement

Reglement über die Videoüberwachung der Schulanlage (Videoüberwachungsreglement)

Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Niederglatt Sitzung vom 2. Oktober 2017

Reglement. Feuerwehr-Reglement. vom 23. Juli

Feuerwehr Ehrendingen-Freienwil FEUERWEHRREGLEMENT

FEUERWEHR- REGLEMENT

Feuerwehrreglement. Regionalen. Feuerwehr Schenkenbergertal

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung- 7.3a. Satzung Über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz

VEREINBARUNG. zwischen. Kanton Basel-Landschaft, p. A. Landeskanzlei, 4410 Liestal. sowie

Reglemente Feuerwehrreglement der Gemeinden Niederrohrdorf und Oberrohrdorf-Staretschwil gültig ab 2. Juli 1998

Hierarchie des Gebäudeversicherungsgesetzes (GVG) regelt die Oberaufsicht des Feuerwehrwesens:

Richtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom , geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom

Gesetz über die Prävention vor Schäden durch Brand- und gravitative Naturgefahren (Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetz, BNPG)

Kommandant Hauptmann Micha Marti. Vize-Kommandant Oberleutnant Martin Jordi

Kleine Retter, die über Leben und Tod entscheiden

Feuerschutzreglement der Gemeinde Heiden Dieses Reglement wurde am 20. September 1996 erlassen.

Feuerwehr Büttikon-Uezwil FEUERWEHRREGLEMENT

Obergericht des Kantons Zürich

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Reglement über die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen

Feuerwehr Weisung für die Feuerwehren im Kanton Graubünden

Administration. Beilage Nr. 1. Arbeitsübersicht Feuerwehr. Four / Administrator AS-Gerätewart. Gfhr mit spez. Aufg. Fach Of Ölwehr/ Pi

sind für die Einsatzleitung besonders ausgerüstete Fahrzeuge, ausgestattet mit zusätzlichen Nachrichtengeräten.

Wegleitung Wahlplakate

Gemeinderat Binningen. Gemeindeverwalter: Nicolas Hug. Gemeindepräsident: Mike Keller. Beilage: Geschäft Nr. 67. Legislatur:

Informationen Feuerwehr Kanton Luzern. Oberstlt Kreienbühl Alois, Feuerwehrinspektor Stellvertreter

Reglement über die Bewältigung im Falle von besonderen und ausserordentlichen Lagen

vom 8. April 2008 (Stand 1. Januar 2013)

Reglement über Betriebsfeuerwehren und Betriebslöschgruppen

LEICHTER ZUGANG ZU ENERGIE

Gemeindevertrag. zwischen den. Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen. für die Koordination und Subventionierung

Transkript:

Geschäft Nr. 149 Legislatur: 2012 2016 Geschäft Bericht an den Einwohnerrat vom 3.11.2015 Vorstoss Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Feuerwehr Binningen Info Das Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr Binningen ist mittlerweile über 23 Jahre alt. Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) geht von einer Lebensdauer von 20 Jahren für Tanklöschfahrzeuge aus. Entsprechend dem hohen Alter des Fahrzeugs nehmen die Unterhalts- und Wartungskosten stark zu. Die Anfälligkeit auf Pannen oder andere Fehler ist steigend. Das Tanklöschfahrzeug ist das zentrale Ersteinsatzfahrzeug der Feuerwehr und es kommt bei jedem Löscheinsatz als erstes zum Zuge. Die Feuerwehr ist gesetzlich verpflichtet über ein Tanklöschfahrzeug zu verfügen, weshalb die Anschaffung auch von der BGV mit bis zu 30% subventioniert wird. Der Ersatz des Tanklöschfahrzeuges wurde in der Investitionsplanung vorgesehen. Aufgrund der Kaufpreishöhe wurde ein Submissionsverfahren durchgeführt. Die Firma Vogt AG ging daraus als Anbieterin hervor, welche unter Vorbehalt der Genehmigung des Kredits durch den Einwohnerrat, den Zuschlag erhalten würde. Antrag 1. Für die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges als Ersatz für das heute im Einsatz stehende Löschfahrzeug wird ein Kredit von CHF 570 600 bewilligt. Gemeinderat Binningen Präsident: Mike Keller Verwaltungsleiter: Nicolas Hug Leistungsauftrag 6 Öffentliche Sicherheit Produkt 6.02 Feuerwehr Zuständig: Gemeinderat Daniel Nyffenegger Abteilungsleiter Stephan Hangartner Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Feuerwehr Binningen

Argumentarium Beschaffung TLF (Tanklöschfahrzeug) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Ersteinsatz... 3 3. Löschen... 3 4. Eigene Sicherheit der Feuerwehrleute... 4 5. Potenzial... 4 6. Fahrzeuge und Alter... 5 7. Wirtschaftlichkeit und Umwelt... 5 8. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen... 5 8.1. Feuerwehren... 5 8.2. Kantonsspital Baselland, Standort Bruderholz... 6 9. Résumé... 6 9.1. Benötigt die Feuerwehr Binningen ein Tanklösch-Fahrzeug?... 6 9.2. Warum ein TLF?... 6 9.3. Wie handhaben es andere Gemeinden?... 6 Seite 2 von 6

1. Einleitung Die Gemeinde Binningen war im Jahre 1967 die erste Gemeinde im Leimental, welche ein Tanklöschfahrzeug (TLF) in ihren Feuerwehr-Fuhrpark aufnahm. Im Jahr 1992 wurde das Tanklöschfahrzeug durch das Universal-Löschfahrzeug als Ersteinsatzfahrzeug ersetzt und bildet bis heute das Rückgrat jedes Löscheinsatzes. Das Fahrzeug wird mit entsprechendem Aufwand in einsatzfähigem Zustand gehalten. Aufgrund des Alters machen sich je länger je mehr hier und da kleinere und grössere Probleme bemerkbar. Im Normalfall rechnet die Basellandschaftliche Gebäude Versicherung (BGV) mit einer Fahrzeug- Lebensdauer von 20 Jahren. Dieses Alter wurde im Jahre 2012 erreicht und wird bis zur Inbetriebnahme eines neuen Löschfahrzeugs beträchtlich überschritten. Da es sich um ein von der BGV für eine Ortsfeuerwehr vorgesehenes Ersteinsatz-Fahrzeug handelt, wird dieses auch durch die BGV massgeblich (mit bis zu 30%) subventioniert. (Verordnung über die Feuerwehr vom 27.08.2013, 5, Abs. 2, Lit. a, sowie Reglement über die Beiträge an die Feuerwehren vom 14.11.2013 1, Lit. b). 2. Ersteinsatz Unabhängig davon, welcher Alarm uns erreicht, die Feuerwehr Binningen ist immer die erste Feuerwehr vor Ort und muss in der Lage sein, den Ersteinsatz mit ihren Mitteln zu leisten. Seit Indienststellung des Universal-Löschfahrzeugs im Jahre 1992 hat sich in Sachen Feuerwehrtechnik einiges verändert. Alleine bei der Fahrzeugergonomie gibt es heute Lösungen, welche den Feuerwehrleuten wertvolle Sekunden für den Ersteinsatz sparen, da z.b. das Anlegen der Atemschutzgeräte während der Fahrt in modernen Löschfahrzeugen problemlos möglich ist. 3. Löschen Nach dem Retten ist im Brandfall der Löschauftrag (Halten / Beheben) der dringlichste Auftrag. Ein zeitgemässes Löschfahrzeug ist deshalb unabdingbar, um Folgeschäden an noch intakten Objekten zu verhindern und um Primärschäden so gering wie möglich zu halten. Einsätze werden immer häufiger durch Behörden genau untersucht. Die Feuerwehren müssen nicht selten die Menge des eingesetzten Löschmittels begründen. Die Feuerwehr Binningen konnte sich bisher immer gut erklären. Die eingesetzten Mittel und das Augenmass haben bisher Löschergebnisse gebracht, welche dem verfügbaren Material entsprachen. Bei einem Tanklösch-Fahrzeug auf dem heutigen Stand der Technik kann auf allen Druckabgängen eine individuelle Beimischung von Schaummittel in Form von Netzmittel (in 0.1% Schritten) eingestellt werden. Das Löschen mit Netzmittel setzt die Oberflächenspannung des Wassers herunter und bewirkt damit eine bessere Ein- resp. Durchdringung des Brandguts. Bei vielen Bränden ist der Einsatz von Netzmittel im Bereich 0.1% bis maximal 0.5% angebracht und heute üblich. Beim Universal-Löschfahrzeug der Feuerwehr Binningen kann lediglich auf einer limitierten Anzahl Abgänge Schaummittel in 1% Schritten beigemischt werden. Das bedeutet, dass wir oft viel mehr Schaummittel verbrauchen müssen, als eigentlich nötig wäre. Das hat nicht nur eine direkte Kostenfolge, sondern zieht auch Umwelt-Bedenken mit sich. Seite 3 von 6

4. Eigene Sicherheit der Feuerwehrleute Beim heutigen Löschfahrzeug ist es nicht möglich, sich während der Fahrt mit Atemschutzgeräten auszurüsten, da die Geräte vor den Mannschaftssitzen montiert sind. Die Fahrzeugbauer bieten heute Systeme an, welche diesem Umstand Rechnung tragen. Am Beispiel des Mannschaftstransporters (Aiolos, Jahrgang 2008, siehe Foto unten), ist eindrücklich zu sehen, wie moderne Sitzsysteme mit Atemschutzgeräten und Sicherheitsgurten bestückt werden können, welche das Ausrüsten während der Fahrt zum Einsatzort ermöglichen, ohne die Sicherheit der Feuerwehrleute unnötig zu gefährden. Neben der eigenen Sicherheit, gewinnen wir mit einem System, welches das Ausrüsten mit Atemschutzgeräten während der Fahrt erlaubt, wertvolle Minuten, da wir bereits mit Atemschutz vollständig ausgerüstet am Schadenplatz eintreffen und sofort mit einem Atemschutztrupp den Einsatz beginnen können. 5. Potenzial Das heutige Löschfahrzeug war 1992 ein ideales Einsatzfahrzeug. Nach über 20 Jahren im Einsatz ist es aber schwierig mit den Entwicklungen Stand zu halten. Es geht nicht alleine um das Fahrzeug selbst, sondern auch um den gesamten Aufbau. In der Zeit seit der Beschaffung des Fahrzeuges wurden in unzähligen Einsätzen Erkenntnisse gewonnen, welche aufzeigen konnten, was anders gelöst werden könnte. Einsatzmittel sind auf dem Fahrzeug teilweise so verbaut, dass sie nicht einfach umplatziert werden können. Um all jene Verbesserungen umzusetzen, müsste der gesamte Aufbau umkonstruiert werden, was finanziell kaum zu vertreten wäre. Viele Gerätschaften sind bei Ersatzanschaffungen in aktueller Form heute kleiner, grösser, höher oder kürzer geworden. Gewisse Gerätschaften sind leichter geworden und müssen nicht mehr so bodennah platziert werden, um schnell einsatzbereit gemacht zu werden. Mit einem neuen Fahrzeug, lassen sich die heutigen Anforderungen von Grund auf solide erarbeiten und umsetzen. Wir müssen uns fragen, ob es Sinn macht, weiterhin Geld in ein Fahrzeug zu investieren, welches eigentlich bereits das Ende seines vorgesehenen Lebenszyklus erreicht, bzw. überschritten hat. Seite 4 von 6

Nicht zuletzt hilft modernes Einsatzmaterial auch dem Image unserer Feuerwehr. Die Rekrutierung neuer Feuerwehrleute fällt erfahrungsgemäss leichter, wenn wir zeitgemässes Material vorweisen können. Die Motivation in einer modern ausgerüsteten Feuerwehr dabei zu sein ist nachweislich höher. 6. Fahrzeuge und Alter Die BGV geht davon aus, dass die Fahrzeuge spätestens nach 20 Jahren ersetzt werden. Das zu ersetzende Löschfahrzeug ist über 20 Jahre alt und aufgrund der Ausgangslage der BGV für den Ersatz überfällig. Das Argument es funktioniert aber noch kann nicht geltend gemacht werden, da anzunehmen ist, dass neben den kleineren bereits behobenen Problemen, künftig trotz regelmässigem Service, mit grösseren Abnutzungserscheinungen zu rechnen ist. Der Motor bringt zwar deutlich weniger Kilometer auf die Strasse als es bei einem normalen Lastwagen der Fall ist, wird aber beim Betrieb der Nebenantriebe (Pumpe) belastet. Die verbaute Pumpe wurde bereits einmal einer grösseren Revision unterzogen, welche in den nächsten Jahren wieder anstehen würde. Es kommt altersbedingt immer wieder zu Undichtigkeiten der Pumpe, so dass diese sich in eine konstante Baustelle entwickeln wird. Ein Ersatz des Fahrzeuges drängt sich deshalb auf. Einerseits ist die Fahrzeugtechnik in die Jahre gekommen und entspricht nicht den heutigen Anforderungen, andererseits kommen immer mehr Gerätschaften auf dem Fahrzeug ans Ende Ihres Lebenszyklus. Wie bereits in Punkt 5 beschrieben, bringt der Ersatz von Gerätschaften oft Geräte mit anderen Dimensionen und Gewichten hervor, so dass diese nicht 1:1 auf dem heutigen Fahrzeug ersetzt werden können. Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben verlangen kein Universal-Löschfahrzeug, sondern lediglich ein Löschfahrzeug. Dies bedeutet, dass wir keine Grosspulver-Löschanlage (mit 750kg Pulver) mehr benötigen, so wie sie heute auf unserem Löschfahrzeug verbaut ist. Auf Niveau Ortsfeuerwehr reichen in aller Regel Pulver Handlöscher zu Bewältigung der Ereignisse. Pulver in grösseren Mengen kann jederzeit beim Stützpunkt aufgeboten werden. 7. Wirtschaftlichkeit und Umwelt Der Unterhalt und Treibstoffverbrauch des jetzigen Löschfahrzeuges ist nicht mehr zeitgemäss. Reparaturen werden immer teurer und Ersatzteile sind immer schwieriger zu erhalten. Aus Sicht des Umweltschutzes ist ein Ersatz ebenfalls angebracht. Der Motor des Löschfahrzeuges entspricht nicht mehr den aktuellen Normen und bedeutet auch für die Feuerwehrleute, welche in unmittelbarer Umgebung des Fahrzeuges arbeiten, eine unnötige Abgas-Belastung. Das neue Löschfahrzeug erfüllt die aktuell gültigen EURO 6 Normen. 8. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen 8.1. Feuerwehren Die Feuerwehren sind jederzeit bereit untereinander Nachbarhilfe mit den verfügbaren Mitteln zu leisten. Auch Binningen war schon froh um Unterstützung von Nachbarn und unsere Hilfe wurde auch schon gerne von Nachbar-Feuerwehren in Anspruch genommen. Insbesondere decken die Feuerwehren Binningen und Bottmingen gegenseitig die Abwesenheiten des Löschfahrzeuges des Nachbarn ab, wenn dieses z.b. zwecks Service oder Ausbildung ausserhalb der Gemeinde und damit nicht verfügbar ist. Seite 5 von 6

8.2. Kantonsspital Baselland, Standort Bruderholz Die Zusammenarbeit und Einsätze der Feuerwehren Bruderholzspital, Binningen und Bottmingen sind vertraglich geregelt. Die drei Feuerwehren rücken bei einem Ereignis im Spital gemeinsam aus. Dank guter Ausbildung und regelmässigen Übungen funktioniert diese Zusammenarbeit tadellos. Das Binninger Löschfahrzeug bildet einen wichtigen Bestandteil des Zusammenarbeitskonzepts mit dem Kantonsspital Baselland, Standort Bruderholz. 9. Résumé 9.1. Benötigt die Feuerwehr Binningen ein Tanklösch-Fahrzeug? Die Feuerwehr Binningen benötigt nicht nur ein Tanklösch-Fahrzeug, sie ist per Gesetz sogar dazu verpflichtet ein solches Fahrzeug einsatzbereit vorzuhalten und das Fahrzeug wird entsprechend dieser Vorgabe durch die BGV mit bis zu 30% subventioniert (Verordnung über die Feuerwehr vom 27.08.2013, 5, Abs. 2, Lit. a, sowie Reglement über die Beiträge an die Feuerwehren vom 14.11.2013 1, Lit. b). 9.2. Warum ein TLF? Die Verordnung über die Feuerwehr spricht von einem Lösch-Fahrzeug. Universal-Löschfahrzeuge wie jenes der Feuerwehr Binningen sind mit den heutigen Einsatz-Methoden und Erkenntnissen nicht mehr notwendig. Vor allem hat der Einsatz von Pulver in grossen Mengen derart an Bedeutung verloren, dass nach heutigem Stand zwei Hand-Pulverlöscher absolut ausreichend sind. Sogar die Chemiewehr Baselland hat auf ihrem neuen Löschfahrzeug keine Gross-Pulveranlage mehr verbaut. 9.3. Wie handhaben es andere Gemeinden? Auch andere Gemeinden im Kanton haben in den letzten Jahren ihre alten Tanklöschfahrzeuge durch neue Fahrzeuge ersetzt. Die Feuerwehr Binningen hat sich bei den anderen vergleichbaren Feuerwehren kundig gemacht, um für die Gemeinde Binningen die beste Lösung auszuarbeiten. Durch intensives Studium von Beschaffungsdokumenten anderer Gemeinden, konnte die Feuerwehr Binningen das Optimum bei der eigenen Beschaffung herausholen und von den Erfahrungen der anderen Feuerwehren profitieren. Seite 6 von 6