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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4058 18. 09. 2013 Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Leseklassen im Landkreis Esslingen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Schulen im Landkreis Esslingen wurden in den vergangenen Schuljahren 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten in den vergangenen Schuljahren die Leseklassen? 3. In welchen Schulen werden im Landkreis Esslingen im Schuljahr 2013/2014 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2013/2014 die Leseklassen? 5. Wie soll die Finanzierung der Leseklassen im Landkreis Esslingen künftig gewährleistet werden? 6. Werden die Leseklassen im Landkreis Esslingen ebenfalls aus dem Ergänzungsbereich finanziert mit der Gefahr, dass sie auf Kosten der Finanzierung von Krankheitsvertretungen wegfallen? 7. Wie beurteilt sie den Ansatz, die Leseklassen künftig möglichst aus dem Direktbereich zu finanzieren, um deren Fortbestand dadurch abzusichern? 8. Wie beurteilt sie die Effizienz und die Lernerfolge, die bei Schülerinnen und Schülern mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche durch den Besuch einer Leseklasse erzielt wurden? Eingegangen: 18. 09. 2013 / Ausgegeben: 17. 10. 2013 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

9. Wie beurteilt sie die Möglichkeiten, bei Wegfall von Leseklassen Schüler und Schülerinnen mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche mit derselben Effi - zienz weiterhin speziell zu fördern? 10. Wie viele bislang existierende Leseklassen wurden im Schuljahr 2013/2014 landesweit gestrichen? 12. 09. 2013 Deuschle CDU Begründung In Baden-Württemberg fallen viele Leseklassen zugunsten der Finanzierung von Krankheitsvertretungen dem Rotstift zum Opfer. Leseklassen bieten den Schülerinnen und Schülern mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche einen geschützten Raum. In den Leseklassen werden die Schülerinnen und Schüler vom Leistungsdruck befreit und erhalten neues Selbstbewusstsein. Für einen beschränkten Zeitraum werden die Schülerinnen und Schüler aus ihrem Klassenverband herausgenommen und jahrgangsübergreifend in kleineren Gruppen mit speziellen Lern - methoden gezielt gefördert. Die in den Leseklassen erzielten großen Lernerfolge sprechen für sich. Einige Kinder werden durch den Besuch der Leseklasse befähigt, das Gymnasium zu besuchen, viele können nach der Grundschule die Realschule besuchen. Die Kleine Anfrage hat das Ziel, zu erfahren, wie diese Schülerinnen und Schüler auch künftig in ähnlich effizienter Weise weiter gefördert werden können. Antwort Mit Schreiben vom 9. Oktober 2013 Nr. 33-6504.2/603/1 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Schulen im Landkreis Esslingen wurden in den vergangenen Schuljahren In den vergangenen Jahren waren im Landkreis Esslingen an zwei Standorten Leseklassen eingerichtet: an der Freihof Grundschule in Kirchheim und an der Gotthard-Müller-Schule in Filderstadt-Bernhausen. An beiden Schulen waren es in der Regel zwei Leseklassen, in denen jahrgangs - übergreifend unterrichtet wurde: Leseklasse 1 für Kinder im Anfangsunterricht, die den Leselehrgang nicht erfolgreich abgeschlossen hatten und Leseklasse 2 für Kinder, die den Leselehrgang bewältigt hatten, jedoch noch Unterstützung im Lesen und Rechtschreiben benötigten. In den Leseklassen unterrichten nur Lehrkräfte, die über eine Zusatzqualifikation zur Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben verfügen. 2

2. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten in den vergangenen Schuljahren die Leseklassen? Nach Rückmeldung durch das Staatliche Schulamt Nürtingen besuchten an der Freihof Grundschule Kirchheim seit dem Schuljahr 2005/2006 pro Schuljahr 24 Schülerinnen und Schüler die Leseklassen, davon je 12 Kinder die Leseklasse 1 und Leseklasse 2. Immer wieder wurden im Verlauf des Schuljahres zusätzlich Kinder aufgenommen, wenn gravierende Probleme auftauchten, sodass auch teilweise 13 Kinder die Klassen besuchten. Seit dem Schuljahr 2009/2010 wurden auch an der Gotthard-Müller-Schule Filderstadt jeweils 24 Kinder in den beiden Leseklassen unterrichtet. 3. In welchen Schulen werden im Landkreis Esslingen im Schuljahr 2013/2014 An der Freihof-Grundschule in Kirchheim gibt es auch im Schuljahr 2013/2014 zwei Leseklassen. An der Gotthard-Müller-Schule konnten dieses Schuljahr keine selbstständigen Leseklassen gebildet werden, da keine Lehrkräfte mit Zusatzausbildung an der Schule zur Verfügung standen. Die beiden Lehrkräfte, die bis dato die Lese - klassen geführt hatten, sind in Elternzeit beziehungsweise im Mutterschutz. 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2013/2014 die Leseklassen? Im Schuljahr 2013/2014 besuchen 24 Schülerinnen und Schüler die Leseklassen in Kirchheim. 5. Wie soll die Finanzierung der Leseklassen im Landkreis Esslingen künftig gewährleistet werden? Die Zuweisung der Lehrerwochenstunden für besondere Fördermaßnahmen einschließlich der Leseklassen wird auch künftig nach den Regelungen der Verwaltungsvorschrift Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation Organisationserlass durch das Staatliche Schulamt Nürtingen erfolgen. Der Organisationserlass wird jährlich fortgeschrieben (siehe auch Antwort zu Frage 7). 6. Werden die Leseklassen im Landkreis Esslingen ebenfalls aus dem Ergänzungsbereich finanziert mit der Gefahr, dass sie auf Kosten der Finanzierung von Krankheitsvertretungen wegfallen? Die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres Lernstandes und ihrer Lernentwicklung, die im Bildungsplan verankert ist, gehört zu den Kernaufgaben der Lehrkräfte aller Schularten. Der rechtliche Rahmen für besondere Fördermaßnahmen ist in der Verwaltungsvorschrift vom 22. August 2008 Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen verankert. Sie beinhaltet drei Stufen der Fördermaßnahmen, die eng miteinander verknüpft werden müssen: 1. Stufe: Förderung im Klassenverband durch Maßnahmen der inneren Differenzierung; 2. Stufe: allgemeine Stütz- und Fördermaßnahmen in äußerer Differenzierung im Rahmen des der Schule zur Verfügung stehenden Budgets; 3. Stufe: besondere Förderung in speziellen Fördergruppen oder Klassen, die auch schulübergreifend durch die zuständigen Staatlichen Schulämter koordiniert werden. Zu dieser dritten Stufe gehören unter anderem auch die Leseklassen. Die dafür eingesetzten Lehrerwochenstunden werden aus dem Budget der Schulaufsichtsbehörden entnommen. 3

In der Verwaltungsvorschrift Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2013/2014 ist festgelegt, dass die über die Direktzuweisung hinausgehenden Stunden das Budget der Schulaufsichtsbehörden bilden. Aus diesem Budget weisen die Schulaufsichtsbehörden den Schulen gezielt aufgrund örtlicher schulischer Besonderheiten für die Lehrerreserve und zur Einrichtung zusätzlicher Unterrichtsangebote Lehrerwochenstunden zu. Die zusätzlichen Unterrichtsangebote sind von der Schule im Rahmen des zugewiesenen Budgets auszugestalten, wobei besondere Förderangebote und musisch-kulturelle Aktivi - täten in der Regel Vorrang vor anderen Angeboten haben, sofern die entsprechenden Lehrkräfte zur Verfügung stehen. 7. Wie beurteilt sie den Ansatz, die Leseklassen künftig möglichst aus dem Direktbereich zu finanzieren, um deren Fortbestand dadurch abzusichern? In der geltenden Verwaltungsvorschrift ist die Organisationsform der Förderung nicht vorgegeben. Das wichtigste Ziel des Kultusministeriums ist eine verlässliche Unterrichtsversorgung. Der Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben und Mathematik wird ebenfalls hohe Bedeutung zugemessen. Ziel soll sein, dass künftig Förderstunden noch stärker in den Pflichtbereich verankert werden. 8. Wie beurteilt sie die Effizienz und die Lernerfolge, die bei Schülerinnen und Schülern mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche durch den Besuch einer Leseklasse erzielt wurden? 9. Wie beurteilt sie die Möglichkeiten, bei Wegfall von Leseklassen Schüler und Schülerinnen mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche mit derselben Effi - zienz weiterhin speziell zu fördern? Leseklassen sind eine Form besonderer Fördermaßnahmen, in denen 10 bis 15 Kinder zur Intensivförderung für einen bestimmten Zeitraum an Stützpunktschulen gefördert werden und danach in ihre Stammschule zurückkehren. Es gibt jedoch keine Vorgabe einer landeseinheitlichen Form besonderer Fördermaßnahmen, um regionale Bedingungen berücksichtigen zu können. Neben Leseklassen werden in den Staatlichen Schulämtern seit Jahren zum Beispiel erfolgreich LRS- Ambulanzen (als zeitlich befristete Fördermaßnahmen), LRS-Fördergruppen an zentralen Schulen (mit zusätzlichen Förderstunden an zwei Tagen pro Woche), schulübergreifende Leseintensivmaßnahmen (LIMA) oder Leseinseln (Kleingruppen mit 6 bis 8 Kindern) umgesetzt. Eine wissenschaftliche Untersuchung über die Wirksamkeit von Leseklassen liegt nicht vor. Leseklassen genießen als Intensivmaßnahme bei Eltern, Kindern und Lehrkräften hohe Akzeptanz, jedoch gilt dies auch für andere Formen der gezielten Förderung. Besonders wird hervorgehoben, dass Kinder durch die Fördermaßnahmen wieder Mut und Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln können und sich diese Erfolgszuversicht positiv auf den Leselernprozess und die Entwicklung orthografischer Kompetenzen auswirkt. Entscheidend für den Erfolg und die Wirksamkeit besonderer Fördermaßnahmen ist es, dass der Bedarf rechtzeitig erkannt und entsprechende Fördermaßnahmen auf der Basis einer gezielten Lernstandsdiagnostik eingeleitet werden. Mit Zustimmung der Eltern können schulische und außerschulische Experten zur Diagnos - tik und Förderplanerstellung einbezogen werden. In der Verwaltungsvorschrift ist weiter verankert, dass Fördermaßnahmen zu dokumentieren und ihre Wirksamkeit in regelmäßigen Abständen zu überprüfen ist. Zur Beratung von Lehrkräften und Eltern stehen Fachberaterinnen/Fachberater Unterrichtsentwicklung, schulpsychologische Beratungsstellen, Beratungslehrkräfte, Kooperationslehrkräfte, regionale Arbeitsstellen Kooperation bei den Staatlichen Schulämtern und Multiplikatoren für Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben zur Verfügung. 4

10. Wie viele bislang existierende Leseklassen wurden im Schuljahr 2013/2014 landesweit gestrichen? Die Förderung in Leseklassen wird nicht im Rahmen der amtlichen Schulstatistik erfasst, da die Organisationsform nicht vom Land vorgegeben, sondern von den Schulen beziehungsweise Staatlichen Schulämtern als schulübergreifendes Förderangebot im Rahmen des Gesamtbudgets selbständig ausgestaltet wird. Stoch Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 5