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Transkript:

Hausverwaltung Checkliste A leswassiewissenmüssen

Hausverwaltung: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch Pflicht auf Hausverwaltung Für Einzelvermieter ist die Einstellung eines Hausverwalters freiwillig. Doch als Gemeinschaft von Wohnungseigentümern sind Sie verpflichtet, Ihr Gemeinschaftseigentum in die Obhut eines Hausverwalters zu geben. Aufgaben laut 20 bis 28 WEG Die Aufgaben des Hausverwalters laut 20 bis 28 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) umfassen: Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer Überwachung der Hausordnung Veranlassung von Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums Erstellung von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Einzelabrechnung Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in dringenden Fällen durch erforderliche Maßnahmen Vertragliche Fixierung Um diese gesetzlich festgeschriebenen Tätigkeiten vertraglich zu fixieren, reicht die Formulierung: Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus 20 bis 28 WEG, aus der Gemeinschaftsordnung und aus den Regelungen dieses Verwaltervertrages. Der Verwalter hat im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist.

Außerordentliche Aufgaben Alle weiteren Aufgaben müssen separat und einzeln im Vertrag aufgeführt werden. Zu den nicht gesetzlich festgeschriebenen Tätigkeiten gehört: Abwicklung neuer Mietverträge oder von Kündigungen Jegliche Hausmeistertätigkeiten Durchführung von Ablesungen Nebenkostenabrechnungen Praxistipp: Schriftliche Niederlegung Überlegen Sie sich, was Sie genau von der Hausverwaltung erwarten und sorgen Sie dafür, dass alle Ihre Anforderungen schriftlich festgehalten werden. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese. Einstellung Dritter Der Hausverwalter kann auch Dritte mit der Erfüllung von Aufgaben betrauen. So kann er etwa einen Buchhalter, Wirtschaftsprüfer oder einen Hausmeister einstellen. Die gesamte Verwaltung ist jedoch nicht auf Dritte übertragbar. Wichtig: Die Einschaltung dritter Personen ändert nichts an der Haftung des Verwalters.

Praxis-Tipp: Versammlungs-Protokoll Im Interesse der Eigentümer ist im Verwaltervertrag eine Regelung hinsichtlich des Protokolls einer Eigentümerversammlung sinnvoll: Niederschriften über die Wohnungseigentümerversammlung sind binnen zwei Wochen nach der Versammlung an die Eigentümer zu verschicken. Einsicht in Verwaltungsunterlagen Das Procedere zur Einsicht in Verwaltungsunterlagen sollte im Vertrag genau geregelt sein: Fordert ein Wohnungseigentümer Einsicht in Verwaltungsunterlagen, so können diese Unterlagen nur im Büro des Verwalters zu einem vereinbarten Zeitpunkt eingesehen werden. Fotokopien werden gegen Kostenerstattung von 0,30 Euro pro Seite angefertigt. Ein Service von:

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