Vorlage 2013 Nr. 212 Bauen, Immobilien Geschäftszeichen: FB 4/23 sa VA 04.12.2013 nö Kenntnisnahme GR 11.12.2013 ö Beschluss Thema Forsteinrichtung 2013 bis 2022 und Jahresplanung 2014 Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat nimmt von der Zustandserfassung und dem Betriebsvollzug 2004 bis 2012 Kenntnis und beschließt - die von der Forstverwaltung vorgeschlagene Forsteinrichtung 2013 bis 2022, - die Jahresplanung der Forstverwaltung 2014 entsprechend den nachfolgenden Erläuterungen. 2. Auf eine förmliche Beschlussfassung der Jahresplanungen gem. 51 LWaldG für die Folgejahre wird bis zur nächsten Forsteinrichtung verzichtet, soweit nicht die in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen überschritten werden. Bolay Assenmacher Striebeck Oberbürgermeister Bürgermeister Fachbereich 4
I. Erläuterung zur Forsteinrichtung Vorbemerkung Die Forsteinrichtungserneuerung dient der mittelfristigen Planung für den Forstbetrieb. Im Turnus von zehn Jahren wird hierbei eine Waldinventur durchgeführt und der Vollzug des letzten Planes beurteilt. Sie ist somit eine wichtige Standortbestimmung, bei der die Grundausrichtung eines Forstbetriebes überprüft und gegebenenfalls gegenüber der bisherigen Arbeit korrigiert wird. Die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf eine nachhaltige und planmäßige Bewirtschaftung des Gemeindewaldes werden damit sichergestellt. Für Forstbetriebe und Kommunen, für die das Land die forsttechnische Betriebsleitung nach 47 Landeswald-Gesetz ausübt, ist die Forsteinrichtungserneuerung kostenlos. Die nachfolgend dargestellten Ergebnisse wurden von dem Forsteinrichter, Herrn Moosmayer und dem zuständigen Revierleiter, Herrn Schöllkopf erarbeitet sowie mit dem Sachgebietsleiter im Kreisforstamt, Herrn Tomm und dem Geschäftsbereichsleiter Forsteinrichtung des Regierungsbezirks Stuttgart, Herrn Dr. Raisch, abgestimmt. Bei der örtlichen Prüfung werden dem Waldbesitzer die Ergebnisse der Forsteinrichtungserneuerung, insbesondere die Planungsvorschläge für das nächste Jahrzehnt, vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Grundsätze der Waldbewirtschaftung Die Grundlagen zur Sicherung einer multifunktionalen und nachhaltigen Bewirtschaftung des Stadtwaldes sind im Landeswaldgesetz Baden-Württemberg und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften und Verordnungen niedergelegt. Die Bewirtschaftung des Stadtwaldes Ostfildern erfolgt durch das Konzept der naturnahen Waldwirtschaft, welches auch die optimale Erfüllung der Helsinki-Kriterien (Walderhaltung; Nutzfunktion; Schutzfunktion; gesunde, vitale Ökosysteme; Artenvielfalt; Sozial- und Erholungsfunktion) gewährleistet. Die Eckpfeiler der naturnahen Waldwirtschaft sind: - Naturnähe und Vielfalt bei der Baumartenwahl - Begründung und Erhaltung stufiger und stabiler Mischbestände - Förderung der Stabilität durch Pflege und Durchforstung der Bestände - Anwendung geeigneter Verjüngungsverfahren - Wald- und wildgerechte Jagd - Biotopsicherung und Biotoppflege - Durchführung einer pfleglichen Waldarbeit. Darüber hinaus ist der Stadtwald seit dem 27.02.2001 zertifiziert. Dadurch verpflichtet sich der Waldbesitzer die Waldbewirtschaftung nach den Standards von PEFC Deutschland e.v. durchzuführen. Zielsetzung im Stadtwald Ostfildern Die Ziele der Waldbewirtschaftung wurden am 28.02.2012 mit dem Sachgebietsleiter Herr Tomm und Forstrevierleiter Herr Schöllkopf von der Unteren Forstbehörde beim Kreisforstamt Esslingen erarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt.
Die wichtigsten Ziele sind wie folgt festgehalten: 1. Walderhaltung: Die Erhaltung der Waldfläche hat die größte Bedeutung. Die städtische Waldfläche soll durch weitere Ankäufe arrondiert und vergrößert werden. 2. Gesunde vitale Ökosysteme: Grundlage sind waldbauliche Maßnahmen, um gegen Schäden (z.b. Sturm, Schnee, Insekten) stabile Wälder zu erziehen. Die Verjüngung der Wälder erfolgt in der Regel durch die Natur; nur wo es nötig ist, wird gepflanzt (mit herkunftsgesicherten Forstpflanzen). Die Wildbestände sind reguliert (Verjüngung der Hauptbaumarten ist ohne Schutz möglich). 3. Produktionsfunktion: Die Wälder sind gepflegt. Notwendige Pflege- und Durchforstungseingriffe werden rechtzeitig und pfleglich durchgeführt. 4. Artenvielfalt: Bei Verjüngung und Pflege der Wälder wird gezielt auf eine Erhöhung des Anteils natürlich vorkommender Baumarten geachtet. 5. Schutzfunktion: Auf die Erhaltung und Verbesserung der Schutzfunktionen des Waldes wird geachtet. Der Rückebetrieb ist auf dauerhaft angelegten Feinerschließungslinien konzentriert. 6. Sozialfunktion: Bei der Auswahl von Forstunternehmern ist die Qualität der Arbeitserledigung ein wichtiges Kriterium. 7. Haushaltsfunktion für die Körperschaft: Die Erwirtschaftung eines Haushaltsüberschusses für den Haushalt ist von geringer Bedeutung. Die Erzielung des Deckungsbeitrages von 60 % wird angestrebt. Zusammenfassung: Der Wald der Stadt Ostfildern liegt in einer bevölkerungsreichen Region. Der geringe Waldanteil und die unmittelbare Nähe zur Stadt hebt die Bedeutung der Erholungs- und Schutzfunktion hervor. Der Stadtwald hat eine besondere Struktur. Er ist kleinflächig (aufgeteilt in 11 Distrikte), stark zersplittert (Gemengelage mit Privatwald), deswegen nicht immer gut erschlossen, und hat einen hohen Verkehrssicherungsaufwand entlang der Bebauung und an Straßen. Dadurch ist naturgemäß die Umsetzung des Konzeptes der Naturnahen Waldwirtschaft und die Erreichung der genannten Ziele auf einem Großteil der Fläche mit hohem Aufwand verbunden.
II. Erläuterung zum Alt- und Totholzkonzepts Ziele des Konzepts Die Umsetzung des Alt- und Totholzkonzepts hat ökologische und betriebliche Vorteile: - es sichert und steigert die Biodiversität im Wald, - es setzt geltendes Recht praxisnah um, - es erhält die Handlungsfähigkeit, in dem sie die Rechtssicherheit bei der Waldbewirtschaftung gewährleistet, - es liefert objektive Grundlagen für die Bewertung von Naturschutzleistungen. Schutzelemente 1. Waldrefugien Waldrefugien sind auf Dauer eingerichtete Waldflächen ab 1 ha Größe, die ihrer natürlichen Entwicklung bis zum Zerfall überlassen werden (Nutzungsverzicht aus ökologischen Gründen). Waldrefugien werden im Zuge der Forsteinrichtung bestandsscharf abgegrenzt und kartografisch erfasst. Hierzu stehen in Ostfildern keine geeigneten Flächen zur Verfügung. 2. Habitatbaumgruppen Eine Habitatbaumgruppe besteht aus einem oder mehreren Bäumen mit besonderen Habitatstrukturen und den sie umgebenden Bäumen (insg. 10 bis 15 Bäume). Die Bäume verbleiben bis zum natürlichen Absterben auf der Fläche. Nach ihrem Zusammenbruch verbleibt das liegende Totholz im Bestand. Habitatbaumgruppen werden in der Regel in allen Beständen ausgewählt, in denen eine Hauptnutzung geplant ist sowie im Dauerwald. In der Jahresplanung 2014 ist diese Maßnahme im Klebwald vorgesehen. 3. Einzelne Habitatbäume Darunter sind z.b. Großhöhlen- oder Großhorstbäume sowie Bäume mit Fortpflanzungsstätten von Arten mit geringem Aktionsradius zu verstehen.
Finanzielle Auswirkungen Produkt- / Auftragssachkonto: Produkt 55.50.00.00 Forstwirtschaft Kostenart bzw. Investition Einzahlungen/ Erträge in Auszahlungen/ Aufwendungen in jährlich 14.600 20.300 Finanzierung durch Haushaltsmittel Überplanmäßige Auszahlungen Deckung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen Ermächtigungsrest Außerplanmäßige Auszahlungen