Anlage zur Leistungsbeschreibung: Inobhutnahme und Hilfe zur Erziehung von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen. Allgemeine Angaben

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Transkript:

Konzeption für ein spezifisches Angebot zur Inobhutnahme und Betreuung von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen im Allgemeine Angaben Träger: WENDEPUNKT e.v. Anschrift: 07607 Eisenberg Rosa-Luxemburg-Straße 13 Telefon: 036691 5720-0 Fax: 036691 5720-29 E-Mail: kontakt@wendepunkt-ev.net Internet: www.wendepunkt-ev.net Geschäftsführer: Michael Frankenstein Einrichtung: Standort der Schule: 07646 Trockenborn Wolfersdorf Telefon: 036428 590 Fax: 036428 59201 E-Mail: Leiter des JHZ: Helmut Kreuter Telefon: 036428 59200 E-Mail: h.kreuter@wendepunkt-ev.net Leistungsart: Rechtsgrundlagen: 42 SGB VIII; 34 und 35a SGB VIII; 41 SGB VIII 1. Einleitung Das nimmt seit 2006 als Inobhutnahmeeinrichtung für den Saale-Holzland-Kreis auch unbegleitet minderjährige Flüchtlinge auf, die sich im Landkreis melden oder hier aufgegriffen werden. Hat sich im weiteren Clearingverfahren herausgestellt, dass für die minderjährigen Flüchtlinge ein Hilfebedarf nach 34 SGB VIII besteht, wird die Hilfe zur Erziehung zumeist in den 3 Wohngruppen des s durchgeführt. Erstellt: Geprüft: Freigegeben: Revision: Helmut Kreuter Katrin Mai Michael Frankenstein 1.0 Am: 02.04.2015 Am: 02.04.2015 Am: 02.04.2015 1 von 6

Seit 2011 erleben wir eine Zunahme insbesondere aus Afghanistan und Syrien, die die Einrichtung in der Betreuung dieser Jugendlichen vor neue Herausforderungen stellt. Deshalb haben wir unser Konzept für die Arbeit mit unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen weiterentwickelt, um der spezifischen Lebenssituation und den besonderen Anforderungen in der Arbeit mit diesen Jugendlichen besser gerecht werden zu können. Dies möchten wir im Folgenden darstellen. Grundsätzlich sehen wir in der Betreuung und Begleitung eine wichtige Aufgabe der Jugendhilfe, der wir uns gerne stellen. Zudem erleben wir sie als eine Bereicherung für unser und für unsere deutschen Jugendlichen. 2. Ausgangslage Die aktuelle Lebenssituation ist geprägt durch Flucht und den damit verbundenen Erlebnissen: die Trennung von der Familie und dem sozialen Umfeld; die Trennung vom eigenen kulturellen Zusammenhang; das Fliehen müssen oder wollen aufgrund stark belastender oder gefährdender Lebenssituationen; die ungewisse und häufig dramatische Flucht; das zuweilen unfreiwillige Ankommen in einem unbekannten Land und an einem unbekannten Ort. Vor dem Hintergrund dieser Lebenssituation bieten wir diesen Jugendlichen Sicherheit, Schutz, Versorgung und eine Perspektive für die weitere Integration in unsere Gesellschaft. 3. Aufnahme und Betreuung Die Aufnahme und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge findet zunächst als Inobhutnahme statt. Nach der Einsetzung eines Vormundes und der Prüfung einer Hilfe auf der Grundlage des 27 SGB VIII kann die weitere Betreuung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach 34 SGB VIII erfolgen. Insbesondere in der Anfangsphase bedarf es eines eng abgestimmten Vorgehens zwischen den Mitarbeitenden des ASD und der Einrichtung zur Klärung des Gesundheitsstatus, der ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten und des Clearingverfahrens. 3.1 Inobhutnahme Die Inobhutnahme dient neben der Erstversorgung für die Betroffenen vor allem der Klärung jugendhilferechtlicher Grundlagen ( 42 SGB VIII / 27ff SGB VIII) und weitergehender pädagogischer Bedarfe. Voraussetzung für die Inobhutnahme ist die Überprüfung und Feststellung der Minderjährigkeit der Betroffenen durch den Allgemeinen Sozialen Dienst. Einer der ersten und wichtigsten Maßnahmen nach der Inobhutnahme durch das Jugendamt ist die ärztliche Eingangsuntersuchung und ggf. Behandlung. Diese erfolgt durch das Gesundheitsamt des Saale- 2 von 6

Holzland-Kreises in Stadtroda und im Asklepios Fachklinikum in Stadtroda. Bis zur Feststellung der Ansteckungsfreiheit bewohnen die Jugendliche separate Inobhutnahme-Zimmer, auf denen sie auch die Mahlzeiten einnehmen. Danach werden sie in die Wohngruppe aufgenommen, die der Inobhutnahme zugeordnet ist. Auch erhalten sie eine/n Bezugserzieher/in, der/die in besonderer Weise für sie zuständig ist. Mittels Sprachmittler werden den Jugendlichen alle sie betreffenden Maßnahmen und Entscheidungen erklärt und die Regeln der Einrichtung erläutert. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, den Jugendlichen das Gefühl zu geben, an einem Ort zu sein, der ihnen Schutz und Sicherheit bietet. In der Anfangsphase sind zudem folgende Punkte zu klären bzw. zu initiieren: Versorgung der Jugendlichen; Sicherstellung der Grundbedürfnisse, Unterkunft, Nahrung und Bekleidung. Organisation von Sprachmittlern zur Behebung sprachlicher Barrieren und zur Klärung des individuellen biografischen Hintergrundes und der Fluchtgeschichte soweit möglich. Feststellung der bisherigen Schullaufbahn und Einstufungstest zur Bestimmung der weiteren Schullaufbahn bzw. zur Teilnahme an Sprachkursen; zusätzlich Angebote von Sprachförderung in der Einrichtung. Begleitung bei Terminen im Ausländeramt, im Bundesamt und anderen behördlichen Angelegenheiten. Förderung von Beschäftigung im Tagesablauf, Übernahme alltäglicher Aufgaben. Sozialpädagogische Einschätzung in Bezug auf Sozialverhalten, Fähigkeiten, Ressourcen, Gesundheit und erzieherischer Bedarf. Klärung weiterführender Hilfen und der weiteren Unterbringung. 3.2 Clearing Ein grundsätzliches Problem zu Beginn der Hilfe besteht darin, dass keine spezifische Anamnese, Diagnose oder Problembeschreibung dritter oder der Jugendlichen selbst vorliegt. Die Jugendlichen befinden sich zudem in absoluter Unkenntnis zum System und haben ggf. wenig Vertrauen in helfende Personen. Deshalb muss im Rahmen eines psychosozialen Clearings geklärt werden, welche Hilfebedarfe die Jugendlichen benötigen und wie und mit welchen Handlungsschritten sie umzusetzen sind. Dieses Clearing geschieht in enger Abstimmung mit dem Vormund und dem ASD und beinhaltet neben der Fortsetzung der o.g. Punkte: Weitere Klärung zur Vorgeschichte des Jugendlichen, z.b. familiäre Situation, emotionale Belastungen; Möglichkeiten einer Familienzusammenführung und/oder Kontakten zu Verwandten, usw. Sicherstellung der weiteren ärztlichen Behandlung bei Bedarf. Einschätzung zur psychischen Belastung: Anzeichen für traumatische Erlebnisse, psychosomatische Reaktionen (z.b. Schlafstörungen) oder Anzeichen einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Maßnahmen zur psychischen Stabilisierung. Klärung und Beratung zum aufenthaltsrechtlichen Status. 3 von 6

Erläuterung des Normen- und Wertesystems, der Regelungen, Abläufe und Zuständigkeiten am neuen Lebensort. Dokumentation der Clearingphase (u. a. Fluchthintergrund und -umstände, Aufenthaltsorte, Verbleib der Eltern, Belastungsphänomene und stützender Umgang) Erstes Hilfeplangespräch mit Erörterung und Festlegung der geeigneten Hilfeform und individuell orientierter Ziele und Maßnahmen. 3.3 Hilfe zur Erziehung Dieses Angebot richtet sich an solche Jugendliche oder junge Erwachsene, für die eine Hilfe zur Erziehung (HzE) auf Grundlage der 34, 35a oder 41 in unserer Einrichtung als sinnvoll und notwendig erachtet wurde. Grundsätzlich gelten für sie dieselben Rahmenbedingungen und Leistungen, wie sie in der Leistungsbeschreibung der Einrichtung erläutert sind. Aufgrund der besonderen Situation sind hier einige Ziele beschrieben, die in der Hilfe für unbegleitet minderjährige Flüchtlinge besonders wichtig sind. 3.3.1 Ziele Die Persönlichkeit der Jugendlichen ist stabilisiert. Die Tages- und Gruppenstruktur und das Zusammenleben in einer Wohngruppe werden angenommen und als hilfreich erlebt. Die neue Lebenssituation wird von den Jugendlichen akzeptiert, sie lernen Zusammenhänge zu verstehen und gestalten sie aktiv mit. Die schulische Anbindung, Spracherwerb und Bildung (Erwerb eines Schulabschlusses) ist gesichert. Der Aufenthaltsstatus ist oder wird geklärt. Die Perspektive der Jugendlichen ist oder wird entwickelt. 3.3.2 Spezifische Leistungen Neben den allgemeinen Leistungen der HzE bieten wir zusätzliche spezifische Leistungen für unbegleitet minderjährige Flüchtlinge: Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache durch spezielle Sprachkurse in Kooperation mit dem Institut für Interkulturelle Kommunikation in Jena. Unterstützung und Begleitung beim Kontakt zu Ämtern, Behörden und Beratungsstellen. Einbeziehung von Sprachmittlern bei Hilfeplangesprächen und zur Klärung wichtiger Belange. Unterstützung bei der Bewältigung von Traumata und notwendige medizinische Hilfen in Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Asklepios Fachklinikums in Stadtroda. Hilfestellung zur Alltagsbewältigung bei Traumatisierungen und posttraumatischen Belastungsstörungen in Kooperation mit dem Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge in Thüringen (refugio). Klärung zum Aufenthaltsstatus, Begleitung von Asylverfahren und Unterstützung bei rechtlichen Fragen in Kooperation mit den Vormündern. 4 von 6

Ermöglichung der Ausübung religiöser Praktiken und kultureller Riten und von Kontakten zu Landsleuten. Vermeidung von Ausgrenzung und Unterstützung bei der Integration durch Einbindung der Jugendlichen in die Wohngruppen und in sportliche und kulturelle Angebote oder Freizeitaktivitäten (z.b. Fußball- und Sportvereine, Angebote des Jugendmigrationsdienstes). Entwicklung einer schulischen und beruflichen Perspektive. Vorbereitung und Begleitung der Verselbstständigung. 3.4 Verselbständigung Angesichts des Durchschnittsalters der Jugendlichen von 15-17 Jahren muss die stationäre Hilfe bei längerem Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel einer zunehmenden Verselbständigung und Integration geplant werden. Hierfür ist die Entwicklung einer schulischen und beruflichen Perspektive besonders wichtig, für die angesichts des Alters der Jugendlichen im Rahmen der HzE allerdings nur wenig Zeit zur Verfügung steht. Im Einzelfall kann es daher notwendig sein, dass der/die Jugendliche mit Vollendung des 18. Lebensjahres Hilfen für junge Volljährige beantragt, um den Verselbständigungsprozess zu einem erfolgversprechenden Abschluss zu bringen. Ziele der Verselbständigung sind u.a.: Erfolgreicher Abschluss des Sprachkurses mit der Befähigung, weiterführende Schulen zu besuchen und/oder eine Berufsvorbereitung zu beginnen. Klärung der geeigneten weiterführenden Schule oder einer Berufsvorbereitung in Kooperation mit dem Schulamt oder der Bundesagentur für Arbeit. Klärung des zukünftigen Lebensmittelpunktes unter Berücksichtigung der Wünsche des Jugendlichen und realistischer Umsetzungsmöglichkeiten. Finden eines geeigneten Wohnraums und Sicherstellung der dafür notwendigen finanziellen Mittel. Sicherstellung des Lebensunterhaltes. 4. Personal und Kosten Der Betreuungsschlüssel für unbegleitet minderjährige Flüchtlinge entspricht den in den Leistungsbeschreibungen vereinbarten Standards zur Inobhutnahme und zur Hilfe zur Erziehung. Darüber hinaus ist die Heimpsychologin in die psychosoziale Betreuung eingebunden und der Einrichtungsleiter in die Hilfeplanung und Perspektivklärung. Das pädagogische Personal verfügt über umfassende praktische Erfahrungen im Umgang mit unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen und nimmt regelmäßig an Fortbildungsangeboten teil. Zudem haben die Erzieherinnen und Erzieher Grundkenntnisse in Traumapädagogik und die Teamleitungen eine Ausbildung zur Traumapädagogin. 5 von 6

Für die unbegleitet minderjährigen Flüchtlinge gibt es einen eigenen Entgeltsatz zur Inobhutnahme und zur Hilfe zur Erziehung. In diesem Entgelt sind über die Regelleistungen hinaus enthalten: Die Kosten für Sprachmittler, die Kosten für den Sprachkurs am IIK in Jena, die Fahrtkosten nach Jena, Schul- und Lernmaterialien und individuelle Betreuungsleistungen, z.b. Einzelbetreuung während der Inobhutnahme und Clearingphase. Wolfersdorf, 02.04.2015 Helmut Kreuter Einrichtungsleiter 6 von 6